Zitat: von Melodienerfinder
exakt so ist es !!! Es ist die Entscheidung jedes einzelnen, in welcher Form (frei oder abhängig beschäftigt) sie / er arbeiten will.
Zitat:
Im Gegensatz zu festangestellten Mitarbeiter*innen hat eine Honorarkraft keinen festen Arbeitsvertrag. Denn Honorarkräfte arbeiten projektbezogen und zeitlich begrenzt für mehrere Auftraggeber*innen. Diese temporären Arbeitsverhältnisse werden in einem Honorarvertrag ausgestalten.
exakt so ist es !!! Es ist die Entscheidung jedes einzelnen, in welcher Form (frei oder abhängig beschäftigt) sie / er arbeiten will.
@ DTKV Brandenburg | gestern - 13:03
Zitat: von DTKV Brandenburg
Der Duale Weg wurde bereits zu Beginn des Jahres von unserem Präsidenten Christian Höppner geprägt.
Es bedeutet, dass ein Umgang mit dem Herrenberg-Urteil gefunden wird, nach dem sowohl abhängige als auch selbstständige Tätigkeiten weiter möglich sind.
Zitat: von DTKV Brandenburg
Hierfür müssen 2 Wege beschritten werden und dies wird auch bereits getan.
1. Verhandlungen über das BMAS mit der DRV, um zu einer Lösung zu kommen, die dem Herrenbergurteil nicht widerspricht und dennoch weiterhin selbstständige Tätigkeiten insbesondere für die freie Szene ermöglicht. Das letzte Gespräch dazu fand am 12.12. statt. Ich war persönlich anwesend.
Zitat: von DTKV Brandenburg
2. Wo dies nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Lösung her.
Zitat: von DTKV Brandenburg
Wer das Herrenbergurteil so auslegt, dass ab dem 01.01.2023 quasi ausschließlich abhängige Beschäftigungen an Bildungseinrichtungen möglich sind, interpretiert dies juristisch falsch und verkennt wesentliche Passagen in der Urteilsbegründung.
a) Wer legt das so aus?
b) Die Kriterien sind nach wie vor klar, wann es selbständig, und wann es scheinselbständig ist. Nur wurden und werden diese Kriterien offensichtlich weitgehend nicht eingehalten.
Wobei die Zustände in Herrenberg offensichtlich besonders frech regelwidrig waren.
Der Duale Weg wurde bereits zu Beginn des Jahres von unserem Präsidenten Christian Höppner geprägt.
Es bedeutet, dass ein Umgang mit dem Herrenberg-Urteil gefunden wird, nach dem sowohl abhängige als auch selbstständige Tätigkeiten weiter möglich sind.
Hierfür müssen 2 Wege beschritten werden und dies wird auch bereits getan.
1. Verhandlungen über das BMAS mit der DRV, um zu einer Lösung zu kommen, die dem Herrenbergurteil nicht widerspricht und dennoch weiterhin selbstständige Tätigkeiten insbesondere für die freie Szene ermöglicht. Das letzte Gespräch dazu fand am 12.12. statt. Ich war persönlich anwesend.
2. Wo dies nicht möglich ist, muss eine gesetzliche Lösung her.
Wer das Herrenbergurteil so auslegt, dass ab dem 01.01.2023 quasi ausschließlich abhängige Beschäftigungen an Bildungseinrichtungen möglich sind, interpretiert dies juristisch falsch und verkennt wesentliche Passagen in der Urteilsbegründung.
Zitat: von DTKV Brandenburg
• Der Duale Weg ermöglicht sowohl Festanstellungen als auch rechtssichere Selbstständigkeit. Diese Flexibilität ist entscheidend, da nicht alle Lehrkräfte eine Festanstellung wünschen und viele Bildungseinrichtungen solche nicht umfassend anbieten können.
• Ohne den Dualen Weg würde ein einseitiges Modell viele kleinere und freie Bildungs- und Kultureinrichtungen zerstören, wodurch wichtige Angebote für die Gesellschaft verloren gingen.
Was soll das sein, dieser "duale Weg"?