Zitat: von rupert1159Zitat: von Lebensschützer
Richtig ist zum einen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26.02.2020 das Recht auf Selbsttötung sowie auf Inanspruchnahme von Hilfe zu dieser formuliert hat.
Und um ebendiese Inanspruchnahme von Fremdhife zum Suizid gehts ja.
Wenn mir jemand die Infusion legt oder den Pentobarbitalbecher hinstellt.
Vorsicht! Im ersten Fall handelt es sich eindeutig um aktive Sterbehilfe: in dem Augenblick, in dem der Arzt den Verschluss zur Infusionsflasche öffnet, ist der Patient nicht mehr Herr des Geschehens! Im zweiten Fall hat er immer noch die Möglichkeit, den Becher stehen zu lassen.
Zitat: von Lebensschützer
Richtig ist zum einen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26.02.2020 das Recht auf Selbsttötung sowie auf Inanspruchnahme von Hilfe zu dieser formuliert hat.
Und um ebendiese Inanspruchnahme von Fremdhife zum Suizid gehts ja.
Wenn mir jemand die Infusion legt oder den Pentobarbitalbecher hinstellt.
Das ist leider so nicht richtig. Richtig ist zum einen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 26.02.2020 das Recht auf Selbsttötung sowie auf Inanspruchnahme von Hilfe zu dieser formuliert hat. Richtig ist aber ebenso, dass nach dieser Entscheidung aktive Sterbehilfe verboten bleibt (§ 216 StGB). Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meinen Beitrag im Diskussionszweig "Aktive Sterbehilfe auf Wunsch durch Ärztinnen und Ärzte".
Zitat: von Nutzer4610271Zitat: von Ylander
Und auf der anderen Seite gibt es Menschen, die stolz sind, wen ihre Angehörigen über 100 werden, als Schwerstpflegefall (und die Renten- und Pflegeversicherung belasten).
Ein zweifelhafter Stolz!
Immerhin können die Pflegefälle und ihre Angehörigen stolzer darauf sein, als wenn Ärzte mit ihrer Schmalspurmedizin die Patienten als rasch "erfolglos austherapiert" ins Pflegeheim oder Hospiz abschieben. Wäre dann die medizinische Hilfe und Therapie durch Angehörige so falsch wie zuvor in der Klinik, dann würden Pflegefälle logischerweise keine 100 Jahre alt werden. Solche Therapien ließen sich in der Regel soweit verbessern, daß die Pflegefälle wieder in der Lage zu einem selbstständigen Leben wären. Daran haben aber Ärzte weder Zeit noch Interesse. Und bei den pflegenden Angehörigen fehlt oft die Zeit oder Traude, sich in das jeweiligen medizinische Thema einzuarbeiten, um so dem Pflegefall kompetente Hilfe zukommen zu lassen. Dann läßt es sich auch mit so einer Krankheit, falls nicht gänzlich heilbar, leben und 100 Jahre alt werden.
So positiv, wie Sie es darstellen, ist es nicht.
Zwar werden die Menschen immer älter, jeodch wird die Spanne am Ende des Lebens, wo Lebensqualität gar nicht mehr gegeben ist und/oder der Mensch pflegebeüdrftig ist, immer länger. Und viele Menschen quälen sich so über viele Jahre bis zum Ende Ihres Lebens. Von daher kann man Zweifel daran hegen, ob die Medizin wirklich Fortschritte macht.
Zitat: von Ylander
Und auf der anderen Seite gibt es Menschen, die stolz sind, wen ihre Angehörigen über 100 werden, als Schwerstpflegefall (und die Renten- und Pflegeversicherung belasten).
Ein zweifelhafter Stolz!
Immerhin können die Pflegefälle und ihre Angehörigen stolzer darauf sein, als wenn Ärzte mit ihrer Schmalspurmedizin die Patienten als rasch "erfolglos austherapiert" ins Pflegeheim oder Hospiz abschieben. Wäre dann die medizinische Hilfe und Therapie durch Angehörige so falsch wie zuvor in der Klinik, dann würden Pflegefälle logischerweise keine 100 Jahre alt werden. Solche Therapien ließen sich in der Regel soweit verbessern, daß die Pflegefälle wieder in der Lage zu einem selbstständigen Leben wären. Daran haben aber Ärzte weder Zeit noch Interesse. Und bei den pflegenden Angehörigen fehlt oft die Zeit oder Traude, sich in das jeweiligen medizinische Thema einzuarbeiten, um so dem Pflegefall kompetente Hilfe zukommen zu lassen. Dann läßt es sich auch mit so einer Krankheit, falls nicht gänzlich heilbar, leben und 100 Jahre alt werden.
Und auf der anderen Seite gibt es Menschen, die stolz sind, wen ihre Angehörigen über 100 werden, als Schwerstpflegefall (und die Renten- und Pflegeversicherung belasten).
Ein zweifelhafter Stolz!