Zitat: von Nutzer4610271
Und was passiert, wenn nach der Rufnummer-Mitnahme technische Störungen auftreten oder der alte Provider versehentlich bei einem Cleaning aller beendeten Verträge auch diese mitgenommene Rufnummer abschaltet ? Dann antwortet der neue Provider dem Kunden: "Sorry, da können wir nichts für Sie tun, weil das nicht unser Mobilifunknetz ist. Da müssen Sie sich an den alten Provider wenden, von dem Sie diese Rufnummer mitgenommen haben". Und der alte Provider sagt dann dem Kunden: "Sorry, wir können da nichts für Sie tun, weil Sie kein Kunde mehr von uns sind".
Lustige Ansichten, in der Tat. Und jede Menge Verschwörungstheorien.
Netzstörung hat nichts mit Rufnummernmitnahme zu tun.
Und was passiert, wenn nach der Rufnummer-Mitnahme technische Störungen auftreten oder der alte Provider versehentlich bei einem Cleaning aller beendeten Verträge auch diese mitgenommene Rufnummer abschaltet ? Dann antwortet der neue Provider dem Kunden: "Sorry, da können wir nichts für Sie tun, weil das nicht unser Mobilifunknetz ist. Da müssen Sie sich an den alten Provider wenden, von dem Sie diese Rufnummer mitgenommen haben". Und der alte Provider sagt dann dem Kunden: "Sorry, wir können da nichts für Sie tun, weil Sie kein Kunde mehr von uns sind".
Ich versuche es nochmal:
Es gibt verschiedene Szenarien, bei denen das günstiger ist.
drei davon:
1. Wenn man z.B an die Schweizer Grenze zieht oder mehrmals in der Woche in der Schweiz ist und einen Anbieter hat, der dort für das Roaming Gebühren verlangt, ist es günstiger einen neuen Vertrag abzuschließen und den alten laufen zu lassen:
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Der Altvertrag kostet 20 € im Monat. Das sind 13 Minuten telefonieren in der Schweiz mit Roaminggebühr von 1.5 €
2. Simkarte gesperrt, weil Telefon gestohlen.
Restlaufzeit Vertrag A noch 2 Monate. Kosten Ersatzkarte je nach Anbieter zwischen 10 € und 25 €.
Providerwechsel schon beauftragt zum Ende der Laufzeit.
Soll man da jetzt für 2 Monate allen sagen, dass man unter der neuen Nummer für ein paar Wochen erreichbar ist?
3. Geänderte Lebensumstände
Man hat einen Vertrag, bei dem Telefonate ins EU-Ausland kostenpflichtig sind (EU Deckel 19 ct)
Aus diversen Gründen möchte/muss man neuerdings aber nun viele Telefonate ins EU Ausland führen.
Selbst bei 20 € Altvertrag ist es ab hundert Minuten günstiger einen doppelten Vertrag zu haben, wenn der neue EU Telefonate kostenfrei anbietet.
Und auch hier die Frage, was spricht dagegen, dass man seine Telefonnummer dann mitnehmen kann, wann immer man möchte?
Teures Roaming hat die EU schon lange abgeschafft und ist daher kein Grund für einen Vertragswechsel. Und die alte Handy-Nummer zum neuen Provider mitnehmen wollen, ist vergleichsweise so, als wenn jemand bei VW einen fabrikneuen BMW kaufen möchte. Macht auch kein VW-Vertragshändler mit und tschüß.
Übrigens war teures Roaming schon früher für normale Handy-Nutzer kein Problem und wurde nur mal kurzzeitig und wenn überhaupt für einen Auslandsurlaub genutzt. Wer allerdings ein Handy dazu mißbraucht, um damit halb Syrien nach Deutschland zu schleusen, für den kann das Roaming schon arg teuer werden, aber ist angesichts üppiger Schleusergelder dann doch mit links bezahlbar. Nur eine Rufnimmern-Änderung so eines Schleusers stellt dann wahrlich für halb Syrien ein Problem dar. Wer hingegen nicht solche illegalen Geschäfte betreibt, für den ist die Mitteilung über eine Rufnummern-Änderung an seine paar Kontakte kein Problem.
@ ddrt1522 | heute - 10:54
Zitat: von ddrt1522
Das zeigt, dass da jemand noch nice versucht hat vor Vertragsende die Nummer zu portieren.
Zitat: von ddrt1522
Was bitte ist billig daran, wenn man z.b aus diversen Gründen horrende Summen für Roaming zahlt und anstatt dessen einen neuen Vertrag abschließt und damit zwei Verträge doppelt zahlt.
Zitat: von ddrt1522
Und nochmal, was spricht dagegen, dass man seine Nummer mitnehmen kann, wann immer man will und wo ist das gesetzlich geregelt, dass das auch geht.
Zitat: von ddrt1522
Wenn das irgendwo steht, ist die Petition hinfällig und man kann den alten Anbieter mit Gesetzestext dazu bringen, dass die Nummer portiert werden muss.
Die kostenlose Simkarte ist nur zu 5% wichtig bei der Petiton - aber scheinbar ein Grund sich maßlos darüber aufzuregen, anstatt mal logisch zu folgern, dass der Rest umso wichtiger ist.
Der Petent will ja deutlich "mehr" als das was gesetzlich geregelt und vvertraglich vereinbart ist. Er will, das der Altanbieter für die Restlaufzeit eine neue Nummer vergibt, und die alte Nummer sofort (also ggf. 3 und mehr Monate vor Ende des Vertrags) an den neuen Anbieter vergibt. Also eine Menge Aufwand bei Altanbieter, dem wahrscheinlich null Umsatz gegenübersteht.
Zitat: von Nutzer4902401
I [...] ein Anbieter, der neue Kunden gewinnen will, wird das sicher mitmachen.
Zitat: von Nutzer4902401
I Ah, da will wieder jemand billig alles haben.{...]
Was bitte ist billig daran, wenn man z.b aus diversen Gründen horrende Summen für Roaming zahlt und anstatt dessen einen neuen Vertrag abschließt und damit zwei Verträge doppelt zahlt.
Und nochmal, was spricht dagegen, dass man seine Nummer mitnehmen kann, wann immer man will und wo ist das gesetzlich geregelt, dass das auch geht.
Wenn das irgendwo steht, ist die Petition hinfällig und man kann den alten Anbieter mit Gesetzestext dazu bringen, dass die Nummer portiert werden muss.
Die kostenlose Simkarte ist nur zu 5% wichtig bei der Petiton - aber scheinbar ein Grund sich maßlos darüber aufzuregen, anstatt mal logisch zu folgern, dass der Rest umso wichtiger ist.
Ist mir unverständlich, wie es kostengünstiger sein kann, auf den weiterlaufenden Altvertrag noch einen Neuvertrag oben drauf zu packen. Und wenn man jeder Schnäppchenfalle hinterher hechelt, kann es einem ergehen wie mit Teldafax und Flexstrom.
Und weshalb ist es ein Problem, in einer Rund-Mail an Alle eine Rufnummern-Änderung mitzuteilen ? Wer trotzdem an seiner alten Rufnummer klammert, der sollte dann auch beim entsprechenden Provider bleiben.
Grundsätzlich ist ein Handyvertrag etwas anderes als Brot im Sonderangebot einer Supermarkt-Aktionswoche. Mal abgesehen davon, was für Probleme, Fallstricke und Gefahren mit einem Providerwechsel verbunden sind, mit denen Kunden schon mal und nicht gerade selten über mehrere Monate nicht mehr mit dem Handy erreichbar sind, bis auch und z.B. die Telekom mal in die Puschen kommt:
Wie verhält sich die Petentin, wenn nach dem Provider-Wechsel das nächste Schnäppchenangebot eines anderen Providers lockt ?
Ständige Vertragswechsel aller 3 Monate lohnen sich nur für an kostenlosem Strom Interessierte. Denn bevor die Stromlieferanten in die Puschen kommen mit all ihrem Wust an Bürokratie und Briefen zum Stromlieferanten-Wechsel, hat der Stromkunde längst schon mit dem nächsten Stromanbieter einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Ist doch ganz einfach:
Zitat: von ddrt1522
Na dann bitte den Paragrafen der die sofortige Mitnahme der Rufnummer unabhängig vom Vertragsende regelt.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
[...]
(2) Die Anbieter müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters gegenüber dem Endnutzer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Endnutzer verlangt dies. Der aufnehmende Anbieter stellt sicher, dass die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am mit dem Endnutzer ausdrücklich vereinbarten Tag unverzüglich erfolgt. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Endnutzers nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Der abgebende Anbieter hat ab Vertragsende bis zum Ende der Leistungspflicht
[...]
Hier steht nur bei Anbieterwechsel. Und das wird so ausgelegt, dass eben bei Anbieter A der Vertrag beendet ist.
Gerade eben, weil in § 59/3 auch noch das Wort "Vertragsende" (in anderem Zusammenhang) aufgeführt ist.
Aber nochmal, wo kann man im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 59 juristisch durchsetzbar herauslesen, dass der Kunde seine Telefonnummer zu jeder Zeit mitnehmen kann.
Zitat: von ddrt1522
Noch im September hat sich ein Anbieter darauf berufen, dass die Nummer erst am Vertragsende portiert werden muss.
Zitat: von ddrt1522
Das Problem nicht verstanden?
Beispiel
Anbieter A hat im nicht EU Ausland (z. B. Schweiz) Roaminggebühren von 1.5 € pro Minute
Man ist nun einmal in der Woche in der Schweiz und Anbieter B bietet EU Roaming und Roaming in der Schweiz kostenfrei (bin informiert, das gibt es)
Man zeigt dem Anbieter A weniger den Stinkefinger, weil man mit Anbieter B eben deutlich günstiger kommt, man zahlt ihm sogar mit geringer Nutzung noch die Monatsgebühr.
Und warum man dann dafür keine Simkarte bekommen soll, ist mir unklar. Die Kosten der automatisiert erstellten Simkarte sind viel näher an 0 €als an den verlangten Entgelten für "Ersatzkarten"
Der Anbieter A sagt: Pech gehabt - musst halt jedem sagen, dass du noch ein halbes Jahr teilweise unter deiner Nummer unerreichbar bist.
Ah, da will wieder jemand billig alles haben. Das Einzelfall"problem" wird zur Norm ... man könnte natürlich auch beim neuen Anbieter erst mal mit einer neuen Nummer abschließen, und dann erst eine Rufnummermitnahme vereinbaren ... ein Anbieter, der neue Kunden gewinnen will, wird das sicher mitmachen.
Na dann bitte den Paragrafen der die sofortige Mitnahme der Rufnummer unabhängig vom Vertragsende regelt.
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 59 Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme
[...]
(2) Die Anbieter müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Anbieters gegenüber dem Endnutzer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Endnutzer verlangt dies. Der aufnehmende Anbieter stellt sicher, dass die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am mit dem Endnutzer ausdrücklich vereinbarten Tag unverzüglich erfolgt. Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Endnutzers nicht länger als einen Arbeitstag unterbrochen werden. Schlägt der Wechsel innerhalb dieser Frist fehl, gilt Satz 2 entsprechend.
(3) Der abgebende Anbieter hat ab Vertragsende bis zum Ende der Leistungspflicht
[...]
Hier steht nur bei Anbieterwechsel. Und das wird so ausgelegt, dass eben bei Anbieter A der Vertrag beendet ist.
Gerade eben, weil in § 59/3 auch noch das Wort "Vertragsende" (in anderem Zusammenhang) aufgeführt ist.
Aber nochmal, wo kann man im Telekommunikationsgesetz (TKG) § 59 juristisch durchsetzbar herauslesen, dass der Kunde seine Telefonnummer zu jeder Zeit mitnehmen kann.
Noch im September hat sich ein Anbieter darauf berufen, dass die Nummer erst am Vertragsende portiert werden muss.
Das Problem nicht verstanden?
Beispiel
Anbieter A hat im nicht EU Ausland (z. B. Schweiz) Roaminggebühren von 1.5 € pro Minute
Man ist nun einmal in der Woche in der Schweiz und Anbieter B bietet EU Roaming und Roaming in der Schweiz kostenfrei (bin informiert, das gibt es)
Man zeigt dem Anbieter A weniger den Stinkefinger, weil man mit Anbieter B eben deutlich günstiger kommt, man zahlt ihm sogar mit geringer Nutzung noch die Monatsgebühr.
Und warum man dann dafür keine Simkarte bekommen soll, ist mir unklar. Die Kosten der automatisiert erstellten Simkarte sind viel näher an 0 €als an den verlangten Entgelten für "Ersatzkarten"
Der Anbieter A sagt: Pech gehabt - musst halt jedem sagen, dass du noch ein halbes Jahr teilweise unter deiner Nummer unerreichbar bist.