-- | Thu Dec 21 18:58:56 CET 2023 - Thu Dec 21 18:58:56 CET 2023

Zitat: von Andreas Hinz
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Als ebenfalls Betroffener muss ich Ihnen sagen, das stimmt so nicht. Die Jobcenter verlangen von uns Selbständigen für jeweils 6 Moante eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben. Gerade in saisonabhängigen Berufen wie z. B. Gärtner müsste in der arbeitsarmen Zeit immer wieder neu Unterstützung beantragt werden. .


Nein, nur wenn das "Unternehmen" sich nicht trägt und man keine Rücklagen für genau diese Zeit bildet.

Dass alle selbstständiger Gärtner im Winter ALG-II beantragen wäre mir neu.

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Andreas Hinz | Thu Dec 21 16:46:46 CET 2023 - Thu Dec 21 16:46:46 CET 2023

Zitat: von Nutzer621931
Zitat:
Als Selbständiger mit Bürgergeldbezug hat man den Nachteil, dass man einen Bewilligungszeitraum von 6 Monaten hat, dass heißt, dass man Betriebsausgaben nur mit dem Einkommen von diesen 6 Monaten verrechnen darf und nicht wie jeder andere Selbständige ein ganzes Kalenderjahr zur Verfügung hat.

Sie irren. Betriebseinnahmen und -Ausgaben werden vollständig der privaten Spähre zugerechnet und müssen im Monat des Geldflusses ver- und angerechnet werden. 6 Monate wäre viel zu realitätsnah.

Generell ist Hartz IV - was nach wie vor die aller meisten Gesetze für das Bürgergeld stellt - vollkommen inkompatibel mit einem Gewerbe und die JobCenter sind vollkommen überfordert. So wie Gewerbe dort behandelt werden, würde jeder Finanzbeamte sofort einen akuten Herzinfakt bekommen.

Gewerbe- und Privatfinanzen gehören komplett getrennt. Es muss sichergestellt werden, dass die Gewerbeüberschüsse nicht künstlich klein gerechnet werden um Bürgergeld zu beziehen. Darüber hinaus sind aber nur Privatentnahmen bzw. ausgeschüttete Gewinne der privaten Ebene zuzurechnen und für das Bürgergeld relevant.


Als ebenfalls Betroffener muss ich Ihnen sagen, das stimmt so nicht. Die Jobcenter verlangen von uns Selbständigen für jeweils 6 Moante eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben. Gerade in saisonabhängigen Berufen wie z. B. Gärtner müsste in der arbeitsarmen Zeit immer wieder neu Unterstützung beantragt werden. Damit ein halbwegs realistisches Ergebnis zustande kommt und der bürokratische Aufwand bei den Jobcentern in Grenzen bleibt, wird immer in 6-Monats-Scheiben überprüft.

Voraussetzung dafür, dass Betriebsausgaben vom privaten Einkommen getrennt betrachtet wird, ist natürlich eine ordentliche und korrekte Buchführung des Selbständigen. Also Ausgaben, die in den laufenden Betrieb fließen, wie Gewerbemiete, Telefon-, Fahrt-, Portokosten usw. müssen klar deklariert werden.
Und was dann zum Lebensunterhalt entnommen wird, muss auch als Privatentnahme deklariert werden. Und für alles müssen Belege wie Kontoauszüge vorgelegt werden.

Wenn ein Jobcenter alle Betriebseinnahmen als Einkommen deklariert, ist das ein Hinweis auf eine mangelhafte Buchführung.

Abgesehen davon sehe ich in der Petion etwas, was hinterfragt werden müsste. Zur besseren Übersicht, schreibe ich das in einen separaten Beitrag.

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