Nutzer2742215 | Wed Nov 27 15:19:08 CET 2024 - Wed Nov 27 15:19:08 CET 2024

Zitat: von Petent
Die 4 1 Personenhaushalte sowie der 2 Personenhaushalt, zahlen nach dem derzeit gültigem
Abrechungsmodus ( nach Qm bzw. nach Wohneinheiten )
§556a Abs. 1 Bürgerlichem Gesetzbuch
den Mehrverbrauch an Kaltwasser der anderen 3 Mietparteien mit 4 Personenhaushalt grundsätzlich mit. Nun wenn die 4 1 Personenhaushalte Rentner mit niedrigem Einkommen sind und zudem noch Grundsicherung / Bürgergeld erhalten,
so kann dies nicht richtig sein, dass der Verbrauch aller
einfach durch 8 Geteilt wird.



Den Paragraphen mal weiter gelesen?
"(1) [...] Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt."
Eine Anfrage beim Vermieter warum der Wasserverbrauch nicht nach Personen verteilt wird, dürfte zielführender (und wegen der Grundgebühren/Zählerkosten eventuell auch günstiger) sein als diese Petition.

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Nutzer241 | Wed Nov 27 08:27:30 CET 2024 - Wed Nov 27 08:27:30 CET 2024

Zitat: von Petent

Fallbeisiel:
In einem Mehrfamilienhaus befinden sich 8 Mietparteien
4 Mietparteien sind 1 Personenhaushalte, 1 Mietpartei ist 2 Personenhaushalt,
3 Mietparteien sind 4 Personenhaushalte


Einen vorhandenen Wasserzähler tauschen kostet ca. 100 EUR, also 800 EUR für das Haus, das ist alle sechs Jahre durchzuführen, kostet also schon 11 EUR im Monat, um 6 EUR im Monat zu sparen ...
Ich hätte da einen Lösungsvorschlag, der weit mehr als 6 EUR im Monat an Einsparung bringt: Die vier Einpersonenhaushalte ziehen zusammen und sparen 3/4 der Miete.

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-- | Wed Nov 27 07:16:13 CET 2024 - Wed Nov 27 07:16:13 CET 2024

Zum Beispiel

Zitat: von Petent
Eine Familie wäscht, weil notwendig oder auch nicht,
2 Waschmaschinen pro Tag Montag - Samstag

kommt eigentlich nur bei Kleinkindern oder großen Familien vor
Zitat: von Petent
1 Waschvorgang benötigt zwischen 25 Liter Kaltwasser, entspricht 50 Liter pro Tag
so ergibt sich bei wohlwollend geschätzten 550 Waschladungen
im Jahr ein Verbrauch von 27500 Liter Kaltwasser ( entspricht 27,5 Kubikmeter )

50 Liter x 331 sind 15650 Liter

Zitat: von Petent
Kosten Wasserverbrauch 2,78 Euro brutto pro Kubikmeter (76,45)
plus
Kosten Schmutzwasserverbrauchsgebühr1,88 Euro brutto pro Kubikmeter (51,70
Plus Grundgebühr von 450 Euro da über 16 Kubikmeter Verbrauch
Summe: 578,15 ( 72,27 pro Wohneinheit ) und dies nur für das Waschen von Wäsche von einer Familie, das alle anderen mitbezahlen müssen.



Es geht ja um Kaltwasser. Dazu stehen im Netz gleich lautenden Aussagen, eine davon ist hier zitiert:
"Eine 40-Grad-Wäsche verursacht etwa 17 Cent an Stromkosten. Hinzu kommen Kosten für Wasser, die bei einem Wasserverbrauch von etwa 40 Litern pro Waschgang bei etwa 16 Cent liegen. Somit kostet der Waschgang insgesamt etwa 33 Cent – Kosten für Waschmittel nicht eingerechnet."

Bei dem o.a. Rechenbesipiel und da es erstmal nur um das Kaltwasser geht, wären wir doch eher bei 2x 0,16 und da die Beispielfamilie außer Sonntags jeden Tag 2x Wäsche wäscht, wäre man mit 331 Tagen bei 105,92 Euro im Jahr.
Teilen wir das durch die 8 Familien des "Beispiels" zahlen alle je 13,24 Euro pro Jahr (bzw. 1,10 im Monat und ca. 0,036 Cent am Tag),an dem Wasserverbrauch mit, einschließlich den permanent waschenden Familien. Duschen nicht eingerechnet

Die Frage, was der Einbau kostet wurde an anderer Stelle bereits gestellt. Das müsste man dem gegenüber stellen, zumal diese Modernisierung mit einer Mieterhöhung von 11% einher gehen kann.

Bei sagen wir 600 oder auch 400 Euro Kaltmiete, sind das 66/44 euro im Monat und 792/528 Euro im Jahr. Dafür, dass man 13,24 euro im Jahr spart (bzw. 1,10 im Monat und 0,036 Cent am Tag), weil man nicht die Wäscheladung der Familien mitzahlt.

Man müsste jetzt also berechnen, wie viele Jahre nach der Mieterhöhung sich dieser Umbau finanziell lohnt.

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Nutzer621931 | Tue Nov 26 14:15:34 CET 2024 - Tue Nov 26 14:15:34 CET 2024

Zitat: von Petent
...zahlen nach dem derzeit gültigem Abrechungsmodus ( nach Qm bzw. nach Wohneinheiten ) §556a Abs. 1 Bürgerlichem Gesetzbuch...

Das BGB schreibt nur eine Aufteilung vor, die
Zitat:
dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.


Bei Kaltwasser würde ich dafür regelmäßig die Aufteilung nach Personenanzahl vornehmen.

Der Einbau von Wasseruhren im Altbau geht i.d.R. mit einer kompletten Erneuerung des Rohrnetzes einher. Wer trägt diese Kosten?

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lerchenzunge | Tue Nov 26 13:02:39 CET 2024 - Tue Nov 26 13:02:39 CET 2024

Relevanz?

Ich frage mich, wie relevant das Anliegen der Petition ist. Kaltwasser ist in Deutschland sehr billig! Um welchen Betrag also geht es? Ich habe den Verdacht, dass Kaltwasserkosten an den Wohnnebenkosten einen so geringen Anteil hat, dass oft genug sich die Kosten für die Installation von Individualzählern erst nach vielen Jahren auch für den genannten alleinwohnenden Rentner rentieren würde.
Zudem ist der inviduelle Wasserverbrauch sehr unterschiedlich, Meiner Erfahrung nach kann es durchaus sein, dass der aufgeführte alleinlebende Rentner, der aber den ganzen Tag zuhause ist, mehr Wasser verbraucht als zB. ein Arbeitnehmer, der auch noch öfter auf Dienstreise ist...
Es gibt natürlich Unterschiede im Verbrauch, wenn zB. der eine täglich ein Vollbad nimmt, der nächste hingegen nur einmal die Woche duscht (um mal Extreme aufzuführen), oder wenn ein Arbeitnehmer in einem schmutzigen Beruf noch auf der Arbeit duscht oder jemand täglich in die Mukki-Bude geht und dort nach dem Training duscht...
Abr da ja Warmwasser individuell abgerechnet wird (zB. dank Gas- oder Elektrodurchlauferhitzer) ist auch pauschal abgerechnetes Kaltwasser kein Anreiz für Wasserverschwendung und daher ist dies auch kein schwerwiegender Grund für die Umsetzung der Petition.

Wesentlich relevanter aus meiner Sicht, wäre die individuelle Abrechnung von Heizkosten, zB. durch verpflichtende Nachrüstung von Wärmezählern statt der 30%-Pauschalteilung durch diese techem-Schätzeisen

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