Zitat: von Reinhold_1
Danke sehr liebenswürdig.
Mein Recht ist es aber und ich finde mein Anliegen ganz und gar nicht absurd.
Zitat: von Reinhold_1.
Und außerdem wenn wir alle schweigend da sitzen und man traut sich keine Eingabe zu machen oder Fragen zu stellen dann kann sich auch nichts verbessern was zu verbessern ist
Zitat: von Reinhold_1
Ich finde das die Thematik geschiedene Väter nicht immer im Lot ist. Wir dürfen uns auch mitteilen, nicht wahr.
ja, dürfen Sie, hat niemand abgestritten, wurde Ihnen wiederholt bestätigt, dass Sie das dürfen.
Danke sehr liebenswürdig.
Mein Recht ist es aber und ich finde mein Anliegen ganz und gar nicht absurd.
Auch wenn ich mich wegen dem "gesetzlichen Richter" verrannt habe. Gilt also nur von Art. 1 bis 19
Und außerdem wenn wir alle schweigend da sitzen und man traut sich keine Eingabe zu machen oder Fragen zu stellen dann kann sich auch nichts verbessern was zu verbessern ist. Ich finde das die Thematik geschiedene Väter nicht immer im Lot ist. Wir dürfen uns auch mitteilen, nicht wahr.
@ Nutzer5970618 | gestern - 16:00
"Selbst die absurdeste Petition bekommt Mitzeichner."
Es sind nach meiner Wahrnehmung nicht nur die absurden Petitionen, die Mitzeichner finden, sondern auch die, die die sinnvolle und international einvernehmlich getroffene Regelungen angreifen, weil allein das für den Einzelfall als ungerecht empfundene Ergebnis angegangen wird. Dies ist nicht die erste Petition, bei der ich mir die Frage nach dem Sinn der Diskussionsforen stelle, in denen sachliche Argumente offenbar ungehört ad acta gelegt werden und auch für die Mitzeichnenden keine Rolle spielen. Von daher könnten sich sowohl der Deutsche Bundestag als auch die tatsächlich objektiv am Thema Interessierten den mit den Foren verbundenen Aufwand auch ersparen.
Zitat: von Reinhold_1
Kein Einziger kommentiert für mich.
Zitat: von Reinhold_1
Danke an die Mitzeichner die gibt es schon.
Zitat: von Reinhold_1
Daher komme ich für mich zum Ergebnis das dieses Forum auch benutzt wird um Menschen mit Anliegen zu belehren, ihnen zu unterstellen das sie Beratungsresistent sind oder was geschrieben haben was sie gar nicht geschrieben haben.
Zitat: von Reinhold_1
Beraten ist gut ja danke aber sind sie Abgeordnete oder Verfassungsrichter ?
Das ist so wie bei der Fußball WM oder ? 80 Millionen Bundestrainer.
dunkel ist der Worte Sinn
Zitat: von Reinhold_1
Achso ich habe geschrieben "den Rücken gekehrt" bitte zitieren sie mich richtig. Verräter habe ich nicht geschrieben so denke ich auch nicht. Wie da alles ausgeschmückt wird.
Jetzt sag ich mal was, so ich bin jemand der ein berechtigtes Interesse hat und diese Möglichkeit nutzen möchte um mir Gehör zu verschaffen.
Kein Einziger kommentiert für mich. Danke an die Mitzeichner die gibt es schon. Daher komme ich für mich zum Ergebnis das dieses Forum auch benutzt wird um Menschen mit Anliegen zu belehren, ihnen zu unterstellen das sie Beratungsresistent sind oder was geschrieben haben was sie gar nicht geschrieben haben.
Beraten ist gut ja danke aber sind sie Abgeordnete oder Verfassungsrichter ?
Das ist so wie bei der Fußball WM oder ? 80 Millionen Bundestrainer.
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Ich habe mir wirklich viel Mühe gegeben Ihnen sinnvolle Wege aufzuzeigen und Ihnen Enttäuschungen im Hinblick auf Ihr Begehren zu ersparen, zuletzt auch was die von Ihnen aufgeworfenen Verfassungsfragen angeht, auch wenn ich kein Verfassungsrichter bin. Rennen Sie weiter gegen die Wand, so werden Sie aber noch nicht einmal die von mir vorgeschlagene gütliche Einigung mit Ihrer Ex-Partnerin erreichen. Von mir hören Sie jedenfalls nicht mehr. Ich hoffe, es finden sich noch Foristen, die Ihnen zur persönlichen Genugtuung, wenn Ihnen das hilft, auch schriftlich zustimmen, was aber das Parlament nicht zu Änderungen bewegen wird. Das ist sicher, unabhängig davon was ich geschrieben habe.
Achso ich habe geschrieben "den Rücken gekehrt" bitte zitieren sie mich richtig. Verräter habe ich nicht geschrieben so denke ich auch nicht. Wie da alles ausgeschmückt wird.
Jetzt sag ich mal was, so ich bin jemand der ein berechtigtes Interesse hat und diese Möglichkeit nutzen möchte um mir Gehör zu verschaffen.
Kein Einziger kommentiert für mich. Danke an die Mitzeichner die gibt es schon. Daher komme ich für mich zum Ergebnis das dieses Forum auch benutzt wird um Menschen mit Anliegen zu belehren, ihnen zu unterstellen das sie Beratungsresistent sind oder was geschrieben haben was sie gar nicht geschrieben haben.
Beraten ist gut ja danke aber sind sie Abgeordnete oder Verfassungsrichter ?
Das ist so wie bei der Fußball WM oder ? 80 Millionen Bundestrainer.
Zitat: von Reinhold_1
Nein nicht das sich ausländische Gerichte an die Düsseldorfer Tabelle halten müssen, das kann man nicht umsetzen. Ich möchte das ausländische Gerichte erst gar nicht zuständig sind. Alle Beteiligten sind Deutsche und was kann der Unterhaltszahler dafür wenn die Ex Partnerin mit Kind ins Ausland zieht. Das ist nach meiner Meinung ungerecht. Ab 18 Jahren wird sogar das volle Kindergeld in Abzug gebracht. Wo ist da die Logik. Wie kann man für die eigenen Bürger so schlechte Verträge schließen ? Hallo ich bin alleine hier von meiner ehemaligen Familie, arbeite und zahle Steuern hier und diejenigen die Deutschland den Rücken gekehrt haben bekommen von vielen Landsleuten noch Recht. Das Geld ist aus dem Inländischen Wirtschaftskreislauf und soll das noch bejubelt werden ? Nein
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Obwohl Ihnen von verschiedenen Seiten schon gute Ratschläge erteilt worden sind und die Rechtslage, die im Sinne des Kindeswohls kaum angreifbar ist, erläutert wurde, verbleiben Sie auf einer emotionalen Schiene, die Sie nicht weiterbringt und Ihre Probleme nicht löst. Die Nationalität spielt doch beim Unterhalt keine Rolle, ebenso wie die Frage, wer für den Wegzug aus Deutschland etwas kann. Es kommt auf den Aufenthaltsort an. Der Unterhalt eines US amerikanischen Kindes, das in Deutschland lebt, wird nach deutschem Recht von den zuständigen Stellen festgelegt. Der richtige Weg zur Berücksichtigung der Verhältnisse, in denen das Kind lebt. Wer dem und der unterhaltsrechtlichen Behandlung deutscher Kinder im Ausland zustimmt ist noch lange kein Verräter, noch nicht einmal an unbelehrbaren Landsleuten. Die Verträge sind im Sinne des Kindeswohls abgeschlossen worden und um etwas anderes kann es im Unterhaltsrecht nicht gehen. Auch Ihre Steuerlast ist hier kein Argument, zumal Sie aufgrund der Unterhaltsverpflichtung steuerlich entlastet werden. Bejubeln tut hier bestimmt niemand etwas. Allerdings auch nicht Ihre Argumentationsführung, mit der Sie sich selbst keinen Gefallen tun.
Nein nicht das sich ausländische Gerichte an die Düsseldorfer Tabelle halten müssen, das kann man nicht umsetzen. Ich möchte das ausländische Gerichte erst gar nicht zuständig sind. Alle Beteiligten sind Deutsche und was kann der Unterhaltszahler dafür wenn die Ex Partnerin mit Kind ins Ausland zieht. Das ist nach meiner Meinung ungerecht. Ab 18 Jahren wird sogar das volle Kindergeld in Abzug gebracht. Wo ist da die Logik. Wie kann man für die eigenen Bürger so schlechte Verträge schließen ? Hallo ich bin alleine hier von meiner ehemaligen Familie, arbeite und zahle Steuern hier und diejenigen die Deutschland den Rücken gekehrt haben bekommen von vielen Landsleuten noch Recht. Das Geld ist aus dem Inländischen Wirtschaftskreislauf und soll das noch bejubelt werden ? Nein
Zitat: von Reinhold_1
Ich danke ihnen für den Beitrag. Es ist aber momentan so das das Gericht im Ausland eine Titulierung vornehmen kann. Stichwort Zuständigkeit in Unterhaltssachen bzw. anzuwendendes Recht.Ich habe es gestern kurz formuliert.
Sie wollen also eigentlich, dass sich ausländische Gerichte an die Düsseldorfer Tabelle halten müssen?
Wenn die Forderung tituliert ist, dann ist die inhaltliche Betrachtung abgeschlossen. Existiert ein Europäischer Titel, wird dieser in Deutschland - bzw. dem Vollstreckungsland allgemein - nur noch ausgeführt, aber nicht mehr geprüft.
Ich danke ihnen für den Beitrag. Es ist aber momentan so das das Gericht im Ausland eine Titulierung vornehmen kann. Stichwort Zuständigkeit in Unterhaltssachen bzw. anzuwendendes Recht.Ich habe es gestern kurz formuliert.