Nutzer4902401 | Thu Oct 03 16:38:06 CEST 2024 - Thu Oct 03 16:38:06 CEST 2024

@ Signalman | heute - 13:41

Zitat: von Signalman
@49204@4902401

AHH ein Faehnschwinger für die DRV

Wenn Sie außer Fake News und Alt Facts keine "Argumente" haben oder Nachweise für Ihre Ausführungen, dann mag ich gerne ein "Fahnenschwinger für die DRV sein". Immerhin sind das leicht verifzierbare Fakten.

Zitat: von Signalman
SIE verwechseln Arbeitsrecht mit Rentenrecht!

Nö. Das tun Sie. Dem Rentenrecht sind Tarifverträge egal.

Zitat: von Signalman
Wenn in Einen Tarifvertrag das Ende des Arbeitsverhältnis mit 65 Angegeben ist, dann ist das so.

Dann nennen Sie bitte mindestens drei solche Tarifverträge. Mit Paragraph und Quelle. Danke.

Ich finde war allerhand allgemeine Hinweise auf solche angeblichen Regelungen, bzw. dass es solche Regelungen geben kann, aber wenn ich dann bei der IGM nachschaue im Tarifvertrag - Fehlanzeige. Der TVöD:
Zitat:
§ 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, es sei denn, zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Beschäftigten ist während des Arbeitsverhältnisses vereinbart worden, den Beendigungszeitpunkt nach § 41 Satz 3 SGB VI hinauszuschieben,
b) jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag).
...

Also nichts in Stein gemeißelt. Upps ...

Zitat: von Signalman
Und zu den Zeiten für Bearbeitung, das kann die DRV locker toppen.

Ich spreche aus Erfahrung, ich bin nämlich Rentner.

Ja, sicher. Und Ihre (angebliche) "Erfahrung" ist natürlich normensetzend. Und das natürlich ganz ohne Kontext.

Zitat: von Signalman
Im Westen und nicht woanders

Und hier steht noch immer der Palast der Knappschaft in Herne, Die LVA in Münster und neu die die Knappschaft Bahn See in Bochum

Die sind alle nicht leer

Wenn Sie meinen. Ach ja, Knappschaft ist nochmal was Anderes. Aber egal. Mag ja sein, dass diese Bürokratien der Bergbau, für den sie einmal zuständig waren, um 1000 Jahre überleben. Das hätten diese dann mit dem "Bund der Vertriebenen" und dem "Verband der Kriegsversehrten" gemeinsam. Sowohl "Vertriebe" als auch "Kriegsversehrte" gibt es fast 80 Jahre nach Kriegsende nicht mehr gar so viel im Sinne der jeweiligen ursprünglichen Organisationen.

Zitat: von Signalman
Was Sie gearbeitet, juckt aber keinen. Es ist eine Steuer und der Staat bestimmt darüber


Soso, eine "Steuer" ... und wieder ein Nachweis der totalen Ignoranz ...

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Signalman | Thu Oct 03 13:41:47 CEST 2024 - Thu Oct 03 13:41:47 CEST 2024

@49204@4902401


AHH ein Faehnschwinger für die DRV

SIE verwechseln Arbeitsrecht mit Rentenrecht!

Wenn in Einen Tarifvertrag das Ende des Arbeitsverhältnis mit 65 Angegeben ist, dann ist das so.

Und zu den Zeiten für Bearbeitung, das kann die DRV locker toppen.

Ich spreche aus Erfahrung, ich bin nämlich Rentner.

Im Westen und nicht woanders

Und hier steht noch immer der Palast der Knappschaft in Herne, Die LVA in Münster und neu die die Knappschaft Bahn See in Bochum

Die sind alle nicht leer

Was Sie gearbeitet, juckt aber keinen. Es ist eine Steuer und der Staat bestimmt darüber

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Thu Oct 03 07:11:00 CEST 2024 - Thu Oct 03 07:11:00 CEST 2024

@ Signalman | gestern - 21:03

Ihre Aussagen sind korrekturbedürftig.

Zitat: von Signalman
@4902401

Ihre Aussagen sind Korreturbeduerftig.

1.sehen viele Tarifverträge den Rente beginn vor, man hat also nicht immer eine Wahl

1. Hat das rein gar nichts mit "der Rente", also der DRV zu tun.
2. Lange nicht alle Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind tarifgebunden.
3. "Viele" ist nicht "alle" Tarifverträge.
4. Selbst wenn in einem alten Arbeitsvertrag 65 als feste Grenze steht, ist das überholt, weil im Zweifelsfall das aktuelle Gesetz gilt, nicht der alte Arbeitsvertrag. Insbesondere, wenn der alte Arbeits- oder Tarifvertrag einen Nachteil für den Arbeitnehmer bedeuten würde gegenüber der aktuellen gesetzlichen Regelung.
5. Verträge können im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.

Zitat: von Signalman
2.was stimmt, ist das Rente nicht automatisch kommt, sondern beantragt werden muß und zwar am besten 2 Jahre vorher, weil die Bürokratie hat Zeit.

6. Soso ... zwei Jahre. Aus welcher Dunkelechokammer haben Sie das denn.

Aber schon klar, das ist eine echte Herausforderung, sich 3-4 Monate vorher dazu durchzuringen, völlig überraschend und aus heiterem Himmel die Regelaltersgrenze zu erreichen. 67 Jahre wird man ja auch völlig überraschend ...

Zitat: von Signalman
3.eine Merkwürdige Mathematik haben Sie.
0. 5 Prozent mal 12 sind 6,als mehr als die normalen Rentenerhoehungen.

7. Merkwürdige Mathematik. Da geht es ja nicht um die "normalen Rentenerhöhungen". Sondern es ist ein Bonus dafür, dass man eben die Rentenkasse erst später belastet.

8. Ob sich das "lohnt" kann und muss jeder selber entscheiden. Aber es widerlegt eben Ihre Ausführung aus der Dunkelechokammer. Aber sowas von.

Zitat: von Signalman
4.ach das sind sie ja, die Schwubel Punkte.........auch da wäre die Glaskugel einfacher..... Oder woher soll ein AN den Verdienst seinen Laufbahn Kollegen kennen?

Ach ja, schon klar, man muss halt wutbürgern aus der Dunkelechokammer. Nicht wahr?

Zitat: von Signalman
Sparen sich sich den Mumpitz, eine Einheitsrente von 1.600 €
Kann man gut aus den Freien Bürokraten finanzieren.

9. Welche „freien Bürokraten“? Ein(e) Mitarbeiter(in) pro 12.700 Versicherte und Rentner ist jetzt eine gute Quote. Deutlich besser wie im ÖD allgemein. Ganz zu schweigen von dem, was da Frau Paus bei ihrer "Familienbehörde" vorschwebt. Da möchte ich gar nicht daran denken, was da dann bei einer "Einheitsrentenagentur" herauskommen würde.

10. Also, danke, dass Sie hier all jene enteignen wollen, die lange Jahre gut bezahlte Tätigkeiten wahrgenommen haben, auf dass die Faulenzer, Trödler, Bummler, Bildungsresistenten, kürzlich Zugereisten, kurzzeitig Versicherten, notorischen Teilzeitler, usw. einen netten und frühen Lebensabend erleben dürfen bei 3,5 Entgeltpunkten oder sogar weniger. Blöd für jene, die sich 40 und mehr Entgeltpunkte erarbeitet haben.

Dabei gibt es das schon. Nennt sich Grundsicherung im Alter.

Zitat: von Signalman
Bei den Frauen haben Sie das doch schon, 43 Prozent bekommen 600 € Witwenrenze)


11. (Oh, die Narrenzahl) Ist das nochmal wieder ganz was Anderes. Bei der Hinterbliebenenrente hat der oder die Hinterbliebene eben keine eigenen Ansprüche erarbeitet. Bzw., das kommt auf die eigenen Rentenansprüche noch oben drauf, mit gewissen Anrechnungen.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

-- | Wed Oct 02 23:12:04 CEST 2024 - Wed Oct 02 23:12:04 CEST 2024

Zitat: von Querdenker65
Meine Meinung zu Beitrag Nutzer6138962 | 02.10.2024 - 09:40 Uhr (Zuletzt geändert am 02.10.2024 - 09:42 von Nutzer6138962 )

ja, das ist ungeheuer wichtig zu schreiben, wann der Nutzer, auf dessen Eingangsbeitrag man antwortet, geschrieben hat und dass er 2 min später was seinem Text geändert hat (ein Zitierung korrigiert). Diese detailgetreue Transparenz ist echt ungeheuer wichtig.

Zitat: von Querdenker65
Ein berechtigtes Interesse, über die Entwicklung von Rentenansprüchen nur einen ausgewählten Kreis von Beitragszahlern zur Verfügung zu stellen, ist keine Gleichstellung.

Gleichstellung gehört in den Bereich des Nachteilausgleichs. Ein weiter erwerbstätiger Rentner zu sein, gehört nicht dazu.

Und die Entwicklung wird eben nicht nur einem "ausgewählten Kreis von Beitragszahlern" zur Verfügung gestellt.

Zitat: von Querdenker65
Entweder man verzichtet gänzlich auf Transparenz oder behandelt alle gleich.

Die Transparenz ist in allen Fällen halt bereits gegeben
...

Zitat: von Querdenker65
Die aktuelle Lebensplanung hängt u.a. wesentlich von den zugesicherten verbindlich berechneten Einnahmen aus der zukünftigen Rente ab.


Die Lebensplanung? O je, wenn das so ist, dann hat man die letzten 30 Jahre komplett verschlafen oder ist hoffnungslos naiv :-)

Im Übrigen ist keine Rentenauskunft für irgendwen "zugesichert verbindlich berechnet".

In der Petition geht es sowieso aber um einen Rentner, der weiter arbeitet und aktuell im Grunde seine Rente beziehen und weiter dazu verdienen kann. Daher ist unklar, worin das Problem bestehen soll.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Signalman | Wed Oct 02 21:03:52 CEST 2024 - Wed Oct 02 21:03:52 CEST 2024

@4902401

Ihre Aussagen sind Korreturbeduerftig.

1.sehen viele Tarifverträge den Rente beginn vor, man hat also nicht immer eine Wahl

2.was stimmt, ist das Rente nicht automatisch kommt, sondern beantragt werden muß und zwar am besten 2 Jahre vorher, weil die Bürokratie hat Zeit.

3.eine Merkwürdige Mathematik haben Sie.
0. 5 Prozent mal 12 sind 6,als mehr als die normalen Rentenerhoehungen.

4.ach das sind sie ja, die Schwubel Punkte.........auch da wäre die Glaskugel einfacher..... Oder woher soll ein AN den Verdienst seinen Laufbahn Kollegen kennen?

Sparen sich sich den Mumpitz, eine Einheitsrente von 1.600 €
Kann man gut aus den Freien Bürokraten finanzieren.

Bei den Frauen haben Sie das doch schon, 43 Prozent bekommen 600 € Witwenrenze)

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Wed Oct 02 19:31:28 CEST 2024 - Wed Oct 02 19:31:28 CEST 2024

Lassen wir mal die wut"bürger"lichen Ergüsse außen vor,

Zitat: von Signalman
Denn wer glaubt, es gäbe mehr Rente, wenn man länger arbeiten geht, glaubt auch Zitronenfalter falten Zitronen.

Stimmt. Mehr Rente bekommt, wer länger sozialversicherungspflichtig arbeiten geht.

Ich verweise auch auf die Informationsseiten der DRV:
Zitat:
Wer sein reguläres Renteneintrittsalter erreicht hat – aktuell sind es 65 Jahre und 11 Monate –, kann unbegrenzt hinzuverdienen und seine volle Rente beziehen. Rentenbeiträge müssen zwar nicht mehr entrichtet werden. Doch wer seine Rente erhöhen will, darf weiter in die Rentenkasse einzahlen. Dazu muss man nur seinem Arbeitgeber Bescheid geben, ...

Ich muss mich korrigieren, man muss nicht mal mehr Beiträge bezahlen:
Zitat:
Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Ohne-hin erhält nur derjenige seine Altersrente, der auch einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt. Ein Beschäftigter kann jedoch auch einfach weiterarbeiten und zusätzlich Rentenbeiträge einzahlen. Für den Versicherten hat das Aufschieben des Renteneintritts zwei Vorteile: Für jeden Monat, den die Rente noch nicht in Anspruch genommen wird, erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent – sechs Prozent pro Jahr.

Zweitens sammelt, wer länger arbeitet, auch weitere Rentenpunkte.

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Signalman | Wed Oct 02 19:03:36 CEST 2024 - Wed Oct 02 19:03:36 CEST 2024

@querdenker

Das ist genau die richtige Wortwahl bei Eurer Lügengeschichte.

Nur der Rentenbescheid ist maßgeblich und kann auch beklagt werden.

Die RentenAuskunft ist genau wie in ein eine Glaskugel schauen, wertlos..

Ihr vera******* nur die Bürger,

Denn wer glaubt, es gäbe mehr Rente, wenn man länger arbeiten geht, glaubt auch Zitronenfalter falten Zitronen.

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Nutzer4902401 | Wed Oct 02 18:56:21 CEST 2024 - Wed Oct 02 18:56:21 CEST 2024

@ Nutzer6138962 | heute - 09:40

Zudem, die Regel ist ja, dass man mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht. Da steht dann jeden Monat auf dem Bankauszug, was man konkret an Rente bekommt.

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Querdenker65 | Wed Oct 02 17:08:15 CEST 2024 - Wed Oct 02 17:08:15 CEST 2024

Meine Meinung zu Beitrag Nutzer6138962 | 02.10.2024 - 09:40 Uhr (Zuletzt geändert am 02.10.2024 - 09:42 von Nutzer6138962 )

Zitat: von --
Und die - danke @Signalman für den Hinweis - sowieso nur eine VORLÄUFIGE UND nach aktuellem Stand VERMUTETE Rentenhöhe ist.



Hinweis:
"Vermutete Rentenhöhe" und "sowieso nur Vorläufige" sind rhetorisch gesetzte Ausdrücke die hier die Sachlage einer notwendigen transparenten Renteninformation abwerten, insbesondere auch verstärkt durch die betonte Großschreibung eines jeden Buchstabens. " VORLÄUFIGE UND" ... "VERMUTETE"

Die ermittelten Werte in der jährlichen Renteninformation beruhen auf den der Rentenversicherung bisher gemeldeten Angaben. Daher eine Vorläufigkeit.
Der Beitrag ist neutral zum Petitionsanliegen und dient einer Aufdeckung einer manipulierenden Rhetorik. Der Sinn aller vorläufigen Rentenberechnungen ist es u.a. zu prüfen, ob die zu erwartenden Einnahmen aus der Rente ausreichend sind, um den Lebensunterhalt hierdurch zu finanzieren.

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Querdenker65 | Wed Oct 02 16:37:40 CEST 2024 - Wed Oct 02 16:37:40 CEST 2024

Meine Meinung zu Beitrag Nutzer6138962 | 02.10.2024 - 09:40 Uhr (Zuletzt geändert am 02.10.2024 - 09:42 von Nutzer6138962 )

Ein berechtigtes Interesse, über die Entwicklung von Rentenansprüchen nur einen ausgewählten Kreis von Beitragszahlern zur Verfügung zu stellen, ist keine Gleichstellung.

Entweder man verzichtet gänzlich auf Transparenz oder behandelt alle gleich.
Eine Verweigerung die darauf beruht, dass ein berechtigtes Interesse selektiv für eine Minderheit mit einem Stichtag gekoppelt wird, um Kosten zu sparen, finde ich absolut nicht in Ordnung. Sparsam ja, aber an den richtigen Stellen. Das berechtigte Interesse verfällt nicht vor dem Renteneintritt. Die aktuelle Lebensplanung hängt u.a. wesentlich von den zugesicherten verbindlich berechneten Einnahmen aus der zukünftigen Rente ab.
Mitzeichnung

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