Nutzer4902401 | Mon Jul 03 18:23:44 CEST 2023 - Mon Jul 03 18:23:44 CEST 2023

@ Nutzer2917297 | heute - 13:39

Zitat: von Nutzer2917297
Zitat: von Nutzer4902401
Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.

Und das ist wieso irgendwie weniger "entwürdigend" wie der Kauf im Sozialkaufhaus?

Hier geht es nicht um "entwürdigend" - wie auch geschrieben - an gebrauchten Möbeln etc. ist GAR NICHTS entwürdigend.
Viele oder die meisten von uns haben wohl mit gebrauchten Möbelstücken die erste Wohnung ausgestattet und/oder kaufen auch heute noch ein gebrauchtes Teil, wenn es gefällt.

Die Festlegung auf Gutscheine für Sozialkaufhäuser ist es.

Es geht schlichtweg darum, dass ggf. ein privat angebotenes Möbelstück besser gefällt als im Sozialkaufhaus vorhandenen.
Beispiel:
privat wird eine Wohnwand oder Schlafzimmer Möbel oder Küche ..... in weiß angeboten - im Sozialkaufhaus ist aber nur "gelsenkirchener Barock" vorhanden. Warum sollen bei identischem Preis nicht die privat angebotenen Möbel erworben werden können?

Das hinkt mal wieder gewaltig als Vergleich.

Das Problem ist einfach, im "Sozialkaufhaus" kommen dann die Gutscheine zweckentsprechend unter. OK, man könnte natürlich sagen, der Käufer kanns eine Gutscheine auch bei Privatleuten einlösen, und die müssen das dann wieder beim Joncenter einreichen. Wäre halt ein Bürokratiemonster. Wieder eines. Und bei Bargeld würde natürlich wirklich auch das Genannte angeschafft. Logisch. Quittungs gibts auch von Kumpel Karl für dessen "Schrankwand" ...

Die aktuelle Lösung ist schlicht die bürokratieärmste.

Und nein, ich unterstelle da nichts. Sondern gehe nur von der menschlichen Natur aus.

Zitat: von Nutzer2917297
Warum sollen Bedürftige nicht gebrauchte Einrichtungsgegenstände nach ihrem Geschmack kaufen dürfen?

Dürfen sie doch. Auch der Kumpel Karl hat nicht unbedingt das Gewünschte im Angebot. Und im Augenblick würde ich selbst in einem Möbelhaus nicht mehr das finden, was mir gefallen würde. Geschmäcker und Moden ändern sich halt.

Zitat: von Nutzer2917297
Zumal bei privatem Verkauf es eine Win-Win Situation sowohl für Verkäufer als auch Käufer ist. Der Verkäufer bekommt einen kleinen Betrag für die von ihm vorher erworbenen Möbel, der Käufer kauft die gebrauchten Möbel entsprechend seines Budgets.

Wenn denn tatsächlich etwas verkauft wird ...

Zitat: von Nutzer2917297
Sozialkaufhäuser holen gebrauchte Möbel nur ab, wenn diese kostenlos abgegeben = verschenkt werden. Loose-Win-Situation.
Loose für den "Verkäufer" - Win für die Sozialkaufhäuser, die noch Geld damit machen.


Wieso Loose? Nur weil der Abgebende was Gutes tun will?

Ach ja, mal schnell beim aktuellen Sozialkaufhaus gegoogelt. Steht allen offen. Bietet Langzeitarbeitslosen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zwecks Chance auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Das ist doch auch durch Ihren "Verkäufer" unterstützenswert?

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Nutzer2917297 | Mon Jul 03 13:39:34 CEST 2023 - Mon Jul 03 13:39:34 CEST 2023

Zitat: von Nutzer4902401
Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.

Und das ist wieso irgendwie weniger "entwürdigend" wie der Kauf im Sozialkaufhaus?


Hier geht es nicht um "entwürdigend" - wie auch geschrieben - an gebrauchten Möbeln etc. ist GAR NICHTS entwürdigend.
Viele oder die meisten von uns haben wohl mit gebrauchten Möbelstücken die erste Wohnung ausgestattet und/oder kaufen auch heute noch ein gebrauchtes Teil, wenn es gefällt.

Die Festlegung auf Gutscheine für Sozialkaufhäuser ist es.

Es geht schlichtweg darum, dass ggf. ein privat angebotenes Möbelstück besser gefällt als im Sozialkaufhaus vorhandenen.
Beispiel:
privat wird eine Wohnwand oder Schlafzimmer Möbel oder Küche ..... in weiß angeboten - im Sozialkaufhaus ist aber nur "gelsenkirchener Barock" vorhanden. Warum sollen bei identischem Preis nicht die privat angebotenen Möbel erworben werden können?

Warum sollen Bedürftige nicht gebrauchte Einrichtungsgegenstände nach ihrem Geschmack kaufen dürfen?

Zumal bei privatem Verkauf es eine Win-Win Situation sowohl für Verkäufer als auch Käufer ist. Der Verkäufer bekommt einen kleinen Betrag für die von ihm vorher erworbenen Möbel, der Käufer kauft die gebrauchten Möbel entsprechend seines Budgets.

Sozialkaufhäuser holen gebrauchte Möbel nur ab, wenn diese kostenlos abgegeben = verschenkt werden. Lost-Win-Situation.
Lost für den "Verkäufer" - Win für die Sozialkaufhäuser, die noch Geld damit machen.

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Ylander | Sun Jul 02 07:41:45 CEST 2023 - Sun Jul 02 07:41:45 CEST 2023

Zitat: von Nutzer1522638
Diskriminierung oder Herabwürdigung sozial schwächer gestellter Menschen, die in vielen Fällen unverschuldet in diese Lage geraten sind, kann nicht geduldet werden. Sowohl Kranke als auch Flüchtlinge z.B. möchten würdiger behandelt und nicht reglementiert werden.



Was soll das denn heißen?

Was ist denn "sozial schwach"? Geringe soziale Kompetenzn, vermute ich einmal. Dann muss man daran arbeiten. Es gibt genug Bildungsträger, die hier unterstützen können.

Und was vermeintliche Flüchtlinge betrifft: Kaum bermerkt wird nun übrigens zunehmend auch ganz offiziell der Begriff "Flüchtende" verwendet. Und das nicht ohne Grund: Die Menschen sind nämlich gar nicht verfogt, und damit auch nicht schutzwürdig, und haben per se kein Aufenthaltsrecht.

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Nutzer4902401 | Sun Jul 02 06:54:28 CEST 2023 - Sun Jul 02 06:54:28 CEST 2023

@ Nutzer2917297 | 28.06.2023 - 14:31

Zitat: von Nutzer2917297
Zitat: von --
wobei allgemein sich dennoch die Frage stellt, was an gut erhaltenen und gebrachten Gegenständen so
diskriminierend und herabwürdigend sein soll- im Übrigen wird jeder Mensch irgendwo reglementiert. So zum Beispiel auch der (Einkommens)Steuerzahler.

An gebrauchten Gegenständen ist gar nichts dikriminierend.

Danke.

Zitat: von Nutzer2917297
Aber die Festlegung auf Sozialkaufhäuser ist es.

Wieso das denn? Komisch, in den grünroten gutsituierten Kreisen der Weltenretter ist es sogar total angesagt und schick (!) gebraucht, sorry, ressoucenschonend Second Hand zu kaufen. Dazu haben durch die Aufarbeitung der Gebrauchtartikel sogar ein paar Leute sinnvolle Arbeit.

Zitat: von Nutzer2917297
Außer Matratze, Kopfkissen/Bettdecke und Waschmaschine (die neu gekauft werden dürfen) reicht der von den Jobcentern ausgezahlte Betrag für die Erstausstattung bei weitem nicht für die Einrichtung einer Wohnung mit komplett neuen Möbeln.

Also, für die Erstausstattung reicht es allemal. Undd er Verschleiß ist nicht hoch. Also, von meiner selbst verdienten Erstausstattung nach dem Studium (nix Besonderes, eher niedrigpreisige Gegenstände, Berufsanfänger eben) existieren seit 30 Jahren immer noch folgende Gegenstände in meiner Wohnung, trotz mehrfachen Umzugs:
Polstermöbel und Küche habe ich bei Umzug 1 an den Nachmieter verkauft.

In Wohnung 2 war schon eine sehr gebrauchte Küche (Modell Einzelschränke und Einzelgeräte) drin, die ich weitere 16 Jahre benutzt habe. Die Polstermöbel in Wohnung 2 waren von meiner Oma, die wurden nur neu bezogen. Selbst meine Oma hatte die geerbt. Deren Wohnzimmertisch gibt‘s auch immer noch, und die alten Nachtschränke dienen jetzt als Beistelltische.

Wohnung 3 habe ich dann vor 10 Jahren gekauft. Gut, da habe ich dann tatsächlich mal eine ordentliche Schlafcouch gekauft (falls mal Gäste kommen), einen ordentlichen Sessel, und Wohnzimmerschränke für meine 1000 Bücher als IKEA noch Massivholz hatte. Die Einbauküche stammt vom Vorvorbesitzer. Ich gehe davon aus, dass das alles weitere 30 Jahre halten wird.

Beim Fernseher bin ich bei Nr. 4 - die sind halt auch nicht mehr das, was sie mal waren. Beim Staubsauger seit letztem Jahr bei Nr. 2. Bei der Waschmaschine bei Nr. 3.

Ach ja, so ein Leistungsempfänger muss ja auch keine 120m² ausstatten, sondern eher 50m² ... und nein, auch ich habe keine 120 m².

Zitat: von Nutzer2917297
Denn nur für die Erstausstattung gibt es einen Betrag vom Jobcenter. Ersatz von Möbeln / Elektrogräten etc. müssen aus dem Regelsatz (heute Bürgergeld) bestritten werden.

Siehe oben. Alles eine Pflege des Umgangs. Aber vielleicht gilt ja auch hier, was einen selber nichts kostet, ist nichts wert?

Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.

Und das ist wieso irgendwie weniger "entwürdigend" wie der Kauf im Sozialkaufhaus?

Das Problem mit Gutscheinen ist ein anderes. Viel zu leicht, da Betrug Tür und Tor zu öffnen.

Zitat: von Nutzer2917297
Mit der Ausgabe von Gutscheinen fällt diese Option für Bürgergeldbezieher weg.


Wobei das bereits jetzt schon Geld- oder Sachleistung sein kann.

Aber es jammert sich ja so schön, wenn man trotz Arbeitsfähigkeit jung, gesund und arbeitsscheu lieber anderen auf der Tasche liegt. Und trotzdem keine Bang und Ohlufson als Grundausstattung bekommt.

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OneTimeStatement-- | Wed Jun 28 19:41:47 CEST 2023 - Wed Jun 28 19:41:47 CEST 2023

Zitat: von Nutzer2917297


...Denn nur für die Erstausstattung gibt es einen Betrag vom Jobcenter. Ersatz von Möbeln / Elektrogräten etc. müssen aus dem Regelsatz (heute Bürgergeld) bestritten werden.

Macht doch auch Sinn. Es geht stets um Bedürftigkeit, egal wodurch verursacht. Man benötigt bei Gründung eines neuen Hausstands (unter Bezug) oder weil man bislang möbliert gewohnt hat, eine Erstanschaffung. Später hat man das ein oder andere, aber es muss irgendwann ersetzt werden

Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.

Mit der Ausgabe von Gutscheinen fällt diese Option für Bürgergeldbezieher weg.


Das stimmt allerdings

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Nutzer1106666 | Wed Jun 28 18:22:58 CEST 2023 - Wed Jun 28 18:22:58 CEST 2023

Augenblick… Wenn Sie nicht von Flüchtlingen gesprochen hätten hätte ich voll zugestimmt.
Wir sollten dringend zwischen echten Asylanten (Politik), Flüchtlingen (Rückkehrwille) und [Wirtschaftsim]Migranten reden. Letzteren würde ich es unbedingt mit allein Gutscheinen so unbequem wie möglich machen wenn sie nicht durch die «Vordertür» kamen.

Im Übrigen, natürlich, so viele Gutscheine für bestimmte Güter oder auch Nachkauf jüngst erworbenen und beschädigten Gutes, so viele gibt es nicht.

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Nutzer2917297 | Wed Jun 28 14:31:25 CEST 2023 - Wed Jun 28 14:31:25 CEST 2023

Zitat: von --
wobei allgemein sich dennoch die Frage stellt, was an gut erhaltenen und gebrachten Gegenständen so diskriminierend und herabwürdigend sein soll- im Übrigen wird jeder Mensch irgendwo reglementiert. So zum Beispiel auch der (Einkommens)Steuerzahler.


An gebrauchten Gegenständen ist gar nichts dikriminierend. Aber die Festlegung auf Sozialkaufhäuser ist es.

Außer Matratze,Kopfkissen/Bettdecke und Waschmaschine (die neu gekauft werden dürfen) reicht der von den Jobcentern ausgezahlte Betrag für die Erstausstattung bei weitem nicht für die Einrichtung einer Wohnung mit komplett neuen Möbeln.

Denn nur für die Erstausstattung gibt es einen Betrag vom Jobcenter. Ersatz von Möbeln / Elektrogräten etc. müssen aus dem Regelsatz (heute Bürgergeld) bestritten werden.

Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.

Mit der Ausgabe von Gutscheinen fällt diese Option für Bürgergeldbezieher weg.

5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

OneTimeStatement-- | Wed Jun 28 09:06:21 CEST 2023 - Wed Jun 28 09:06:21 CEST 2023

Zitat: von Nutzer1522638
Diskriminierung oder Herabwürdigung sozial schwächer gestellter Menschen, die in vielen Fällen unverschuldet in diese Lage geraten sind, kann nicht geduldet werden. Sowohl Kranke als auch Flüchtlinge z.B. möchten würdiger behandelt und nicht reglementiert werden.



wobei allgemein sich dennoch die Frage stellt, was an gut erhaltenen und gebrachten Gegenständen so diskriminierend und herabwürdigend sein soll- im Übrigen wird jeder Mensch irgendwo reglementiert. So zum Beispiel auch der (Einkommens)Steuerzahler.

5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich