@Das Anthropische Prinzip | 01.06.2024 - 14:38:
Klar gibt es die; insbesondere bei Familienbetrieben, in der Landwirtschaft, bei Selbstständigen, usw.
Und ich sehen keine Möglichkeit das abzustellen.
Aber auch im normalen Angestellenverhältnis: wer erst einen Zeit nach dem Eintreffen einstempelt, und nach dem Ausstempeln nochmal zurückgeht um was zu erledigen, leistet unbezahlte Überstunden; aber auch hier ist das Unterbinden kaum machbar.
Aber abgefeierte (zuvor erfaßte) Überstunden sind ein anderes Thema, damit habe ich gar kein Problem; eher sind das zu restriktiv behandelte Optionen.
Wieso kann das nicht für einen selber sein?
Wenn ich 4 Tage lang je 2 Überstunden mach und dann am 5. Tage frei, ist das (vermutlicherweise) etwas was man für sich selber tut.
Also ... Stechuhrpflicht?
Das ArbZG regelt zwar die Arbeitszeit, aber nicht die Überstunden. Grundsätzlich ist erstmal niemand gesetzlich dazu verpflichtet, Überstunden zu machen. Überstunden können aber vom Arbeitgeber angeordnet werden, wenn es so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und situationsbedingt erforderlich ist.
Regelungen für Überstunden werden entsprechend auch nicht im Gesetz, sondern im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt. Der Arbeitgeber muss aber keine Überstunden zulassen, daher ist es wichtig, sowas vorab mit dem Arbeitgeber zu klären und textlich festzuhalten.
Ich persönlich finde es zudem sehr einseitig, Überstunden alleine durch Vergütung auszugleichen. Meiner Meinung nach sollte auch die Möglichkeit bestehen, Überstunden mit Stunden auszugleichen - An einem Tag arbeite ich mehr, dafür kann ich den nächsten früher gehen.
"Der höhere Mensch will Gerechtigkeit, der gewöhnliche Gunst." - Konfuzius
Heile Welt. Und Sie leugnen nicht einmal das es unbezahlte Überstunden gibt. Könnte ja sein das die 60% in der Petition genannt gar nichts aussagen.
Und ja, Abfeiern ist auch kein bezahlter Urlaub. Man darf also nur zur Rettung des Arbeitgeber und seinem Betrieb Überstunden machen, für sich aber nicht? Wo lohnt sich denn da die Arbeit für wen?