Ich finde es einfach nur erbärmlich, wie Kindesväter sich laufend vor ihren Pflichten drücken wollen. Weshalb benutzen Männer kein Kondom?
Es ist ihre Pflicht ein Kondom zu benutzen- nicht nur vor unerwünschten Schwangerschaften, sondern genauso vor Geschlechtskrankheiten!
Aber klar- Männer schieben die Verantwortung immer auf Frauen, auf angeblich zu wenig Gehalt, auf jede Person- nur übernehmen sie niemals die Verantwortung.
Mimimi- sage ich nur dazu- die Pille für den Mann gab es längst- aber er könnte ja Kopfschmerzen davon bekommen..... was ist mit einem Kondom? Haben sie da vielleicht auch eine Ausrede?
An der Pille sind bereits viele junge Frauen aufgrund einer Lungenembolie verstorben- aber das interessiert ja nicht.
Merken diese Männer eigentlich überhaupt nichts mehr?
Vergnügen ja- Verantwortung nein. Sie sollten sich schämen....
Kindergeld wird den Eltern 50 : 50 zugestanden. Ist aber zu 100% für das Kind.
Als ich mal im Hartz.4 Bezug war, hatte man das auch nicht richtig berechnet.
Beim Unterhalt hatte ich dann das mir zustehen Kindergeld für das Kind, mit dem Unterhalt verrechnet.
Es kam zum Streit, den ich aber für mich entschieden habe.
"Kindergeld ist bei getrenntlebenden Eltern die die Kinder nicht haben, Teil des Unterhalts, den sie mit einrechnen dürfen.
Zitat: von schneeflocke333
Kindergeld gibt es für den unterhaltspflichtigen Elternteil doch nur fiktiv. Genauso wie oft fiktives Einkommen herangezogen wird. Der empfangene Elternteil (ja, natürlich ist es offiziell das Kind das am ende gar nix davon weiß oder hatte)
Kindergeld sollte von Anfang an auf beide Elternteile -auch wenn sie zusammenleben aufgeteilt werden. Und wenn es um den Unterhalt geht auch geprüft werden was das Elternteil bei dem das Kind leben sdarf oder muß für ein Vermögen und Einkommen hat. Derzeit bekommt ja auch jeder Millionär (m/w/d) Unterhaltsvorschuß oder im besten Fall (das andere Elternteil ist nicht zu krank, alt oder einfach nur arbeitslos und/oder schwerbehindert) immer mehr Unterhalt. Geschenkt, jedes Jahr. Wo gibt es so etwas außer in unserem wunderschönen Land?
Da hat mal wieder jemand minimalstes Wissen, was Kindergeld ist, udn wie es funktioniert.
Natürlich wird das aufgeteilt. Jetzt schon. Und nicht nur das, es gibt sogar eine Günstigerprüfung, falls die eine "Hälfte" das gar nicht oder nur begrenzt in Anspruch nehmen könnte.
Und nein, ein Millionär bekommt kein Kindergeld. Der bekommt nur den Steuerfreibetrag fürs Kind. Den Steuerfreibetrag, den das Kindergeld bei jenen ausgleicht, die beim zu versteuernden (!) Einkommen diesen Freibetrag nicht nutzen könnten.
Nein, das sind keine "Geschenke". Das sind Verpflichtungen, die (meist) er eingegangen ist mit dem ungeschützten Sprung in die Kiste.
Und ansonsten, wie mein Herr Vater immer sagte, "in jeder Nachts nichts getan wäre besser gewesen".
Kindergeld gibt es für den unterhaltspflichtigen Elternteil doch nur fiktiv. Genauso wie oft fiktives Einkommen herangezogen wird. Der empfangene Elternteil (ja, natürlich ist es offiziell das Kind das am ende gar nix davon weiß oder hatte)
Kindergeld sollte von Anfang an auf beide Elternteile -auch wenn sie zusammenleben aufgeteilt werden. Und wenn es um den Unterhalt geht auch geprüft werden was das Elternteil bei dem das Kind leben sdarf oder muß für ein Vermögen und Einkommen hat. Derzeit bekommt ja auch jeder Millionär (m/w/d) Unterhaltsvorschuß oder im besten Fall (das andere Elternteil ist nicht zu krank, alt oder einfach nur arbeitslos und/oder schwerbehindert) immer mehr Unterhalt. Geschenkt, jedes Jahr. Wo gibt es so etwas außer in unserem wunderschönen Land?
Zitat: von Nutzer4902401Zitat: von Nutzer5699432Zitat: von Nutzer4902401
... und er will sich jetzt auch noch finanziell drücken.Zitat:
Mit der Petition wird eine Anpassung bzw. Neustrukturierung der Düsseldorfer Tabelle und ein Überdenken der Regelung zur Anpassung an die Inflation gefordert
Und was bitte soll die Alternative sein? Wenn nicht die Inflation?Zitat:
Aktuell erfolgt für die Düsseldorfer Tabelle neben den Stufen auch eine Anpassung an die Inflation. Das hat jedoch dazu geführt, dass allein dieses Jahr fast 10 % an Mehrbelastung für den Unterhaltsleister nur durch die Düsseldorfer Tabelle entstanden + auch für sie/ihn die Inflation. Kein normales Unternehmen kann und würde diese Mehrbelastung mit einer Lohnanpassung ausgleichen und selbst wenn, würde man im schlechtesten Fall in den Stufen steigen und damit noch mehr Unterhalt zahlen.
Die Freibeträge steigen ja auch.Zitat:
Die Anpassung der Tabelle sollte sich entsprechend am Gehalt und an den Anpassungen des Unterhaltspflichtigen ausrichten und nicht neben dem Gehalt noch zusätzlich an der Inflation. Andernfalls werden nach und nach immer mehr Unterhaltspflichtige ans Existenzminimum/Selbstbehalt geführt.
Tut sie doch schon, sich am Gehalt ausrichten. Wer unter 2100 Netto(!) verdient, zahlt 480 fürs Kleinkind, ... wer über 9701 verdient (netto), zahlt 960.
Und wir bekommen ja auch immer wieder erzählt, wie teuer Kinder sind. Also, 480 Euro im Monat sind da dann doch quasi ein Schnäppchen. Und (meist) man(n) hat nicht mal die Arbeit damit.
Ach ja, Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gibt's ja auch - falls man seinen Unterhaltspflichten nachkommt.
Hallo Nutzer 4902401,
Falls Sie es noch nicht bemerkt haben, es geht hier tatsächlich um Unterhaltspflichtige, die ihren Verpflichtungen gem. Düsseldorfer Tabelle nachkommen. Es will sich also niemand vor irgendetwas drücken...... das von Ihnen bemühte Klischee trifft hier daher nicht zu.
Im übrigen kommt es auch vor, dass sich der Partner bei dem die gemeinsamen Kinder leben getrennt hat.... also von außen da irgendwas hinein zu interpretieren, wird dem Sachverhalt nicht gerecht.
Unterhaltsanspruch berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sollte es auch bleiben. Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt, steigt auch der Unterhaltsanspruch. Da braucht es keine zusätzliche Inflationsanpassung.
Den Zusammenhang Kinderfreibetrag zu Kindergeld sollten sie evtl. noch mal gründlich recherchieren...... Stichwort günstiger Prüfung durch das Finanzamt...... da werden sie staunen wer da was bekommt bzw. steuerlich berücksichtigt wird. ;-)
Ah, "er" will einfach mehr Netto von seinem mehr Brutto? Aber "sie" und "Kind" sollen gefälligst selber sehen, wie sie mit der Inflation zurechtkommen?
Kleinern Hinweis, die höheren Unterhaltsstufen wegen höherem Einkommen sind eine Sache - und da werden die Tarife ja angepasst. Und Inflation ist davon völlig unabhängig.
Die Inflation/Kaufkraftverlust trifft doch den Unterhaltspflichtigen nicht minder!
Wenn dessen Einkommen steigt, dann zahlt er entsprechend mehr Unterhalt.... selbst wenn diese Einkommenssteigerung die inflationsbedingten Preissteigerungen nicht annähernd ausgleicht. Zusätzlich soll dieser Unterhaltsplichtige nicht nicht nur den durch die Einkommenssteigerung erhöhen Unterhalt zahlen sondern obendrauf noch einen Inflationszuschlag? Wovon denn bitte? Und was ist mit all den Unterhaltspflichtigen deren Einkommen nicht gestiegen ist? Woher nehmen die das Geld für so einen Inflationszuschlag? Schneiden die sich das aus den Rippen????
Findet die Inflation am Ende etwa nur für die Unterhaltsempfänger statt oder trifft das alle gleichermaßen?
Wenn die zugrunde liegenden Einkommen so hoch sind, daß die Sparrate im hohen Bereich liegt, dann sieht die Sache vielleicht etwas anders aus. Die allermeisten Unterhaltspflichtigen Elternteile sind jedoch weit entfernt von solchen Verhältnissen. Bei nicht wenigen, bleibt tatsächlich nur der Selbstbehalt und mal ehrlich wenn von denen dann der eine oder andere aufgibt und selbst zum Sozialfall wird ..... Ist es das was wir als Gesellschaft wollen?
Also Düsseldorfer Tabelle ja und ausdrücklich ja, aber darüber hinaus bitte nur im gegenseitigen Einvernehmen.
Zitat: von Nutzer5699432Zitat: von Nutzer4902401
... und er will sich jetzt auch noch finanziell drücken.Zitat:
Mit der Petition wird eine Anpassung bzw. Neustrukturierung der Düsseldorfer Tabelle und ein Überdenken der Regelung zur Anpassung an die Inflation gefordert
Und was bitte soll die Alternative sein? Wenn nicht die Inflation?Zitat:
Aktuell erfolgt für die Düsseldorfer Tabelle neben den Stufen auch eine Anpassung an die Inflation. Das hat jedoch dazu geführt, dass allein dieses Jahr fast 10 % an Mehrbelastung für den Unterhaltsleister nur durch die Düsseldorfer Tabelle entstanden + auch für sie/ihn die Inflation. Kein normales Unternehmen kann und würde diese Mehrbelastung mit einer Lohnanpassung ausgleichen und selbst wenn, würde man im schlechtesten Fall in den Stufen steigen und damit noch mehr Unterhalt zahlen.
Die Freibeträge steigen ja auch.Zitat:
Die Anpassung der Tabelle sollte sich entsprechend am Gehalt und an den Anpassungen des Unterhaltspflichtigen ausrichten und nicht neben dem Gehalt noch zusätzlich an der Inflation. Andernfalls werden nach und nach immer mehr Unterhaltspflichtige ans Existenzminimum/Selbstbehalt geführt.
Tut sie doch schon, sich am Gehalt ausrichten. Wer unter 2100 Netto(!) verdient, zahlt 480 fürs Kleinkind, ... wer über 9701 verdient (netto), zahlt 960.
Und wir bekommen ja auch immer wieder erzählt, wie teuer Kinder sind. Also, 480 Euro im Monat sind da dann doch quasi ein Schnäppchen. Und (meist) man(n) hat nicht mal die Arbeit damit.
Ach ja, Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gibt's ja auch - falls man seinen Unterhaltspflichten nachkommt.
Hallo Nutzer 4902401,
Falls Sie es noch nicht bemerkt haben, es geht hier tatsächlich um Unterhaltspflichtige, die ihren Verpflichtungen gem. Düsseldorfer Tabelle nachkommen. Es will sich also niemand vor irgendetwas drücken...... das von Ihnen bemühte Klischee trifft hier daher nicht zu.
Im übrigen kommt es auch vor, dass sich der Partner bei dem die gemeinsamen Kinder leben getrennt hat.... also von außen da irgendwas hinein zu interpretieren, wird dem Sachverhalt nicht gerecht.
Unterhaltsanspruch berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sollte es auch bleiben. Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt, steigt auch der Unterhaltsanspruch. Da braucht es keine zusätzliche Inflationsanpassung.
Den Zusammenhang Kinderfreibetrag zu Kindergeld sollten sie evtl. noch mal gründlich recherchieren...... Stichwort günstiger Prüfung durch das Finanzamt...... da werden sie staunen wer da was bekommt bzw. steuerlich berücksichtigt wird. ;-)
Ah, "er" will einfach mehr Netto von seinem mehr Brutto? Aber "sie" und "Kind" sollen gefälligst selber sehen, wie sie mit der Inflation zurechtkommen?
Kleinern Hinweis, die höheren Unterhaltsstufen wegen höherem Einkommen sind eine Sache - und da werden die Tarife ja angepasst. Und Inflation ist davon völlig unabhängig.
Zitat: von Nutzer4902401
... und er will sich jetzt auch noch finanziell drücken.Zitat:
Mit der Petition wird eine Anpassung bzw. Neustrukturierung der Düsseldorfer Tabelle und ein Überdenken der Regelung zur Anpassung an die Inflation gefordert
Und was bitte soll die Alternative sein? Wenn nicht die Inflation?Zitat:
Aktuell erfolgt für die Düsseldorfer Tabelle neben den Stufen auch eine Anpassung an die Inflation. Das hat jedoch dazu geführt, dass allein dieses Jahr fast 10 % an Mehrbelastung für den Unterhaltsleister nur durch die Düsseldorfer Tabelle entstanden + auch für sie/ihn die Inflation. Kein normales Unternehmen kann und würde diese Mehrbelastung mit einer Lohnanpassung ausgleichen und selbst wenn, würde man im schlechtesten Fall in den Stufen steigen und damit noch mehr Unterhalt zahlen.
Die Freibeträge steigen ja auch.Zitat:
Die Anpassung der Tabelle sollte sich entsprechend am Gehalt und an den Anpassungen des Unterhaltspflichtigen ausrichten und nicht neben dem Gehalt noch zusätzlich an der Inflation. Andernfalls werden nach und nach immer mehr Unterhaltspflichtige ans Existenzminimum/Selbstbehalt geführt.
Tut sie doch schon, sich am Gehalt ausrichten. Wer unter 2100 Netto(!) verdient, zahlt 480 fürs Kleinkind, ... wer über 9701 verdient (netto), zahlt 960.
Und wir bekommen ja auch immer wieder erzählt, wie teuer Kinder sind. Also, 480 Euro im Monat sind da dann doch quasi ein Schnäppchen. Und (meist) man(n) hat nicht mal die Arbeit damit.
Ach ja, Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gibt's ja auch - falls man seinen Unterhaltspflichten nachkommt.
Hallo Nutzer 4902401,
Falls Sie es noch nicht bemerkt haben, es geht hier tatsächlich um Unterhaltspflichtige, die ihren Verpflichtungen gem. Düsseldorfer Tabelle nachkommen. Es will sich also niemand vor irgendetwas drücken...... das von Ihnen bemühte Klischee trifft hier daher nicht zu.
Im übrigen kommt es auch vor, dass sich der Partner bei dem die gemeinsamen Kinder leben getrennt hat.... also von außen da irgendwas hinein zu interpretieren, wird dem Sachverhalt nicht gerecht.
Unterhaltsanspruch berechnet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Dabei sollte es auch bleiben. Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt, steigt auch der Unterhaltsanspruch. Da braucht es keine zusätzliche Inflationsanpassung.
Den Zusammenhang Kinderfreibetrag zu Kindergeld sollten sie evtl. noch mal gründlich recherchieren...... Stichwort günstiger Prüfung durch das Finanzamt...... da werden sie staunen wer da was bekommt bzw. steuerlich berücksichtigt wird. ;-)