Zitat: von Nutzerin5434245
Ich bin Logopädin. Für kurzfristige Absagen (< 24 Stunden) erhebe ich unabhängig vom Grund eine Ausfallpauschale, die ich meinen Patienten in Rechnung stelle, wenn ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Das ist im BGB geregelt und gängige Praxis. Anders könnten die Praxen, die bei GKV-Patienten an die vertraglich geregelten Sätze gebunden sind, in Zeiten von Krankheitswellen und dennoch fairer Bezahlung der Mitarbeitenden nicht überleben.
Mein Interesse, für dieses Vorgehen eine Alternative zu finden: Ich denke an meine Patienten, die im Zweifel die Therapie abbrechen, weil sie sich die Ausfallgebühr nicht leisten können. Es geht um medizinisch-therapeutische, teilweise lebensnotwendige, Versorgung und nicht um Luxus oder Wellness.
Zitat: von Nutzerin5434245
Perspektivwechsel.
Ich bin Mutter einer Patientin. Wir nehmen unseren wöchentlichen Termin bei der Logopädie regelmäßig wahr. Morgens wacht meine Tochter mit Fieber auf und übergibt sich. Ich sage direkt in der Logopädiepraxis ab und mache mich auf den Weg zum Kinderarzt. Die Logopädiepraxis stellt mir eine Ausfallgebühr von 40€ in Rechnung.
Mein Interesse, für das Vorgehen eine Alternative zu finden: Ich finde das unfair. Was kann ich dafür, dass meine Tochter krank ist?
Zitat: von Nutzerin5434245
Soll ich sie in dem Zustand etwa zur Therapie schleppen - nur, um die Gebühr nicht zahlen zu müssen? Meine Tochter ist für den Krankheitsfall versichert. Sie kann aufgrund von Krankheit die medizinisch verordnete Leistung (Logopädie) nicht in Anspruch nehmen.
Zitat: von Nutzerin5434245
Warum erstattet mir die Krankenkasse also nicht - nach Vorlage der Bescheinigung durch den Kinderarzt, dass sie wirklich krank ist - die Gebühr?
Wenn ich jedes Mal, wenn meine Tochter nachweislich krank ist, 40€ zahlen muss, kann ich mir das nicht länger leisten und meine Tochter bekäme ihre notwendige Behandlung nicht mehr.
Weil werte Logopädin und damit Mitglied des Gesundheitssystems Deutschlands, die Krankenkasse für Behandlungen zahlt, Prophylaxe und Co. Nicht für Nicht-Behandlung.
Weil Ihre familienversicherte und damit kostenlos versicherte Tochter beim Fernbleiben keine Leistung in Anspruch nimmt.
Und weil man mit "wenn" und Katastrophenszenarien keine sinnvolle Begründung bietet.
Und- weil man doch weiß, dass nichts leichter zu bekommen ist, als ein Gefälligkeitsattest fürs Kranksein, notfalls mit simulieren und so selbst "keine Lust" oder "heute lieber ins Schwimmbad" ein Attest bekäme, damit die KK den Ausfall zahlen muss.
Im Übrigen wird man sinnvollerweise bei ständigen Infekten, die einen an der Wahrnehmung der Termine hindern, sinnvollerweise die Therapie tatsächlich pausieren müssen und sie fortsetzen, wenn man wieder regelmäßig und zuverlässig teilnehmen kann.
Es wird immer grotesker mit der Nimmersatt-Mentalität. Der eine fordert die Gebühr für Atteste für sein kostenlos versichertes Kind, der nächste nun den Ausgleich von Ausfallzahlungen, also für gar nicht erbrachten Leistungen. Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt.
Mir fällt noch ein weiteres Problem mit der Petition auf.
"krankheitsbedingten Terminabsagen (unter 24 Stunden)" - über das Problem der Führung den Nachweises gegenüber dem Leistungsträger, dass die Absage wirklich krankheitsbedingt war, haben wir ja schon geredet. Wie soll das gehen? Wieso wäre das irgendwie kein superbürokratisches (und damit teures) Monster?
Was ist mit den "unter 24 Stunden"? Wie wird dieser Nachweis erbracht? Wie werden die Patienten angehalten, dies tatsächlich über diesen 24 Stunden zu tun, wenn es möglich ist? Und nicht "ach, das reicht, wenn Sie am gleichen Tag vom Termin kurz anrufen" oder sogar "ach, wenn Sie unentschuldigt fehlen, ist gar kein Problem" ...
Wer weist wie nach, dass es den "kurzfristig abgesagten" Termin tatsächlich gab?
Schon klar, da es ja um das Geld anderer Leute geht, das zum eigenen Geld werden soll, kann man das ja auf Vertrauensbasis machen. Da würde ja nie jemand auch nur ein kleines bisschen flunkern, nicht wahr? Immerhin geht es ja um "Gesundheit" - da ist immer alles voll reell. 1,2 Milliarden Euro für nie erfolgte Bürgertests beweisen das ja nachhaltig.
@ Heinz 548 | gestern - 17:54
Chapeau!
Zitat: von Heinz 548
... Wenn irgendwer einen Rechtsanwalt oder Notar bemüht hat er grundsätzlich eine gesetzlich festgelegte Gebühr dafür zu zahlen, egal ob Sozialhilfeempfänger oder Multimillionär. Gegebenenfalls kann der Soz-Hilfeempfänger Prozesskostenhilfe BEANTRAGEN. Der Staat zahlt nicht pauschal auf Zuruf den netten Rechtsanwalt weil dieser meint, dass mal wieder ein Klient den Termin storniert hat und ihm dadurch Kosten entstanden sind. Warum soll -analog dazu- die GKV pauschal eine Leistung an die Praxen erbringen? Nur auf Zuruf der Praxen, dass Patient X um neun Uhr nicht erschienen ist? Alleine eine solche Prüfung auf Richtigkeit „ von Amts wegen“, dürfte die tatsächlichen Ausfallkosten erheblich übersteigen. ....
Zitat: von Heinz 548
Otext: „Die Logopädiepraxis stellt mir eine Ausfallgebühr von 40€ in Rechnung. // Ich finde das unfair. Was kann ich dafür, dass meine Tochter krank ist?“
AW: Sicherlich kann da niemand für, am allerwenigsten die Praxis. Sie haben aber einen Vertrag in dem Sie sich (stellvertretend für Ihre Tochter?) verpflichtet haben. Und insofern haften Sie für Versäumnisse,- unabhängig davon ob ein vorwerfbares Verschulden vorliegt oder nicht. In den Bereichen „Urlaub“, „Hotelbuchung“ oder bspw. bestellte Taxifahrten haften Sie auch für eventuelle Stornierung Ihrer vorab gebuchten Leistungen. Das Verfahren ist gesellschaftlich akzeptiert und findet millionenfach Anwendung
Zitat: von Heinz 548
Urlaub oder Hotelbuchung: Hier besteht das Instrument einer Reiserücktrittversicherung. Warum installieren die betreffenden Praxen im Benehmen mit ihren berufsständischen Vereinigungen und Dachorganisationen eine solche ähnlich wirkende Versicherung nicht,- selbstverständlich gegen Zahlung einer Versicherungsprämie? Das wäre im Sinne eines sozialen Gedankens sogar erstrebenswert.
Zitat: von Heinz 548
Warum der Ruf nach einer GKV? Es ist nicht Aufgabe einer Sozialversicherung Unternehmer vor einer Insolvenz zu schützen.
Zitat: von Heinz 548
Ihr Otext: „Warum erstattet mir die Krankenkasse also nicht - nach Vorlage der Bescheinigung durch den Kinderarzt, dass sie wirklich krank ist - die Gebühr?
AW: Weil es nicht Aufgabe einer Sozialversicherung ist Unternehmen zu einer positiven Bilanz zu verhelfen. Das obliegt ausschließlich der Unternehmensführung.
Zitat: von Heinz 548
Ihr Otext: „Wenn ich jedes Mal, wenn meine Tochter nachweislich krank ist, 40€ zahlen muss, kann ich mir das nicht länger leisten und meine Tochter bekäme ihre notwendige Behandlung nicht mehr.“
AW: Wobei damit meine (an anderer Stelle gestellte) Urfrage nicht beantwortet ist: Um wieviel solcher Fälle handelt es sich denn so pro Monat oder Jahr / Praxis um das von einer familiären oder unternehmerischen Existenznot geredet werden kann?
Laut Aussagen mancher Poster hier 20, 30, 40, 50% ...
@ Nutzerin 5434245
Ihr Otext: „Ich bin Logopädin. Für kurzfristige Absagen (< 24 Stunden) erhebe ich unabhängig vom Grund eine Ausfallpauschale, die ich meinen Patienten in Rechnung stelle, wenn ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Das ist im BGB geregelt und gängige Praxis.“
AW: Da sage ich doch BRAVO! Ein klare gesetzlich vorgegebene Linie beachtend.
Ihr Otext: „Ich denke an meine Patienten, die im Zweifel die Therapie abbrechen, weil sie sich die Ausfallgebühr nicht leisten können. Es geht um medizinisch-therapeutische, teilweise lebensnotwendige, Versorgung und nicht um Luxus oder Wellness.“
AW 1: Ich behaupte da mal ganz vorsichtig: Dann ist der Leidensdruck des Patienten nicht hoch. Vor allem dann nicht, wenn einerseits das Geld für die Stornierungsgebühr nicht vorhanden ist, aber anderseits jedes Familienmitglied ein teures Handy mit ganz teurem Vertrag betreibt, wenn es angesehen wird unbedingt „ADAC-Mitglied mit Goldkarte“ sein zu müssen, wenn ein Internetvertrag mit ganz großem Datenvolumen „zwingend“ zum Runterladen von „ganz tollen Filme“ erforderlich ist, 14 Tage Urlaub „auf Malle“ nicht ausreicht und im Winter Geld für den Skipass in Höhe von 55 Euro (pro Tag) absolut keine Rolle spielt.
AW 2: Ihr soziales Denken ist löblich, aber Eigenschutz geht vor Fremdschutz. Wenn irgendwer einen Rechtsanwalt oder Notar bemüht hat er grundsätzlich eine gesetzlich festgelegte Gebühr dafür zu zahlen, egal ob Sozialhilfeempfänger oder Multimillionär. Gegebenenfalls kann der Soz-Hilfeempfänger Prozesskostenhilfe BEANTRAGEN. Der Staat zahlt nicht pauschal auf Zuruf den netten Rechtsanwalt weil dieser meint, dass mal wieder ein Klient den Termin storniert hat und ihm dadurch Kosten entstanden sind. Warum soll -analog dazu- die GKV pauschal eine Leistung an die Praxen erbringen? Nur auf Zuruf der Praxen, dass Patient X um neun Uhr nicht erschienen ist? Alleine eine solche Prüfung auf Richtigkeit „ von Amts wegen“, dürfte die tatsächlichen Ausfallkosten erheblich übersteigen.
Otext: „Die Logopädiepraxis stellt mir eine Ausfallgebühr von 40€ in Rechnung. // Ich finde das unfair. Was kann ich dafür, dass meine Tochter krank ist?“
AW: Sicherlich kann da niemand für, am allerwenigsten die Praxis. Sie haben aber einen Vertrag in dem Sie sich (stellvertretend für Ihre Tochter?) verpflichtet haben. Und insofern haften Sie für Versäumnisse,- unabhängig davon ob ein vorwerfbares Verschulden vorliegt oder nicht. In den Bereichen „Urlaub“, „Hotelbuchung“ oder bspw. bestellte Taxifahrten haften Sie auch für eventuelle Stornierung Ihrer vorab gebuchten Leistungen. Das Verfahren ist gesellschaftlich akzeptiert und findet millionenfach Anwendung
Urlaub oder Hotelbuchung: Hier besteht das Instrument einer Reiserücktrittversicherung. Warum installieren die betreffenden Praxen im Benehmen mit ihren berufsständischen Vereinigungen und Dachorganisationen eine solche ähnlich wirkende Versicherung nicht,- selbstverständlich gegen Zahlung einer Versicherungsprämie? Das wäre im Sinne eines sozialen Gedankens sogar erstrebenswert.
Warum der Ruf nach einer GKV? Es ist nicht Aufgabe einer Sozialversicherung Unternehmer vor einer Insolvenz zu schützen.
Ihr Otext: „Warum erstattet mir die Krankenkasse also nicht - nach Vorlage der Bescheinigung durch den Kinderarzt, dass sie wirklich krank ist - die Gebühr?
AW: Weil es nicht Aufgabe einer Sozialversicherung ist Unternehmen zu einer positiven Bilanz zu verhelfen. Das obliegt ausschließlich der Unternehmensführung.
Ihr Otext: „Wenn ich jedes Mal, wenn meine Tochter nachweislich krank ist, 40€ zahlen muss, kann ich mir das nicht länger leisten und meine Tochter bekäme ihre notwendige Behandlung nicht mehr.“
AW: Wobei damit meine (an anderer Stelle gestellte) Urfrage nicht beantwortet ist: Um wieviel solcher Fälle handelt es sich denn so pro Monat oder Jahr / Praxis um das von einer familiären oder unternehmerischen Existenznot geredet werden kann?
@ Gerechtigkeit!
Dann sollten Sie vorab sicherstellen was denn so gemeint ist. Wenn ich die Beiträge von Vertretern der Heilmittelpraxen hier lese, entnehme ich daraus, dass grundsätzlich ALLE Fernbleiber gemeint sind, obwohl die Petition von „krankheitsbedingten Terminabsagen“ spricht.
Wie wollen Sie den feststellen, dass jemand „wirklich und nachweislich krank“ ist? Wie soll denn der „Nachweis“ erfolgen? Fahrt zum Arzt= Kosten / Arztkonsultation = Kosten / Ärztliche Bescheinigung= Kosten / Rückfahrt zum Arzt = Kosten. (Aber auch nur dann, wenn Sie kurzfristig einen Termin bekommen) Da kommen die Kosten des Nachweises an die Kosten für eine Therapiesitzung.
Und was bringt das Ganze?
Durch die Übernahme der Ausfallzeit durch die GKV wird keine einzige Therapiestunde mehr generiert.
Es wird kein einziger Patient davon abgehalten nicht zu kommen, eher tritt das Gegenteil ein.
Der Therapeut steht immer noch „wartend“ während der Fehlstunde in der Praxis herum.
Der Tasges(behandlungs)plan kann immer noch nicht aktualisiert werden.
Das Einzige was es eine „GKV- Zahlung“ mit sich bringt, ist die Senkung der betrieblichen Kostenlast.
Und hier tritt ein, was jedes Unternehmen stemmen muss: Das Risiko, dass Kunden eben nicht kommen, dass Stornierungen eintreten u. dadurch Umsatz- u. Gewinnerwartung geschmälert werden. Sicherlich kann es nicht sein, dass Gewinne eingestrichen, und Verluste sozialisiert werden, also zu Lasten aller fallen.
Otext: „Die unzuverlässigen Terminschwänzer sind selbstverständlich zur Rechenschaft zu ziehen!“
AW: Dass das durchgängig erfolgt, kann ich aber den Beiträgen hier nicht entnehmen. Wie erfolgt den die Beweisführung, dass es ein „unzuverlässiger Terminschwänzer“ war oder ist? Wer trotz Behandlungsvertrag und klarer Terminnennung nicht erscheint, zahlt… fertig!
Das ist Vertragsbruch und es ist völlig egal was sich dahinter verbirgt.
Ich glaube Heinz, dass Sie da was nicht genau gelesen oder nicht verstanden haben: es geht nicht um die Patienten, die „15 Minuten später im Freibad gesichtet werden“, sondern um die, die zum Termin wirklich und nachweislich krank sind. Die unzuverlässigen Terminschwänzer sind selbstverständlich zur Rechenschaft zu ziehen!
Mit sozialistischen Strukturen hat das rein gar nichts zu tun, Ihre Äußerungen sind aggressiv und anmaßend.
Ich bin Logopädin. Für kurzfristige Absagen (< 24 Stunden) erhebe ich unabhängig vom Grund eine Ausfallpauschale, die ich meinen Patienten in Rechnung stelle, wenn ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann. Das ist im BGB geregelt und gängige Praxis. Anders könnten die Praxen, die bei GKV-Patienten an die vertraglich geregelten Sätze gebunden sind, in Zeiten von Krankheitswellen und dennoch fairer Bezahlung der Mitarbeitenden nicht überleben.
Mein Interesse, für dieses Vorgehen eine Alternative zu finden: Ich denke an meine Patienten, die im Zweifel die Therapie abbrechen, weil sie sich die Ausfallgebühr nicht leisten können. Es geht um medizinisch-therapeutische, teilweise lebensnotwendige, Versorgung und nicht um Luxus oder Wellness.
Perspektivwechsel.
Ich bin Mutter einer Patientin. Wir nehmen unseren wöchentlichen Termin bei der Logopädie regelmäßig wahr. Morgens wacht meine Tochter mit Fieber auf und übergibt sich. Ich sage direkt in der Logopädiepraxis ab und mache mich auf den Weg zum Kinderarzt. Die Logopädiepraxis stellt mir eine Ausfallgebühr von 40€ in Rechnung.
Mein Interesse, für das Vorgehen eine Alternative zu finden: Ich finde das unfair. Was kann ich dafür, dass meine Tochter krank ist? Soll ich sie in dem Zustand etwa zur Therapie schleppen - nur, um die Gebühr nicht zahlen zu müssen? Meine Tochter ist für den Krankheitsfall versichert. Sie kann aufgrund von Krankheit die medizinisch verordnete Leistung (Logopädie) nicht in Anspruch nehmen. Warum erstattet mir die Krankenkasse also nicht - nach Vorlage der Bescheinigung durch den Kinderarzt, dass sie wirklich krank ist - die Gebühr? Wenn ich jedes Mal, wenn meine Tochter nachweislich krank ist, 40€ zahlen muss, kann ich mir das nicht länger leisten und meine Tochter bekäme ihre notwendige Behandlung nicht mehr.
"Vollkaskomentalität oder sind es sozialistische Methoden?"
Das ist das Gleiche. Schon immer gewesen. Nur dass der Sozialismus nur sehr wenig Kasko zu bieten hat. Sondern nur damit, dass alle das Gleiche vom Minimum bekommen, bis auf die Schweine, die dürfen mehr fressen und weniger arbeiten ...
Tja, das mit der Beliebgkeit ist einer der grundlegenden Webfehler des deutschen Gesundheitssystems. Beliebig für die "Patienten", die sich nicht an die Regeln halten (müssen) und beliebig Ärztehopping treiben dürfen. Ist ja besser wie Fernsehen, so ein Arztbesuch. Beliebig für die Ärzteschaft und deren Verbände, auf dass in bereits jetzt völlig überbesetzen Lagen und Fachrichtungen zusätzlich z.B. zum hundertsten Kardiologen noch der hunderterste bis hundertdrölfte eine Praxis öffenen und sich niederlassen darf. Und die Solidargemeinschaft ernährt sie alle. Aber hier "auf dem Land" (Kreisstadt mit 40.000 Einwohnern) steht das vorletzte Krankenhaus des Kreises vor der Pleite, die Hausärzte nehmen keine neuen Patienten mehr an, HNO-Ärtze gibt es ganu noch einen, ... und wenn man 20 km in den Landkreis reinfährt, oh je ...
Mein Hausarzt behandelt nur noch auf Termin. Aber siehe da, es gibt immer die gleichen Honks, die meinen, das alles gilt nicht für sie. Die stehen weiterhin unangemeldet nachmittags in der Tür und machen Stunk, wenn nicht sofort "ich ganz viel krank Doktor müsse gucke sofort ich nix kanne warte weil viele Schmerz schon viele Tage"
Bis in ein paar Jahren stehen wir dann da, wo aktuell die Briten stehen. Und das sogar ganz ohne Hausarztpflicht.