Text der Petition
Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 20 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz dahingehend gefordert, dass optische Beeinträchtigungen keine Beeinträchtigungen sind, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehen.
Begründung
Oft stellen sich Wohnungseigentümer etwas auf den Balkon, dass ihr Leben verbessert. Die Nachbarn wollen dem Eigentümer eins auswischen und nehmen eine angebliche optische Beeinträchtigung als Vorwand, um den Wohnungseigentümer auf Rückbau zu verklagen. Ein Beispiel hierfür sind die zahlreichen Klagen gegen Balkonsolarkraftwerke. Dieser Rechtsmissbrauch muss endlich unterbunden werden.