CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Dec 21 04:52:34 CET 2022 - Wed Dec 21 04:52:34 CET 2022

Pinkspielzeug mit Genderzielgruppenwerbung verbieten macht Sinn. Doch der Rest wäre katastrophal.

Porno für die ganze Familie!

Kinder brauchen nicht weniger sondern mehr sexualisierte Bilder um sich aufs reale Leben vorbereiten zu können. Genital-Großaufnahmen sind nicht jugendgefährdend. Sexualkunde darf nicht länger zur Fortpflanzungs- und Verhütungskunde verkommen sondern muss realistisch erklärend sein. Dazu gehört die klare Aussage dass Pornos fake sind - man muss sie nicht verbieten sondern widerlegen. (Sex lernt man durch Zuschauen. Wir brauchen viel mehr staatliche Filmförderung für pädagogisch wertvolle Zärtlichkeitsbspornos, um dem Internetmüll was positives entgegenzusetzen.) Stattdessen gehören Schadenfreude-verherrlichende Gewaltinhalte in "Unterhaltungs"-Shows endlich verboten.


TV-Foltershows schlimmer als BDSM (Leid für Schadenfreude)

Einerseits verbietet der Deutsche Staat noch immer Abstrusitäten wie "Tierpornos" (offenbar aus der irrationalen Angst, dass dabei "widernatürliche Mischwesen aus Mensch und Tier" entstehen könnten, die wohl offenbar in christlichem Parteibrainwash als "nicht gottgefällige Höllenkreaturen" aufgefasst werden o.ä.), andererseits sind Foltershows in denen Tiere gegessen oder getötet werden um sich zu ekeln im öffentlichen TV völlig legal (Stichwort: Dschungelcamp). Der reaktionäre Tierporno-Verbotsparagraph im Jugendschutz gehört endlich gegen "die Verherrlichung sadistischer Tierquälerei" ersetzt (was ggf. auch sexuelle Quälerei einschließen kann).

Meist gehen Foltershows auch mit Körperverletzung zur Erregung von Schadenfreude einher, was endlich als Kandidatenmissbrauch verboten gehört, denn sie gehört gesetzlich gleich eingestuft wie Gewaltpornographie. Ob Gewalt sexueller- oder Schaden-Freude dient ist ethisch und neurologisch unerheblich. Wie bei Kinderpornos werden durch den Anblick nicht nur Kinder sondern auch Erwachsene gefährdet durch Gewöhnung an solch sadistische Exzesse ihr Mitgefühl zu verlieren. Gleiches gilt für Verherrlichung sadistischer Tierquälerei. Daher mache ich folgenden Gesetzesvorschlag.

Zusatz zu §4 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags:

"Grundsätzlich verboten ist die Herbeiführung echter Körperverletzung an Mensch oder Tier zur Erregung von Schadenfreude und öffentliche Verbreitung solcher Inhalte für Unterhaltungszwecke. Dieses gilt auch bei vorgetäuschter Körperverletzung, wenn Aufmachung und Beschreibung des Werks (z.B. Spielshow, Reality-Show oder Pseudo-Dokumentation) glaubhaft den Eindruck zu erwecken versucht das Gezeigte sei echt.

Sinngemäß gleiches gilt für Herbeiführung schwerer psychischer Gewalt für Unterhaltungszwecke. Verboten ist hier speziell auch das demonstrative Zerstören wertvoller oder geliebter Gegenstände aus dem Eigentum von Kandidaten als Einsatz ("Pfand") eines Gewinnspiels.

Das Verbot gilt wo Schadenfreude entweder offensichtlicher Hauptzweck ist, oder Herbeiführung echter Körperverletzung oder psychischer Gewalt unter Hintenansetzung sonstiger menschlicher Bezüge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und der Mensch oder Tier empathielos als bloßes austauschbares Objekt eines Unterhaltungsspiels vorgeführt wird. Zentraler Kernpunkt ist hier, dass die Taten echt sind oder zumindest Zuschauern suggerieren keine schauspielerische Inszenierung oder Simulation zu sehen. Schadenfreude ist als ein Hauptzweck zu bewerten, wenn sie durch Comedy-Elemente wie Gelächter oder Verhöhnung gequälter Personen oder Tiere besonders betont wird."

Um fortwährende absichtliche Verstöße reicher Medienkonzerne durch im Etat eingeplante regelmäßige Zahlung des Bußgelds zu verhindern (max. 500000€ nach §24 JMStV - was mutmaßlich bloß als optionale Kostenanteil solcher Shows mitversichert wird) und wirksame Abschreckung zu erreichen, braucht der Rundfunkstaatsvertrag für Fernsehsender folgenden Zusatz: "Ein wissentlich wiederholter 2. gleichartiger Verstoß innerhalb von 7 Jahren führt zur automatischen Entziehung der Sendelizenz."

Verschärfung des Strafrechts:

Organisierte Förderung körperverletzender Schmerzspiele oder solcher Mutproben mit Zuschauerbelustigung als Hauptzweck (z.B. im Rahmen einer Bühnen- oder TV-Show) ist Kandidatenmissbrauch und wie Zwangsprostitution mit Gefängnis zu bestrafen. Die Haftstrafe für Organisatoren solcher Ausbeutung ist mit mindestens 1/2 bis 1 Jahr zu bemessen und bei gewerblicher Veranstaltung mit einer mehr als gewinnabschöpfend hohen Geldstrafe zu kombinieren. Ebenso verboten sei die Herbeiführung bleibender körperlicher Veränderungen (z.B. Tattoo, Piercing, Body-Modification) oder Verabreichung von Drogen oder Rauschmitteln als Bestrafung oder Demütigung für Verlierer eines Spiels oder einer Wette. Etwaige Einwilligungsverträge für Kandidaten mit dem Veranstalter sind sittenwidrig und nichtig. Das Verbot gilt auch für Aufrufe zu solchen Taten im Internet (z.B. auf Videoplattformen) sobald ein Wettbewerbs- oder Gewinnspielcharakter vorliegt. Straffrei bleibt, wer solche Spiele spontan einvernehmlich und ohne Gewinnerzielungsabsicht im engen Freundeskreis (z.B. auf einer Party) durchführt.

Ein mindestens gleich hohes Strafmaß gelte für organisierte Förderung von Tierquälerei oder dem Töten von Tieren mit Zuschauerbelustigung als Hauptzweck (z.B. im Rahmen einer Bühnen- oder TV-Show).

Für BDSM-Pornos im Internet sollte es hingegen kein generelles Verbot sondern Richtlinien geben, dass nicht suggeriert werden darf dass es sich um echte Vergewaltigungen handle. Pädagogisch verantwortlich sollten die Schauspieler als rituelle Einleitung anfangs erzählen was sie tun werden, und am Ende nochmals erscheinen um die Situation aufzulösen. So können Unwissende sofort erkennen, dass es sich um ein einvernehmliches Ritual und keine Verherrlichung oder Anleitung zur Vergewaltigung handelt.


(keine Mitzeichnung)

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Nutzer4902401 | Thu Dec 15 19:38:24 CET 2022 - Thu Dec 15 19:38:24 CET 2022

Tststs, Sie zeigen doch gerade selber, dass wir alle dringend die Hilfe dieser woken Weltverbesserer brauchen. Auch gegen unseren Willen, Verstand, gegen Wissenschaftlichkeit und vermutlich notfalls auch Menschlichkeit.

"Taxifahrer". Wie sexistisch. Das heißt doch mindestens Taxifahrer_*:Innen (MWD). Oder noch besser Taxifahrende. Moment, letzteres könnte zu Problemen bei der Frage führen, wer im Taxi jetzt wen zu bezahlen hat. Taxilenkende? … Taxiführende? ... ein alter Alptraum wird wieder wahr.

Zitat:
12.000 Stunden vor dem Bildschirm, das „Durchschnittskind“ in Deutschland hat mit etwa 15 Jahren diesen Wert erreicht. Dabei hat das Kind fast 10.000 Morde und 100.000 Gewalttaten gesehen. Trotzdem verhalten sich die allermeisten Jugendlichen nicht gewalttätig. Insbesondere ist das Internet voll von Gewaltdarstellungen: Prügelvideos, Ausschnitte aus Horrorfilmen, brutalen Werbetrailern, Bilder von Unfällen, Folter oder sogar Hinrichtungen u.v.m. ("Gewalt im Web 2.0“, Studie 2009).


Und trotz alledem entwickeln sich die meisten Kinder dann doch zu ganz brauchbaren Erwachsenen. Schon seit Tausenden von Jahren. Sie haben aber vergessen, die Egoshooter zu erwähnen. Wegen der Videospiele liegen unsere Straßen voll von Erschossenen. Und wegen Marylin Manson natürlich.

Ach ja, was die Petentin als ihr Ziel beschreibt ist die offizielle Medienlandschaft in einem Gottesstaat. Details im Inhalt ergeben nur aus der jeweiligen Denomination. Je nachdem, ob der fragliche Gott jetzt Gott heißt, Allah, Dschaisus, Putin, Kim, ...

Zu Zeiten unserer Eltern und Großeltern waren es lange Haare bei den Jungs, "Negermusik", Rocksäume über dem Knie, Nietenhosen, dieses monotone yeah, yeah, yeah, und vieles andere mehr ... einschließlich 5 Sekunden nackter Hildegard Knef im Hauptprogramm.

Der katholische Filmdienst von 1951 hat ganz offensichtlich willige Nachfolger gefunden. Nur die Denomination hat sich, wenn auch nur geringfügig, geändert.

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