Zitat: von Nutzer1262730
"Notare arbeiten für den Staat" - ist hier angeführt.
Zitat:
Notare vertreten den Staat.
Sie arbeiten für ihre Auftraggeber, üben aber eine hoheitliche Amtstätigkeit wahr (Bundesverfassungsgericht 19.6.2012 Az. 1 BvR 3017/09).
Ein Notar ist eben gerade kein handelsüblicher Dienstleister, sondern eine Behörde wie die KFZ-Zulassungsstelle.
[quote beitrag=832692Das tun offensichtlich auch die Banken - von ihnen wird zur Kreditsicherung
die Bestellung eines sogenannten "Grundschuldbriefes" verlangt.[/quote]
Das hat zwar rein gar nichts mit der Petition zu tun, aber ich kenne keine einzige Bank, die heute noch Grundschuldbriefe haben möchte. Statt dessen werden brieflose Grundschulden eingetragen. Den Inhalt gibt die Bank vor und kein beauftragter Rechtsanwalt.
Allerdings - und damit sind wir wieder zurück bei der Petition - Banken müssen vor Abschluss des Darlehens über die damit verbundenen Nebenkosten informieren.
Es ist zutreffend, dass im Bundestag der Anteil der Juristen bei 15% liegt. Der Bildungsstand der anderen Mitglieder sollte den Durchschnittsbildunungsstand der Bevölkerung vermutlich übertreffen. Aus diesem Grund versteht der "Durchschnittsbürger" die Zusammenhänge oftmals nicht, Natürlich kann jeder sich in seiner Freizeit fortbilden damit er besser geschützt wird. - Dann braucht man auch keinen Verbraucherschutz
"Notare arbeiten für den Staat" - ist hier angeführt . Das tun offensichtlich auch die Banken - von ihnen wird zur Kreditsicherung
die Bestellung eines sogenannten "Grundschuldbriefes" verlangt . Kaum einer , der einen solchen unterzeichnet wird darüber
unterrichtet sein , was das für ein juristisches Konstrukt ist und welche Folgen daraus entstehen könnten .
Der " Grundschuldbrief " dient meiner Meinung nach auch dazu , den weit verbreiteten Anwaltskanzleien Einkommen zu
generieren , natürlich mit nachfolgenden Steuereinnahmen für den Fiskus , und schon sind wir wieder beim " Staat " !
Zitat: von Sparer*innen
Die Ausnahe soll gerade im Interesse des Verbrauchers abgeschafft werden. Die Umkehr der Beweislast ist entscheident!
Welche Ausnahme?
Welche Beweislast?
Notare vertreten den Staat. Sie setzen ihre Gebühren wie jede andere Behörde auf Basis der gesetzlichen Grundlagen fest.
Wenn Sie zum Spaß die Feuerwehr rufen, bekommen Sie auch eine Gebührenrechnung ohne dass die Notruf-Leitstelle Sie vorher schriftlich auf diese Konsequenz des Missbrauchs des Notrufes hingewiesen hat.
Die Fragestellung ist doch ganz einfach:
Haben Sie den Notar mit einer hoheitlichen Tätigkeit beauftragt?
Wenn ja, fallen Gebühren an. Der Notar hat dabei nicht einmal einen Spielraum, sondern ist gesetzlich zu deren Festsetzung verpflichtet.
Wenn nein, fallen keine Gebühren an und Sie könne der Gebührenfestsetzung widersprechen. Wie das geht, steht direkt auf der Mitteilung der Gebührenfestsetzung.
Aber bitte lassen Sie nicht alle anderen Bundesbürger für Ihr Privatproblem haften.
Die Ausnahe soll gerade im Interesse des Verbrauchers abgeschafft werden. Die Umkehr der Beweislast ist entscheident!