@ Signalman | heute - 13:41
Zitat: von Signalman
@49204@4902401
AHH ein Faehnschwinger für die DRV
Zitat: von Signalman
SIE verwechseln Arbeitsrecht mit Rentenrecht!
Zitat: von Signalman
Wenn in Einen Tarifvertrag das Ende des Arbeitsverhältnis mit 65 Angegeben ist, dann ist das so.
Zitat:
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).
...
Zitat: von Signalman
Und zu den Zeiten für Bearbeitung, das kann die DRV locker toppen.
Ich spreche aus Erfahrung, ich bin nämlich Rentner.
Zitat: von Signalman
Im Westen und nicht woanders
Und hier steht noch immer der Palast der Knappschaft in Herne, Die LVA in Münster und neu die die Knappschaft Bahn See in Bochum
Die sind alle nicht leer
Zitat: von Signalman
Was Sie gearbeitet, juckt aber keinen. Es ist eine Steuer und der Staat bestimmt darüber
Soso, eine "Steuer" ... und wieder ein Nachweis der totalen Ignoranz ...
@49204@4902401
AHH ein Faehnschwinger für die DRV
SIE verwechseln Arbeitsrecht mit Rentenrecht!
Wenn in Einen Tarifvertrag das Ende des Arbeitsverhältnis mit 65 Angegeben ist, dann ist das so.
Und zu den Zeiten für Bearbeitung, das kann die DRV locker toppen.
Ich spreche aus Erfahrung, ich bin nämlich Rentner.
Im Westen und nicht woanders
Und hier steht noch immer der Palast der Knappschaft in Herne, Die LVA in Münster und neu die die Knappschaft Bahn See in Bochum
Die sind alle nicht leer
Was Sie gearbeitet, juckt aber keinen. Es ist eine Steuer und der Staat bestimmt darüber
@ Signalman | gestern - 21:03
Ihre Aussagen sind korrekturbedürftig.
Zitat: von Signalman
@4902401
Ihre Aussagen sind Korreturbeduerftig.
1.sehen viele Tarifverträge den Rente beginn vor, man hat also nicht immer eine Wahl
Zitat: von Signalman
2.was stimmt, ist das Rente nicht automatisch kommt, sondern beantragt werden muß und zwar am besten 2 Jahre vorher, weil die Bürokratie hat Zeit.
Zitat: von Signalman
3.eine Merkwürdige Mathematik haben Sie.
0. 5 Prozent mal 12 sind 6,als mehr als die normalen Rentenerhoehungen.
Zitat: von Signalman
4.ach das sind sie ja, die Schwubel Punkte.........auch da wäre die Glaskugel einfacher..... Oder woher soll ein AN den Verdienst seinen Laufbahn Kollegen kennen?
Zitat: von Signalman
Sparen sich sich den Mumpitz, eine Einheitsrente von 1.600 €
Kann man gut aus den Freien Bürokraten finanzieren.
Zitat: von Signalman
Bei den Frauen haben Sie das doch schon, 43 Prozent bekommen 600 € Witwenrenze)
11. (Oh, die Narrenzahl) Ist das nochmal wieder ganz was Anderes. Bei der Hinterbliebenenrente hat der oder die Hinterbliebene eben keine eigenen Ansprüche erarbeitet. Bzw., das kommt auf die eigenen Rentenansprüche noch oben drauf, mit gewissen Anrechnungen.
Zitat: von Querdenker65
Meine Meinung zu Beitrag Nutzer6138962 | 02.10.2024 - 09:40 Uhr (Zuletzt geändert am 02.10.2024 - 09:42 von Nutzer6138962 )
Zitat: von Querdenker65
Ein berechtigtes Interesse, über die Entwicklung von Rentenansprüchen nur einen ausgewählten Kreis von Beitragszahlern zur Verfügung zu stellen, ist keine Gleichstellung.
Zitat: von Querdenker65
Entweder man verzichtet gänzlich auf Transparenz oder behandelt alle gleich.
Zitat: von Querdenker65
Die aktuelle Lebensplanung hängt u.a. wesentlich von den zugesicherten verbindlich berechneten Einnahmen aus der zukünftigen Rente ab.
Die Lebensplanung? O je, wenn das so ist, dann hat man die letzten 30 Jahre komplett verschlafen oder ist hoffnungslos naiv :-)
Im Übrigen ist keine Rentenauskunft für irgendwen "zugesichert verbindlich berechnet".
In der Petition geht es sowieso aber um einen Rentner, der weiter arbeitet und aktuell im Grunde seine Rente beziehen und weiter dazu verdienen kann. Daher ist unklar, worin das Problem bestehen soll.
@4902401
Ihre Aussagen sind Korreturbeduerftig.
1.sehen viele Tarifverträge den Rente beginn vor, man hat also nicht immer eine Wahl
2.was stimmt, ist das Rente nicht automatisch kommt, sondern beantragt werden muß und zwar am besten 2 Jahre vorher, weil die Bürokratie hat Zeit.
3.eine Merkwürdige Mathematik haben Sie.
0. 5 Prozent mal 12 sind 6,als mehr als die normalen Rentenerhoehungen.
4.ach das sind sie ja, die Schwubel Punkte.........auch da wäre die Glaskugel einfacher..... Oder woher soll ein AN den Verdienst seinen Laufbahn Kollegen kennen?
Sparen sich sich den Mumpitz, eine Einheitsrente von 1.600 €
Kann man gut aus den Freien Bürokraten finanzieren.
Bei den Frauen haben Sie das doch schon, 43 Prozent bekommen 600 € Witwenrenze)
Lassen wir mal die wut"bürger"lichen Ergüsse außen vor,
Zitat: von Signalman
Denn wer glaubt, es gäbe mehr Rente, wenn man länger arbeiten geht, glaubt auch Zitronenfalter falten Zitronen.
Zitat:
Wer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat – aktuell sind es 65 Jahre und 11 Monate –, kann unbegrenzt hinzuverdienen und seine volle Rente beziehen. Rentenbeiträge müssen zwar nicht mehr entrichtet werden. Doch wer seine Rente erhöhen will, darf weiter in die Rentenkasse einzahlen. Dazu muss man nur seinem Arbeitgeber Bescheid geben, ...
Zitat:
Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Ohne-hin erhält nur derjenige seine Altersrente, der auch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt. Ein Beschäftigter kann jedoch auch einfach weiterarbeiten und zusätzlich Rentenbeiträge einzahlen. Für den Versicherten hat das Aufschieben des Renteneintritts zwei Vorteile: Für jeden Monat, den die Rente noch nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent – sechs Prozent pro Jahr.
Zweitens sammelt, wer länger arbeitet, auch weitere Rentenpunkte.
@querdenker
Das ist genau die richtige Wortwahl bei Eurer Lügengeschichte.
Nur der Rentenbescheid ist maßgeblich und kann auch beklagt werden.
Die RentenAuskunft ist genau wie in ein eine Glaskugel schauen, wertlos..
Ihr vera******* nur die Bürger,
Denn wer glaubt, es gäbe mehr Rente, wenn man länger arbeiten geht, glaubt auch Zitronenfalter falten Zitronen.
@ Nutzer6138962 | heute - 09:40
Zudem, die Regel ist ja, dass man mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht. Da steht dann jeden Monat auf dem Bankauszug, was man konkret an Rente bekommt.
Meine Meinung zu Beitrag Nutzer6138962 | 02.10.2024 - 09:40 Uhr (Zuletzt geändert am 02.10.2024 - 09:42 von Nutzer6138962 )
Zitat: von --
Und die - danke @Signalman für den Hinweis - sowieso nur eine VORLÄUFIGE UND nach aktuellem Stand VERMUTETE Rentenhöhe ist.
Hinweis:
"Vermutete Rentenhöhe" und "sowieso nur Vorläufige" sind rhetorisch gesetzte Ausdrücke die hier die Sachlage einer notwendigen transparenten Renteninformation abwerten, insbesondere auch verstärkt durch die betonte Großschreibung eines jeden Buchstabens. " VORLÄUFIGE UND" ... "VERMUTETE"
Die ermittelten Werte in der jährlichen Renteninformation beruhen auf den der Rentenversicherung bisher gemeldeten Angaben. Daher eine Vorläufigkeit.
Der Beitrag ist neutral zum Petitionsanliegen und dient einer Aufdeckung einer manipulierenden Rhetorik. Der Sinn aller vorläufigen Rentenberechnungen ist es u.a. zu prüfen, ob die zu erwartenden Einnahmen aus der Rente ausreichend sind, um den Lebensunterhalt hierdurch zu finanzieren.
Meine Meinung zu Beitrag Nutzer6138962 | 02.10.2024 - 09:40 Uhr (Zuletzt geändert am 02.10.2024 - 09:42 von Nutzer6138962 )
Ein berechtigtes Interesse, über die Entwicklung von Rentenansprüchen nur einen ausgewählten Kreis von Beitragszahlern zur Verfügung zu stellen, ist keine Gleichstellung.
Entweder man verzichtet gänzlich auf Transparenz oder behandelt alle gleich.
Eine Verweigerung die darauf beruht, dass ein berechtigtes Interesse selektiv für eine Minderheit mit einem Stichtag gekoppelt wird, um Kosten zu sparen, finde ich absolut nicht in Ordnung. Sparsam ja, aber an den richtigen Stellen. Das berechtigte Interesse verfällt nicht vor dem Renteneintritt. Die aktuelle Lebensplanung hängt u.a. wesentlich von den zugesicherten verbindlich berechneten Einnahmen aus der zukünftigen Rente ab.
Mitzeichnung