berndrf | Wed Oct 30 08:58:26 CET 2024 - Wed Oct 30 08:58:26 CET 2024

Mit ihrer Petition schaden Sie wirkliche Schwerbehinderte.Grundsätzlich : Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, können von ihrem Arbeitgeber an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz versetzt werden. Weiterhin gibt es die Fürsorgepflicht beim Arbeitgeber., wenn Probleme am Arbeitsplatz bestehen.
War selber 18 Jahre Betriebsrat und Vertrauensperson für Schwerbehinderte. So ein Antrag auf Gleichstellung ist in 5 Minuten erledigt, Weiterhin kann man den Arbeitgeber auf Probleme am Arbeitsplatz hinweisen.
Oft unmögliche Sachen die man erlebt.
Bin behindert mit 30 Grad, kann nur noch 5 kg Teile am Arbeitsplatz heben. Beim Einkaufen mit 15 kg Taschen hat man keine Probleme damit.
Starke Kreuzbeschwerden am Arbeitsplatz , aber beim Hausbau ist man fit.
Mit der Masse an Gleichstellung würde man die wirklichen Schwerbehinderte (ab 50 Grad) sehr stark benachteiligen. Jeder Antrag bei einer Kündigung von Gleichgestellten oder schwerbehinderte Arbeitnehmer. müsste vom Integrationsamt bearbeitet werden..Bei 2 Sachbearbeiter kann nicht jeder Antrag geprüft werden. Das Integrationsamt ist jetzt bereits überlastet bei den Anträgen. Der Schutz vor Kündigungen muss begrenzt sein für Schwerbehinderte ab 50 Grad.
Deshalb klare Ablehnung dieser Petition.

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Torxuser | Tue Oct 29 11:24:20 CET 2024 - Tue Oct 29 11:24:20 CET 2024

Zitat: von Nutzer6157664
.
Einem Mitarbeitenden OHNE EINSCHRÄNKUNG wird der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ausgestattet.


Sie sagen es selbst. Dabei gilt nicht das "gefühlte Leiden" sondern die tatsächlich objektiv festgestellte Einschränkung, die ja offenbar nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist.

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Nutzer6157664 | Tue Oct 29 07:18:04 CET 2024 - Tue Oct 29 07:18:04 CET 2024

...weil die Hilfsmittel nur mit Gleichstellung zur Schwerbehinderung (ab GdB 30 oder 40) eingefordert werden können; dann unterstützt der Arbeitgeber.
Einem Mitarbeitenden ohne Einschränkung wird der Arbeitsplatz nicht leidensgerecht ausgestattet.

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Torxuser | Mon Oct 28 13:31:13 CET 2024 - Mon Oct 28 13:31:13 CET 2024

Zitat: von Nutzer6157664
.... weil genau diese Menschen mit dem GdB von unter 50 unglaublich stark beeinträchtigt sind.


Wenn Sie mit unglaublich starker Beeinträchtigung Menschen bezeichnen, die nicht schwerbehindert sind, welche Steigerung gibt es noch für die Menschen mit einem GDB über 50 ? Bleiben sie mal auf dem Teppich. Wenn diese Einschränkungen sich stark auf den jeweiligen Beruf auswirken, können Sie einen Antrag stellen. Viele Schwerbehinderte (also GDB über 50) können aber auch noch sehr gut mit Hilfsmitteln ihre Tätigkeit ausüben. Warum dann ausgerechnet Menschen, die nicht schwerbehindert sind, grundsätzlich (und ohne Prüfung) nicht?

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Nutzer6157664 | Sat Oct 26 09:14:09 CEST 2024 - Sat Oct 26 09:14:09 CEST 2024

Meines Erachtens sollte es dem Arbeitgeber schwer gemacht werden mal einfach so einen schwerbehinderten oder zur Schwerbehinderung gleichgestellte Menschen zu kündigen.

Und die Flut beim Integrationsamt ist derzeit eine Antragsflut von Neuanträgen und Neufeststellungen. Gerade Neufeststellungen machen die Masse aus, weil genau diese Menschen mit dem GdB von unter 50 unglaublich stark beeinträchtigt sind. Sie würden gerne die Gleichstellung zur Schwerbehinderung erhalten und sogar auf Zusatzurlaub oder früheren Renteneintritt verzichten. Einfach nur um eine Arbeitsplatzausstattung oder Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung zu bekommen. Aber das Integrationsamt bleibt hart. Sogar Fälle mit Pflegestufen wurden auf einen GdB von 40 gestuft. ...unfassbar.
Die Anzahl der Anträge beim Integrationsamt hat sich verdoppelt zu den letzten Jahren. Das mal zur Flut.

Und die Widersprüche bei Gleichstellung müssen an die Agentur für Arbeit gerichtet werden und nicht an das Integrationsamt, da bei der Agentur über die Gleichstellung entschieden wird und nicht beim Integrationsamt. Und sollte dort der Widerspruch abgelehnt werden, geht das ganze in den Widerspruchsausschuss der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dort wird nach Aktenlage entschieden. 7 Personen stimmen ab. Und zuletzt bleibt nur die Klage.

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berndrf | Fri Oct 25 08:22:12 CEST 2024 - Fri Oct 25 08:22:12 CEST 2024

Das sehe ich ganz anders . War 18 Jahre Betriebsrat und Vertrauensperson für schwerbehinderte. Eine Schwerbehinderung sagt nichts über die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers aus.
Habe selber 100 Grad plus Merkzeichen AG-G-B und bin mit 66 Jahre in Rente gegangen.
Mit dieser Petition würde man den Arbeitgeber fast unmöglich machen, einen Arbeitnehmer zu kündigen, plus zusätzliche hohe Abfindungen vom Arbeitgeber.
Das Integrationsamt würde mit der Masse an Kündigungsanfragen lahmgelegt . Wirkliche Schwerbehinderte bei Kündigungen würden benachteiligt werden.

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Nutzer6157664 | Fri Oct 25 07:07:30 CEST 2024 - Fri Oct 25 07:07:30 CEST 2024

Wenn alle Mensch vor dem Gesetz gleich sind, warum werden dann Menschen mit einer Behinderung und einem GdB von 30 oder 40 schlechter gestellt in Sachen Arbeitsplatzausstattung und Schutz, als Menschen mit einem GdB von 50. Ich kann guter Erfahrung sagen, dass diese Menschen mit 30 oder 40 teilweise so schwer behindert sind, dass sogar eine Pflegestufe haben und durch das Raster fallen. Denken Sie mal an burn out wo ein monatelanger Ausfall von der Arbeit einher geht. Es heißt nämlich nicht, dass sie je wieder in Arbeit gehen können, geschweige denn einen GdB bekommen oderwenn nut einen mit 30 / 40 und somit keinen erweiterten Schutz im Betrieb erhalten? Es ist schon sinnvoll die Gleichstellung zur Schwerbehinderung unbürokratischer zu machen.

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Nutzer4902401 | Thu Oct 24 17:45:25 CEST 2024 - Thu Oct 24 17:45:25 CEST 2024

Zitat: von Nutzer6157664
Die Petition richtet sich explizit für Menschen mit einem GdB von 30 oder 40. Es gibt zwar noch einen GdB von 20, aber da gibt es keine Zugeständnisse. Und behindert zu sein ist kein "Rosinenpicken" . Behinderungen werden gemacht und sind nicht gewollt


Und der Titel "schwerbehidnert" wendet sich explizit an Menschen mit einem GdB von 50 und mehr.

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Torxuser | Thu Oct 24 10:47:24 CEST 2024 - Thu Oct 24 10:47:24 CEST 2024

@Nutzer6157664 Bitte nutzen Sie die Änderungsfunktion zum Erstbeitrag, wenn Sie etwas ergänzen wollen. Wenn Sie hintereinander Mehrfachpost senden und dabei nicht auf Beiträge anderer Nutzer antworten, gilt das als Regelverstoss. Siehe Netikette.

Zitat: von Nutzer6157664
Der Unterschied zur Schwerbehinderung mit einem GdB von ab 50 ist, dass für schwerbehinderte 5 Tage mehr Urlaub gewährt wird ...
Richtig. Gilt aber nur für Arbeitnehmer.
Zitat: von Nutzer6157664
...und auch ein früheres Renteneintrittsalter ermöglicht wird.

Gilt auch nur, wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit (=Beitrags- oder Ersatzzeiten) erfüllt haben. Damit scheidet auch ein früher sozialversicherungspflichtig Beschäftigter der sich dann selbständig gemacht hat, oft aus. Er bekommt trotz weit geringerem Rentenanspruch die vorzeitige Altersrente nicht. Ich habe z.B einen Grad von 80 mit Merkzeichen G, sogar als berufsunfähig anerkannt und arbeite trotzdem (mehr als 35 Jahre). Ich bin aber nicht berechtigt, meine angesparten Rentenpunkte 2 Jahre früher geltend zu machen.
Zitat: von Nutzer6157664

Für die Gleichstellung zur Schwerbehinderung (GdB unter 50, also 30 oder 40) wird das nicht sein.


Weil die Einschränkungen nicht ausreichen und die Fähigkeit ohne Schwerbehinderung besteht, den Beruf weiterhin bis zur Altersgrenze auszuüben.
Eine Schwerbehinderung ist nicht notwendigerweise eine Arbeitsverhinderung. Das hängt von der Tätigkeit ab. Leider wird das kaum berücksichtigt.
Eine Einschränkung z.B. Gehbehinderung kann für einen Bauhandwerker sehr einschränkend sein. Für einen am Schreibtisch oder PC- Beschäftigten kaum.

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Nutzer6157664 | Thu Oct 24 07:37:53 CEST 2024 - Thu Oct 24 07:37:53 CEST 2024

Der Unterschied zur Schwerbehinderung mit einem GdB von ab 50 ist, dass für schwerbehinderte 5 Tage mehr Urlaub gewährt wird und auch ein früheres Renteneintrittsalter ermöglicht wird. Für die Gleichstellung zur Schwerbehinderung (GdB unter 50, also 30 oder 40) wird das nicht sein. Diese gleichgestellten Menschen würden aber unterstützende Hilfe durch eine Schwerbehindertenvertretung erhalten und auch eine entsprechende Arbeitsplatzausstattung. Ein Rückenleiden, mit dauerhaften Schmerzsymptomatik würde unbürokratisch einen höhenverstellbaren Schreibtisch erhalten und damit stabiler arbeitsfähig bleiben. Und das würde durch die Gleichstellung zur Schwerbehinderung erheblich erleichtert werden; der lfd. Weg der Beantragung der Arbeitshilfe würde zeitlich enorm verkürzt

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