Nutzer4902401 | Sat Dec 21 07:32:14 CET 2024 - Sat Dec 21 07:32:14 CET 2024

Zitat: von Melodienerfinder
exakt so ist es !!! Es ist die Entscheidung jedes einzelnen, in welcher Form (frei oder abhängig beschäftigt) sie / er arbeiten will.

Komisch, dass "die Musiklehrer" diese Entscheidung sich selbst vorbehalten wollen, aber z.B. bei "selbständigen" Gebäudereinigern, Kurierfahrern, IT-Beratern, Handwerkern, usw., durchaus auf echte und Scheinselbständigkeit geachtet wird. Und das aus gutem Grund.

Natürlich ist es "die Entscheidung jedes einzelnen, in welcher Form (frei oder abhängig beschäftigt) sie / er arbeiten will" - man hat aber gefälligst die jeweiligen Randbedingungen einzuhalten. Und wie z.B. beim "Herrenbergurteil" ist die Selbständigkeit eben nicht immer gegeben. Alleine schon "unbefristeter Honorarvertrag" ... "unbefristet" ist bei Selbständigen gar nichts.

Das Internet hilft auch hier:
Zitat:
Im Gegensatz zu festangestellten Mitarbeiter*innen hat eine Honorarkraft keinen festen Arbeitsvertrag. Denn Honorarkräfte arbeiten projektbezogen und zeitlich begrenzt für mehrere Auftraggeber*innen. Diese temporären Arbeitsverhältnisse werden in einem Honorarvertrag ausgestalten.


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Melodienerfinder | Fri Dec 20 12:56:56 CET 2024 - Fri Dec 20 12:56:56 CET 2024

exakt so ist es !!! Es ist die Entscheidung jedes einzelnen, in welcher Form (frei oder abhängig beschäftigt) sie / er arbeiten will.

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Nutzer4902401 | Fri Dec 20 08:36:21 CET 2024 - Fri Dec 20 08:36:21 CET 2024

@ DTKV Brandenburg | gestern - 13:03

Zitat: von DTKV Brandenburg
Der Duale Weg wurde bereits zu Beginn des Jahres von unserem Präsidenten Christian Höppner geprägt.
Es bedeutet, dass ein Umgang mit dem Herrenberg-Urteil gefunden wird, nach dem sowohl abhängige als auch selbstständige Tätigkeiten weiter möglich sind.

An den Möglichkeiten hat sich nichts geändert. Das Herrenbergurteil hat nur einen lange und gern geplfegten Missbrauch klargestellt.

Ich ahne schon, dass jetzt wieder eine lange Liste von Rosinenpickerei folgen wird ...

Zitat: von DTKV Brandenburg
Hierfür müssen 2 Wege beschritten werden und dies wird auch bereits getan.

1. Verhandlungen über das BMAS mit der DRV, um zu einer Lösung zu kommen, die dem Herrenbergurteil nicht widerspricht und dennoch weiterhin selbstständige Tätigkeiten insbesondere für die freie Szene ermöglicht. Das letzte Gespräch dazu fand am 12.12. statt. Ich war persönlich anwesend.

Selbständige Tätigkeiten sind nach wie vor uneingechränkt möglich. Also, echte selbständige Tätigkeiten. Und nicht die Scheinselbständigkeiten, die offensichtlich bisher Usus waren. Komisch, wenn eine "selbständige" Reinigungskraft für 9,95 in der Stunde ausschließlich bei der Firma Aus und Beut GmbH & Co. KG putzt, dann ist das offensichtlich scheinselbständig. Selbst wenn es 25 EUR die Stunde sein sollten, oder 45. Wieso sollte dies bei Musiklehrerinnen und Musiklehrern anders sein?

Ich sehe hier nur den Wunsch nach "weiter so". Und vermutlich mit einem schönen Batzen Geld aus einer Kasse des Herrn Heil. Möglichst noch für alle Zeiten verbindlich festgeschrieben. Möglichst noch vor der Wahl. Sorry, das ist noch weniger die Kasse oder die Entscheidung des BMAS wie das die Entscheidung von Herrn Scheuer war. Und Herr Scheuer hatte wenigstens ein Gesetz, das ihn bevöllmächtigt hatte.

Zitat: von DTKV Brandenburg
2. Wo dies nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Lösung her.

Die gibt es schon.

Zitat: von DTKV Brandenburg
Wer das Herrenbergurteil so auslegt, dass ab dem 01.01.2023 quasi ausschließlich abhängige Beschäftigungen an Bildungseinrichtungen möglich sind, interpretiert dies juristisch falsch und verkennt wesentliche Passagen in der Urteilsbegründung.


a) Wer legt das so aus?
b) Die Kriterien sind nach wie vor klar, wann es selbständig, und wann es scheinselbständig ist. Nur wurden und werden diese Kriterien offensichtlich weitgehend nicht eingehalten.

Wobei die Zustände in Herrenberg offensichtlich besonders frech regelwidrig waren.


Also, wenn man alleine schon die Enleitung liest von BSG Az.: B 12 R 3/20 R, dann liest sich das fast schon wie "Die Weber" von Gerhard Hauptmann. Und wie Cum-Ex im Lehrbetrieb ...

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DTKV Brandenburg | Thu Dec 19 13:03:18 CET 2024 - Thu Dec 19 13:03:18 CET 2024

Der Duale Weg wurde bereits zu Beginn des Jahres von unserem Präsidenten Christian Höppner geprägt.
Es bedeutet, dass ein Umgang mit dem Herrenberg-Urteil gefunden wird, nach dem sowohl abhängige als auch selbstständige Tätigkeiten weiter möglich sind.
Hierfür müssen 2 Wege beschritten werden und dies wird auch bereits getan.
1. Verhandlungen über das BMAS mit der DRV, um zu einer Lösung zu kommen, die dem Herrenbergurteil nicht widerspricht und dennoch weiterhin selbstständige Tätigkeiten insbesondere für die freie Szene ermöglicht. Das letzte Gespräch dazu fand am 12.12. statt. Ich war persönlich anwesend.
2. Wo dies nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Lösung her.

Wer das Herrenbergurteil so auslegt, dass ab dem 01.01.2023 quasi ausschließlich abhängige Beschäftigungen an Bildungseinrichtungen möglich sind, interpretiert dies juristisch falsch und verkennt wesentliche Passagen in der Urteilsbegründung.

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Nutzer4902401 | Thu Dec 19 12:14:12 CET 2024 - Thu Dec 19 12:14:12 CET 2024

Zitat: von DTKV Brandenburg
• Der Duale Weg ermöglicht sowohl Festanstellungen als auch rechtssichere Selbstständigkeit. Diese Flexibilität ist entscheidend, da nicht alle Lehrkräfte eine Festanstellung wünschen und viele Bildungseinrichtungen solche nicht umfassend anbieten können.
• Ohne den Dualen Weg würde ein einseitiges Modell viele kleinere und freie Bildungs- und Kultureinrichtungen zerstören, wodurch wichtige Angebote für die Gesellschaft verloren gingen.


Was soll das sein, dieser "duale Weg"?

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