Querdenker65 | Tue Mar 11 11:05:28 CET 2025 - Tue Mar 11 11:05:28 CET 2025

Meine Meinung zum Beitrag vom Nutzer 6290078 | 11.03.2025- 08:50 Uhr

Zitat: von --
Zitat: von Querdenker65

PS:
Hier sind einige Beispiele aus anderen Ländern, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente erfolgreich umgesetzt wurden:

Zitat: von --
und einige Ergänzungen für die Allgemeinheit der hier mitlesenden


Zitat: von Querdenker65
Spanien: In Spanien gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4 % auf rezeptpflichtige Medikamente. Dadurch sind lebensnotwendige Medikamente für die Bevölkerung erschwinglicher, was insbesondere einkommensschwächeren Gruppen zugutekommt.

Zitat: von --
Ja, kommt es. Das Gesundheitssystem Spaniens ist allerdings ganz anders als das hiesige. Und eine echte 2-Klassen-Medizin, derer, die sich allerlei notwendiges und von der KK nicht bezahltes leisten können und derer, die das nicht können.

Anders als in Deutschland, wo die GKV alles notwendige übernimmt und die Regelversorgung um ein Vielfaches höher ist, als eben die spanische. Manches, was hier selbstverständlich ist, ist dort nur gegen private Bezahlung zu bekommen.


Welche Maßnahmenkatologe man über Kassenleistungen abwickelt ist eine Prioritätensetzung. Es ändert nichts am Prinzip einer Senkung der Mehrwertsteuer. Die Kataloge mag man in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich handhaben. "Einen Europäischen Standardkatalog", soweit sind wir zur Zeit noch nicht, wäre aber aus ethischen Gründen anzustreben.

Zitat: von Querdenker65
Großbritannien: Medikamente, die vom nationalen Gesundheitssystem (NHS) verschrieben werden, sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Dies entlastet sowohl das Gesundheitssystem als auch die Patienten und zeigt, dass eine Steuerbefreiung praktisch umsetzbar ist.

Zitat: von --
ja, aber siehe Spanien. Und man versuche mal in GB einen dringenden Termin beim Facharzt zu bekommen, so man auf das NHS angewiesen ist


Termine haben mit einem Finanzierungssystem direkt nichts zu tun.

Zitat: von Querdenker65
Frankreich: In Frankreich gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 2,1 % auf Medikamente, die von der sozialen Krankenversicherung erstattet werden. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente minimiert werden.

Zitat: von --
Also die Medikamente, die erstattet werden. Was ja nicht bedeutet, dass man alles bekommt oder z.B. stets das Neueste.


Das tangiert die Petition nicht, lenkt ab und ist sprachlich inhaltlich korrekt. Is so.
Es geht um die Festlegung eines Finanzierungssystems.
Schritt zwei ist festzustellen wieviel die Gesundheit einem Land Wert ist.
Schritt drei. Wer trägt die Kosten der Finanzierung. Hier greifen die Bedenken, was ja nicht bedeutet dass man alles bekommt oder z.B. stets das Neueste.

Zitat: von Querdenker65
Luxemburg: Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, unterliegen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 %. Damit gehört Luxemburg zu den Ländern mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen auf Arzneimittel.

Zitat: von --
mag sein, aber inwiefern ist der gesetzlich Versicherte davon betroffen, dass die Medikamente hierzulande einen höheren % haben?


Die Frage stellt sich nicht und ist ablenkend. Der Kontext ist aufzuzeigen das andere Länder ein anderes Finanzierungssystem haben, dass darauf aufbaut, Medikamente nicht hoch zu versteuern. Deutschland wäre hier kein Vorreiter sondern würde in die gleiche Richtung nachziehen.

Zitat: von Querdenker65
Schweden: Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz von 0 % auf bestimmte essentielle Medikamente, die von der nationalen Krankenversicherung erstattet werden. Dies sorgt für hohe Erschwinglichkeit und breite Verfügbarkeit.

Zitat: von --
vergleichbar in Deutschland


In der Antwort ist zu viel Spielraum. Was ist genau mit vergleichbar in Deutschland gemeint?

Zitat: von Querdenker65
Diese Beispiele zeigen, dass andere Länder Wege gefunden haben, die Belastung durch Medikamentensteuern für Bürger und Gesundheitssysteme zu reduzieren. Solche Maßnahmen können sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden, wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Zitat: von --
Die Beispiele führen in die Irre, denn es wird systematisch ignoriert, dass hierzulande niemand ein verschreibungspflichtiges Medikament, das verschrieben wurde, selbst zahlen muss


Dieser Satz führt leider in die Irre, weil er die Petition auf etwas Untergeordnetes richtet. Ich hatte das bereits in einem anderen Beitrag erklärt, hier gilt analog: „Der Ansatz obigen Beitrages berücksichtigt die Zahlungen eines Kunden bei der Kasse an der Apotheke für ein Medikament. Meine Beiträge zielen darauf ab, den Fokus der Betrachtung auf die Staatskasse und die Kassen der Krankenkassen zu lenken. Alles wird ja durch Bürger bedient.“
PS: Es wird nichts systematisch ignoriert. Ein bisschen netter bitte, wegen dem gesünderen Miteinander und der Vorbildfunktion eines nicht verrohten oder leichtfertigen Sprachgebrauchs.

Mitzeichnung

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Querdenker65 | Tue Mar 11 10:05:56 CET 2025 - Tue Mar 11 10:05:56 CET 2025

Meine Meinung zum Beitrag vom Nutzer3702747 | 11.03.2025 - 08:48 Uhr

Zitat: von --
Schon lustig, wie hier um die unbestreitbare Tatsache rumgeeiert wird, dass der Patient bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die Umsatzsteuer gar nicht wirtschaftlich trägt. Damit ist die ganze Petition Banane. Man muss im Ergebnis nur fragen, ob die Bundesregierung der Pharmaindustrie die Milliardensteuereinnahmen schenken oder lieber anderweitig verwenden möchte.


So mag man vielleicht vor Gericht argumentieren, wenn man einen Sachverhalt in ein anderes Licht rücken möchte. Bemühen wir uns doch die Diskussion sachlich und mit gegenseitigem Respekt zu gestalten.

Der Ansatz obigen Beitrages berücksichtigt die Zahlungen eines Kunden bei der Kasse an der Apotheke für ein Medikament.

Meine Beiträge zielen darauf ab, den Fokus der Betrachtung auf die Staatskasse und die Kassen der Krankenkassen zu lenken. Alles wird ja durch Bürger bedient.

Zitat: von --
Der Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen lässt einen eklatanten Mangel von Kenntnissen über den Gesundheitssektor erkennen.

Eine Standardrhetorikform ist es, andere öffentlich als unwissend bzw. inkompetent darzustellen. Das ist hier aufgefallen und auch kontraproduktiv zu betrachten. Es erhöht nicht die eigenen Kompetenzen, es blendet lediglich die, die für so etwas empfänglich sind.

Zitat: von --
Die Krone ist natürlich der Vergleich mit anderen Gesundheitssystemen wie Großbritannien o. ä., die hier als erfolgreiche Weitergabe einer Umsatzsteuerfreiheit an den Patienten verkauft wird.

Und weiter geht es mit dem Konstruieren von Inkompetenzen. Natürlich ist bekannt, dass Großbritannien im Gesundheitssystem Probleme hat. Dies liegt aber daran, dass die Prioritäten anders gesetzt werden.

Der Brexit hat wesentliche Auswirkungen auf das Gesundheitssystem in Großbritannien gehabt, insbesondere auf den staatlichen NHS (National Health Service). Einer der Hauptpunkte ist der Rückgang des medizinischen Personals aus der EU, da neue Visa-Bestimmungen und bürokratische Hürden viele Fachkräfte davon abhalten, in Großbritannien zu arbeiten, oder dazu führen, dass sie das Land verlassen.

Auch die Versorgung mit Medikamenten wurde durch den Brexit erschwert. Verzögerungen und zusätzliche Zollanforderungen wirken sich auf die Lieferketten aus, was zu höheren Kosten und zeitweiligen Engpässen führen kann. Zudem hat Großbritannien den Zugang zu EU-Fördergeldern für medizinische Forschung verloren, was die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung einschränkt.

Diese Herausforderungen üben zusätzlichen Druck auf den NHS aus, der ohnehin mit begrenzten Ressourcen und wachsender Nachfrage kämpft. Die bürokratischen Hürden betreffen auch die Anerkennung von Qualifikationen, was es schwierig macht, neue Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.

Zusammenfassend hat der Brexit bestehende Probleme im britischen Gesundheitssystem verschärft und neue Herausforderungen geschaffen, insbesondere bei Personal, Versorgung und Finanzierung.

Zitat: von --
Für solche Fehlleistungen muss man wirklich in den letzten Jahren jede Information über Großbritannien aktiv vermieden haben - denn eigentlich jeder weiß, dass in Großbritannien das (chronisch marode) Gesundheitssystem steuerfinanziert und (abgesehen von geringen Gebühren) komplett kostenlos ist.



Ein aufmerksamer Leser kann da keine Fehlleistung meinerseits erkennen. Den obigen Beitrag erkenne ich ein Ablenkungsmanöver mittels Diskreditierungsversuchen. Ich hoffe wir haben das geklärt. Mögen sich die Leser selber eine Meinung bilden und wir uns auf die Petition konzentrieren. Eine Diskussion die auf obigen Ansätzen weiter aufbaut, würde auf mich wirken, als würde man versuchen die Leserschaft und den Petitionsausschuss manipulieren zu wollen.

Mitzeichnung

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

-- | Tue Mar 11 08:50:33 CET 2025 - Tue Mar 11 08:50:33 CET 2025

Zitat: von Querdenker65


PS:
Hier sind einige Beispiele aus anderen Ländern, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente erfolgreich umgesetzt wurden:

und einige Ergänzungen für die Allgemeinheit der hier mitlesenden

Zitat: von Querdenker65
Spanien: In Spanien gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4 % auf rezeptpflichtige Medikamente. Dadurch sind lebensnotwendige Medikamente für die Bevölkerung erschwinglicher, was insbesondere einkommensschwächeren Gruppen zugutekommt.

Ja, kommt es. Das Gesundheitssystem Spaniens ist allerdings ganz anders als das hiesige. Und eine echte 2-Klassen-Medizin, derer, die sich allerlei notwendiges und von der KK nicht bezahltes leisten können und derer, die das nicht können.

Anders als in Deutschland, wo die GKV alles notwendige übernimmt und die Regelversorgung um ein Vielfaches höher ist, als eben die spanische. Manches, was hier selbstverständlich ist, ist dort nur gegen private Bezahlung zu bekommen.

Zitat: von Querdenker65
Großbritannien: Medikamente, die vom nationalen Gesundheitssystem (NHS) verschrieben werden, sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Dies entlastet sowohl das Gesundheitssystem als auch die Patienten und zeigt, dass eine Steuerbefreiung praktisch umsetzbar ist.

ja, aber siehe Spanien. Und man versuche mal in GB einen dringenden Termin beim Facharzt zu bekommen, so man auf das NHS angewiesen ist

Zitat: von Querdenker65
Frankreich: In Frankreich gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 2,1 % auf Medikamente, die von der sozialen Krankenversicherung erstattet werden. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente minimiert werden.

Also die Medikamente, die erstattet werden. Was ja nicht bedeutet, dass man alles bekommt oder z.B. stets das Neueste.

Zitat: von Querdenker65
Luxemburg: Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, unterliegen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 %. Damit gehört Luxemburg zu den Ländern mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen auf Arzneimittel.

mag sein, aber inwiefern ist der gesetzlich Versicherte davon betroffen, dass die Medikamente hierzulande einen höheren % haben?

Zitat: von Querdenker65
Schweden: Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz von 0 % auf bestimmte essentielle Medikamente, die von der nationalen Krankenversicherung erstattet werden. Dies sorgt für hohe Erschwinglichkeit und breite Verfügbarkeit.

vergleichbar in Deutschland

Zitat: von Querdenker65
Diese Beispiele zeigen, dass andere Länder Wege gefunden haben, die Belastung durch Medikamentensteuern für Bürger und Gesundheitssysteme zu reduzieren. Solche Maßnahmen können sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden, wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.


Die Beispiele führen in die Irre, denn es wird systematisch ignoriert, dass hierzulande niemand ein verschreibungspflichtiges Medikament, das verschrieben wurde, selbst zahlen muss

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

-- | Tue Mar 11 08:48:03 CET 2025 - Tue Mar 11 08:48:03 CET 2025

Schon lustig, wie hier um die unbestreitbare Tatsache rumgeeiert wird, dass der Patient bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die Umsatzsteuer gar nicht wirtschaftlich trägt. Damit ist die ganze Petition Banane. Man muss im Ergebnis nur fragen, ob die Bundesregierung der Pharmaindustrie die Milliardensteuereinnahmen schenken oder lieber anderweitig verwenden möchte.

Der Vergleich mit anderen Wirtschaftszweigen lässt einen eklatanten Mangel von Kenntnissen über den Gesundheitssektor erkennen. Die Krone ist natürlich der Vergleich mit anderen Gesundheitssystemen wie Großbritannien o. ä., die hier als erfolgreiche Weitergabe einer Umsatzsteuerfreiheit an den Patienten verkauft wird. Für solche Fehlleistungen muss man wirklich in den letzten Jahren jede Information über Großbritannien aktiv vermieden haben - denn eigentlich jeder weiß, dass in Großbritannien das (chronisch marode) Gesundheitssystem steuerfinanziert und (abgesehen von geringen Gebühren) komplett kostenlos ist.

4 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Querdenker65 | Mon Mar 10 18:29:58 CET 2025 - Mon Mar 10 18:29:58 CET 2025

Meine Meinung zum Beitrag vom Nutzer 3702747 | 10.03.2025 - 16:57 Uhr

Zitat: von --
Der Markt für Lebensmitteln ist absolut nicht mit dem stark regulierten Medikamentenmarkt vergleichbar. Die Pharmaindustrie dürfte keinerlei Veranlassung haben, den Bruttopreis für Medikamente zu senken.



Widerlegung der Behauptung zum Vergleich von Lebensmittel- und Medikamentenmärkten

Regulierung ist kein Argument gegen Steuerreduzierung:
Es stimmt, dass der Medikamentenmarkt stärker reguliert ist als der Lebensmittelmarkt, da es strenge Kontrollen und gesetzliche Vorgaben für Arzneimittel gibt. Dennoch hat dies keinen direkten Einfluss auf die Möglichkeit, eine Mehrwertsteuerreduzierung an die Endverbraucher weiterzugeben. Auch in regulierten Märkten können Steuerentlastungen wirken, wenn der Staat klare Rahmenbedingungen schafft, um sicherzustellen, dass die Senkung der Mehrwertsteuer den Patienten zugutekommt. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass solche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können.

Erfahrungen mit Steuerreduzierungen:
Historische Beispiele, wie die zeitweise Senkung des Mehrwertsteuersatzes in Deutschland während der Corona-Pandemie, haben gezeigt, dass Steuerreduktionen oft zumindest teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Selbst in stark regulierten Märkten wie dem Energiemarkt oder bei öffentlichen Verkehrsmitteln waren Preisänderungen sichtbar. Die Behauptung, dass die Pharmaindustrie „keinerlei Veranlassung“ zur Weitergabe einer Steuersenkung hätte, ist daher nicht haltbar.

Pharmaindustrie und Wettbewerb:
Selbst in einem regulierten Markt spielt Wettbewerb eine Rolle. Hersteller und Apotheken könnten aus Marketinggründen oder zur Stärkung ihrer Marktposition entscheiden, die Steuerreduktion an die Patienten weiterzugeben, insbesondere um sich gegenüber anderen Anbietern hervorzuheben.

Ethische Verantwortung:
Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielt auch die gesellschaftliche und ethische Verantwortung der Pharmaindustrie eine Rolle. Die Weitergabe einer Steuersenkung würde zeigen, dass die Branche sich für die Entlastung von Patienten und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung einsetzt.

Fazit:
Der Vergleich mit dem Lebensmittelmarkt mag nicht perfekt sein, aber die Regulierungen im Medikamentenmarkt schließen eine Weitergabe von Steuerreduktionen keineswegs aus. Sowohl ökonomische als auch ethische und wettbewerbsbedingte Anreize können dafür sorgen, dass Patienten von einer solchen Maßnahme profitieren.

PS:
Hier sind einige Beispiele aus anderen Ländern, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Mehrwertsteuer auf Medikamente erfolgreich umgesetzt wurden:

Spanien: In Spanien gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 4 % auf rezeptpflichtige Medikamente. Dadurch sind lebensnotwendige Medikamente für die Bevölkerung erschwinglicher, was insbesondere einkommensschwächeren Gruppen zugutekommt.

Großbritannien: Medikamente, die vom nationalen Gesundheitssystem (NHS) verschrieben werden, sind komplett von der Mehrwertsteuer befreit. Dies entlastet sowohl das Gesundheitssystem als auch die Patienten und zeigt, dass eine Steuerbefreiung praktisch umsetzbar ist.

Frankreich: In Frankreich gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 2,1 % auf Medikamente, die von der sozialen Krankenversicherung erstattet werden. Diese Maßnahme sorgt dafür, dass die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente minimiert werden.

Luxemburg: Medikamente, die vom Arzt verschrieben werden, unterliegen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 3 %. Damit gehört Luxemburg zu den Ländern mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen auf Arzneimittel.

Schweden: Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz von 0 % auf bestimmte essentielle Medikamente, die von der nationalen Krankenversicherung erstattet werden. Dies sorgt für hohe Erschwinglichkeit und breite Verfügbarkeit.

Diese Beispiele zeigen, dass andere Länder Wege gefunden haben, die Belastung durch Medikamentensteuern für Bürger und Gesundheitssysteme zu reduzieren. Solche Maßnahmen können sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig gestaltet werden, wenn die richtigen politischen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Mitzeichnung

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Querdenker65 | Mon Mar 10 18:26:25 CET 2025 - Mon Mar 10 18:26:25 CET 2025

Meine Meinung zum Beitrag vom Nutzer 3702747 | 10.03.2025 - 16:57 Uhr

Zitat: von --
Es ist nicht so, dass der Eigenanteil berechnet wird und dann die Apotheke da 19% Umsatzsteuer draufschlägt. Der Eigenanteil - also das was der Patient selbst zahlt - dürfte unverändert bleiben, selbst wenn (was nicht passieren wird) die Hersteller eine Steuersenkung weitergeben würden. Allenfalls bei verschreibungspflichtigen Medikamenten unter 5 Euro würde der Patient die Senkung spüren. Ansonsten würde eine Reduzierung (um 2,50 Euro Eigenanteil) nur dann eintreten, wenn zufällig der neue Bruttopreis des Medikamentes eine Eigenanteilsgrenze unterschreitet.



AW:
Lassen wir den Begriff „Eigenanteil“ einmal weg und betrachten die Diskussion aus einer grundsätzlichen Perspektive. Die entscheidende Frage lautet:
Was muss der Bürger aus dem Steuertopf für ein Medikament „entbehren“, der durch seine Arbeitsleistung, Kapitalerträge etc. finanziert wurde und von der Regierung verwaltet wird?

1. Istzustand: Der Apotheker verkauft ein Medikament mit einem Nettowert von 100 € für 119 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuer).

2. Fall einer Steuerreduktion (7 %): Der Apotheker verkauft dasselbe Medikament mit einem Nettowert von 100 € für 107 € (inkl. 7 % Mehrwertsteuer).

3. Alternative ohne Mehrwertsteuer (0 %): Der Apotheker gibt das Medikament direkt für 100 € weiter.

In allen Fällen bleibt der Nettoumsatz des Apothekers unverändert bei 100 €. Der Apotheker agiert hier nur als Zwischenstelle, da die Differenz zwischen Netto- und Bruttopreis vom Apotheker direkt an das Finanzamt abgeführt wird.

Auswirkungen auf den Steuertopf:
• Variante 1 (Istzustand): 19 € MwSt fließen in den Steuertopf
• Variante 2 (7 % MwSt.): 7 € MwSt fließen in den Steuertopf
• Variante 3 (0 % MwSt.): 0 € MwSt fließen in den Steuertopf

Eine Steuerreduktion führt somit zu einer geringeren Befüllung des Steuertopfes. Das ist jedoch nicht zwingend „tragisch“, da Bürger nicht arbeiten, um teure Produkte zu finanzieren, sondern um vernünftige und ethisch vertretbare Güter zu erhalten.

Ethische Perspektive:
Der Nettowert des Medikaments muss ohnehin vom Bürger erwirtschaftet werden. Alles, was darüber hinausgeht – wie etwa hohe Steuern auf notwendige Arzneimittel – bringt ethische Konflikte mit sich. Bürger arbeiten teilweise dafür, dass der Staat die Krankenkassen subventionieren kann. Würde der Staat die Einnahmen aus der Medikamentensteuer reduzieren, könnte er diese Subventionen entsprechend verringern.

Lösung:
Eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente ist sinnvoll und ethisch vertretbar, insbesondere da es um essenzielle Güter handelt, die einen direkten Einfluss auf die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger haben. Der Staat könnte den Einnahmeverlust kompensieren, indem er die Prioritäten innerhalb seines Haushalts neu justiert, um sozialen Nutzen zu maximieren und die Belastung für Patienten zu verringern.

Mitzeichnung

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Mon Mar 10 18:22:33 CET 2025 - Mon Mar 10 18:22:33 CET 2025

@ Nutzer3702747 | heute - 16:57

Zitat: von --
Es ist nicht so, dass der Eigenanteil berechnet wird und dann die Apotheke da 19% Umsatzsteuer draufschlägt. Der Eigenanteil - also das was der Patient selbst zahlt - dürfte unverändert bleiben, selbst wenn (was nicht passieren wird) die Hersteller eine Steuersenkung weitergeben würden. Allenfalls bei verschreibungspflichtigen Medikamenten unter 5 Euro würde der Patient die Senkung spüren. Ansonsten würde eine Reduzierung (um 2,50 Euro Eigenanteil) nur dann eintreten, wenn zufällig der neue Bruttopreis des Medikamentes eine Eigenanteilsgrenze unterschreitet.

Genau. 5 EUR sind 5 EUR.

Ansonsten, Einsparungen maximal 50 Cent (bei 7%) oder 80 Cent (bei 0%).

Zitat: von --
Der Markt für Lebensmitteln ist absolut nicht mit dem stark regulierten Medikamentenmarkt vergleichbar. Die Pharmaindustrie dürfte keinerlei Veranlassung haben, den Bruttopreis für Medikamente zu senken.


Im Gegenteil. Wie wir ja immer wieder gesagt bekommen, sind die Krankenkassen dermaßen Billigheimer, dass viele Produzenten gar nicht an uns verkaufen wollen. Wir bekommen nur das, was Andere übrig lassen.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer4902401 | Mon Mar 10 18:18:27 CET 2025 - Mon Mar 10 18:18:27 CET 2025

@ Nutzer621931 | heute - 11:31

Zitat: von Nutzer621931
Die Petition unterliegt einem Logikfehler. Wie jedes andere Unternehmen auch, lassen sich die Krankenkassen die gezahlte MwSt. erstatten (BSG, Urteil v. 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R). Lediglich auf den Eigenanteil wird evtl. die MwSt. fällig.
Damit ist die Petition bereits erfüllt.

Jede Sonderregel für Medikamente würde mehr Verwaltungsaufwand bedeuten und damit die Medikamente verteuern anstatt sie zu verbilligen.


Plus, sämtliche bisherigen Erfahrungen mit "reduzierten MWSt-Sätzen" haben gezeigt, dass davon nichts beim Verbraucher ankommt, sondern direkt in die Taschen der Hersteller und Händler fließt.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

-- | Mon Mar 10 16:57:42 CET 2025 - Mon Mar 10 16:57:42 CET 2025

Es ist nicht so, dass der Eigenanteil berechnet wird und dann die Apotheke da 19% Umsatzsteuer draufschlägt. Der Eigenanteil - also das was der Patient selbst zahlt - dürfte unverändert bleiben, selbst wenn (was nicht passieren wird) die Hersteller eine Steuersenkung weitergeben würden. Allenfalls bei verschreibungspflichtigen Medikamenten unter 5 Euro würde der Patient die Senkung spüren. Ansonsten würde eine Reduzierung (um 2,50 Euro Eigenanteil) nur dann eintreten, wenn zufällig der neue Bruttopreis des Medikamentes eine Eigenanteilsgrenze unterschreitet.

Der Markt für Lebensmitteln ist absolut nicht mit dem stark regulierten Medikamentenmarkt vergleichbar. Die Pharmaindustrie dürfte keinerlei Veranlassung haben, den Bruttopreis für Medikamente zu senken.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Querdenker65 | Mon Mar 10 15:43:43 CET 2025 - Mon Mar 10 15:43:43 CET 2025

Meine Meinung zum Beitrag vom Nutzer 621931 | 10.03.2025 - 11:31 Uhr

Zitat: von Nutzer621931
Die Petition unterliegt einem Logikfehler. Wie jedes andere Unternehmen auch, lassen sich die Krankenkassen die gezahlte MwSt. erstatten (BSG, Urteil v. 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R). Lediglich auf den Eigenanteil wird evtl. die MwSt. fällig.
Damit ist die Petition bereits erfüllt.

Jede Sonderregel für Medikamente würde mehr Verwaltungsaufwand bedeuten und damit die Medikamente verteuern anstatt sie zu verbilligen.



Richtigstellung:
Klärung von Missverständnissen im obigen Diskussionsbeitrag zur Medikamentenbesteuerung


Ich möchte auf den Beitrag „Medikamente sind nahezu MwSt.-frei“ eingehen, der einige falsche oder irreführende Aussagen enthält. Insbesondere wird behauptet, dass Krankenkassen die Mehrwertsteuer umfassend erstattet bekommen und die Petition zur Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes damit obsolet sei. Das entspricht nicht den Tatsachen.

Beschränkte Geltung des BSG-Urteils: Das zitierte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 1 KR 5/19 R) betrifft spezifische Fälle, z. B. individuell hergestellte Arzneimittel wie Zytostatika in der ambulanten Krebsbehandlung. Es gilt jedoch nicht für alle Medikamente, die über Apotheken abgegeben werden. Für reguläre Medikamente bleibt die Mehrwertsteuer ein Kostenfaktor.

Eigenanteil und Mehrwertsteuer: Patienten müssen auf ihren Eigenanteil weiterhin die volle Mehrwertsteuer von 19 % zahlen. Dies belastet insbesondere chronisch Kranke und Menschen mit hohen Arzneimittelkosten.

Relevanz der Petition: Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde die Kosten für Patienten und – indirekt – auch für die Krankenkassen senken. Sie könnte spürbare Entlastungen schaffen, insbesondere für einkommensschwächere Gruppen.

Verwaltungsaufwand als Argument: Die Behauptung, eine Steuerreduzierung würde Medikamente verteuern, ist unlogisch. Mehrwertsteuerreduzierungen haben in der Vergangenheit (z. B. bei Lebensmitteln) nachweislich zu Preisreduktionen geführt. Der potenzielle zusätzliche Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zur sozialen und finanziellen Entlastung.

Fazit: Der Forumsbeitrag stellt eine Sonderregelung als allgemeingültig dar und zieht daraus falsche Schlussfolgerungen. Die Diskussion um die Medikamentenbesteuerung ist wichtig und verdient sachliche Argumente statt irreführender Pauschalisierungen.

Mitzeichnung

Personen finden diesen Beitrag hilfreich