Nutzer4902401 | Tue Feb 13 18:34:34 CET 2024 - Tue Feb 13 18:34:34 CET 2024

Einkommen und Sparvermögen ist etwas, das Andere auch nicht unbedingt in dem Maße haben. Und die müssen eben auch über die Schonbeträge hinaus damit für die eigenen Bedarfe einstehen.

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Nutzer2444421 | Tue Feb 13 18:27:26 CET 2024 - Tue Feb 13 18:27:26 CET 2024

Zitat:
"Sondern das Einkommen bzw. das Vermögen muss vorrangig für den eigenen Unterhalt eingesetzt werden. Wie bei allen Anderen auch. "

Nicht ganz - bei Leistungen der Eingliederungshilfe geht es eben NICHT um den eigenen Unterhalt, also nicht um Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, etc. - sondern um Unterstützugsleistungen, die aufgrund einer Behinderung notwendig sind.
Ich bekomme z.B. das Persönliche Budget. Davon finanziere ich zwei Assistentinnen, die mich unterstützen.
Eine davon als Studienbegleitung, also beim Besuch der Hochschule.
Andere nutzen die Assistenz z.B. als Arbeitsassistenz. Oder es geht um Hilfsmittel, die man wegen einer Behinderung braucht. Z.B. eine Tafelkamera oder eine Braillezeile, um am Unterricht teilnehmen zu können.

Das sind Kosten, die Menschen ohne Behinderung nicht haben.
Wenn nun also ein Mensch mit Behinderung eine Assistenz braucht (und sein Einkommen/Vermögen über einem gewissen Freibetrag liegt), muss er diese Unterstützung selbst bezahlen. D.h, er oder sie hat nicht die Möglichkeit, gleich viel Geld anzusparen wie ein Mensch ohne Behinderung. (Oder das Geld auszugeben, wie es ihm/ihr beliebt)

Inzwischen wurden die Freibeträge angehoben, aber bis vor 1-2 Jahren galten genau die gleichen Grenzen wie beim Bezug von Sozialhilfe. D.h, selbst wenn eine Person gut verdient hat (es gibt z.B. durchaus Richter:innen oder Rechtsanwälte mit Behinderung, die Eingliederunfshilfe bekommen), durfte er/sie nur 2.500 € auf dem Sparbuch haben plus einen monatlichen Betrag, der leicht über dem Wert der Grundsicherung lag.
Alles, was darüber hinaus ging, musste für die Eingliederungshilfe, also z.B. die Arbeitsassistenz, Studienbegleitung, Assstenz im Alltag etc. eingesetzt werden.

Es wäre in etwa so, wie wenn man beschließen würde: Alle, deren Einkommen über dem Sozialhilfesatz liegen, müssen ihre Arztbesuche, Operationen etc. komplett selber zahlen - sie sind ja nicht bedürftig.

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