-- | Fri Feb 28 13:13:31 CET 2025 - Fri Feb 28 13:13:31 CET 2025

Zitat: von Petent
Was ist höher einzustufen, ein Recht auf Wohnung seitens eines Mieters oder ein Recht auf Selbstbestimmung seitens eines Vermieters?

Das Recht des Mieters auf eine Wohnung ist in keiner Weise verletzt, wenn ein Eigentümer vorübergehend nicht vermietet oder sich zwei Wohnungen hält.

Die Petition behauptet ein Problem, dass scheinbar extrem verbreitet ist, bietet aber keinerlei Zahlen, wie relevant das denn ist.

Zitat: von Petent
Solange Wohnraum aus Spekulationsgründen ungestraft leer stehen darf, nützt auch eine Mietpreisbremse nichts.

Sie behaupten also, jeder Leerstand oder die meisten haben was mit Spekulation zu tun. Das ist schlicht unzutreffend.

Zitat: von Petent
Solange aber die Menschenwürde im Grundgesetz verankert ist, muss auch Wohnraum für alle verfügbar sein.

Dann haben Sie die falsche Petition eingestellt und gehören zur Gruppe derer, die das GG nicht verstehen und meinen, sobald ihnen was nicht passt oder sie jemand geärgert hat, müsse das GG alles richten..

Das GG ist vom Staat erlassen und beschreibt erstmal das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern- mitnichten muss sich der Bürger an alles halten, was im GG steht. Etwa jedem ungeachtet vom Eindruck, Solvenz und Co eine Wohnung vermieten. Der private Eigentümer wird ja durchaus begrenzt: Etwa, dass Wohnraum solcher bleiben muss, dass Mieter selbst wenn sie die Miete nicht zahlen, nicht einfach vor die Tür gesetzt werden können u.v.m.

Jetzt möchte man noch eine Art Vermieter-Inquisition, die prüft, warum eine Wohnung nicht umgehend neu vermietet wurde.

Zitat: von Petent
Schließlich sei noch angemerkt, dass Leerstand am Ende nicht nur dem Volk, sondern auch der Volkswirtschaft schadet, wenn Arbeitnehmer am Arbeitsort keine Wohnung finden können, weil die Eigentümer lieber leer stehen lassen.


schließlich sei noch angemerkt, dass auch hier keinerlei Belege stehen, nach denen das Thema Arbeitsort und keine neue Wohnung finden sehr relevant ist, weil eben in genauso behaupteter Zahl Eigentümer lieber leer stehen lassen.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Tue Feb 18 17:22:03 CET 2025 - Tue Feb 18 17:22:03 CET 2025

@ Nutzer18343 | heute - 12:24

Zitat: von Nutzer18343
...
Dennoch man kann es leicht umgehen indem man dort seinen Zweitwohnsitz einfach anmeldet im Notfall.

Leider nicht so einfach. Auch da haben die "Mieterschützer" schon vor langer Zeit die Zweitwohnungssteuer erfunden.

Und wen eine Leerstandsstrafsteuer schon nicht schreckt bei deren Erhebung, den schreckt auch nicht, bei Zweitwohnungen ganz genau "nachzuschauen" und zu "prüfen", ob das wirklich "gerecht" und "gerechtfertigt" ist sich eine Zweitwohnung "leisten zu dürfen". Die Blockwärt:#_*Innen würden fröhliche Urständ feiern.

Zitat: von Nutzer18343
Man muss Probleme lösen und nicht die Probleme zu anderen Leuten hinschieben die gute Gründe für Ihr handeln haben.

Ursachenbekämpfung ist gefragt ... und sonst nichts.


Probleme lösen? Hallo? Wir sind in Deutschland!?!??!! Wir sind absolute Weltmeister darin, unsere Probleme zu verwalten. Da brauchen wir irgendwelche Lösungen so wenig wie wir vor 25 Jahren Glasfasern. Verwalten und Kupfer ist doch super ...

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer18343 | Tue Feb 18 12:24:00 CET 2025 - Tue Feb 18 12:24:00 CET 2025

Zitat: von Nutzer4902401
Es nutzt nichts, wenn Nichtvermieten X Euro kostet, Vermieten aber Y Euro bringen und Z kosten würde, und Y-Z trotzdem negativer ist wie X. Und auch eine Leerstandsabgabe ändert daran nichts.



Die Logik die Sie anbringen will ja der Petent nutzen denn die Leerstandsabgabe (A) soll ja was bringen in der Hoffnung das Y-Z nicht mehr so negativer is wie X+(-A), denn Nichtvermieten würde teurer werden.

:-)

Dennoch man kann es leicht umgehen indem man dort seinen Zweitwohnsitz einfach anmeldet im Notfall. Man muss Probleme lösen und nicht die Probleme zu anderen Leuten hinschieben die gute Gründe für Ihr handeln haben.

Ursachenbekämpfung ist gefragt ... und sonst nichts.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Fri Feb 14 17:00:06 CET 2025 - Fri Feb 14 17:00:06 CET 2025

@ Nutzer18343 | heute - 12:24

Zitat: von Nutzer18343
Vollkommen richtig aber es gibt schon Kommune, die sich kümmern. Das muss man fairerweise auch sagen (aber auch nichts gegen Baurecht, Mietrecht machen können und kein Geld haben selber alte Immobilien aufzukaufen, zu sanieren und zu vermieten)

Leider zu wenige Kommunen. Meist sind das kleinere Kommunen mit guten Bürgermeistern, die tatsächlich noch Herr sein können über ihre Verwaltung. Meist ist es leider umgekehrt - da ist der Verwaltung egal, wer unter ihr Bürgermeister ist - ganz zu schweigen, wer unter ihr Bürger ist. Und die Verwaltung macht es sich meist möglichst einfach und bequem.

Zitat: von Nutzer18343
Bezüglich Leerstandssteuer. Ja der/ein Knackpunkt ist das der Aufwand die Steuer zu erheben wohl teurer ist als die zuerwartenden Steuereinnahmen.

Und damit verfassungswidrig.

Zitat: von Nutzer18343
Angesehen davon das niemand ohne Grund auf Mieteinnahmen verzichtet und das diese Gründe nicht dadurch einfach weggehen.


Eben. Aber irgendwann ist eben der Punkt erreicht, an dem es sich mehr "lohnt" gar nicht zu vermieten und dauerhafte Einnahmensverluste in Kauf zu nehmen, als zu vermieten und diese Verluste dadurch unterm Strich noch zu erhöhen. Es nutzt nichts, wenn Nichtvermieten X Euro kostet, Vermieten aber Y Euro bringen und Z kosten würde, und Y-Z trotzdem negativer ist wie X. Und auch eine Leerstandsabgabe ändert daran nichts.

3 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer18343 | Fri Feb 14 12:24:21 CET 2025 - Fri Feb 14 12:24:21 CET 2025

Vollkommen richtig aber es gibt schon Kommune, die sich kümmern. Das muss man fairerweise auch sagen (aber auch nichts gegen Baurecht, Mietrecht machen können und kein Geld haben selber alte Immobilien aufzukaufen, zu sanieren und zu vermieten)

Bezüglich Leerstandssteuer. Ja der/ein Knackpunkt ist das der Aufwand die Steuer zu erheben wohl teurer ist als die zuerwartenden Steuereinnahmen.

Angesehen davon das niemand ohne Grund auf Mieteinnahmen verzichtet und das diese Gründe nicht dadurch einfach weggehen.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Thu Feb 13 17:37:41 CET 2025 - Thu Feb 13 17:37:41 CET 2025

Zitat: von Nutzer18343
...
Man kann als Kommune eine solche Steuer einführen, aber es wäre vielleicht sinnvoller wenn die Kommune die Besitzer mal kontaktiert und fragt waeum diw Wohnungen leer sind.

Nee, dazu müssten ja Beamte ihren Popo aus dem Bürostuhl erheben. Geht gar nicht.

Zitat: von Nutzer18343
...Siehe:
Besteuerung von leerstehenden Immobilien
Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 128/18
Abschluss der Arbeit: 13. September 2018
Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen


Danke für den Link. Was da leider nicht diskutiert wird, was das a) tatsächlich bringen würde, und b) tatsächlich kosten. Ich fürchte, das wäre negativ ...

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer18343 | Wed Feb 12 03:09:52 CET 2025 - Wed Feb 12 03:09:52 CET 2025

Zitat: von Petent
Was ist höher einzustufen, ein Recht auf Wohnung seitens eines Mieters oder ein Recht auf Selbstbestimmung seitens eines Vermieters?



Letzteres. Es handelt sich um das Eigentum des Vermieters.

Auch die Annahme das leerstehenden Häuser nicht vermietet werden aus "Spekulationsgründen" ist gewagt. Ich würde eher sagen das nicht vermietet wird wegen den zu hohen Mieterrechten und dem Bürokratiekram, plus Risiko. Es ist lustig das man zu faul ist mal zu fragen warum Leute nicht vermieten und anstelle die Leute zwingen willl.

Es wurde jahrzehntelang der Bevölkerung eingeredet das Eigentum eine schlechte Altervorsorge ist. Wie haben die zweit niedrigste Eigenheimquote nach der Schweiz. Da müssten man mal ran und die Finanzgenies mal den Kopf waschen.

Nein es gibt kein Recht sich ans Eigentum von anderen Leute zu vergreifen.

Abgesehen davon würde vielleicht viele vermieten wenn der Staat, die Vermieterpflichten nachkommt und für Schaden haftet, den Mieter anrichten.

Ich wäre eher dafür einen "Zwangswohnungsbaubeitrag" einzuführen für alle die kein Eigenheim besitzen (10% vom Gehalt), so dasss gebaut werden kann und man später Ansprüche hat auf Eigenheim bekommen kann. Dann würden vielleicht eben nicht 2 mal im Jahr in Urlaub gefahren .. sondern gespart.

Man kann als Kommune eine solche Steuer einführen, aber es wäre vielleicht sinnvoller wenn die Kommune die Besitzer mal kontaktiert und fragt waeum diw Wohnungen leer sind.

Siehe:
Besteuerung von leerstehenden Immobilien
Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen
Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 128/18
Abschluss der Arbeit: 13. September 2018
Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Tue Feb 11 18:01:28 CET 2025 - Tue Feb 11 18:01:28 CET 2025

Zitat: von Petent
Was ist höher einzustufen, ein Recht auf Wohnung seitens eines Mieters oder ein Recht auf Selbstbestimmung seitens eines Vermieters?


Letzteres. Ganz klar.

Wobei das nicht mal eine Frage ist.

Nur ein kleiner Hinweis, dieses ganze Mieter pampern und Vermieter schikanieren der letzten 20 Jahre hat genau was an "wirksamen" Maßnahmen ergeben? Genau, NULL. Nein, weniger als null, hat sich alles als kontraproduktiv erwiesen.

Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf! Sondern nur der unsanfte Aufschlag auf dem Boden der Tatsachen. Und selbst das scheint dann 35 Jahre später weitgehend vergessen zu sein. Vorwärts, Genossen, es geht zurück! Freundschaft!

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer621931 | Tue Feb 11 14:11:48 CET 2025 - Tue Feb 11 14:11:48 CET 2025

Zitat: von PvdL
Ich denke, daß der Bundestag insofern der richtige Ansprechpartner ist, als es meines Erachtens zunächst einmal darum gehen muß, einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen dann Verordnungen entstehen können, welche Abgaben realisieren können.


Da denken Sie falsch. Baurecht ist Ländersache. Wenn der Bundestag hier rein regieren möchte, gibt es ziemlichen Stress mit dem Bundesrat und den Landesregierungen.

4 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

PvdL | Tue Feb 11 12:41:16 CET 2025 - Tue Feb 11 12:41:16 CET 2025

Ich denke, daß der Bundestag insofern der richtige Ansprechpartner ist, als es meines Erachtens zunächst einmal darum gehen muß, einen geeigneten rechtlichen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen dann Verordnungen entstehen können, welche Abgaben realisieren können.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich