Nutzer5699432 | Thu Nov 28 08:40:45 CET 2024 - Thu Nov 28 08:40:45 CET 2024

Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5699432
[Sowohl die Materialkosten, als auch die Honorare der Beteiligten, stehen in genau welchem Verhältnis zum medizinischen Nutzen?
Das wäre doch eigentlich die Frage die dringend gestellt werden muss.

Die Antwort werden Sie sich spätestens dann geben können, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen oder nur einen nicht festsitzenden haben.



Das ein Patient in dieser Situation lieber einen festsitzenden Zahnersatz hätte, ist sicher unbestritten. Die Frage aus welchem Grund Implantate um ein Viellfaches teurer sein müssen, beantwortet sich damit aber nicht.

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-- | Wed Nov 27 20:39:53 CET 2024 - Wed Nov 27 20:39:53 CET 2024

Zitat: von Nutzer5699432
[Sowohl die Materialkosten, als auch die Honorare der Beteiligten, stehen in genau welchem Verhältnis zum medizinischen Nutzen?
Das wäre doch eigentlich die Frage die dringend gestellt werden muss.


Die Antwort werden Sie sich spätestens dann geben können, wenn Sie einen Zahnersatz benötigen oder nur einen nicht festsitzenden haben.

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Nutzer5699432 | Wed Nov 27 11:09:32 CET 2024 - Wed Nov 27 11:09:32 CET 2024

Zitat: von lerchenzunge
das ist in der Tat ein "Nebenkriegsschauplatz", aber das Kernproblem in dem Kontext liegt doch an ganz anderer Stelle, nämlich dass Asylverfahren so lange dauern und abgelehnte Asylbewerber nicht konseequent ausgeschafft werden, sondern weiter versorgt werden! Wenn Asylverfahren innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen würden, die Asylbewerber in dieser Zeit in einer geschlossenen Einrichtung an einem Flughafen untergbracht wären und bei Ablehnung sofort ausgeflogen würden, würde sich das Problem der Petition gar nicht ergeben!
Eine entsprechende Beschleunigung von Verfahren wäre sehr leicht erreichbar, wenn Asylbewerber in der Beweispflicht über ihre Identität wären und darüber, dass sie direkt und ohne Zwischenstation aus einem Land kommen, in dem ihnen Verfolgung droht, hingegen bei Fehlen dieser formalen Voraussetzungn sofort eine Ablehnung erfolgen würde.

Um den Bogen zurück zu spannen auf die Petition: in einem solchen System wäre für Asylbewerber keine Zahnbehandlung, höchstens eine schmerzstillende temporäre Behandlung erforderlich. Der Abgeschobene kann sich dann ja im Heimatland um seine Zähne kümmrn und der Anerkannte würde ebenso behandelt wie jeder andere Bürger.



Hallo Nutzer lerchenzunge,
Das "Kernproblem" liegt tatsächlich an ganz anderer Stelle. Allerdings nicht an der von ihnen identifizierten, sondern in den hohen Kosten für Zahnersatz und andere medizinischen Leistungen. Sowohl die Materialkosten, als auch die Honorare der Beteiligten, stehen in genau welchem Verhältnis zum medizinischen Nutzen?
Das wäre doch eigentlich die Frage die dringend gestellt werden muss.

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Dorian_Gray | Tue Nov 26 13:46:17 CET 2024 - Tue Nov 26 13:46:17 CET 2024

Genau diese undifferenziert Hetze ist der Grund, dass ich nicht mitzeichnen kann. Der Rest des Schriebs hat außerdem eine ähnliche Qualität.

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lerchenzunge | Tue Nov 26 13:19:03 CET 2024 - Tue Nov 26 13:19:03 CET 2024

das ist in der Tat ein "Nebenkriegsschauplatz", aber das Kernproblem in dem Kontext liegt doch an ganz anderer Stelle, nämlich dass Asylverfahren so lange dauern und abgelehnte Asylbewerber nicht konseequent ausgeschafft werden, sondern weiter versorgt werden! Wenn Asylverfahren innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen würden, die Asylbewerber in dieser Zeit in einer geschlossenen Einrichtung an einem Flughafen untergbracht wären und bei Ablehnung sofort ausgeflogen würden, würde sich das Problem der Petition gar nicht ergeben!
Eine entsprechende Beschleunigung von Verfahren wäre sehr leicht erreichbar, wenn Asylbewerber in der Beweispflicht über ihre Identität wären und darüber, dass sie direkt und ohne Zwischenstation aus einem Land kommen, in dem ihnen Verfolgung droht, hingegen bei Fehlen dieser formalen Voraussetzungn sofort eine Ablehnung erfolgen würde.

Um den Bogen zurück zu spannen auf die Petition: in einem solchen System wäre für Asylbewerber keine Zahnbehandlung, höchstens eine schmerzstillende temporäre Behandlung erforderlich. Der Abgeschobene kann sich dann ja im Heimatland um seine Zähne kümmrn und der Anerkannte würde ebenso behandelt wie jeder andere Bürger.

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