Zitat: von --Zitat: von LebensschützerZitat: von --
nur, dass aktive Sterbehilfe kein "töten" ist
Hier irren Sie leider: Im strafrechtlichen Sinne ist aktive Sterbehilfe sehr wohl ein Tötungsdelikt (§ 216 StGB), allerdings - wie Sie später in Ihrer Erwiderung durchaus richtig schreiben - kein Mord.
Hier irren Sie, weil Sie den Kontext, in dem dieser Satz geschrieben wurde, ignorieren genauso wie das Thema der Petition, das sich ja genau dagegen wendet
Nutzer 5219556, das kann ich so nicht stehen lassen, weil es schlicht falsch ist. Die Frage, ob aktive Sterbehilfe kein "töten" (wobei "töten" hier mit "Tötungsdelikt" gleichgesetzt werden muss) im strafrechtlichen Sinne ist, kann nicht von irgendeinem Kontext abhängen. § 216 StGB bestimmt unter der Überschrift "Tötung auf Verlangen" in seinem Absatz 1 in großer Eindeutigkeit: "Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.", und fügt dem in Abs. 2 hinzu: "Der Versuch ist strafbar."
Das sind zunächst einmal Fakten, und gerade in einer so ernsthaften Diskussion wie in dieser, in der es immerhin um Leben und Tod geht, sollten Fakten nicht einfach beseite geschoben werden. Was Sie nun vermutlich meinen ist die Tatsache, dass mit dieser Petition an besagten Fakten etwas geändert werden soll. Dies zu fordern ist legitim; allerdings sollten auch die Folgen bedacht werden, die mit einer Umsetzung dieser Forderung verbunden sind bzw. verbunden sein können. Nur hierauf habe ich in meinen Beiträgen hinzuweisen versucht. Dass Sie meine Ausführungen nicht interessieren, finde ich bedauerlich: nicht für mich oder für Sie, sondern für die Ernsthaftigkeit der hier geführten Diskussion. Eine solche Haltung lässt leicht die Vermutung aufkommen, die sie äußernde Person wolle ihre Position als die einzig wahre verteidigen, sie quasi absolut setzen; das allerdings wäre das Ende jeglicher fruchtbaren und konstruktiven Diskussion.
Zitat: von LebensschützerZitat: von --
nur, dass aktive Sterbehilfe kein "töten" ist
Hier irren Sie leider: Im strafrechtlichen Sinne ist aktive Sterbehilfe sehr wohl ein Tötungsdelikt (§ 216 StGB), allerdings - wie Sie später in Ihrer Erwiderung durchaus richtig schreiben - kein Mord.
Zitat: von Lebensschützer
[Im Übrigen verweise ich zum Inhaltlichen auf meinen Beitrag im Diskussionszweig "Aktive Sterbehilfe auf Wunsch durch Ärztinnen und Ärzte".
Im Übrigen interessieren mich Ihre Ausführungen nicht, egal, wie oft Sie in Ihren Beiträgen darauf verweisen
Zitat: von --
nur, dass aktive Sterbehilfe kein "töten" ist
Hier irren Sie leider: Im strafrechtlichen Sinne ist aktive Sterbehilfe sehr wohl ein Tötungsdelikt (§ 216 StGB), allerdings - wie Sie später in Ihrer Erwiderung durchaus richtig schreiben - kein Mord. Im Übrigen verweise ich zum Inhaltlichen auf meinen Beitrag im Diskussionszweig "Aktive Sterbehilfe auf Wunsch durch Ärztinnen und Ärzte".
"Niemand ist durch seinen eigenen Wunsch in unsere Welt gekommen und man sollte auch nicht durch seinen eigenes oder des Anderen Zutun gehen dürfen"
Non Sequitur.
Zudem eine religiöse Position der sich nicht jeder anschließt.
"will man aus Kostengründen Euthanasie einsetzen,um Alte und Kranke entsorgen zu können?"
Wäre kaum durchsetzbar, weil das gegen die Interessen der Pharmalobby und der Leistungsanbieter stehen würde, die am meisten Profit aus den letzten Wochen und Monaten unseres Lebens schlagen.
(Und wie schon Host Seehofer erkannte: "Die Politik kann der pharamzeutischen Industrie keinen Wunsch abschlagen.")
Zitat: von Nutzer1522638
Ist es nicht vermessen,anderen Personen wie auch Ärzten zuzumuten,das Töten durchzuführen? Welche Ärzte oder andere möchten oder können mit dieser Schuld leben?
Zitat: von Nutzer1522638
I"Du sollst nicht töten!" -so steht es im 5.Gebot der Christen,aber es ist auch in der Justiz ein übliches Gesetz im Zusammenleben der Menschen und möchte es dringend gebeten bleiben.
Zitat: von Nutzer1522638
INiemand ist durch seinen eigenen Wunsch in unsere Welt gekommen und man sollte auch nicht durch seinen eigenes oder des Anderen Zutun gehen dürfen.
Zitat: von Nutzer1522638
I"Die Ausschaltung der Schwachen ist der Tod der Gemeinschaft." schrieb Dietrisch Bonhoeffer oder will man aus Kostengründen Euthanasie einsetzen,um Alte und Kranke entsorgen zu können?Wer möchte einem gezielten Morden die Tür öffnen?Es gibt ein schmerz-und angstfreies Sterben bei schweren Ekrankungen durch Medikamente und humane Sterbebegleitung,aber bitte kein Töten!
Da verwechseln Sie was und missbrauchen für Ihre zynische Argumentation christliche Regeln und Dietrich Bonhoeffer. Außerdem ist Sterbehilfe kein Mord.
....es wird ja nicht gefordert, daß jeder Arzt diese Dienstleistung anbieten muß.
Zudem gibt es genug ärztliche Maßnahmen, die einen Verkürzung der Restlebenserwartung zur Folge hat, was aber für das Schmerzmanagement, und ähnliches In Kauf genommen wird.