Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BkleinG) vorgeschlagen, damit im Falle der Kündigung von Pachtverträgen die berechtigten Interessen der Pächter gewahrt werden.
Begründung
Die Nutzer von Kleingärten sind im Regelfall Endpächter in einem gestaffelten Pachtvertragsverhältnis: Der Eigentümer verpachtet an einen Zwischenpächter (Kleingartenverein), der an die Endpächter (Kleingärtner) weiter verpachtet.
Der Gesetzgeber wollte mit den Kündigungsschutzregeln des Bundeskleingartengesetzes eigentlich gewährleisten, dass eine Kündigung nur schriftlich und innerhalb angemessener Fristen erklärt werden kann. Entgegen dem ausrücklichen Willen des Gesetzgebers legt aber die Rechtsprechung das Gesetz dahingehend aus, dass die nur gegenüber dem Zwischenpächter erklärte Kündigung des Erstverpächters unmittelbar gegenüber den Endpächtern wirksam wird.
Ob und wann die direkt betroffenen Endpächter von der Kündigung erfahren, hängt somit vom Zufall ab. Die Schutzfunktion der gesetzlichen Form- und Fristvorgaben wird dadurch ausgehebelt. Der Petent hat in der von ihm mitgenutzten Kleingartenanlage miterlebt, welche Verunsicherung dadurch bei den betroffenen Kleingärtnern entsteht, die zurecht eine förmliche Kündigung erwarten.
Das geltende Recht nach Lesart der Rechtsprechung greift unnötig in verfassungsrechtlich geschützte Positionen der Kleingärtner ein. Eine gesetzgeberische Korrektur ist ohne gravierende Beeinträchtigung von Interessen der Verpächter möglich.
Bzgl. der Einzelheiten wird auf einen Fachaufsatz zum Miet- und Raumrecht verwiesen. Der Aufsatz schließt mit einem konkreten Vorschlag zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes; dieser Vorschlag ist Gegenstand der vorliegenden Petition.