Hier einmal einen kurzen Einblick zur aktuellen Lage des Berufsbildes von KfZ-Sachverständigen.
Ich denke, dass dies bereits recht perfektioniert ist und die qualifizierten Sachverständigen zwangsläufig einen umfangreichen Wissenstand ins sich tragen.
Schlimm in der Situation ist, dass sich einige Unqualifizierte "Sachverständige" schimpfen und auch Gutachten erstellen, dabei ausbildungstechnisch das naheliegendste zum KFZ, dessen frühere Führerscheinprüfung ist. Wir reden hier tatsächlich von Änderungsschneider oder Gastronomen die Kfz-Gutachten erstellen, um nur 2 Beispiele zu nennen. Das sollte nicht so sein dürfen!
Der KFZ-Sachverständige ist nach dessen Weiterbildung ein qualifizierter Experte, ein anerkannter Sachverständiger.
Dieser verfügt über ein hohes Fachwissen und ist unabhängig und objektiv.
Das ist die Voraussetzung, um Schäden und Mängel zu beurteilen und den Wert eines KFZ zu bestimmen. Ergänzend müssen Vor- und Altschäden beurteilt und entsprechend bewertet werden können. Weitergehend muss der KFZ-Sachverständige in der Lage sein, Sachverhalte in ihrer Plausibilität zu bewerten und die Schadensursachen festzustellen.
Die Sachverständigen werden in Streitfällen um ihre fachliche Beurteilung gebeten, auch vor Gericht, wozu sie im Stande sein sollen.
Handwerkliche Berufe, auch wenn diese direkt mit KFZ zu tun haben, reichen hierfür nicht aus. Der besonderen Verantwortung eines KFZ-Sachverständigen entspricht, dass eine weitergehende Qualifikation erforderlich ist. Mindestens ein Meisterbrief ist Voraussetzung für die Fort- und Weiterbildung zum KFZ-Sachverständigen.
Die folgenden Berufe gehören dazu:
• KFZ-Meister
• Kfz-Techniker mit Meisterbrief
• Kfz-Mechaniker mit Meisterbrief
• Kfz-Lackierer mit Meisterbrief
• Kfz-Elektriker mit Meisterbrief
• Kfz-Karosseriebauer mit Meisterbrief
• Dipl.-Ingenieure / Bachelor / Master mit Fachrichtung KFZ
Mit diesen Voraussetzungen kann sich die bewerbende Person zu einem Kfz-Sachverständigen ausbilden lassen in dem dieser nachfolgend genannte Ausbildungsschritte, Praktiken, etc. durchlaufen muss, um die Qualifikation eines Anerkannten Kfz-Sachverständigen zu erlangen:
Theorie
• Kapitel 1: technische Grundlagen (Fahrwerk und Aggregate)
• Kapitel 2: Kenntnisse im Fahrzeug- und Karosseriebau
• Kapitel 3: Grundlagen der Gutachtenerstellung
• Kapitel 4: Kenntnisse der Reparaturkalkulation (Audatex/DAT/GT-Motive)
• Kapitel 5: Kenntnisse der Fahrzeugbewertung
• Kapitel 6: Kenntnisse der Minderwertermittlung (Technische + Merkantile)
• Kapitel 7: juristische Grundkenntnisse in der Schadenregulierung
• Kapitel 8: Versicherungsrechtliche Grundkenntnisse (Haftpflicht + Kasko)
Praktische Prüfung
• Praktikum über mind. 24 Monate absolviert
• Praxistest anhand 50 Gutachten durchlaufen
• Beurteilung eines Unfallfahrzeuges
• Bewertung eines Gebrauchtfahrzeuges
• Einschätzung einer Plausibilitätsprüfung
• Fachgespräch
Gutachtenüberprüfung
• Ein Gutachten "Haftpflicht Reparaturfall"
• Ein Gutachten "Haftpflicht Totalschadenfall"
• Ein Gutachten "Vollkasko Reparaturfall"
• Ein Gutachten "Teilkasko Elementarschaden"
• Ein Gutachten "aus dem übrigen Teilkaskosegment" in freier Auswahl
• Ein "vollständiges nachvollziehbares Gutachten Fahrzeugbewertung" einschließlich der Rechenblätter (Eine Übersendung nur der Rechenblätter ohne die übrigen Teile, die ein Gutachten ausmachen, ist nicht ausreichend).
• Ein technisches Gutachten über "Motor-, Getriebe-, Aggregatschaden" oder ein vergleichbares Gutachten
• Eine vollständige Rechnungsprüfung
Die Überprüfung der eingereichten Gutachten erfolgt auf Grundlage der "Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen".
Wenn dieser Status erreicht ist, muss sich der Kfz-Sachverständige über den gesamten Zeitraum seiner Tätigkeit, jährlich wiederkehrenden Maßnahmen der Weiterbildung unterziehen, welche vom zuständigen Prüfungsausschuss entsprechend genehmigt und dokumentiert werden muss.
Gbf. hat die Einreichung von 3 Gutachten pro Kalenderjahr zur Prüfung durch den VKS Prüfungsausschuss zu erfolgen.
Die Europäische Norm DIN EN 16775
Sachverständigentätigkeiten - Allgemeine Anforderungen an Sachverständigenleistungen.
Es gibt am Markt viele Anbieter für Weiterbildung und Coaching, welche einen mit unterschiedlichen Modulen in jeweils wenigen Tagen die verschiedensten Vorbereitungs-Seminare anbieten. Wie selbst einige Zertifizierungsstellen ausdrücklich darauf hinweisen, ersetzt die Zertifizierung nach DIN EN16775 keinesfalls die öffentliche Bestellung und Vereidigung bzw. die Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger.
Als Grundsatz wird auch hier in der Regel eine Grundausbildung im Sach-verständigenwesen sowie eine Berufserfahrung als Gutachter von mindestens 2 Jahren vorausgesetzt mit entsprechenden Referenzgutachten, um ein Antragsverfahren einzuleiten. Diese Zertifizierung verlieren je nach Zertifizierungsstelle ihre Gültigkeit nach 3 Jahren und werden für eine Weiterbildung in der Zeitspanne anerkannt.
Auch vor der Europäischen Norm gab es Ausnahmen, da man Prinzipiell für die Qualifikation als Kfz-Sachverständiger ein Studium oder eine Ausbildung als Kfz-Mechaniker Meister zwingend benötigen, um eine Sachverständigenausbildung beantragen zu können.
Nämlich, wenn Sie schon lange in Ihrem Beruf als Kfz-Mechaniker, -Karosseriebau oder Kfz-Techniker arbeiten und keine Meisterprüfung absolviert haben, kann die Einzelfallprüfung über Ihre Anerkennung entscheiden. Um die notwendige Qualifikation als Kfz-Sachverständiger für Schäden- und Bewertung oder als Oldtimer-Sachverständiger, etc. zu erhalten, sollten Sie ausreichend technisches Know-how und damit die richtige Ausbildung für den Lehrgang mitbringen. Die Nachweise darüber werden im Rahmen der Anmeldung gefordert und sind offen zu legen.
In diesen Fällen wurden Ausbildungs- und Weiterbildungszeiten von 10 Jahre mit entsprechenden vielen von dessen Ausbilder überwachten Gutachten von mindestens 50 Stück als angemessen erachtet.
In diesen 10 Jahren sollten die Mindestinhalte einer Meisterprüfung sowie die Inhalte des Sachverständigen-Wesen mit entsprechendem Langzeitpraktikum vermittelt worden sein.
Wenn Sie im Bereich Kfz ein Studium als Dipl.-Ingenieur, als Kfz-Techniker, Lackierer-Meister oder als Zweiradmechaniker-Meister abgeschlossen haben, wird die entsprechende Ausbildungszeit von 5 Jahren als ausreichend erachtet.
Die vorgenannten möglichen Zertifizierungen verkürzen die Zeiten.
Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, erfüllt der Sachverständige auch die Voraussetzungen, die qualifizierten Erwartungen für die Erstellung eines Gutachtens leisten zu können.
Gleichzeitig erlangt der Sachverständige bei fehlerfreien Gutachten auch den Anspruch auf sein Honorar.
Somit dürfte auch nachvollziehbar sein, dass sich jeder ungestraft Sachverständiger nennen darf, jedoch nicht jeder Gutachten erstatten darf, wenn die entsprechende Qualifizierung nicht nachgewiesen werden kann.
Zeitgleich kann auch nachvollzogen werden, dass die eintrittspflichtigen Versicherer, die Gutachten von unqualifizierten Sachverständigen nicht zu erstatten bereit sind.