Burgilali | Wed Jan 08 20:19:52 CET 2025 - Wed Jan 08 20:19:52 CET 2025

Aufgrund seiner großen Bildung dürfte W.J. v.Goethe den Martin´s Act von 1822 nicht nur dem Namen nach, sondern auch inhaltlich gekannt haben.

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Burgilali | Wed Jan 08 00:01:22 CET 2025 - Wed Jan 08 00:01:22 CET 2025

An Nutzer 6244056

Das Gedicht wurde mit dem klaren Hinweis frei nach J.W: Goethe zitiert.
Der Hinweis auf die Quelle mag berechtigt sein. Er ändert nichts an der berechtigten Annahme, dass sich der große deutsche Dichter, ein Natur- und Tierfreund mit Grausen von den tierquälerischen Verfahrensweisen der heutigen Massentierhaltung abgewendet hätte.

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Nutzer6244056 | Tue Jan 07 15:04:48 CET 2025 - Tue Jan 07 15:04:48 CET 2025

Dieses gut gemeinte Gedicht wird seit etwa 70 Jahren Johann Wolfgang von Goethe untergeschoben und ist weder in seinen Büchern noch in relevanten Nachschlagwerken so oder so ähnlich zu finden.

Die holprigen Verse einer unbekannten Person werden nicht nur von naiven Tierschützern in den Sozialen Medien fälschlich Goethe zugeschrieben, sondern manchmal auch von Autoren mit wissenschaftlichem Anspruch (Link), allerdings nie von Literaturwissenschaftlerinnen*.

Nachweisbar ist das beliebte Gedicht seit den 1950er Jahren beispielsweise in Artikeln zum Welttierschutztag (Link), und heute wird es auch in vielen Online-Zitatesammlungen Goethe zugeschrieben.
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