Mit der Petition geht es doch nicht darum, wo der Unterschied zum genannten Beispiel in der Ausbildung im Gegensatz zu einer Ingenieurausbildung steht! Es geht darum, dass Mindestvoraussetzungen geschaffen und verbrieft werden müssen, die von dem "Berufsbild" und so nennt man die Tätigkeit tatsächlich, abverlangt werden.
HIER GEHT ES UNTER ANDEREM AUCH UM OPFERSCHUTZ UND MISSBRAUCH; WAS ES ZU VERHINDERN GILT; DENN DIE GERICHTE SICH HIERMIT ÜBERLASTET !
Das Berufsbild und die Voraussetzungen stehen dem Grunde nach bereits ewig fest und kommen Anno Dazumal aus dem Handwerk.
Die Entwicklungsgeschichte des Handwerks-Meisters begann bereits Anfang des Mittelalters und stellte als Großer Befähigungsnachweis die höchste handwerkliche Qualifizierung dar.
Im Streit um Gerechtigkeit bediente man sich bereits früh der Sachverständigen, die eine außerordentliche fachliche Kompetenz, somit nicht nur über eine besondere Sachkunde sowie Erfahrung oberhalb des Handwerks-Meister verfügten, welche die Voraussetzungen von mehrjährigen Berufserfahrungen ergänzt mit Absolvierung einer permanenten Weiterqualifizierung, dies zusätzlich in einer unabhängigen integren Person vereint, zu finden waren.
Mitte des 20. Jahrhunderts prägten die Handwerkskammern das Berufsbild der Sachverständigen, dessen Prüfungsausschüsse als staatliche Prüfungsbehörden am Sitz der Handwerkskammer in dessen Bezirk eingerichtet wurden.
Da die Handwerkskammern sowie die Industrie- und Handelskammern nur die Sachverständige für die Gerichtlichen Belange abdeckten, wuchs in Zeiten der Industrialisierung und Zunahme des Verkehrsaufkommen der Bedarf an weiteren Sachverständigen. Da die Anzahl der erforderlichen Sachverständigen überschaubar war, nahmen sich die Ministerien für Berufsausbildung für Sachverständige nicht an.
Hierfür bediente man sich der jeweiligen Berufsverbände, die sich fortan das vorhandene Berufsbild umzusetzen auf die Fahne geschrieben haben.
Bereits 1982 wurde der VKS „Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug Sachverständigen e.V.“ gegründet und nahm sofort eine entscheidende Rolle bei der zwingend erforderlichen Qualifizierung und Überwachung von Sachverständigen ein, in dem das Berufsbild des unabhängigen und anerkannten Sachverständigen somit gewährleistet werden konnte. Somit konnten die Kfz - Sachverständige in den Außergerichtlichen Bereichen die erforderlichen Qualifizierungsvoraussetzungen erfüllen, was die Voraussetzung für das Erstellen von Gutachten war und ist.
Durch den ansteigenden Bedarf von weiteren Sachverständigen begann bereits vor Jahrzenten die Bemühungen, das Berufsbild weiter zu verbessern und einheitlich zu definieren.
Allein der Verkehrsgerichtstag bemühte sich 1985, 2003, 2012 und 2015 die politische Ebene hierfür zu gewinnen, diesen Part endlich zu übernehmen.
Das nahezu identische Berufsbild der Sachverständigen spiegelt sich aktuell in den Verbänden VKS Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V., BVSK Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., BVK Bundesverband öffentlich bestellter, vereidigter oder anerkannter qualifizierter Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V., b.v.s. Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., den durch DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen wie ZAK und IfS sowie dem MAS Münchner Arbeitskreis für Straßenfahrzeuge e.V. sowie dem VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V., wieder.
Die jüngste Abhandlung enthält die nahezu übereinstimmenden persönlichen Voraussetzungen, welche für die Zulassung zu einer Weiterbildung zum Sachverständigen erforderlich sind:
• Identifikation
• Geistige und körperliche Eignung
• Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
• Unbescholten und nicht vorbestraft
• Erforderliche Fahrerlaubnis
• Allgemeine Bildungsvoraussetzungen von mindestens Qualifikationsniveau 6 gemäß dem Deutschen Qualifikationsrahmen und ausreichender Dokumentations- und
Leistungskenntnisse der deutschen Sprache entsprechend Sprachniveau GER C1 zum Erstellen wissenschaftlicher Texte.
• Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulung/Ausbildung zum Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung gemäß dieser Richtlinie ist eine abgeschlossene Meisterausbildung/Technikerausbildung im Bereich der Fahrzeugtechnik, Karosseriebau, Kfz-Lackiertechnik inkl. Kfz-Technikmodul oder ein abgeschlossenes Studium als Diplomingenieur (FH, BA) oder Bachelor der Fachrichtung Fahrzeugtechnik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Mechatronik, Physik oder vergleichbarer Studiengänge oder Ausbildungen.
Wenn nach entsprechender Weiterbildung und Berufsjahren die erforderliche Prüfung mit Erfolg absolviert wurde, steht der Erstellung von Gutachten nichts im Wege und erfüllt das Berufsbild des Kfz - Sachverständigen, solange dieser jährlich die erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen erfolgreich umsetzt und nachweist.
Dies deckt sich mit der uns bekannten Rechtsprechung und der Auffassung vieler Richter und steht somit eigentlich längst fest und wird in den Kammern, welche die Öffentliche Bestellung und Vereidigungen aussprechen auch längst so angewendet.
Da bislang die Berufsbezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt wird, wird hier im großen Stil Missbrauch betrieben. Überwiegend der Laie läuft Gefahr aus Unwissenheit oder Intransparenz, gepaart mit professionell aufgebautem Marketing der Markt befindlichen Anbieter, den oftmals in dieser seltenen Situation nach einem Unfallereignis, überforderten Geschädigten, an einen unqualifizierten Sachverständigen zu gelangen.
Durch die Gesetzgebung, die den Geschädigten Beweissicherungspflichtig macht, ist die Kostendeckung eines zwingend erforderlichen Beweissicherungsgutachten gebohren, welcher der eintrittspflichtige Versicherer zu tragen hat. Mit diesem vom Gesetzgeber angedachten Schutz des Geschädigten wird Missbrauch betrieben, denn viele der am Markt befindlichen Sachverständigen, erfüllen diese erforderlichen Voraussetzungen nicht, wodurch die Geschädigten zum Schadenopfer werden.
Dass auf Grund der Deregulierung der Versicherer, diese auch wirtschaftlich von falschen Gutachten profitieren oder auch geschädigt werden können, sucht die Justiz Tagein-Tagaus heim und belastet die Geschädigten weit über Gebühr. Die aktuelle Situation treibt die Schadenregulierung in eine nie dagewesene Kostenspirale ungeahnten Ausmaßes, dass es zu Stoppen gilt und einfach gestoppt werden kann.
Das für den Unfallschaden erforderliche Beweissicherungsgutachten steht dem Grunde nach in Nichts dem eines Gerichtsgutachtens nach. Bei den amtlichen Sachverständigen gibt es diese Anerkennung, obwohl diese aus Ihrer Sparte heraus oftmals für diese Gutachten nicht ansatzweise ausgebildet sind.
Das Beispiel mit dem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes – KfSachvG hingt, denn das sind die im üblichen Sinne genannten Prüfer für Hauptuntersuchungen. Zu dessen Ausbildung gehören nicht die Kenntnisse, welche für ein Schadengutachten erforderlich sind. Eine Stelle für eine Kostenermittlung könnte gbf. eine entsprechende Werkstatt sein, die einen Kostenvoranschlag erstellt. Zwischen Kostenvoranschlag und Beweissicherungs-Gutachten liegen juristische und fachliche Welten, die Raum für eine Doktorarbeit einnehmen könnten.
Ich könnte aus 45 Jahren Gerichts- und Sachverständigenerfahrungen unendlich fortfahren.
Die Verbände und Innungen haben längst alles geregelt, was es nur anzuerkennen gilt.
Alleine zum Opferschutz sollte man diesen Weg zwingend beschreiten.
Guter Beitrag, der die Unterschiede darlegt.
Eine gute Ausbildung in dem Gewerk / Fachgebiet das begutachtet werden soll, ist Voraussetzung.
Was wir nicht brauchen ist die Eierlegendewollmilchsau im neuen Gewand.
Zitat: von Heinz 548
Eine Ausbildung zum Gutachter kann es nicht geben, weil zur Ausübung von Gutachter- und Sachverständigentätigkeit eine erhebliche Portion fachliche Erfahrung erforderlich ist, die erst durch langjährige Berufserfahrung und Praxis gewonnen werden kann, von einer persönlichen Eignung, vom überdurchschnittlichen(!) Fachwissen und einer gewissen Objektivität mal ganz abgesehen.
Eben das ist der Knackpunkt. Mein Vater (Elektriker) hatte mal für einen Nachbarn ein Gutachten zu den Elektrogeräten erstellt, die sich in dessen abgebrannten Schuppen befunden hatten und diese als Totalschaden eingestuft. Bei kulinarischen Fragen wäre er nicht berufener gewesen als ein Friseur oder Gärtner. Im konkreten Fall hätte es auch keines überdurchschnittlichen Fachwissens bedurft. Aber erst recht nicht einer jahrelangen zusätzlichen Ausbildung.