Meine Meinung zum Beitrag von Nutzer 621931 | 21.01.2025 - 09:17 Uhr:
Zitat: von Nutzer621931
Mich würde auch interessieren, ob diese Regelung praktisch tatsächlich zur Anwendung kommt oder ob wir hier wieder einen Papiertiger haben, der mit viel Aufwand am Ende nur eine Hand voll Menschen tatsächlich betrifft und einfach nur Symbolpolitik ist.
Auch ich frage mich, ob diese Regelung in der Praxis tatsächlich angewendet wird oder ob es sich lediglich um Symbolpolitik handelt, die nur eine Handvoll Menschen betrifft.
Antwort:
Was ist eine Sozialgemeinschaft wert, wenn ihre Moral darauf ausgelegt ist, dass nur wenige betroffen sind?
Es wären tatsächlich wenige, die das Recht hätten, erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht ihre unzumutbare soziale Bringschuld glaubhaft darzulegen und zu beklagen. Nicht viele haben nach Meiner Meinung für Derartiges die Kraft und Ausdauer.
Symbolpolitik ist übrigens nicht unwichtig, solange der Begriff nicht missbräuchlich verwendet wird. Sie kann auch bedeuten, konsequent für höhere Werte einzutreten. Ein Beispiel: Man sendet zuerst 5000 Soldatenhelme an ein Land, das überfallen wird. Symbolpolitik wird oft als politisches No-Go verkauft, kann aber sehr viel mehr bedeuten. Nicht alles, was schwarz-rot-gold ist, muss Gold sein. Aber an den Prinzipien unseres Grundgesetzes sollten wir festhalten. Nach meiner Interpretation wird dadurch niemand im Stich gelassen und niemand übermäßig belastet.
Mitzeichnung
@ Nutzer6274212 | heute - 08:47
Chapeau!
Und es gibt sogar Familien im Volltransferbezug, die können nebenher sogar noch ein Haus bauen.
Das hat sich aber dann (völlig zurecht) negativ auf die objektive Bedürftigkeit ausgewirkt (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 07.01.2025, AZ. L 11 AS 372/24 B ER).
Ich würde da nicht nur das Bürger- und Wohngeld streichen, sondern auch noch rückwirkend zurückfordern. Weil die 76.000 Euro Unterschied zum vorher verkauften Haus im Schonvermögen müssen ja auch irgendwoher gekommen sein. "War alles Eigenleistung Euer Ehren" ... hm, auf dem eigenen Bau reicht es zum Arbeiten, aber zum Broterwerb nicht?
Ich hoffe ganz ganz stark, dass das ein ganz krasser und seltener Einzelfall gewesen ist. Allein, mir fehlt der Glaube.
Zitat: von MipfelZitat: von --Zitat: von Mipfel
Also, wer im Jahr 100.000€ verdient, hat im Monat 8333,33€ brutto zur Verfügung….ird...
Eben nicht. Man hat niemals 8333 „zur Verfügung“.
Das stimmt - man hat dann netto ca. 4.800 € zur Verfügung - damit ist man weit entfernt von der Armutsgrenze von 1.314 €
Abgesehen davon, dass es nicht das Thema war, wie die Armutsgrenze ist, sondern der Hinweis, dass man nie sein erwirtschaftetes Geld "zur Verfügung" hat, es also bei "brutto" sinnfrei ist von "zur Verfügung" zu schreiben: Ja und weit entfernt von jeglichen unterstützenden Leistungen, Befreiungen bei der Krankenkasse, Zahnersatz usw., Vergünstigungen etc.
Sie können ja selbst mal ausrechnen, was einer 4köpfigen Familie verbleibt, wenn man Miete, Ernährung, Schulbedarf, Pflege und Co, neue Kleidung der Kinder, neue Möbel, Austausch von Geräten, Neuerwerb, Finanzierung der Kinder bei Auszug wenn sie zum Studium eine Wohnung anmieten* KOMPLETT selbst begleichen muss- und wieviel Geld für das Pflegeheim verbleibt, das mehrere tausend Euro im Monat kostet.
(*In Familie mit dem Einkommen denkt man übrigens selten bis nie an "bin 25 und habe keine Ausbildung und keinen Job, will aber eine eigene Wohnung.)
Die "arme" Familie im Komplettbezug kommt übrigens auf durchschnittlich 3500 Euro - ohne dass sich irgendjemand auch nur für eine Stunde krumm machen oder auch nur das Haus verlassen muss- pardon, ergänzend, natürlich muss ab und an die Unzumutbarkeit begangen werden, einen Termin auf dem Amt nachzukommen. Da muss man meist das Haus verlassen.
Und wenn jemand Zahnersatz benötigt, wird der zu 100% finanziert (doppelter Festkostenzuschuss). Eintritte kostenfrei oder reduziert.
Also nur als Thema nebenbei "Armutsgrenze" in Deutschland.
Zitat: von --Zitat: von Mipfel
Also, wer im Jahr 100.000€ verdient, hat im Monat 8333,33€ brutto zur Verfügung….ird...
Eben nicht. Man hat niemals 8333 „zur Verfügung“.
Das stimmt - man hat dann netto ca. 4.800 € zur Verfügung - damit ist man weit entfernt von der Armutsgrenze von 1.314 €
Zitat: von Mipfel
Also, wer im Jahr 100.000€ verdient, hat im Monat 8333,33€ brutto zur Verfügung.
Den höchsten Betrag, den ich in der Gehaltstabelle der IG Metall gefunden habe, war die Entgeldgruppe 11 in der Hauptstufe für Hamburg und Unterweser mit 6977,00€ (brutto). Wenn ich nicht irre, sind das immer noch 83.724 € brutto im Jahr - da fehen noch ein paar Euro bis man unterhaltspflichtig wird...
Tarif ist Mindesteinkommen. Dazu kommen Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, bei der IGM T-ZUG, Leistungszulage, ggf. 40-Stundenzuschlag, Überstunden-, Schicht-, Nacht-, Wochenendzuschläge, usw. ... AT, ÜT, ...
Und dazu kommt, wer gelernt hat, fleißig war, ein bisschen Glück hatte, der hat dann auch lange Jahre Höchstbeiträge gezahlt. Und wird dann trotzdem nochmal wieder zusätzlich zur Kasse gebeten.
Zitat: von Mipfel
Also, wer im Jahr 100.000€ verdient, hat im Monat 8333,33€ brutto zur Verfügung….ird...
Eben nicht. Man hat niemals 8333 „zur Verfügung“.
Also, wer im Jahr 100.000€ verdient, hat im Monat 8333,33€ brutto zur Verfügung.
Den höchsten Betrag, den ich in der Gehaltstabelle der IG Metall gefunden habe, war die Entgeldgruppe 11 in der Hauptstufe für Hamburg und Unterweser mit 6977,00€ (brutto). Wenn ich nicht irre, sind das immer noch 83.724 € brutto im Jahr - da fehen noch ein paar Euro bis man unterhaltspflichtig wird...
Mich würde auch interessieren, ob diese Regelung praktisch tatsächlich zur Anwendung kommt oder ob wir hier wieder einen Papiertiger haben, der mit viel Aufwand am Ende nur eine Hand voll Menschen tatsächlich betrifft und einfach nur Symbolpolitik ist.