Zitat: von Malika2000
Bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit werden Anrechnungszeiten nicht mitberücksichtigt. Wird eine Fachschule besucht, liegt eine Anrechnungszeit vor. Genauso wie beim Besuch einer Schule oder einer Universität gilt:
Bei der 45-jährigen Wartezeit zählen Fachschulzeiten nicht mit.
korrekt und eben- für alle genannten.
Schule und Studium sind relevant für die spätere Rente. Wer eine allgemeinbildende Schule, eine Fachschule, Hochschule bzw. Universität besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnimmt, kann diese Zeiten bei der Deutschen Rentenversicherung als sogenannte Anrechnungszeiten anerkannt bekommen. Schul- und Studienzeiten im Ausland zählen ebenso dazu. Allerdings kommen diese Zeiten nicht automatisch in Ihr Rentenkonto. Damit diese Zeiten angerechnet werden können, benötigt die Deutsche Rentenversicherung von Ihnen Unterlagen, zum Beispiel in Form von Zeugnissen, Schul- und Immatrikulationsbescheinigungen.
Was sind eigentlich Anrechnungszeiten?
Anrechnungszeiten helfen, Lücken im Rentenkonto zu schließen und die Mindestversicherungszeit für bestimmte Rentenarten zu erfüllen, zum Beispiel für eine vorgezogene Altersrente.
Wie viele Jahre können für Schulbesuch und Studium angerechnet werden?
Der Besuch einer Schule, Fachschule, Hochschule bzw. Universität zählt frühestens ab dem 17. Geburtstag als Anrechnungszeit. Maximal können insgesamt acht Jahre angerechnet werden. Ein Abschluss ist nicht erforderlich.
Was ist, wenn meine Schul- und Studienzeiten mehr als acht Jahre betragen?
Für Schul- und Studienzeiten ab dem 16. Geburtstag, die nicht als Anrechnungszeiten anerkannt werden können, können Sie freiwillig bis zu Ihrem 45. Geburtstag Beiträge nachzahlen.
Für Anrechnungszeiten werden keine Beiträge an die Rentenkasse gezahlt. Weder Schulen noch Fachschulen und Universitäten entrichten Beiträge für ihre Schüler und Studenten.
Da der Staat aber zweifelsohne ein Interesse daran hat, dass Personen zur Schule gehen und studieren, hat er entschieden, diese Zeiten in der Rente nicht völlig außen vor zu lassen. Anrechnungszeiten bringen daher mehrere Vorteile mit sich:
Anrechnungszeiten werden bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit mitgezählt
Nicht jeder hat die Möglichkeit, vorzeitig mit Abzügen in Rente zu gehen. Hierzu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Um die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten zu können, muss man mindestens 35 Jahre aufweisen, die für die Rentenversicherung relevant sind.
Wichtig: Bei der 35-jährigen Mindestversicherungszeit werden auch Anrechnungszeiten berücksichtigt.
Schul- und Studienzeiten können also – in Summe für maximal 8 Jahre – auf die 35-jährige Mindestversicherungszeit angerechnet werden. Einen Unterschied zwischen Fachschul- und normalen Schulzeiten gibt es in diesem Zusammenhang aber nicht.
Keine Berücksichtigung bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit
Um vorzeitig ohne Abzüge in Rente zu gehen, muss man sogar die 45-jährige Mindestversicherungszeit erfüllen. Nur dann kann man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.
Bei der 45-jährigen Mindestversicherungszeit werden Anrechnungszeiten nicht mitberücksichtigt. Wird eine Fachschule besucht, liegt eine Anrechnungszeit vor. Genauso wie beim Besuch einer Schule oder einer Universität gilt:
Bei der 45-jährigen Wartezeit zählen Fachschulzeiten nicht mit.
Zitat: von Mannyx64
Arbeiten sie nach dem Studium mal in der Pflege der feiern täglich Kinder Geburtstag in de Kita mit wenig Gehalt ohne Rücklagen erwirtschaften zu können beis 67.
Zitat: von Mannyx64
Hier geht's um Fachschul Zeiten und um Berufe die nach ihrer Ausbildung schwer arbeiten (Pflege und Erziehung) und wenig Gehalt bekommen und nicht wie nach Studium mit dicken Gehalt auf Renten Punkte verzichten können.
Zitat: von Mannyx64
Wollen Sie das gleiche für Studenten dann machen sie bitte Ihre eigene Petition auf.
Der Hinweis auf die anderen Ausbildungen und jene mit Studium war wohl eher als Hinweis darauf gedacht, wieso Sie diese beiden Berufe so herausheben. Denn wenn man meint, es sei ein körperlich schwer und daher könne man den Job nicht über 60 ausüben, übersieht man in der Tat, dass es auch viele andere Berufe gibt, die mit oder ohne Studium anstrengend sind.
Hier geht's um Fachschul Zeiten und um Berufe die nach ihrer Ausbildung schwer arbeiten (Pflege und Erziehung) und wenig Gehalt bekommen und nicht wie nach Studium mit dicken Gehalt auf Renten Punkte verzichten können. Wollen Sie das gleiche für Studenten dann machen sie bitte Ihre eigene Petition auf.
Arbeiten sie nach dem Studium mal in der Pflege der feiern täglich Kinder Geburtstag in de Kita mit wenig Gehalt ohne Rücklagen erwirtschaften zu können beis 67.
Also, 67 minus 45 macht 22. Abitur mit 19 oder 18. Ausbildung dauert regulär 3 Jahre. Wo ist das Problem?
Inwiefern werden da Fachschulen für Erzieher anders behandelt wie andere Fachschulen? Laut DRV:
Zitat:
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber beispielsweise für die große Wartezeit von 35 Jahren und die Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Das sind zum Beispiel Zeiten, in denen Sie wegen ... nach dem 17. Lebensjahr eine Schule, Fach- oder Hochschule besucht haben.
Also
17
+ 2 bis zum Abitur
+ 1 Wehrdienst, FSJ, FÖJ, BuuFdi, ...
+ 3 für die Fachschule
+ 39 Jahre Arbeit
macht:
45 Jahre im Alter von 62. Da ist dann sogar noch Luft für das eine oder andere Jahr "Selbstfindung", Rumhängen, Work and Travel, Sabbatical, ...
Tja, die GRV zieht halt alle Hebel und Register, um über Mini-Renten allerlei Fremdleistungen weiterhin und zunehmend finanzieren zu können. Darüber freuen sich dann auch Rentenbezieher im Ural und Moskau, die nie einen Euro in die GRV in Deutschland eingezahlt haben. An so einer verflixt verfahrenen GRV wie diese Petition noch länger herumschrauben und reformieren zu wollen, ist aussichtslos.
Warum stattdessen nicht das SVK-Rentensystem der Ex-DDR übernehmen, wo die Versicherten vom 1. Beitragsmonat an rundum versichert waren und nicht wie in der GRV durch mehrjährige Karrenzzeiten im Erwerbsunfähigkeitsfall ausgetrickst, im Regen stehen gelassen und um ihre jahrelang eingezahlten Beiträge geprellt werden ?
Kann mir der Petent vielleicht sagen, was an Erziehern und Pflegekräften so besonderes ist, dass diese Ausnahme gerechtfertigt wird? Was ist mit all den anderen rein schulischen Ausbildungen bzw. einem Studium? Da sieht das ja schließlich nicht anders aus.
„Nicht berücksichtigt werden:
- Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.
- Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung.
- Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern.
- Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium.“
(https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html)