UweSi | Wed Sep 20 07:33:28 CEST 2023 - Wed Sep 20 07:33:28 CEST 2023

Zitat: von Nutzer621931
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Mir ist selbstverständlich bekannt, dass in der Corona-Pandemie viele verkürzte und falsche Informationen zu Verordnungen und ihrer Macht im Umlauf waren. Hauptsächlich von Menschen, die unter Ausnutzung der Gutgläubigkeit und Angst anderer "Spenden" sammeln (aber nicht ordentlich versteuern) wollten. Hier sind wir aber im Petitionsportal des Bundestages und daher ist die tatsächliche Rechtslage ausschlaggebend und keine Märchen zur privaten Bereicherung.

Sie wissen schon, dass Sie hier jetzt ein neues "Fass" aufmachen? Natürlich ist es äußerst undemokratisch, dass diese "Spendensammler" sich goldene Nasen verdienten, ausschließlich zu Gunsten ihrer Brieftaschen und zu Lasten unser aller. Allerdings würde ich hier eher von "Vorteilsnahme (auch) im und wegen des Amtes" reden und vom "Beschiss" an uns! Sie dienten halt der persönlichen Bereicherung einiger weniger "Cleverle".

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Nutzer621931 | Tue Sep 19 12:23:48 CEST 2023 - Tue Sep 19 12:23:48 CEST 2023

Zitat: von UweSi
Wie Sie (vielleicht) wissen, existiert (zum Beispiel) bei Ihrem "Betreten verboten"-Schild ein vorab (demokratisch) beschlossenes Gesetz (egal von welchem Parlament), auf das es fußt! Also noch einmal: Verordnungen, die (vor allem auch Grund)gesetze außer Kraft setzen oder einschränken, MÜSSEN durch demokratisch entstandene Gesetze ersetzt bzw. geändert werden.


Sie wenden zweierlei Maß an und liegen schon bei der Grundannahme schon falsch.
Das "Betreten verboten" Schild fußt direkt auf Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes. Es gibt kein "Betreten-Verboten-Gesetz (BVG)", lediglich die Sanktion bei Missachtung des Schildes wird für einige ausgewählte Fälle im StGB geregelt.
Verordnungen werden dagegen Kraft Gesetz geregelt. Sie fußen nicht abstrakt auf dem Grundgesetz, sondern auf ganz konkreten Gesetzen wie z.B. § 110a Absatz 2 Satz 1 OWiG. Über diese die jeweilige Verordnung legitimierenden Gesetze hat das zuständige Parlament abgestimmt.

Mir ist selbstverständlich bekannt, dass in der Corona-Pandemie viele verkürzte und falsche Informationen zu Verordnungen und ihrer Macht im Umlauf waren. Hauptsächlich von Menschen, die unter Ausnutzung der Gutgläubigkeit und Angst anderer "Spenden" sammeln (aber nicht ordentlich versteuern) wollten. Hier sind wir aber im Petitionsportal des Bundestages und daher ist die tatsächliche Rechtslage ausschlaggebend und keine Märchen zur privaten Bereicherung.

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UweSi | Tue Sep 19 08:21:22 CEST 2023 - Tue Sep 19 08:21:22 CEST 2023

Zitat: von Nutzer621931
........
Sie versuchen (schon wieder) ein individuelles "vielleicht-Problem" mit einer übergeordneten Regel zu lösen. Das kann nur schief gehen.


Ernsthaft? Aber Parlamente dürfen wir trotzdem noch wählen und Abgeordnete delegieren, um Mehrheitsentscheidungen (demokratisch) anzustoßen? Wie Sie (vielleicht) wissen, existiert (zum Beispiel) bei Ihrem "Betreten verboten"-Schild ein vorab (demokratisch) beschlossenes Gesetz (egal von welchem Parlament), auf das es fußt! Also noch einmal: Verordnungen, die (vor allem auch Grund)gesetze außer Kraft setzen oder einschränken, MÜSSEN durch demokratisch entstandene Gesetze ersetzt bzw. geändert werden. Das ist mein Verständnis von "Demokratie! sollten Sie das nicht so sehen, wäre es schön, wenn gewollt, dieses "Anders" nicht durch eine Verordnung, sondern durch ein Gesetz festzuschreiben! ;-)

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Nutzer621931 | Mon Sep 18 10:26:47 CEST 2023 - Mon Sep 18 10:26:47 CEST 2023

Zitat: von UweSi
Zitat: von Nutzer621931
Zitat:
Artikel 80 GG:
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(6) Grundrechte können durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden.

Jedes Gesetz und jede Verordnung tangiert im weitesten Sinne Grundrechte. Dieser Absatz würde alle Rechtsverordnungen ungültig und damit überflüssig machen.
......

Auf jeden Fall sollte zukünftig verhindert werden, dass vom Bund oder den Ländern Grundrechte per Verordnungen eingeschränkt werden.


Lustige Idee.
Dabei braucht es gar keine Verordnung. Jedes "Betreten verboten" Schild, ja sogar jede abgeschlossene Tür schränkt Grundrechte ein.
Sie versuchen (schon wieder) ein individuelles "vielleicht-Problem" mit einer übergeordneten Regel zu lösen. Das kann nur schief gehen.

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UweSi | Sat Sep 16 18:56:03 CEST 2023 - Sat Sep 16 18:56:03 CEST 2023

Zitat: von Nutzer621931
Zitat:
Artikel 80 GG:
........
(6) Grundrechte können durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden.

Jedes Gesetz und jede Verordnung tangiert im weitesten Sinne Grundrechte. Dieser Absatz würde alle Rechtsverordnungen ungültig und damit überflüssig machen.
......


Auf jeden Fall sollte zukünftig verhindert werden, dass vom Bund oder den Ländern Grundrechte per Verordnungen eingeschränkt werden. Von den Ländern auch noch je nach Land unterschiedlich. Beispiele? PKW-Nutzung drei- oder vier Personen, je nachdem, ob eine oder mehrere Familien. Versammlung begrenzt auf unterschiedliche Teilnehmerzahlen oder auch Familien. Kindergeburtstage oder Spielplatzbesuche nur ohne familienfremde Kinder. Ausruhen beim Spazierengehen im Park auf Bänken verboten. Aufpassen der Nachbarn auf Besuche von Nachbarn auf vorgeschriebebene Teilnehmer mit "Anschiss" beim Ordnungsamt/Polizei. Die Beispiele können ohne Schwierigkeiten ausgedehnt werden.
Ich sehe nicht ein, dass solch gravierende Einschränkungen unserer Grundrechte (u.a. Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit) nicht in den Parlamenten beschlossen sondern per Verordnung einfach so nach Lust und Laune "verordnet" werden können!
Mitzeichnung!

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Nutzer621931 | Fri Sep 15 21:14:38 CEST 2023 - Fri Sep 15 21:14:38 CEST 2023

Zitat: von Andreas Hinz
Wenn der Petent den Pandemievertrag meint, da soll tatsächlich die Möglichkeit der Einschränkung der Grundrechte in die Hand der WHO gelegt werden.


Wow! Sie wissen schon, was im voraussichtlich 2024 oder 2025 fertigen ersten Entwurf des Pandemievertrages stehen wird, der jetzt noch nicht einmal angefangen wurde. Nicht einmal die Mitglieder der beauftragten Kommission wissen, was sie am Ende als Vorschlag an die internationale Staatengemeinschaft geben werden. Ihre Glaskugel möchte ich auch haben. Können Sie mir auch die Lottozahlen von Morgen verraten?

Die Petition hat rein gar nichts mit dem Pandemievertrag zu tun. Sie fordert effektiv die Einführung der Anarchie, nicht weniger. Wenn der Petent etwas anderes im Hinterkopf gehabt haben sollte, dann ist es nicht im Petitionstext gelandet und damit irrelevant.

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Nutzer4902401 | Thu Sep 14 19:26:11 CEST 2023 - Thu Sep 14 19:26:11 CEST 2023

@ Andreas Hinz | gestern - 23:08

Zitat: von Andreas Hinz
Wenn der Petent den Pandemievertrag meint, da soll tatsächlich die Möglichkeit der Einschränkung der Grundrechte in die Hand der WHO gelegt werden. Von daher finde ich das Ansinnen der Petition gut.

Dieser Mythos ist auch nicht totzukriegen. Ich empfehle Deutsche Welle, Faktencheck: Verschwörungsmythen zum "Pandemievertrag" -

Zitat: von Andreas Hinz
Das Problem dabei: Es wird vom Geltungsbereich geschrieben und dass die Übertragung nach außerhalb des Geltungsbereich unzulässig sein soll. Eine solche Formulierung greift leider nicht, weil mit der Vereinigung von DDR und BRD der Paragraf, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschrieb, aufgehoben wurde.
Das bedeutet: Das Grundgesetz wird zwar als in der BRD gültig beachtet, hat aber offiziell keinen Geltungsbereich.

Falsch. Was kommt als Nächstes? Die gGmbHaA?

Zitat: von Andreas Hinz
Der Wunsch, dass die WHO nicht die Grundrechte in Deutschland einschränken darf, bedarf also einer anderen Formulierung. Idealerweise sollte der Pandemievertrag weder unterschrieben noch ratifiziert werden.


Siehe oben.

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Andreas Hinz | Wed Sep 13 23:08:34 CEST 2023 - Wed Sep 13 23:08:34 CEST 2023

Wenn der Petent den Pandemievertrag meint, da soll tatsächlich die Möglichkeit der Einschränkung der Grundrechte in die Hand der WHO gelegt werden. Von daher finde ich das Ansinnen der Petition gut.

Das Problem dabei: Es wird vom Geltungsbereich geschrieben und dass die Übertragung nach außerhalb des Geltungsbereich unzulässig sein soll. Eine solche Formulierung greift leider nicht, weil mit der Vereinigung von DDR und BRD der Paragraf, der den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschrieb, aufgehoben wurde.
Das bedeutet: Das Grundgesetz wird zwar als in der BRD gültig beachtet, hat aber offiziell keinen Geltungsbereich.

Der Wunsch, dass die WHO nicht die Grundrechte in Deutschland einschränken darf, bedarf also einer anderen Formulierung. Idealerweise sollte der Pandemievertrag weder unterschrieben noch ratifiziert werden.

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Nutzer4902401 | Wed Sep 13 18:05:17 CEST 2023 - Wed Sep 13 18:05:17 CEST 2023

Ist diese Petition eine Post-Covididotie?

Auf dass keine "Ermächtigung" an den "Deep State", die "Käsepizzaconnection", die "Freimaurer" oder die "Reptiloiden" erfolge?

Der Petent möge einmal darlegen, wo so eine "Ermächtigung auf Stellen außerhalb des GG" überhaupt möglich ist?

Zitat:
(6) Grundrechte können durch Rechtsverordnung nicht eingeschränkt werden.


Damit wäre das StGB schon mal komplett hinfällig. Weil Geld- und Freiheitsstrafen durchaus Einschränkumgen der Grundrechte (Eigentum, Freizügigkeit, ...) sind.

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Nutzer5486767 | Wed Sep 13 12:04:51 CEST 2023 - Wed Sep 13 12:04:51 CEST 2023

Ich erlaube mir noch den Hinweis, dass alle Grundrechte ja nicht grenzenlos sind und auch grundrechtsimmanente Schranken haben. Gesetze und Rechtsverordnungen die Grundrechte einschränken sind in dieser Hinsicht immer zu überprüfen. Das geschied auch, notfalls durch das Bundesverfassungsgericht. Von daher sehe auch ich das Problem nicht. Soll die Schrankenlehre aufgehoben und die Rechtswissenschaft auf den Kopf gestellt werden. Warum wollen wir alles was sich bewährt hat ändern?

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