Nutzer4902401 | Sun Jul 21 06:41:47 CEST 2024 - Sun Jul 21 06:41:47 CEST 2024

Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Abmahnmafia muss für sich daran bereichernde Anwälte als Straftatbestand "organisiertes Verbrechen" und schwerer Verstoß gegen den Berufsethos gelten und zu lebenslangem Berufsverbot führen. Nur so ist dieser Plage der Menschheit beizukommen. Profit ist ein niederer Beweggrund - kein Grundrecht! Die gesetzliche Grundlage, die solchen Anwälten überhaupt erlaubt ohne vorigen Auftrag tätig zu werden (bzw. als Lauerjäger Verstöße zu suchen und dann z.B. Konkurenten anzuschreiben) gehört sofort abgeschafft. Ethisch ist sowas nichts anderes als Stalking und entsprechend strafrechtlich einzustufen.

Rechtstreue als organisierte Kriminalität? Putziger Standpunkt.

Und dann wieder die üblichen Sabbelsätze gegen das, was uns unser angenehmes Leben ermöglicht, den schnöden Profit ...

Natürlich haben diese Anwälte einen Auftrag. Informieren Sie sich.

Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
Belangloser Kleinkram wie in einem eBay-Verkauf von Textilien die Reihenfolge der Faseranteile ("30% Baumwolle, 70% Polyester" statt "70% Polyester, 30% Baumwolle") aus Unachtsamkeit zu vertauschen oder dass sich private gebrauchte Markenkleidung als Fälschung erweist, darf niemanden sofort durch Abmahnmafia in den Ruin treiben. Dieser Geißel der Menschheit gehört die Grundlage entzogen,

Wieso "belangloser Kleinkram" - der fragliche Händler auf EBAY macht das wegen ... na, was wohl? ... Genau, wegen seines Profits!!!. Und da sind es dann u.U. (s.u.) dann sogar echte niedere Beweggründe, so von wegen an Zoll, Steuer und dem Markeninhaber vorbei ...

Richtige Angaben in der "falschen" Reihenfolge? Das halte ich eher für apokryph. Aber es wirft zumindest ein Licht auf den Anbieter - nicht mal in der Lage, das vorliegende Etikett korrekt abzuschreiben. Und falls doch richtig abgeschrieben, sind wir dann schon beim Handel mit höchstwahrscheinlich gefälschter Ware. Bei einem "Profi" kann man durchaus unlautere Absichten unterstellen, wenn das höherwertige aber weniger verwendete Material zuerst genannt wird. Das ist schlichte Verkaufspsychologie.

Aber OK. Streichen wir die Abmahnungen, und der Konkurrent rennt gleich zum Staatanwalt wegen versuchten Betrugs, oder wegen Handels mit Fälschungen. Und sicher doch, "Herr Richter, das war mir völlig unbekannt, dass die 250 Markentaschen von Louis Buitoni, die ich für 5 EUR das Stück ganz privat aus dem Urlaub mitgebracht hatte, und die ich jetzt privat veräußern wollte, weil ich sie nicht mehr brauche, gefälscht waren, wie konnte ich das ahnen, und nein, das ist auch kein Schwarzhandel, Steuerhinterziehung und Zollbetrug, weil, das mache ich ja alles privat" ... schon klar ...

Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
=> Mitzeichnung!


Eher weniger.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Sun Jul 21 06:30:54 CEST 2024 - Sun Jul 21 06:30:54 CEST 2024

Zitat: von --
Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
...


siehe
"Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, mit dem vor allem rechtsmissbräuchliche Abmahnungen erschwert werden sollen, ist am 02.12.2020 in Kraft getreten. Die meisten neuen Regelungen gelten sofort. Nur die Neuregelungen für Wirtschaftsverbände gelten erst ab Dezember 2021.

Überblick über die Neuregelungen (Einzelheiten finden Sie dann bei den jeweiligen Themen in diesem Artikel):

1. Abmahnungen müssen bestimmte Informationen enthalten
...
7. ...


Zu viele Zahlen, Daten, Fakten für gewisse Foristen. Geht ja komplett gegen das Narrativ, und geht daher gar nicht.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

-- | Wed Jul 03 08:11:33 CEST 2024 - Wed Jul 03 08:11:33 CEST 2024

Zitat: von CYBERYOGI =CO=Windler
...Die gesetzliche Grundlage, die solchen Anwälten überhaupt erlaubt ohne vorigen Auftrag tätig zu werden (...gehört sofort abgeschafft.

Belangloser Kleinkram wie in einem eBay-Verkauf von Textilien die Reihenfolge der Faseranteile ("30% Baumwolle, 70% Polyester" statt "70% Polyester, 30% Baumwolle") aus Unachtsamkeit zu vertauschen oder dass sich private gebrauchte Markenkleidung als Fälschung erweist, darf niemanden sofort durch Abmahnmafia in den Ruin treiben. Dieser Geißel der Menschheit gehört die Grundlage entzogen,



siehe
"Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, mit dem vor allem rechtsmissbräuchliche Abmahnungen erschwert werden sollen, ist am 02.12.2020 in Kraft getreten. Die meisten neuen Regelungen gelten sofort. Nur die Neuregelungen für Wirtschaftsverbände gelten erst ab Dezember 2021.

Überblick über die Neuregelungen (Einzelheiten finden Sie dann bei den jeweiligen Themen in diesem Artikel):

1. Abmahnungen müssen bestimmte Informationen enthalten
Der Abmahner muss genaue Angaben machen zu seiner Identität, seiner Berechtiung, der Rechtsvereltzung und evtl. Kosten.

2. Strengere Voraussetzungen für Abmahnbefugnis von Mitbewerbern
Nur gelegentliche Geschäftstätigkeit, Schein-Onlineshops etc.reichen für eine Mitbewerber-Eigenschaft ausdrücklich nicht aus.

3. Strengere Voraussetzungen für Abmahnbefugnis und neue Aufsicht für Wettbewerbs-/Wirtschaftsverbände (gilt erst ab 01.12.2021)
Wettbewerbsvereine müssen jetzt auch in eine Liste beim Bundesamt für Justiz eingetragen werden und dafür einige Voraussetzungen erfüllen.

4. Der Anspruch des Abmahners auf Erstattung von Abmahnkosten (v.a. Anwaltskosten, Kostenpauschale bei Verbänden) wird beschränkt
Bei Verstößen gegen Informationspflichten im Onlinehandel und gegen Datenschutzvorschriften können die Verbandskostenpauschale oder Anwaltskosten nicht mehr verlangt werden.

5. Abgemahnte erhalten Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen
Bei missbräuchlichen Abmahnungen muss der Abmahner dem Abgemahnten die Anwalts- oder Gerichtskosten zur Abwehr der Abmahnung ersetzen.

6. Vertragsstrafen werden in ihrem Umfang und ihrer Höhe begrenzt
Mitbewerber können bei einer Erstabmahnung von Verstößen gegen Informationspflichten im Onlinehandel oder gegen Datenschutz-Vorschriften keine Vertragsstrafe mehr ansetzen. Im Übrigen ist die Vertragsstrafe bei "Bagatellverstößen" auf 1000 Euro gedeckelt.


7. Der sog. „fliegenden Gerichtsstand“ (die Zuständigkeit jedes deutschen Gerichts für Wettbewerbsverstöße im Internet) wird aufgehoben
Abmahner können in bestimmten Fällen nicht mehr ohne weiteres vor das Gericht gehen, das in ihrem Sinne entscheidet, sondern müssen am Sitz des Abgemahnten klagen."

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Jul 03 03:07:34 CEST 2024 - Wed Jul 03 03:07:34 CEST 2024

Abmahnmafia muss für sich daran bereichernde Anwälte als Straftatbestand "organisiertes Verbrechen" und schwerer Verstoß gegen den Berufsethos gelten und zu lebenslangem Berufsverbot führen. Nur so ist dieser Plage der Menschheit beizukommen. Profit ist ein niederer Beweggrund - kein Grundrecht! Die gesetzliche Grundlage, die solchen Anwälten überhaupt erlaubt ohne vorigen Auftrag tätig zu werden (bzw. als Lauerjäger Verstöße zu suchen und dann z.B. Konkurenten anzuschreiben) gehört sofort abgeschafft. Ethisch ist sowas nichts anderes als Stalking und entsprechend strafrechtlich einzustufen.

Belangloser Kleinkram wie in einem eBay-Verkauf von Textilien die Reihenfolge der Faseranteile ("30% Baumwolle, 70% Polyester" statt "70% Polyester, 30% Baumwolle") aus Unachtsamkeit zu vertauschen oder dass sich private gebrauchte Markenkleidung als Fälschung erweist, darf niemanden sofort durch Abmahnmafia in den Ruin treiben. Dieser Geißel der Menschheit gehört die Grundlage entzogen,


=> Mitzeichnung!

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Randberliner | Fri Jun 28 00:09:10 CEST 2024 - Fri Jun 28 00:09:10 CEST 2024

Zitat: von Nutzer621931
Ja, Abmahnungen sind meisten missbräuchlich, selten aber gerechtfertigt.
...
Wie viele Petition der vergangenen Jahre zeigen, möchte der Bundestag das Instrument der Abmahnung beibehalten. Die Grundidee der niederschwelligen Vermeidung von Gerichtsverfahren ist auch richtig. Die Forderung dieser Petition wird aber nicht durchgreifen.



Auch wenn diese Petition im Sande verlaufen sollte - MITZEICHNUNG!

Denn dieses professionelle Abmahnwesen ist ungefähr so nutzbringend wie Fußpilz. Und für manche, die es in ihrer Existenz bedroht, noch ärger. Wem es wirklich um die konkrete Sache geht, der ist nicht auf horrende Gebühren angewiesen. Der wird seinen Hinweis auch nicht unbedingt als Abmahnung titulieren.

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Andreas Hinz | Thu Jun 27 22:05:01 CEST 2024 - Thu Jun 27 22:05:01 CEST 2024

Ich hatte vor meiner Selbständigkeit auch mal eine Abmahnung von meinem Chef kassiert, die war kostenfrei.

Das sollte im Idealfall auch für Abmahnungen zwischen Unternehmen gelten. Zumindest sollte es zur Pflicht werden, dass benachteiligte Unternehmer erst mal mit dem Unternehmen reden und auf den Fehler hinweisen, bevor sie einen Anwalt einschalten. Es wird oft gleich gedroht mit schweren Geschützen und zu wenig richtig direkt miteinander kommuniziert.

Ich zeichne die Petition mit.

5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Thu Jun 27 18:29:27 CEST 2024 - Thu Jun 27 18:29:27 CEST 2024

Schließt das auch z.B. die DUH mit ein? Dann erwäge ich eine Mitzeichnung ...

Ansonsten, das Abmahnunwesen stammt noch aus Zeiten, als ein Kaiser und seine Beamten meinten, sie müssten das dumme Volk vor sich selber schützen.

Simplicissimus: Kaiser zum Pfaffen: "Halt' Du sie dumm, ich halt' sie arm" ...

Und die immer weiter steigende Flut an Vorschriften sichert u.a. auch die Erwerbsgrundlage dieser "Vereine" und ihrer "Mitglieder". Komisch, wie der Rest der Welt ohne das auskommt???

6 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer621931 | Thu Jun 27 15:38:41 CEST 2024 - Thu Jun 27 15:38:41 CEST 2024

Ja, Abmahnungen sind meisten missbräuchlich, selten aber gerechtfertigt.

Meiner Erfahrung nach kennen die wenigsten Massenabmahner und missbräuchlich Abgemahnten die rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung und ihre Rechte dagegen. Eine einmal formell falsche oder unvollständige Abmahnung kann nicht geheilt oder in korrekter Form neu ausgesprochen werden. Häufig reicht schon genaues Hinsehen und ggf. Nachrechnen um der Abmahnung den Schrecken zu nehmen.

Wie viele Petition der vergangenen Jahre zeigen, möchte der Bundestag das Instrument der Abmahnung beibehalten. Die Grundidee der niederschwelligen Vermeidung von Gerichtsverfahren ist auch richtig. Die Forderung dieser Petition wird aber nicht durchgreifen.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich