Zitat: von Nutzer5699432
Okay dann verpflichtet man diese Leute bei Aufenthalt über 6 Monate dazu ihren Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umzutauschen.
Zitat: von Nutzer5699432
Wozu dann aber Schulung/Prüfung?
Weil es zwei Wege gibt, einen Führerschein zu bekommen: Ein Anerkennungsabkommen und die Prüfung.
Zitat: von Nutzer241Zitat: von Nutzer5699432
Wenn es also tatsächlich Sicherheitsbedenken gibt, dann sind diese doch eigentlich vorhanden sobald z.B. jemand mit seinem eigenen Kfz aus einem der Betreffenden Staaten nach Deutschland einreist und nicht erst nach Ablauf von 6 Monaten.
Das Problem ist das Einziehen von Führerscheinen. Wer in Deutschland mit einem deutschen Führerschein genügend Punkte sammelt, muß ihn abgeben. Die deutschen Behörden können aber keine Führerscheine aus nicht-EU-Staaten einziehen. Und damit das nicht umgangen wird, darf man mit dem ausländischen Führerschein hier nur fahren, wenn man sich nur vorübergehend hier aufhält.
Hallo Nutzer 241,
Okay dann verpflichtet man diese Leute bei Aufenthalt über 6 Monate dazu ihren Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umzutauschen.
Wozu dann aber Schulung/Prüfung?
Vorher durften die doch auch ohne Schulung/Prüfung hier fahren.
Begründung ist gem. Führerschein Regel, dass die Ausbildung im Herkunftsland nicht den deutschen/ EU - Richtlinien entspricht und man daher Sicherheitsbedenken hat. Gut, wenn dies so ist, warum sind diese Sicherheitsbedenken in den ersten 6 Monaten dann offenbar nicht so wichtig? Konsequent wäre doch diese auslädischen Führerscheine grundsätzlich nicht anzuerkennen, auch nicht die ersten 6 Monate. Wenn also die Richtlinien für Führerscheine aus den Herkunftsländern so stark von den EU Richtlinien abweichen, dass dadurch Sicherheitsbedenken bestehen, dann bestünden diese Bedenken doch von Anfang an und nicht erst nach Ablauf von irgendwelchen Fristen.
Zitat: von Nutzer5699432
Wenn es also tatsächlich Sicherheitsbedenken gibt, dann sind diese doch eigentlich vorhanden sobald z.B. jemand mit seinem eigenen Kfz aus einem der Betreffenden Staaten nach Deutschland einreist und nicht erst nach Ablauf von 6 Monaten.
Das Problem ist das Einziehen von Führerscheinen. Wer in Deutschland mit einem deutschen Führerschein genügend Punkte sammelt, muß ihn abgeben. Die deutschen Behörden können aber keine Führerscheine aus nicht-EU-Staaten einziehen. Und damit das nicht umgangen wird, darf man mit dem ausländischen Führerschein hier nur fahren, wenn man sich nur vorübergehend hier aufhält.
Zitat: von Nutzer4902401Zitat: von Nutzer5699432
Hallo Nutzer Heinz 548,
Wenn es zutreffend ist wie sie es beschreiben, dann muss man allerdings die Frage stellen, warum Fahrerlaubnis Inhaber die ersten 6 Monate ihres Aufenhaltes ohne jegliche Schulung/Prüfung uneingeschränkt Fahrzeuge in Deutschland führen dürfen. Erfahrungsgemäß ist doch die erste Zeit im ungewoht dichtem Verkehr etwas unsicherer als wenn man sich bereits über einen Zeitraum von 6 Monaten an die veränderten Verhältnisse gewöhnt hat. Wenn es also tatsächlich Sicherheitsbedenken gibt, dann sind diese doch eigentlich vorhanden sobald z.B. jemand mit seinem eigenen Kfz aus einem der Betreffenden Staaten nach Deutschland einreist und nicht erst nach Ablauf von 6 Monaten. (Touristen oder Geschäftsreisende)
Da gibt es viele gute Gründe. Von internationalen Abkommen bis zur Verhältnismäßigkeit.
Und das ist auch nicht "uneingeschränkt". Sondern eben für maximal 6 Monate.
Und als jemand, der das eine oder andere Mal im Ausland gefahren ist, kann ich Ihnen mitteilen, dass man da anfangs sensibilisiert ist als normaler Autofahrer (HONKs und Vollpfosten gibt es überall). Spannend wird es erst mit Eintreten der Gewöhnung. Jahrelang erworbene Reflexe sind halt schwierig zu unterdrücken.Zitat: von Nutzer5699432
Gleiches gilt für diesen Personenkreis, wenn mit anderen Verkehrsmitteln eingereist wird und in Deutschland ein Mietfahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird. Diese Logik erschließt sich zumindest auf den ersten Blick nicht wirklich. Vor allem nicht wenn man beobachten kann, dass LKW aus den von Ihnen aufgezählten Staaten munter über die hiesigen Straßen rollen. Ja die sind innerhalb von 6 Monaten natürlich mehrfach aus und wieder eingereist... das ist dann vermutlich weniger gefährlich. ;-)
Da gilt das Gleiche. Zudem da eher selten gewerblich gefahren wird.Zitat: von Nutzer5699432
Oder die machen an der Grenze bei der Einreise noch rasch den deutschen LKW Führerschein. ;-)))
Polemik.Zitat: von Nutzer5699432
Also mit anderen Worten, der georgische LKW Fahrer darf mit seinem LKW Kreuz und Quer durch Deutschland fahren, solange er nicht nach Deutschland einwandert und hier keinen festen Wohnsitz anmeldet. Bzw. dürfte er hier auch deutsche LKW fahren solange sein Arbeitgeber eine Niederlassung in Georgien betreibt und er seinen Wohnsitz in Georgien beibehält. Das ist echt eine total sichere Regelung und vor allem so einleuchtend.
Das Gleiche gilt ja auch für den ukrainischen LKW-Fahrer.
@ Nutzer 4902401,
Gutes Sichwort.
Der ukrainisch LKW Fahrer, darf genauso wie LKW Fahrer aus anderen nicht EU-Staaten hier unbehelligt mit LKW am Straßenverkehr teilnehmen. Einzige Bedingung dafür ist, er darf nicht nach Deutschland eingewandert sein bzw. hier keinen Wohnsitz haben. Das jemand mit einem 40 t LKW aus nicht gewerblichen Zwecken in Deutschland unterwegs ist, halte ich doch eher für eine Ausnahme. Also bei der Vielzahl von nicht EU - LKW auf unseren Straßen, welche ohne deutsche Fahrerlaubnis hier geführt werden dürfen, ist das Sicherheitsargument eigentlich nicht zu halten. Oder glaubt man ernsthaft, dass z.B. von einem solchen LKW Fahrer nach 6 Monaten durchgehenden Aufenthalt eine größere Gefahr ausgeht, als wenn dieser im Rahmen seiner Tätigkeit über Jahre das Bundesgebiet mit seinem LKW wiederholt durchquert, einzig mit dem Unterschied, dass er während dieser langjährigen Tätigkeit nicht in Deutschland wohnt?
Bei PKW Fahren geht man dann davon aus, dass diese nach 6 Monaten Teilnahme am Straßenverkehr plötzlich eine Gefahr darstellen und deshalb unbedingt eine Schulung/Prüfung erforderlich wird, damit danach wieder die Sicherheit wie in den vorangegangenen 6 Monaten hergestellt ist?
Oder steht da nicht eher der "Amtsschimmel" auf der "Straße" und verhindert mit Verordnung eine Gefahr die zuvor 6 Monate lang nicht so ernst zu nehmen war. Und darüber hinaus im Falle der nicht EU LKW Fahrer im transit- und oder kabotage- Verkehr offenbar auch völlig akzeptabel ist?
Zitat: von Nutzer5699432Zitat: von --Zitat: von Nutzer5699432
@ Nutzer 6229968,
Aus welchem Grund der Petent hier ausschließlich auf Ukrainer abstellt, weiß ich auch nicht. Mir ist allerdings bekannt, dass bei Fahrerlaubnis Inhabern auch anderer Nationalität in gleicher Weise verfahren wird.
Umso mehr stellt sich die Frage, wieso man nur diese herausstellt.
Ja kann sein, dass dies eine interessante Frage ist. Der in der Petition angesprochen Sachverhalt, warum nach 6 Monaten Teilnahme am deutschen Straßenverkehr, bzw. erst die Veränderung des Aufenthaltsstatus eine Schulung/Prüfung erforderlich macht, ist eine nicht weniger interessante Frage. .
Zitat: von Nutzer5699432
Zumal es eine ganze Reihe weiterer Nationalitäten gibt die eine solche Schulung/Prüfung eben erst durchführen/ablegen müssen, nachdem sie bereits mehrere Monate ohne Schulung/Prüfung in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen durften.
Das "zumal" macht keinen Sinn, denn das ist bei den Ukrainern ja nicht anders. Die müssen auch nicht sofort die Prüfung ablegen.
Und wie anderswo geschrieben, stimmt das mit den "hohen Kosten" auch nicht.
Zitat: von Nutzer5699432
Hallo Nutzer Heinz 548,
Wenn es zutreffend ist wie sie es beschreiben, dann muss man allerdings die Frage stellen, warum Fahrerlaubnis Inhaber die ersten 6 Monate ihres Aufenhaltes ohne jegliche Schulung/Prüfung uneingeschränkt Fahrzeuge in Deutschland führen dürfen. Erfahrungsgemäß ist doch die erste Zeit im ungewoht dichtem Verkehr etwas unsicherer als wenn man sich bereits über einen Zeitraum von 6 Monaten an die veränderten Verhältnisse gewöhnt hat. Wenn es also tatsächlich Sicherheitsbedenken gibt, dann sind diese doch eigentlich vorhanden sobald z.B. jemand mit seinem eigenen Kfz aus einem der Betreffenden Staaten nach Deutschland einreist und nicht erst nach Ablauf von 6 Monaten. (Touristen oder Geschäftsreisende)
Zitat: von Nutzer5699432
Gleiches gilt für diesen Personenkreis, wenn mit anderen Verkehrsmitteln eingereist wird und in Deutschland ein Mietfahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird. Diese Logik erschließt sich zumindest auf den ersten Blick nicht wirklich. Vor allem nicht wenn man beobachten kann, dass LKW aus den von Ihnen aufgezählten Staaten munter über die hiesigen Straßen rollen. Ja die sind innerhalb von 6 Monaten natürlich mehrfach aus und wieder eingereist... das ist dann vermutlich weniger gefährlich. ;-)
Zitat: von Nutzer5699432
Oder die machen an der Grenze bei der Einreise noch rasch den deutschen LKW Führerschein. ;-)))
Zitat: von Nutzer5699432
Also mit anderen Worten, der georgische LKW Fahrer darf mit seinem LKW Kreuz und Quer durch Deutschland fahren, solange er nicht nach Deutschland einwandert und hier keinen festen Wohnsitz anmeldet. Bzw. dürfte er hier auch deutsche LKW fahren solange sein Arbeitgeber eine Niederlassung in Georgien betreibt und er seinen Wohnsitz in Georgien beibehält. Das ist echt eine total sichere Regelung und vor allem so einleuchtend.
Das Gleiche gilt ja auch für den ukrainischen LKW-Fahrer.
Zitat: von --Zitat: von Nutzer5699432
@ Nutzer 6229968,
Aus welchem Grund der Petent hier ausschließlich auf Ukrainer abstellt, weiß ich auch nicht. Mir ist allerdings bekannt, dass bei Fahrerlaubnis Inhabern auch anderer Nationalität in gleicher Weise verfahren wird.
Umso mehr stellt sich die Frage, wieso man nur diese herausstellt.
Ja kann sein, dass dies eine interessante Frage ist. Der in der Petition angesprochen Sachverhalt, warum nach 6 Monaten Teilnahme am deutschen Straßenverkehr, bzw. erst die Veränderung des Aufenthaltsstatus eine Schulung/Prüfung erforderlich macht, ist eine nicht weniger interessante Frage. Zumal es eine ganze Reihe weiterer Nationalitäten gibt die eine solche Schulung/Prüfung eben erst durchführen/ablegen müssen, nachdem sie bereits mehrere Monate ohne Schulung/Prüfung in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen durften.
Zitat: von Heinz 548
@ Nutzer5699432
Mit Erwerb eines Daueraufenthaltsstatus ist anzunehmen, dass dieser Status, im Gegensatz von z. B. vorübergehende Aufenthalte, Touristen oder Gäste- auf Dauer beibehalten wird. Daraus ableitend ist anzunehmen, dass ein Interesse an der Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland deutlicher hervortritt oder sogar gezwungener Maßen (beruflich?) erforderlich oder angestrebt wird.
Zugegebener Weise kenne ich die Inhalte der Fahrschulausbildung in der Ukraine nicht. Allerdings kann ich mir aufgrund der Nicht-EU- Zugehörigkeit nicht vorstellen, dass sich dortige Lehrinhalte z. B. auf die EU- Fahrerlaubnisklassen erstrecken.
Das dem so ist und wesentliche Defizite in der Verkehrssicherheit der Ukraine vorherrschen zeigt die Unfallstatistik: Fast 6.000 Unfälle, 47 Verkehrstote und mehr als tausend Verletzte (hier ist Lwiw (Früher: Lehmberg) führend) in einem Jahr als traurige Verkehrsbilanz. Im restlichen Teil der Ukraine ist diese Bilanz noch schlechter. Die Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien und die Republik Moldau, verzeichnen dreimal so viele Verkehrstote wie der EU-Durchschnitt.
Die Ukraine verzeichnet 13,7 Tote je 100.000 Einwohner ( Z. Vergleich: Deutschland 4,1) Die Verkehrsdichte ist in Deutschland deutlich höher als in der Ukraine, ebenso die gefahrene Kilometerleistung ( D= 711 Milliarden km). Innerorts gilt ein Tempolimit in der Ukraine von 60 km/h. Außerhalb der Städte darf bis zu 90 km/h schnell gefahren werden. In DE ist das bekannter Weise deutlich anders.
Unter diesen Tatsachen meine ich, wäre nicht nur eine erneute Fahrprüfung angesagt, sondern grundweg ein Absolvieren einer Fahrschule mit anschließender Fahrprüfung erforderlich.
Hallo Nutzer Heinz 548,
Wenn es zutreffend ist wie sie es beschreiben, dann muss man allerdings die Frage stellen, warum Fahrerlaubnis Inhaber die ersten 6 Monate ihres Aufenhaltes ohne jegliche Schulung/Prüfung uneingeschränkt Fahrzeuge in Deutschland führen dürfen. Erfahrungsgemäß ist doch die erste Zeit im ungewoht dichtem Verkehr etwas unsicherer als wenn man sich bereits über einen Zeitraum von 6 Monaten an die veränderten Verhältnisse gewöhnt hat. Wenn es also tatsächlich Sicherheitsbedenken gibt, dann sind diese doch eigentlich vorhanden sobald z.B. jemand mit seinem eigenen Kfz aus einem der Betreffenden Staaten nach Deutschland einreist und nicht erst nach Ablauf von 6 Monaten. (Touristen oder Geschäftsreisende)
Gleiches gilt für diesen Personenkreis, wenn mit anderen Verkehrsmitteln eingereist wird und in Deutschland ein Mietfahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird. Diese Logik erschließt sich zumindest auf den ersten Blick nicht wirklich. Vor allem nicht wenn man beobachten kann, dass LKW aus den von Ihnen aufgezählten Staaten munter über die hiesigen Straßen rollen. Ja die sind innerhalb von 6 Monaten natürlich mehrfach aus und wieder eingereist... das ist dann vermutlich weniger gefährlich. ;-)
Oder die machen an der Grenze bei der Einreise noch rasch den deutschen LKW Führerschein. ;-)))
Also mit anderen Worten, der georgische LKW Fahrer darf mit seinem LKW Kreuz und Quer durch Deutschland fahren, solange er nicht nach Deutschland einwandert und hier keinen festen Wohnsitz anmeldet. Bzw. dürfte er hier auch deutsche LKW fahren solange sein Arbeitgeber eine Niederlassung in Georgien betreibt und er seinen Wohnsitz in Georgien beibehält. Das ist echt eine total sichere Regelung und vor allem so einleuchtend.
Zitat: von Nutzer5699432
@ Nutzer 6229968,
Aus welchem Grund der Petent hier ausschließlich auf Ukrainer abstellt, weiß ich auch nicht. Mir ist allerdings bekannt, dass bei Fahrerlaubnis Inhabern auch anderer Nationalität in gleicher Weise verfahren wird.
Umso mehr stellt sich die Frage, wieso man nur diese herausstellt.
@ Nutzer5699432
Mit Erwerb eines Daueraufenthaltsstatus ist anzunehmen, dass dieser Status, im Gegensatz von z. B. vorübergehende Aufenthalte, Touristen oder Gäste- auf Dauer beibehalten wird. Daraus ableitend ist anzunehmen, dass ein Interesse an der Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland deutlicher hervortritt oder sogar gezwungener Maßen (beruflich?) erforderlich oder angestrebt wird.
Zugegebener Weise kenne ich die Inhalte der Fahrschulausbildung in der Ukraine nicht. Allerdings kann ich mir aufgrund der Nicht-EU- Zugehörigkeit nicht vorstellen, dass sich dortige Lehrinhalte z. B. auf die EU- Fahrerlaubnisklassen erstrecken.
Das dem so ist und wesentliche Defizite in der Verkehrssicherheit der Ukraine vorherrschen zeigt die Unfallstatistik: Fast 6.000 Unfälle, 47 Verkehrstote und mehr als tausend Verletzte (hier ist Lwiw (Früher: Lehmberg) führend) in einem Jahr als traurige Verkehrsbilanz. Im restlichen Teil der Ukraine ist diese Bilanz noch schlechter. Die Ukraine, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien und die Republik Moldau, verzeichnen dreimal so viele Verkehrstote wie der EU-Durchschnitt.
Die Ukraine verzeichnet 13,7 Tote je 100.000 Einwohner ( Z. Vergleich: Deutschland 4,1) Die Verkehrsdichte ist in Deutschland deutlich höher als in der Ukraine, ebenso die gefahrene Kilometerleistung ( D= 711 Milliarden km). Innerorts gilt ein Tempolimit in der Ukraine von 60 km/h. Außerhalb der Städte darf bis zu 90 km/h schnell gefahren werden. In DE ist das bekannter Weise deutlich anders.
Unter diesen Tatsachen meine ich, wäre nicht nur eine erneute Fahrprüfung angesagt, sondern grundweg ein Absolvieren einer Fahrschule mit anschließender Fahrprüfung erforderlich.