In der Petition geht's ums Thema Arbeitsförderung. Die Wertung von bestimmten Fähigkeiten/Begabungen potentieller Arbeitnehmer als Qualifikation könnte als eine Zielsetzung der Vereinten Nationen interpretiert werden, im Sinne von "eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen". Die Nationen sind nicht unabhängig voneinander, auch wenn das viele nur allzu gerne glauben würden oder möchten.
Zitat: von Nutzer4902401
Menschen müssen in der Regel offensichtlich nicht hunderte Bewerbungen schreiben. In manchen Branchen laufen die Leute massenweise weg, ohne dass diese dadurch arbeitslos werden.
Na, dann hält sich dieses Gerücht aber offensichtlich hartnäckig. Oder kommts vielleicht auch darauf an, was unter "in der Regel" und "manchen Branchen" verstanden wird? Was sind selbst Un-, Niedrig- und Falschqualifizierte? Ein Fachkräftemangel kann auch bei jeder Menge gegenseitiger Erwartungen und Vorurteile entstehen. Sowas wie "Leute, die einfach nix können, nix können wollen und nix tun wollen außer mit nicht vorhandenen Qualifikationen in Form von "gewisses Talent" angeben." stammt wohl eindeutig aus mindestens einer schlechten Erfahrung und bringt jede Menge Hoffnungslosigkeit und Verständnislosigkeit mit sich. Der demographische Wandel hin oder her - wir müssen keine Stellen schaffen, sondern gegenseitiges Verständnis, Hilfsbereitschaft und Unterstützung sowie Respekt, Toleranz, Anerkennung und Zuversicht. Art. 16 und 16a GG haben aktuell nix mit Wohnraum zu tun, aber das sollten sie (Stichwort: "Gleiches Recht für alle").
@ schachsommer12 | heute - 08:56
Zitat: von schachsommer12
Die Zielsetzung der Vereinten Nationen sollte sich mittlerweile eigentlich herumgesprochen haben: "eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um ...
Zitat: von schachsommer12
... Menschen sollen nicht frustriert sein oder reagieren, wenn sie hunderte Bewerbungen schreiben müssen, um beruflich und wirtschaftlich teilnehmen, mitarbeiten, mitreden oder sich beteiligen zu dürfen? Die Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen sollen für die Menschen da sein, nicht umgekehrt.
Zitat: von schachsommer12
... Aber das ist wohl ganz im Sinne von Art. 16 und 16a GG und der Grund, warum es dort nicht heißt: Der Wohnraum darf nicht entzogen werden. Der Verlust des Wohnraums darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht wohnraumlos wird. Niemand darf an irgendwen und irgendwohin ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen getroffen werden, soweit menschenwürdige und rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Verfolgte, Bedürftige und Hilfesuchende genießen Hilfe und Unterstützung (z. B. Asylrecht).
Wohnraum? GG? Bingo! Bingo! Zudem 16 und 16a nix mit Wohnraum zu tun haben, Und die Petition nichts mit Flüchtlingen. Und auch alles Andere ist eine wilde faktenferne Interpretation Ihrerseits.
Zitat: von Nutzer4902401Die Zielsetzung der Vereinten Nationen sollte sich mittlerweile eigentlich herumgesprochen haben: "eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen" Ich verstehe nur nicht, warum dies erst an dritter statt erster Stelle kommt. Menschen sollen nicht frustriert sein oder reagieren, wenn sie hunderte Bewerbungen schreiben müssen, um beruflich und wirtschaftlich teilnehmen, mitarbeiten, mitreden oder sich beteiligen zu dürfen? Die Wirtschafts- und Verwaltungsstrukturen sollen für die Menschen da sein, nicht umgekehrt.Zitat: von schachsommer12Wieso sollte sie? Zu was?Zitat: von Nutzer4902401die nicht zusammenarbeiten?
Zudem es einschlägige Netzwerkportale gibt, das Arbeitsamt, Initiativbewerbungen, u.v.a.m.
Zitat: von Nutzer4902401Die Arbeitgeber machen es sich bisher etwas zu einfach, indem sie Stellenanzeigen und Stellenausschreibungen irgendwo veröffentlichen und dann warten, ob und bis sich jemand bewirbt.Zitat: von schachsommer12Soso. Aber mit dem was auch immer der Petent letzten Endes will wird es besser? Eher weniger.
Wenn wer eine nachgefragte Tätigkeit tatsächlich kann, dass er dann auch jederzeit einen (neuen) Arbeitgeber findet, ist keineswegs ausgemacht oder sicher.
Zitat: von Nutzer4902401Pleitegehen kann auch jemand mit staatlich oder offiziell anerkannten Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie zertifizierten Qualifikationen.
Ja, sicher "Handyreparatur". *LOL*. Habe Garage, lease Chefauto, eröffne Laden, gehe pleite...
Zitat: von Nutzer4902401
Aber wer nicht mal da das kleine 1x1 hinbekommt, wieso sollte der angeschriebene Personaler da mehr tun als rund ablegen? "Hey, ich will dass Sie mein Chef werden. Ich kann ganz doll viele Sachen, selber gelehrt. Echt ehrlich. Sie suchen einen Maschinediener, ich hab schon mal Loch mit Maschine gebort bei Oma. Ich bin also voll der richtige. Ich will auch nur 90.000 im Jahr, aber ohne 50 Tage urlaub wird nix mit uns." wird genau die richtige Reaktion beim Leser auslösen.
Warum sollte überhaupt irgendwer bei irgendwem was wollen? Angeschriebene Personaler sollen keine Juristen, sondern verständnisvolle Menschen sein, also verständnisvoll für die geäußerten und ungeäußerten Ziele, Wünsche und Interessen der Menschen. Eine Personalabteilung, die (fast) nur noch auf Formalitäten achtet, hat mit einem Verantwortungsbewusstsein überhaupt nichts am Hut oder zu tun. Aber das ist wohl ganz im Sinne von Art. 16 und 16a GG und der Grund, warum es dort nicht heißt: Der Wohnraum darf nicht entzogen werden. Der Verlust des Wohnraums darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht wohnraumlos wird. Niemand darf an irgendwen und irgendwohin ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen getroffen werden, soweit menschenwürdige und rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Verfolgte, Bedürftige und Hilfesuchende genießen Hilfe und Unterstützung (z. B. Asylrecht).
Zitat: von Lupinal
@Nutzer5219556 | heute - 08:47:
"nur blöd. dass in der realen Welt mehrjährige Ausbildungen in den meisten Fällen nicht zu Dumpinglöhnen führen."
Das können Sie träumen, hat aber nichts mit der realen Welt zu tun.
Zitat: von Lupinal
Das ist selbst mit Hochschulabschlüssen keine Seltenheit mehr.
abgesehen von der nichtssagenden Aussage "keine Seltenheit": Da ist die Alternative gar keine Ausbildung und jeden selbsternannten Möchtegern zum Vorstellungsgespräch laden müssen, sicher eine besonders kluge Entscheidung.
@Nutzer5219556 | heute - 08:47:
"nur blöd. dass in der realen Welt mehrjährige Ausbildungen in den meisten Fällen nicht zu Dumpinglöhnen führen."
Das können Sie träumen, hat aber nichts mit der realen Welt zu tun.
Das ist selbst mit Hochschulabschlüssen keine Seltenheit mehr.
Zitat: von Nutzer4610271
Wenn Arbeitgeber nur noch Dumpinglöhne mit Altersarmutsaussicht zahlen, brauchen sie sich nicht zu wundern, wenn dementsprechend die Stellenbewerber zu keiner mehrjährigen Ausbildung mehr bereit sind.
Zitat: von Nutzer4610271
Und anders als die Meisterbrief- und sonsitige Ausbildungszertifikate-Gläubigkeit suggeriert, schützt das alles die Kunden nicht vor Schaden, wie all die vielen gerichtlichen Schadensersatzprozesse gegen Meisterbetriebe alljährlich in Deutschland zeigen.
Zitat: von Nutzer4610271
Anstatt denen, die im Sinne dieser Petition etwas von ihrem Fach verstehen, Beruf und Gewerbe wegen allerlei fehlendem Zertifikate-Kram zu verbauen, sollte man besser Meisterbretrieben die Gewerbelizenz und Meisterbriefe entziehen, zu denen sich die Kundenbeschwerden und Gerichtsklagen häufen.
Zitat: von Nutzer4610271
In solchen Schadensersatzprozessen müssen oftmals Kunden sich autodidaktisch sachkundiger machen, als daß dieses Sachwissen bei den Meisterbetrieben vorhanden ist, um überhaupt deren Pfusch gerichtlich nachweisen zu können.
aber ja, in Ihrer Welt ist der Laie, am besten derjenige, der sich einer Arbeit verweigert und auf das BGE wartet, sowieso der sachkundigste von allen
Zitat: von schachsommer12
Nun, in diesem Forum geht's um die Zuständigkeiten des Petitionsausschusses, also die Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, die schon eine Art Grundsatzdebatte brauchen - ob jemand daran ein Interesse hat oder nicht, ist ein anderes Thema. @Nutzer5219556 Und ich kenne natürlich nicht die Intentionen des Petenten, aber die mit der Petition geforderte Wertung bestimmter Vorfähigkeiten, Talente und Begabungen (zum Beispiel in der Computer oder Handy Reparatur) von potentiellen Arbeitnehmern als Qualifikation ist natürlich eigentlich ein Bestandteil von Tarifverträgen. Daher sind Tarifverträge meines Erachtens nicht völlig unabhängig vom Thema.
Zitat: von schachsommer12Zitat: von Nutzer4902401
Zudem es einschlägige Netzwerkportale gibt, das Arbeitsamt, Initiativbewerbungen, u.v.a.m.
die nicht zusammenarbeiten?
Zitat: von schachsommer12
Wenn wer eine nachgefragte Tätigkeit tatsächlich kann, dass er dann auch jederzeit einen (neuen) Arbeitgeber findet, ist keineswegs ausgemacht oder sicher.
Zitat: von schachsommer12
Eine formale Qualifikation macht den Einstieg meist nicht nur einfacher, sondern ist sogar oft eine Voraussetzung, zumindest laut Stellenausschreibung oder Stellenbeschreibung. Wer fragt nach ein paar Jahren nicht mehr nach "was haben Sie gelernt", sondern "was können Sie" und "was haben Sie die letzten paar Jahre gemacht"? "wie überzeugen Sie mich davon" (sprich Arbeitszeugnisse) ist ein ganzes Kapitel für sich, was wesentlich mehr mit Werbung und Präsentation zu tun hat, als mit der tatsächlichen Wertung von bestimmten Fähigkeiten / Begabungen potentieller Arbeitnehmer als Qualifikation.
Tja, Eigenwerbung gehört auch dazu. Auch das ist eine unterschwellige Qualifikation. Aber wer nicht mal da das kleien 1x1 hinbekommt, wieso sollte der angeschriebene Personaler da mehr tun als rund ablegen? "Hey, ich will dass Sie mein Chef werden. Ich kann ganz doll viele Sachen, selber gelehrt. Echt ehrlich. Sie suchen einen Maschinediener, ich hab schon mal Loch mit Maschine gebort bei Oma. Ich bin also voll der richtige. Ich will auch nur 90.000 im Jahr, aber ohne 50 Tage urlaub wird nix mit uns." wird genau die richtige Reaktion beim Leser auslösen.
Nun, in diesem Forum geht's um die Zuständigkeiten des Petitionsausschusses, also die Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, die schon eine Art Grundsatzdebatte brauchen - ob jemand daran ein Interesse hat oder nicht, ist ein anderes Thema. @Nutzer5219556 Und ich kenne natürlich nicht die Intentionen des Petenten, aber die mit der Petition geforderte Wertung bestimmter Vorfähigkeiten, Talente und Begabungen (zum Beispiel in der Computer oder Handy Reparatur) von potentiellen Arbeitnehmern als Qualifikation ist natürlich eigentlich ein Bestandteil von Tarifverträgen. Daher sind Tarifverträge meines Erachtens nicht völlig unabhängig vom Thema.
Zitat: von Nutzer4902401
Zudem es einschlägige Netzwerkportale gibt, das Arbeitsamt, Initiativbewerbungen, u.v.a.m.
die nicht zusammenarbeiten?
Wenn wer eine nachgefragte Tätigkeit tatsächlich kann, dass er dann auch jederzeit einen (neuen) Arbeitgeber findet, ist keineswegs ausgemacht oder sicher. Eine formale Qualifikation macht den Einstieg meist nicht nur einfacher, sondern ist sogar oft eine Voraussetzung, zumindest laut Stellenausschreibung oder Stellenbeschreibung. Wer fragt nach ein paar Jahren nicht mehr nach "was haben Sie gelernt", sondern "was können Sie" und "was haben Sie die letzten paar Jahre gemacht"? "wie überzeugen Sie mich davon" (sprich Arbeitszeugnisse) ist ein ganzes Kapitel für sich, was wesentlich mehr mit Werbung und Präsentation zu tun hat, als mit der tatsächlichen Wertung von bestimmten Fähigkeiten / Begabungen potentieller Arbeitnehmer als Qualifikation.
Zitat: von schachsommer12
Viele Arbeitgeber sind gar kein Teil eines Tarifvertragssystems und honorieren irgendwelche Arbeitsleistungen eher selten per Entgelt-Rahmenabkommen (ERA), sondern als Praktikum, obwohl das sicherlich auch branchenabhängig ist.Zitat: von --Die Betonung liegt auf darf. Aber allein schon viele Stellenausschreibungen zeugen von fehlender oder mangelnder Liebe zum Detail von Unternehmern, Arbeitgebern oder Personalabteilungen und machen die Bewerberauswahl zu einem schon (fast) willkürlichen Prozess.
Jeder AG darf eine Fähigkeit eines Bewerbers als Qualifikation anerkennen, so es nicht gegen Sicherheitsbestimmungen und geschützte Titel verstößt.
Tarifverträge sind völlig unabhängig vom Thema.
Ach ja, wer eine nachgefragte Tätigkeit tatsächlich kann, der findet jederzeit einen (neuen) Arbeitgeber. Eine formale Qualifikation macht den Einstieg meist einfacher. Ist aber oft nicht Voraussetzung. Und nach ein paar Jahren fragt eh niemand mehr "was haben Sie gelernt", sondern "was können Sie", "was haben Sie die letzten paar Jahre gemacht" und "wie überzeugen Sie mich davon" (sprich Arbeitszeugnisse).
Und diese Liebe zum Detail haben Sie hier erfunden. Völlig irrelevant. Zudem es einschlägige Netzwerkportale gibt, das Arbeitsamt, Initiativbewerbungen, u.v.a.m.
In manchen Branchen laufen die Leute (angeblich) in Massen davon, trotzdem kommen die alle offensichtlich fachfremd woanders unter.
Aber anscheinend möchte der Petent sofort den Wunschjob, ohne weiteren Nachfragen, und als Einstiegehalt das vom Abteilungsleiter.
Zitat: von schachsommer12
Tja, wozu werden überhaupt Vorstellungsgespräche gebraucht, d. h. was ist ein berufliches, dienstliches, oder geschäftliches Vertrauen und wie erreicht man das unbürokratisch?
ist nicht das Thema der Petition und hier nicht das Forum für Grundsatzdebatten, an denen ich auch kein Interesse habe.