CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Nov 06 02:21:54 CET 2024 - Wed Nov 06 02:21:54 CET 2024

Für Fahrräder braucht es keinen TÜV, sondern nur vernünftige Gesetze für Beleuchtung. Was die Flacker-Flak angeht, gefährdet diese Blendwaffe nicht unbedingt durchs Fahren sondern Schieben von Fahrrädern entgegenkommende Verkehrsteilnehmer (und den Schiebenden, der davon überfahren wird!). Nabendynamos in ihrer heutigen Form sind in Verbindung mit LED wie ein Disco-Stroboskop, wenn man das Rad schiebt oder sozial angemessen langsam fährt um Fußgänger nicht als wandelnde Slalom-Verkehrshütchen kleinräuming UMfahren zu wollen. Darum gehört Flackerschutz-Elektronik in LED-Scheinwerfern (im einfachsten Fall ein großer Elko) vorgeschrieben. (Meine Beleuchtung ist ein stark umgebauter einstiger S`Light Halogen-Scheinwerfer mit 4 NiMH-Akkus, der aufgrund Chipdefekt schon etliche Upgrades sammt Elko und Warmweiß-LED-Leuchtmittel erhalten hat. Die Leuchtstärke entspricht so auch bei Langsamfahrt und Stand der von legalem Halogen mit Dynamo bei Schnellfahrt - also auf keinen Fall irgendein Flutlicht-Irrsinn in Xenon-Stärke wie ihn manche Kampfradler als Macho-Äquivalent zur Sportauspuffanlage verbauen. Wenn der Akku funktioniert, flackert beim Schieben nichts. Ansonsten reduziert der Elko zumindest die Aggressivität der Salve.)

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PCPero | Fri Nov 01 16:51:57 CET 2024 - Fri Nov 01 16:51:57 CET 2024

Moin,
Zitat:
Die gesammte Verordnung zur Fahrzeugbeleuchtung (insb. auch Fahrräder) gehört dringend überarbeitet um die technischen Möglichkeiten und besonderen Gefahren von LED-Licht zu berücksichtigen.
Volle Zustimmung hier! Dadurch wird das Vorhandensein von Selbstertüchtigungsgeräten, auch Fahrräder genannt, überhaupt mal wahrgenommen!

Zitat: dass Scheinwerfer meist so lose/mit der Hand verstellbar sind, dass kaum verhinderbar ist direkt ins Gesicht des Gegenverkehr zu blenden. Da ein Fahrrad-TÜV ein unzumutbares Bürokratiemonster ergäbe und es für längere Bergauf-/Bergab--Fahrten weiter möglich bleiben muss den Scheinwetfer bei Bedarf manuell zu verstellen, (./.)
Wenn am Fahrrad ein loser Scheinwerfer zu bemerken ist, ist es durchaus möglich, dies zukünftig durch die Verwendung von Stoppmuttern zu verhindern.
Für Gravel- oder Rennraduser macht es keinen Sinn, den Neigungswinkel händisch einstellbar anzugleichen. Die hauptsächliche Nutzung findet in ebenem Terrain statt.
Zitat:
Da ein Fahrrad-TÜV ein unzumutbares Bürokratiemonster ergäbe und es für längere Bergauf-/Bergab--Fahrten weiter möglich bleiben muss den Scheinwetfer bei Bedarf manuell zu verstellen, muss für Fahrradlampen ausreichend geringe Leuchtdichte´vorgeschrieben werden um auch bei Fehlbedienung nicht stark zu blenden.
Kurz: Beide Vorschläge/Anmerkungen sind falsch, weil es min. unsere Kinder wert sein sollten, und weil es Vertrauen und akzeptanzsteigernd wirken sollte. Die resultierenden Kosten könnten in den längst überfälligen Generationenvertrag inkludiert werden. Da die notwendige Infrastruktur durch TÜV oder DEKRA bereits vorhanden ist, müsste die Refinanzierung der zstzl. Kosten durch die erhöhte KFZ Steuer geleistet werden. Eine Fahrradsteuer wäre in unserem ach so verarmten Ländle auch mit mir denkbar-
Sie wollen sich suizidieren? Dann empfehle ich statt Halogenbefunzelung die gute alte Carbidlampe. Die sieht gut aus, erspart die Verkabelung, und erfüllt die StvZo durch das Vorhandesein einer Beleuchtungseinrichtung am Fahrrad. Spezifikationen sind ja keine gefragt. Die heutige Beleuchtungstechnik ist eine zwingend notwendige Reminiszens gg. blinde, gg. RadfahrerInnen ignorante Autofahrer! 25 Jahre Motorradfahren können nicht irren. Ich konnte so manchen potentiellen Unfall verhindern dadurch, dass ich die Hausaufgaben der AutofahrerInnen mit machte.

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PCPero | Fri Nov 01 16:24:42 CET 2024 - Fri Nov 01 16:24:42 CET 2024

Zitat: Tagfahrlicht lenkt ab, erhöht etwas den Tretwiderstand und blendet.
Das ist aber falsch, weil höchstens labortechnisch ermittelbar. Im real existierenden Radlerleben fällt die marginale Erhöhung des Rollwiderstands durch die Generatorleistung des NaDys nicht ins Gewicht. Daher die Faustformel: Kondition statt Carbon

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PCPero | Fri Nov 01 16:17:48 CET 2024 - Fri Nov 01 16:17:48 CET 2024

Zitat: Tagfahrlicht lenkt ab, erhöht etwas den Tretwiderstand und blendet.
Das ist falsch!
Machen Sie sich doch mal Gedanken gg. Ihre CO2 Fußabdrücke und Poserkollegen, statt sich ein Alibi für ihre Unlustigkeit zum Fahrradfahren mit ihrem sinnlosen Gemeckere über das sportliche Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein der Radfahrer*Innen zu erarbeiten, dazu in einem öffentlichen Forum in der Hoffnung auf Multiplikatoren.
KFZ Steuer RAUF, zur Finanzierung sicherer und guter Radwege! Limitierung des tgl. Kilometervolumens für jedes zugelassene Fahrzeug mit Verbrenner, um den CO2 Ausstoß zu begrenzen. Bei zu erwartender Überschreitung des Volumens muss die Bahn genutzt werden!
Keine Beimischung von Biotreibstoffen, um ganovenschlau Richtlinien einzuhalten rsp. überhaupt zu erreichen.
Verbot von SUFFS!
Verbot von Breitreifen größer 195 x X
Geräuschdämpfung aller PKW auf 70 db!
Zollfreie Einfuhr von E Autos min. aus China, dafür Verdopplung der Einfuhrzölle reimportierender deutscher Autohersteller!!!!!!!!!!!!!!!!!
Angleichung des Preisniveaus für reimportierte Autos deutscher Hersteller an die chinesischen Autopreise, andernfalls Einführung einer Übergewinnsteuer auf reimportierte Waren aus China, darunter besonders Autos!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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PCPero | Fri Nov 01 16:11:54 CET 2024 - Fri Nov 01 16:11:54 CET 2024

Sagt wer? Klar, ein Autofahrer. Machen Sie sich doch mal Gedanken gg. Ihre CO2 Fußabdrücke und Poserkollegen, statt sich ein Alibi für ihre Unlustigkeit zum Fahrradfahren mit ihrem sinnlosen Gemeckere über das sportliche Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein der Radfahrer*Innen zu erarbeiten, dazu in einem öffentlichen Forum in der Hoffnung auf Multiplikatoren.
KFZ Steuer RAUF, zur Finanzierung sicherer und guter Radwege! Limitierung des tgl. Kilometervolumens für jedes zugelassenen Fahrzeug, um den CO2 Ausstoß zu begrenzen. Bei zu erwartender Überschreitung des Volumens muss die Behn genutzt werden!
Keine Beimischung von Biotreibstoffen, um ganovenschlau Richtlinien einzuhalten.
Verbot von SUFFS!
Verbot von Breitreifen!
Geräuschdämpfung aller PKW auf 70 db!
Zollfreie Einfuhr von E Autos min. aus China, dafür Verdopplung der Einfuhrzölle reimportierender deutscher Autohersteller!!!!!!!!!!!!!!!!!
Angleichung des Preisniveaus für reimportierte Autos deutscher Hersteller an die chinesischen Autopreise, andernfalls Einführung einer Übergewinnsteuer auf reimportierte Waren aus China, darunter besonders Autos!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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PCPero | Thu Oct 31 19:13:05 CET 2024 - Thu Oct 31 19:13:05 CET 2024

Moin, Ich gebe Ihnen uneingeschränkt Recht; außer, wenn es um dies Verbesserungspuzzle geht. In wieviel Jahrzehnten wollen wir endlich mal die Verkehrswende realisieren, mit einer Fahrradfahrer*Innenpolitik, die Pedaleos und -leas sicher und mit Akzeptanz am Straßenverkehr teilnehmen lässt?
Warum macht Deutschland die Schotten dicht, und will für sich das Rad neu erfinden, anstatt sich billigst und gern vergebene Kopien in den Niederlanden oder Dänemark abzuholen?
Warum geht es nur in monetären Fragen GEMEINSAM, statt sich endlich auf den Weg zu machen, vom Schlusslicht der Glücklosen im Ranking der glücklichsten Gesellschaften Europas, unter min. die ersten 10?
Am Besten mit dem Fahrrad!

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PCPero | Thu Oct 31 18:57:14 CET 2024 - Thu Oct 31 18:57:14 CET 2024

Moin, ich weiß ja nicht, wo sie ihr Fahrrad warten lassen, aber vmtl. gar keins haben, weil sie ja der Geblendete sind. Ich pflege meine Räder selbst, und da flackert nichts. Die Ursache könnte in falscher Verdrahtung liegen, also wenn unterwegs die Pole vertauscht werden. NaDys moderner Provenienz lassen Scheinwerfer und Rücklicht auch nicht mehr flackern, zumindest nicht bei Geschwindigkeiten, bei denen man nicht umfällt. Heutzutage sind Standlicht, Tagfahrlicht, und Lichteinschaltautomatik erschwinglicher Standard!
Und: blendende Scheinwerfer sind einfach falsch eingestellt, und leuchten über die Kegelgrenze von fünf Metern hinaus. Um da eine gewisse Sensibilität bei den Radler*Innen zu befördern, wäre ein einmal jährlich zu Herbstanfang eingeführter Licht-TÜV für Fahrräder verpflichtend denkbar. So könnten auch die vielen Kinderschrotthaufen entdeckt werden, mit denen manche Eltern ihre Penze morgens lospesen lassen.
Warum sich unser Verkehrslobbyist, oder respektvoller Verkehrsminister genannt, in diesem Fall vornehm zurückhält, wo er doch DIE Attacke gg. Fahrräder mit Anhänger, oder Lastenfahrräder fährt, und die auf 50 KG Zuladung begrenzen will, neben seinem staatlich subventionierten ÖkoDino, erschließt sich nicht.
(Man soll nichts Schlechtes über nach der nächsten Bundestagswahl Abgewählte sprechen)

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CYBERYOGI =CO=Windler | Wed Oct 30 01:52:08 CET 2024 - Wed Oct 30 01:52:08 CET 2024

StVZO unzureichend (Fahrrad Flacker-Flak, Blendung durch LEDs)


Tachos machen Sinn, doch Tagfahrlicht gehört eher ganz verboten. Schon viele der gleißend blauweißen LED-"Augenbrauen" moderner KFZ blenden unerträglich. Noch schlimmer ist dies bei LED-Fahrradscheinwerfern, die bei Langsamfahrt + Nabendynamo Flacker-Flak-Salven ins Gesicht entgegenkommender Verkehrsteilnehmer feuern, die einen Großteil der Hirn-Rechenkapazität blockieren können (Mindmachine-Effekt) und so stark vom Verkehr ablenken (bei Lichtversuchen für Tunnelgestaltung bewiesen), was bis zu epileptischen Anfällen führen kann. (Es gibt einen berühmten Blog zum Thema "LED-Flimmern".) Blau streut zudem im Augapfel besonders stark und ist daher bei gleicher Helligkeit die blendenste aller Lichtfarben. Das menschliche Auge wurde in Jahrtausenden auf beste Wahrnehmung gelblichen Lichts bei Dämmerung (Lagerfeuer) optimiert, daher ist der Werbegag "Blaulicht = modern = besser" absolut kontraproduktiv.

Bläuliche oder flackernde Fahrzeugbeleuchtungen gehören daher komplett verboten; auch solches Tagfahrlicht ist verkehrsgefährdend und besser ganz abzuschalten. Zumindest für Neufahrzeuge gehört deshalb warmweißes Licht (Farbtemperatur max.. 3300 bis evt. 4000K) vorgeschrieben sowie bei Fahrrädern Technik zur Flackerunterdrückung (Elektronik oder entsprechend gestaltete Dynamos mit sehr hohe Polzahl oder Getriebe). Anders als KFZ unterliegen Fahrräder zudem keiner TÜV-Einstellung des (meist leichtgängig manuell beweglichen) Scheinwerfers, wodurch diese oft zu hoch strahlen und noch stärker blenden; die in Deutschland vorgeschriebene feste obere Lichtkante ist daher nutzlos. Besonders die Unsitte Scheinwerfer immer weiter zu verkleinern hat deren Blendwirkung stark erhöht, daher gehört auch die zulässige Leuchtdichte erheblich reduziert, damit sich das Licht auf eine größere Fläche verteilt und z.B. die gleißenden "Augenbrauen" ohne Diffusor verboten werden. Auch LED-Flächenrücklichter für KFZ müssen endlich diffus und flimmerfrei gestaltet werden.

Die gesammte Verordnung zur Fahrzeugbeleuchtung (insb. auch Fahrräder) gehört dringend überarbeitet um die technischen Möglichkeiten und besonderen Gefahren von LED-Licht zu berücksichtigen. Tagfahrlicht lenkt ab, erhöht etwas den Tretwiderstand und blendet. Wer nachts auf dunkler Straße ins entgegenkommende Fahrrad-Blaulicht schaut, fährt danach 20s blind! (und kollidiert so ggf. mit dem Fahrrad). Am Fahrrad benutze ich daher Warmweiß (Lichtfarbe Halogen) obwohl es dunkler ist. Bei Fahrrädern und ggf. auch E-Kleinstfahrzeugen ist zudem ein Hauptproblem, dass Scheinwerfer meist so lose/mit der Hand verstellbar sind, dass kaum verhinderbar ist direkt ins Gesicht des Gegenverkehr zu blenden. Da ein Fahrrad-TÜV ein unzumutbares Bürokratiemonster ergäbe und es für längere Bergauf-/Bergab--Fahrten weiter möglich bleiben muss den Scheinwetfer bei Bedarf manuell zu verstellen, muss für Fahrradlampen ausreichend geringe Leuchtdichte´vorgeschrieben werden um auch bei Fehlbedienung nicht stark zu blenden.


=> aber sowas von KEINE Mitzeichnung.

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