Nutzer621931 | Wed Nov 09 07:17:14 CET 2022 - Wed Nov 09 07:17:14 CET 2022

Zitat: von Nutzer2717616
Im Text der Petition steht irgendwas von kompliziertem Registrierungsprozess und Kosten.
Als Otto-Normal, der nicht mit dem Verpackungsgesetz betraut ist, macht es das schwierig zu beurteilen, ob die Petition sinnvoll ist oder nicht.

Für eine informierte Entscheidung über eine solche Petition ist ein Mindestmaß an eigener Recherche notwendig. Der Pedent oder die Pedentin kann in der Petition jeden Unsinn als Fakt darstellen und wie wir wissen, passiert genau das auch oft genug. Eine kurze Google-Anfrage zum Verpackungsgesetz führt zum Beispiel zur IHK München, die schreibt:
Zitat:
Wer Waren in Verpackungen in Deutschland herstellt, importiert oder zusätzlich verpackt, unterliegt dem Verpackungsgesetz, welches am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Das gilt für Produzenten von Waren, Importeure und Online-Händler. Sie gelten als "Erstinverkehrbringer" und müssen sich registrieren. Fallen Verpackungen bei privaten Endverbrauchern an, müssen sich die Erstinverkehrbringer bei einem bundesweiten Rücknahmesystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Systembetreiber, Duales System) zusätzlich lizenzieren.

Dort bestätigt sich für mich die Aussage der Petition.

Zitat: von Nutzer4610271
Kleinvieh macht auch Mist. Wäre der Verpackungsmüll von Kleinunternehmern so harmlos und gering, dann würden sie nicht als Unternehmen eingestuft.

Das ist purer Unsinn. Als Unternehmen wird eingestuft, wer eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht hat. Dabei geht es um eine rein steuerliche Betrachtung und die Schwelle liegt sehr, sehr niedrig. Die Einstufung hat rein gar nichts mit dem verursachten Verpackungsmüll zu tun.
Allerdings beziehen Kleinunternehmen ihre Verpackungen in der Regel von größeren Zulieferern. Dem Ziel wäre genau so gedient, wenn diese lizenziert werden würden - ähnlich der Kleinunternehmerregelung bei der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und den abgestuften Bilanzierungspflichten. Eine Aktiengesellschaft muss auch höhere Auflagen an die Buchführung erfüllen, als ein Kleinunternehmer.

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Nutzer4610271 | Tue Nov 08 17:00:28 CET 2022 - Tue Nov 08 17:00:28 CET 2022

Kleinvieh macht auch Mist. Wäre der Verpackungsmüll von Kleinunternehmern so harmlos und gering, dann würden sie nicht als Unternehmen eingestuft.

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Nutzer4902401 | Tue Nov 08 16:54:03 CET 2022 - Tue Nov 08 16:54:03 CET 2022

Also ob sich die per Urwaldkriegerin oder Elektrobucht vertreibende SchangChungChinaDingDongTradingCompanyShanghai irgendwie um sowas kümmern würde. Die zahlen ja nicht mal Einfuhrumsatzsteuer. Oder halten sich an REACH. Oder an Urheberrechte. Oder sonstige unserer Regularien, wenn sie dem eigenen Profit im Wege stehen.

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