CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Feb 07 02:42:45 CET 2024 - Wed Feb 07 02:42:45 CET 2024

Insbesondere brauchen wir in der Verfassung das Menschenrecht auf digitale Kulturbewahrung. Diese darf weder durch Gesetze noch technische Maßnahmen (Kopierschutz, kurzlebige Datenträger, künstliche Cloudabhängigkeit) ausgehebelt werden.

Menschenrecht auf Kulturbewahrung

Jeder Mensch muss das gesetzlich festgeschriebene Grundrecht erhalten, Privatkopien zu erstellen wenn ein Werk nicht mehr im Handel erhältlich ist (Abandonware), denn ein Werk das vom Copyrightbesitzer nicht mehr vermarktet wird macht auch keinen Profit und folglich kann es garkein Diebstahl sein so etwas zu kopieren. Copyrights müssen zudem von Kartellämtern für ungültig erklärt und das jeweilige Werk zur freien Verwendung (Open Source) freigegeben werden können sobald durch das Copyright ein unzulässig weitreichendes Monopol entsteht (wie z.B. bei Microsoft Windows).

Wir brauchen Versorgerpflicht des Copyrightinhabers für bereits publizierte Werke.

Um freien Zugang zu Kulturgütern zu gewährleisten, dürfen schon publizierte copyrightgeschützte Bild-, Ton- und Schriftwerke nicht aus Profitgründen der Bevölkerung wieder vorenthalten werden (Stichwort: EU-Zulassungwiderruf Linda-Kartoffel), sondern müssen für einen zumutbaren Preis weiter angeboten werden.

Der sogenannte "Schutz geistigen Eigentums" ist eine im Kern absurde Ausgeburt des Kapitalismus und in seinem jetzigen Umfang ein Verbrechen gegen die geistige Freiheit des Menschen. Denn entgangener Profit ist kein Diebstahl, und schon garkein "Raub" (welcher immer mit Gewalt zu tun hat); der Begriff "Raubkopie" ist daher ein Unwort und gehört ausgemerzt. Natürlich muss es legitimes und vom Gesetz geschütztes Recht von Künstlern, Authoren und Programmierern bleiben, mit ihren Werken ihren Lebensunterhalt zu verdienen und insbesondere die Entwicklungskosten wieder reinzuholen - aber mehr auch nicht. Erst das bürgerliche Verlagswesen maßte sich vor 2 Jahrhunderten an, Wissen zur Ware zu erklären, um es durch Druckereien überhaupt verbreiten zu können, denn jedes Buch bewirkte Herstellungs- und Lagerkosten. Heut schickt man Daten fast kostenlos durchs Netz.

Aufgrund des Internets ist das ständige Anbieten von Werken in digitaler Form heute jederzeit zu minimalen Kosten möglich, daher ist ein Zurückhalten von Werken wegen Unrentabilität nicht mehr länger rechtfertigbar.

Wo dieses nicht geschieht, gelte grundsätzliches Recht der Bevölkerung auf kostenloses Verbreiten solcher Werke, wenn diese (analog zum Patent) seit mindestens 20 Jahren (bei technischer Computersoftware 6 Jahren) nicht mehr offiziell im Handel erhältlich sind. Der Copyrightbesitzer darf dieses nur dann verbieten können wenn er das jeweilige Werk aus ethischen Gründen zurückzieht. Hierfür muss es gesetzlich eine sehr hohe Hürde geben, die nur bei völliger Unzumutbarkeit greifen darf. Denn durch den Akt der Veröffentlichung entsteht für die Allgemeinheit das Recht an der Weiterexistenz des Werkes. Es braucht daher für jeden einzelnen das Menschenrecht auf Kulturbewahrung (Jedermannsrecht auf Archivierung) - keine Institution darf dabei festlegen was bewahrenswert ist.

Fazit: Es gibt kein "geistiges Eigentum", nur geistige Kinder, und diese sind immer zu einem gegebenen Zeitpunkt in die Freiheit zu entlassen.


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