@ Nutzer2917297 | heute - 13:39
Zitat: von Nutzer2917297Zitat: von Nutzer4902401Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.
Und das ist wieso irgendwie weniger "entwürdigend" wie der Kauf im Sozialkaufhaus?
Hier geht es nicht um "entwürdigend" - wie auch geschrieben - an gebrauchten Möbeln etc. ist GAR NICHTS entwürdigend.
Viele oder die meisten von uns haben wohl mit gebrauchten Möbelstücken die erste Wohnung ausgestattet und/oder kaufen auch heute noch ein gebrauchtes Teil, wenn es gefällt.
Die Festlegung auf Gutscheine für Sozialkaufhäuser ist es.
Es geht schlichtweg darum, dass ggf. ein privat angebotenes Möbelstück besser gefällt als im Sozialkaufhaus vorhandenen.
Beispiel:
privat wird eine Wohnwand oder Schlafzimmer Möbel oder Küche ..... in weiß angeboten - im Sozialkaufhaus ist aber nur "gelsenkirchener Barock" vorhanden. Warum sollen bei identischem Preis nicht die privat angebotenen Möbel erworben werden können?
Zitat: von Nutzer2917297
Warum sollen Bedürftige nicht gebrauchte Einrichtungsgegenstände nach ihrem Geschmack kaufen dürfen?
Zitat: von Nutzer2917297
Zumal bei privatem Verkauf es eine Win-Win Situation sowohl für Verkäufer als auch Käufer ist. Der Verkäufer bekommt einen kleinen Betrag für die von ihm vorher erworbenen Möbel, der Käufer kauft die gebrauchten Möbel entsprechend seines Budgets.
Zitat: von Nutzer2917297
Sozialkaufhäuser holen gebrauchte Möbel nur ab, wenn diese kostenlos abgegeben = verschenkt werden. Loose-Win-Situation.
Loose für den "Verkäufer" - Win für die Sozialkaufhäuser, die noch Geld damit machen.
Wieso Loose? Nur weil der Abgebende was Gutes tun will?
Ach ja, mal schnell beim aktuellen Sozialkaufhaus gegoogelt. Steht allen offen. Bietet Langzeitarbeitslosen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen zwecks Chance auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Das ist doch auch durch Ihren "Verkäufer" unterstützenswert?
Zitat: von Nutzer4902401Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.
Und das ist wieso irgendwie weniger "entwürdigend" wie der Kauf im Sozialkaufhaus?
Hier geht es nicht um "entwürdigend" - wie auch geschrieben - an gebrauchten Möbeln etc. ist GAR NICHTS entwürdigend.
Viele oder die meisten von uns haben wohl mit gebrauchten Möbelstücken die erste Wohnung ausgestattet und/oder kaufen auch heute noch ein gebrauchtes Teil, wenn es gefällt.
Die Festlegung auf Gutscheine für Sozialkaufhäuser ist es.
Es geht schlichtweg darum, dass ggf. ein privat angebotenes Möbelstück besser gefällt als im Sozialkaufhaus vorhandenen.
Beispiel:
privat wird eine Wohnwand oder Schlafzimmer Möbel oder Küche ..... in weiß angeboten - im Sozialkaufhaus ist aber nur "gelsenkirchener Barock" vorhanden. Warum sollen bei identischem Preis nicht die privat angebotenen Möbel erworben werden können?
Warum sollen Bedürftige nicht gebrauchte Einrichtungsgegenstände nach ihrem Geschmack kaufen dürfen?
Zumal bei privatem Verkauf es eine Win-Win Situation sowohl für Verkäufer als auch Käufer ist. Der Verkäufer bekommt einen kleinen Betrag für die von ihm vorher erworbenen Möbel, der Käufer kauft die gebrauchten Möbel entsprechend seines Budgets.
Sozialkaufhäuser holen gebrauchte Möbel nur ab, wenn diese kostenlos abgegeben = verschenkt werden. Lost-Win-Situation.
Lost für den "Verkäufer" - Win für die Sozialkaufhäuser, die noch Geld damit machen.
Zitat: von Nutzer1522638
Diskriminierung oder Herabwürdigung sozial schwächer gestellter Menschen, die in vielen Fällen unverschuldet in diese Lage geraten sind, kann nicht geduldet werden. Sowohl Kranke als auch Flüchtlinge z.B. möchten würdiger behandelt und nicht reglementiert werden.
Was soll das denn heißen?
Was ist denn "sozial schwach"? Geringe soziale Kompetenzn, vermute ich einmal. Dann muss man daran arbeiten. Es gibt genug Bildungsträger, die hier unterstützen können.
Und was vermeintliche Flüchtlinge betrifft: Kaum bermerkt wird nun übrigens zunehmend auch ganz offiziell der Begriff "Flüchtende" verwendet. Und das nicht ohne Grund: Die Menschen sind nämlich gar nicht verfogt, und damit auch nicht schutzwürdig, und haben per se kein Aufenthaltsrecht.
@ Nutzer2917297 | 28.06.2023 - 14:31
Zitat: von Nutzer2917297Zitat: von --
wobei allgemein sich dennoch die Frage stellt, was an gut erhaltenen und gebrachten Gegenständen so
diskriminierend und herabwürdigend sein soll- im Übrigen wird jeder Mensch irgendwo reglementiert. So zum Beispiel auch der (Einkommens)Steuerzahler.
An gebrauchten Gegenständen ist gar nichts dikriminierend.
Zitat: von Nutzer2917297
Aber die Festlegung auf Sozialkaufhäuser ist es.
Zitat: von Nutzer2917297
Außer Matratze, Kopfkissen/Bettdecke und Waschmaschine (die neu gekauft werden dürfen) reicht der von den Jobcentern ausgezahlte Betrag für die Erstausstattung bei weitem nicht für die Einrichtung einer Wohnung mit komplett neuen Möbeln.
Zitat: von Nutzer2917297
Denn nur für die Erstausstattung gibt es einen Betrag vom Jobcenter. Ersatz von Möbeln / Elektrogräten etc. müssen aus dem Regelsatz (heute Bürgergeld) bestritten werden.
Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.
Zitat: von Nutzer2917297
Mit der Ausgabe von Gutscheinen fällt diese Option für Bürgergeldbezieher weg.
Wobei das bereits jetzt schon Geld- oder Sachleistung sein kann.
Aber es jammert sich ja so schön, wenn man trotz Arbeitsfähigkeit jung, gesund und arbeitsscheu lieber anderen auf der Tasche liegt. Und trotzdem keine Bang und Ohlufson als Grundausstattung bekommt.
Zitat: von Nutzer2917297
...Denn nur für die Erstausstattung gibt es einen Betrag vom Jobcenter. Ersatz von Möbeln / Elektrogräten etc. müssen aus dem Regelsatz (heute Bürgergeld) bestritten werden.
Zitat: von Nutzer2917297
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.
Mit der Ausgabe von Gutscheinen fällt diese Option für Bürgergeldbezieher weg.
Das stimmt allerdings
Augenblick… Wenn Sie nicht von Flüchtlingen gesprochen hätten hätte ich voll zugestimmt.
Wir sollten dringend zwischen echten Asylanten (Politik), Flüchtlingen (Rückkehrwille) und [Wirtschaftsim]Migranten reden. Letzteren würde ich es unbedingt mit allein Gutscheinen so unbequem wie möglich machen wenn sie nicht durch die «Vordertür» kamen.
Im Übrigen, natürlich, so viele Gutscheine für bestimmte Güter oder auch Nachkauf jüngst erworbenen und beschädigten Gutes, so viele gibt es nicht.
Zitat: von --
wobei allgemein sich dennoch die Frage stellt, was an gut erhaltenen und gebrachten Gegenständen so diskriminierend und herabwürdigend sein soll- im Übrigen wird jeder Mensch irgendwo reglementiert. So zum Beispiel auch der (Einkommens)Steuerzahler.
An gebrauchten Gegenständen ist gar nichts dikriminierend. Aber die Festlegung auf Sozialkaufhäuser ist es.
Außer Matratze,Kopfkissen/Bettdecke und Waschmaschine (die neu gekauft werden dürfen) reicht der von den Jobcentern ausgezahlte Betrag für die Erstausstattung bei weitem nicht für die Einrichtung einer Wohnung mit komplett neuen Möbeln.
Denn nur für die Erstausstattung gibt es einen Betrag vom Jobcenter. Ersatz von Möbeln / Elektrogräten etc. müssen aus dem Regelsatz (heute Bürgergeld) bestritten werden.
Gutscheine haben den Nachteil, dass damit der Kauf von gebrauchten Möbeln bei Privatpersonen entfällt.. Schaut man auf die Kleinanzeigen-Seiten sind es doch oftmals Privatpersonen die gute, gebrauchte Möbel für kleines Geld verkaufen.
Mit der Ausgabe von Gutscheinen fällt diese Option für Bürgergeldbezieher weg.
Zitat: von Nutzer1522638
Diskriminierung oder Herabwürdigung sozial schwächer gestellter Menschen, die in vielen Fällen unverschuldet in diese Lage geraten sind, kann nicht geduldet werden. Sowohl Kranke als auch Flüchtlinge z.B. möchten würdiger behandelt und nicht reglementiert werden.
wobei allgemein sich dennoch die Frage stellt, was an gut erhaltenen und gebrachten Gegenständen so diskriminierend und herabwürdigend sein soll- im Übrigen wird jeder Mensch irgendwo reglementiert. So zum Beispiel auch der (Einkommens)Steuerzahler.