Peter P aus B | Tue Sep 13 06:41:44 CEST 2022 - Tue Sep 13 06:41:44 CEST 2022

Zitat: von --
Wozu möchte ein Mann Gleichstellungsbeauftragter für Frauen werden? Inwiefern wird er diskriminiert, wenn für die Stelle, die der Gleichstellung und dem Schutz von Frauen geht, eine Frau die Ansprechpartnerin sein soll und nur von Frauen gewählt wird?



Ich hätte jetzt vermutet, dass der Petent in einem der seltenen Berufe arbeitet, wo Frauen bevorzugt werden, und sich dort für die Gleichstellung der Männer einsetzen möchte?

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SteffenFuchs | Mon Aug 22 15:03:31 CEST 2022 - Mon Aug 22 15:03:31 CEST 2022

Das LAG Schleswig-Hostein hat hier das Grundgesetz falsch zitiert. In Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz geht es nicht um die Gleichstellung nur von Frauen, sondern von Frauen und Männern.
In Folge hat das Gericht hier auch den Zweck einseitig auf Frauen eingeschränkt, was so vom Gesetzgeber nie gedacht war.
Und auch Sie hängen der falschen Interpretation an , indem Sie sagen:

Zitat: von --
Wozu möchte ein Mann Gleichstellungsbeauftragter für Frauen werden? Inwiefern wird er diskriminiert, wenn für die Stelle, die der Gleichstellung und dem Schutz von Frauen geht, eine Frau die Ansprechpartnerin sein soll und nur von Frauen gewählt wird? Zumal dies ja nicht Männer- oder Diversenbeauftragte ausschließt, sind dann halt andere Posten.


Es ist eben nicht eine Stelle nur für Frauen, sondern gleichermaßen für Männer.

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Nutzer1522638 | Wed Aug 17 21:59:36 CEST 2022 - Wed Aug 17 21:59:36 CEST 2022

Männer können sich ebenso gut für die Gleichstellung engagieren, um ein gesundes Maß der Gleichberechtigung für beide Geschlechter zu erreichen. Amazonen brauchen wir auch nicht.

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J-2-the-P | Wed Aug 17 10:31:10 CEST 2022 - Wed Aug 17 10:31:10 CEST 2022

Das Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG, legt das zu mindestens für den Bereich der Bundesverwaltung und Bundesgerichte so fest, das es dort ein Thema ist und das es eben eine Gleichstellungsbeauftragte ist und sie sowohl für Männer wie auch Frauen zuständig ist. Für den allgemeinen Bereich gibt es analoge Gesetze.. Es ist eben keine Frauenbeauftragte.

Zwangsläufig müssen die nicht diskriminiert werden, ist aber auch bei Frauen nicht anders in unterrepräsentierten Bereichen. Die müssen da auch nicht diskriminiert sein, es könnte aber sein und warum sollte es dann bei den Männern anders sein.
Würde mehr Repräsentanz von Männern im Pflegebereich nicht mehr Jungen bewegen, dort zu arbeiten, wie es analog in anderen Bereichen für Frauen angenommen wird?

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OneTimeStatement-- | Wed Aug 17 08:40:48 CEST 2022 - Wed Aug 17 08:40:48 CEST 2022

Zitat: von J-2-the-P
Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ist auch bei Männern ein Thema und wird bei uns, mit einem hohen Männeranteil, öfters besprochen. Die meisten Familienväter bei uns nehmen auch die Elternzeit wahr.
Genauso dient die Gleichstellungsbeauftragte der Gleichstellung und ist nicht die Frauenbeauftragte, auch wenn dies oft so wahr genommen wird. Diese wird auch von Männer angeschrieben, weil es grad durch Corona da auch Probleme mit Vorgesetzten gab, insbesondere Home-Office und Entlastung des Partners, waren da Themen.

wenn das ein Thema aus dem Arbeitsrecht ist, das nicht nur Frauen bzw. Männer betrifft, war bislang der Betriebsrat Ansprechpartner. Was ist mit dem?

Zitat: von J-2-the-P
Und es gibt auch Fälle, wo Männer auf Grund ihres Geschlechtes diskriminiert wurden bzw. der Verdacht im Raum stand, da hat sich diese auch drum zu kümmern.
Und in bestimmten Bereichen macht es vllt auch Sinn als Mann die Gleichstellungsbeauftragte zu wählen, weil die Männer deutlich unterrepräsentiert sind, ich denke hier an den Pflegebereich auf Ebene Krankenschwester/Pfleger. Da hat dieser auch berechtigte Anliegen und um die sie sich zu kümmern hat und dann sollte der Pfleger da auch Mitspracherecht haben.


nur weil in einem Bereich wenig Männer arbeiten, müssen diese nicht zwangsläufig diskriminiert werden. All diese Ausführungen ignorieren die gegebenen spezifischen Frauenthemen und bestätigen eigentlich, warum nur Frauen die Frauenbeauftragte wählen sollten und wieso diese wiederum eine Frau sein sollte.

Wenn der Posten der Frauenbeauftragten erweitert oder umbenannt werden soll, damit auch alle m,w,d, LBTGQ und was es sonst noch gibt, einen Ansprechpartner haben, dann ist das eine andere Forderung, als die hier in der Petition genannte.

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OneTimeStatement-- | Wed Aug 17 08:34:06 CEST 2022 - Wed Aug 17 08:34:06 CEST 2022

Zitat: von chaplain
Zitat: von --
Zitat: von chaplain
Sie sollten vielleicht mal die ganze Petition lesen und verstehen und nicht nur die Überschrift..

und Sie sollten sachlich bleiben und sich mit Unterstellungen zurückhalten, auch wenn Ihnen meine Aussage nicht gefällt.

Ich habe durchaus gelesen und verstanden. Das schließt nicht aus, dass man Urteile, die in ähnlicher Fragestellung bereits gesprochen wurden, als mögliche Sichtweise in dem Thema, auch wenn es hier die Wähler betrifft, anführt. Das ist, wenn man nach dem lesen und verstehen, weiterdenkt.

Zitat: von chaplain
Der Petent fordert lediglich, das aktive Wahlrecht. (Vereinfacht gesagt, ich darf als Mann die Frau wählen, die das künftig macht.) Das passive Wahlrecht (Ich darf auch als Mann Gleichstellungsbeauftragter werden wird explizit nicht gefordert!)

kommt aber aufs selbe raus. Aber gern extra für Sie: Welches Motiv hat man als Mann, die Frauenbeauftragte wählen zu wollen?

und sicher gibt es hierzu auch Urteile, denn mit Sicherheit hat auch hierzu jemand bereits geklagt.

Vereinfacht gesagt: Wenn man dem Mann, der gern Frauenbeauftragter würde, dies mit Hinweis auf die Funktion dieser Stelle abgeleht wird, so könnte dies in ähnlicher Weise auf die Wählerschaft dieser Stelle angewendet werden.

Zitat: von chaplain
Die Petition macht durchaus Sinn, da die Gleichstellungsbeauftragte auch das Themenfeld Vereinabrkeit von Familie und Beruf sowie Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bearbeitet (da steht nicht Diskrimminierung weil ich eine Frau bin). Wenn also auch der Mann in diesen Angelegenheiten vertreten wird sollte man prüfen wieso ihm kein aktives Wahlrecht seines Vetreters zusteht.

ja, wenn dies so gemeint ist und nicht als Unterpunkt zum Thema Gleichstellung von Frauen zu verstehen ist.
Zumal das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bislang jetzt nicht so wirklich ein "Männerthema" ist und auch anno 2022 noch nicht als solches erkennbar wird.


Außer mangelndem Verständnis unterstelle ich gar nichts.

der ist gut, danke!

Zitat: von chaplain
[Und wenn sie es gelesen haben verstehe ich die Frage mit der sie ihren Beitrag beginnen in keisnter Weise.

Ihr eigenes Thema. Sie müssen daher keine Unterstellungen und Mutmaßungen machen. Kleiner Tipp, wenn man sachlich bleiben will: Fragen. Das klärt dann vielleicht das "Unverständnis".

Zitat: von chaplain
Zitat: von --
[Wozu möchte ein Mann Gleichstellungsbeauftragter für Frauen werden? Inwiefern wird er diskriminiert, wenn für die Stelle, die der Gleichstellung und dem Schutz von Frauen geht, eine Frau die Ansprechpartnerin sein soll und nur von Frauen gewählt wird?


Das wird nirgends in der Petition gefordert und ist daher eine reine Unterstellung!


was soll das jetzt werden? So eine Art "ätsch Du aber auch"? so gewollt was suchen, dem man Unterstellung unterstellt? Es ist mitnichten eine Unterstellung.

Da bitte ich Sie, Ihre Aufforderung zu beherzigen und das Ganze nochmals zu lesen, um es zu verstehen.

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J-2-the-P | Wed Aug 17 08:30:42 CEST 2022 - Wed Aug 17 08:30:42 CEST 2022

Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" ist auch bei Männern ein Thema und wird bei uns, mit einem hohen Männeranteil, öfters besprochen. Die meisten Familienväter bei uns nehmen auch die Elternzeit wahr.
Genauso dient die Gleichstellungsbeauftragte der Gleichstellung und ist nicht die Frauenbeauftragte, auch wenn dies oft so wahr genommen wird. Diese wird auch von Männer angeschrieben, weil es grad durch Corona da auch Probleme mit Vorgesetzten gab, insbesondere Home-Office und Entlastung des Partners, waren da Themen. Und es gibt auch Fälle, wo Männer auf Grund ihres Geschlechtes diskriminiert wurden bzw. der Verdacht im Raum stand, da hat sich diese auch drum zu kümmern.
Und in bestimmten Bereichen macht es vllt auch Sinn als Mann die Gleichstellungsbeauftragte zu wählen, weil die Männer deutlich unterrepräsentiert sind, ich denke hier an den Pflegebereich auf Ebene Krankenschwester/Pfleger. Da hat dieser auch berechtigte Anliegen und um die sie sich zu kümmern hat und dann sollte der Pfleger da auch Mitspracherecht haben.

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chaplain | Wed Aug 17 08:24:23 CEST 2022 - Wed Aug 17 08:24:23 CEST 2022

Zitat: von --
Zitat: von chaplain
Sie sollten vielleicht mal die ganze Petition lesen und verstehen und nicht nur die Überschrift..

und Sie sollten sachlich bleiben und sich mit Unterstellungen zurückhalten, auch wenn Ihnen meine Aussage nicht gefällt.

Ich habe durchaus gelesen und verstanden. Das schließt nicht aus, dass man Urteile, die in ähnlicher Fragestellung bereits gesprochen wurden, als mögliche Sichtweise in dem Thema, auch wenn es hier die Wähler betrifft, anführt. Das ist, wenn man nach dem lesen und verstehen, weiterdenkt.

Zitat: von chaplain
Der Petent fordert lediglich, das aktive Wahlrecht. (Vereinfacht gesagt, ich darf als Mann die Frau wählen, die das künftig macht.) Das passive Wahlrecht (Ich darf auch als Mann Gleichstellungsbeauftragter werden wird explizit nicht gefordert!)

kommt aber aufs selbe raus. Aber gern extra für Sie: Welches Motiv hat man als Mann, die Frauenbeauftragte wählen zu wollen?

und sicher gibt es hierzu auch Urteile, denn mit Sicherheit hat auch hierzu jemand bereits geklagt.

Vereinfacht gesagt: Wenn man dem Mann, der gern Frauenbeauftragter würde, dies mit Hinweis auf die Funktion dieser Stelle abgeleht wird, so könnte dies in ähnlicher Weise auf die Wählerschaft dieser Stelle angewendet werden.

Zitat: von chaplain
Die Petition macht durchaus Sinn, da die Gleichstellungsbeauftragte auch das Themenfeld Vereinabrkeit von Familie und Beruf sowie Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bearbeitet (da steht nicht Diskrimminierung weil ich eine Frau bin). Wenn also auch der Mann in diesen Angelegenheiten vertreten wird sollte man prüfen wieso ihm kein aktives Wahlrecht seines Vetreters zusteht.

ja, wenn dies so gemeint ist und nicht als Unterpunkt zum Thema Gleichstellung von Frauen zu verstehen ist.
Zumal das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bislang jetzt nicht so wirklich ein "Männerthema" ist und auch anno 2022 noch nicht als solches erkennbar wird.



Außer mangelndem Verständnis unterstelle ich gar nichts.

Selbstverständlich ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mittlerweile ein Thema das explizit beide Geschlechter betrifft. Elternzeit ist heute bei vielen die Normalität und auch Teilzeit oder Homeoffice rücken immer mehr in den Fokus um Erziehungsaufgaben wahrnehmen zu können.
Nicht selten findet aber gerade auch beim Mann eine Benachteiligung statt, da man gerade bei Beurteilungen (Spitzengruppe) oder Beförderungen wenn man Elternzeit in Anpruch nimmt übergangen wird. Habe ich bei vielen Kollegen bereits erlebt und genau dafür ist auch die Gleichstellungsbeauftragte zuständig.

Und wenn sie es gelesen haben verstehe ich die Frage mit der sie ihren Beitrag beginnen in keisnter Weise.

Wozu möchte ein Mann Gleichstellungsbeauftragter für Frauen werden? Inwiefern wird er diskriminiert, wenn für die Stelle, die der Gleichstellung und dem Schutz von Frauen geht, eine Frau die Ansprechpartnerin sein soll und nur von Frauen gewählt wird?

Das wird nirgends in der Petition gefordert und ist daher eine reine Unterstellung!

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OneTimeStatement-- | Wed Aug 17 08:03:37 CEST 2022 - Wed Aug 17 08:03:37 CEST 2022

Zitat: von chaplain
Sie sollten vielleicht mal die ganze Petition lesen und verstehen und nicht nur die Überschrift..

und Sie sollten sachlich bleiben und sich mit Unterstellungen zurückhalten, auch wenn Ihnen meine Aussage nicht gefällt.

Ich habe durchaus gelesen und verstanden. Das schließt nicht aus, dass man Urteile, die in ähnlicher Fragestellung bereits gesprochen wurden, als mögliche Sichtweise in dem Thema, auch wenn es hier die Wähler betrifft, anführt. Das ist, wenn man nach dem lesen und verstehen, weiterdenkt.

Zitat: von chaplain
Der Petent fordert lediglich, das aktive Wahlrecht. (Vereinfacht gesagt, ich darf als Mann die Frau wählen, die das künftig macht.) Das passive Wahlrecht (Ich darf auch als Mann Gleichstellungsbeauftragter werden wird explizit nicht gefordert!)

kommt aber aufs selbe raus. Aber gern extra für Sie: Welches Motiv hat man als Mann, die Frauenbeauftragte wählen zu wollen?

und sicher gibt es hierzu auch Urteile, denn mit Sicherheit hat auch hierzu jemand bereits geklagt.

Vereinfacht gesagt: Wenn man dem Mann, der gern Frauenbeauftragter würde, dies mit Hinweis auf die Funktion dieser Stelle abgeleht wird, so könnte dies in ähnlicher Weise auf die Wählerschaft dieser Stelle angewendet werden.

Zitat: von chaplain
Die Petition macht durchaus Sinn, da die Gleichstellungsbeauftragte auch das Themenfeld Vereinabrkeit von Familie und Beruf sowie Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bearbeitet (da steht nicht Diskrimminierung weil ich eine Frau bin). Wenn also auch der Mann in diesen Angelegenheiten vertreten wird sollte man prüfen wieso ihm kein aktives Wahlrecht seines Vetreters zusteht.


ja, wenn dies so gemeint ist und nicht als Unterpunkt zum Thema Gleichstellung von Frauen zu verstehen ist.
Zumal das Thema "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bislang jetzt nicht so wirklich ein "Männerthema" ist und auch anno 2022 noch nicht als solches erkennbar wird.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

chaplain | Wed Aug 17 06:39:45 CEST 2022 - Wed Aug 17 06:39:45 CEST 2022

Sie sollten vielleicht mal die ganze Petition lesen und verstehen und nicht nur die Überschrift.

Zitat:
Mit der Petition wird gefordert, dass auch Männer Gleichstellungsbeauftragte wählen dürfen. Dazu soll das Bundesgleichstellungsgesetz angepasst werden.

Der Petent fordert lediglich, das aktive Wahlrecht. (Vereinfacht gesagt, ich darf als Mann die Frau wählen, die das künftig macht.) Das passive Wahlrecht (Ich darf auch als Mann Gleichstellungsbeauftragter werden wird explizit nicht gefordert!)

Die Petition macht durchaus Sinn, da die Gleichstellungsbeauftragte auch das Themenfeld Vereinabrkeit von Familie und Beruf sowie Diskriminierung auf Grund des Geschlechts bearbeitet (da steht nicht Diskrimminierung weil ich eine Frau bin). Wenn also auch der Mann in diesen Angelegenheiten vertreten wird sollte man prüfen wieso ihm kein aktives Wahlrecht seines Vetreters zusteht.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich