Zitat: von Nutzer621931Zitat: von mickimau
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Selbst wenn das wort-wörtlich zutreffend sein sollte, ist es irrelevant.
1. Jeder - Polizei wie Bürger - können Strafanzeigen stellen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Es handelt sich dabei lediglich um einen Verdacht und 59% dieser Strafverfahren werden eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
2. Das Deutsche Recht wiegt kein Unrecht gegeneinander auf. Klaut jemand Ihr Fahrrad und Sie verprügeln ihn, ist weder der Diebstahl durch die Körperverletzung gesühnt noch ist diese durch den Diebstahl gerechtfertigt. Sie beide erwarten Strafverfahren, die individuell abgeurteilt werden.
Die Zurückweisung an der Grenze hat Deutsches und EU-Recht verletzt. Der Innenminister hat dies der Bundespolizei angeordnet obwohl alle Juristen vorher deutlich gemacht haben, das die Zurückweisung vollkommen ohne Prüfung unzulässig ist. Das gleiche Spiel hat er schon einmal bei der PKW-Maut versucht - zum Preis von 243 Mio. Euro auf Kosten der Steuerzahler.
Wenn die drei Kläger selbst Straftaten begangen haben sollten oder - was wahrscheinlich ist - in einem anderen EU-Land ihren Asylantrag stellen müssten, wird der Gesetzesverstoß von Innenminister und Bundespolizeit dadurch nicht legitimiert.
3. Diese Petition bezieht sich auf Aufenthaltsberechtigte, also Personen mit geklärtem Asylstatus. Was hat das mit den drei unrechtmäßig Zurückgewiesenen zu tun?
Der Asylstatus ist eben nicht geklärt, sondern rechtswidrig zugesprochen worden.
Zitat: von Nutzer5486767
Die Rechtsprechung sieht das offenbar anders und geht von einem individuellen Anspruch auf Asyl aus, so wie das auch im GG niedergelegt ist.
Anders wäre es ja wohl auch kaum erklärbar, das das Verwaltungsgericht Berlin in einer aktuellen Eilentscheidung geurteilt hat, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen rechtswidrig sind, wenn ein Asylantrag gestellt worden ist.
Es kann einen in der Tat mutlos machen, wie Richter das GG mit Füßen treten. Da steht - natürlich - nichts von einem individuellen Anspruch auf Asyl. Es gibt ein Recht im Asyl (Art. 16a GG), aber kein Recht auf Asyl.
Abgesehen davon machen sich Menschen, die deutschen Boden ohen Aufenthaltserlaubnis betreten, strafbar. Nach geltendem Recht kann von einer Bestrafung nicht abgesehen werden, das sie mangels der Voraussezungen in Deutschland kein Asyl erlangen können. Auch hier wird geltendes Recht zweifach missachtet. Das liegt daran, dass wir in einem politisch deutlich links geführten Staate leben.
Zitat: von mickimau
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Selbst wenn das wort-wörtlich zutreffend sein sollte, ist es irrelevant.
1. Jeder - Polizei wie Bürger - können Strafanzeigen stellen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Es handelt sich dabei lediglich um einen Verdacht und 59% dieser Strafverfahren werden eingestellt, weil sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
2. Das Deutsche Recht wiegt kein Unrecht gegeneinander auf. Klaut jemand Ihr Fahrrad und Sie verprügeln ihn, ist weder der Diebstahl durch die Körperverletzung gesühnt noch ist diese durch den Diebstahl gerechtfertigt. Sie beide erwarten Strafverfahren, die individuell abgeurteilt werden.
Die Zurückweisung an der Grenze hat Deutsches und EU-Recht verletzt. Der Innenminister hat dies der Bundespolizei angeordnet obwohl alle Juristen vorher deutlich gemacht haben, das die Zurückweisung vollkommen ohne Prüfung unzulässig ist. Das gleiche Spiel hat er schon einmal bei der PKW-Maut versucht - zum Preis von 243 Mio. Euro auf Kosten der Steuerzahler.
Wenn die drei Kläger selbst Straftaten begangen haben sollten oder - was wahrscheinlich ist - in einem anderen EU-Land ihren Asylantrag stellen müssten, wird der Gesetzesverstoß von Innenminister und Bundespolizeit dadurch nicht legitimiert.
3. Diese Petition bezieht sich auf Aufenthaltsberechtigte, also Personen mit geklärtem Asylstatus. Was hat das mit den drei unrechtmäßig Zurückgewiesenen zu tun?
Zitat: von mickimau
Berlin: Die Polizeigewerkschaft hat wegen Schlepperei Strafanzeige gestellt, auch die "Urkunden" der drei Somalier sind "eine Überprüfungwert"...täte das ein Bürger, dann wäre was los...
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Die Polizeigewerkschaft hält die Eröffnung von Ermittlungsverfahren gegen die Anwälte der 3 Somalier, die Anfang Mai über Polen eingereist und zurückgewiesen worden sind für erforderlich, weil sie vermutet, dass die Somalier durch Vorlage von Kopien von Geburtsurkunden zur Verschleierung ihres Alters angehalten worden seien. Mit Schlepperei hat das wohl weniger zu tun. Es ist bisher weder erwiesen, dass die Dokumente gefälscht waren noch dass die Anwälte sich rechtswidrig verhalten haben.
Sie sollten aufhören mit nicht erwiesenen Unterstellungen zu agieren. Das ist ja nicht das erste Mal.
Im Übrigen. Was hat Ihre Anmerkung mit dem von einem anderen Nutzer bestrittenen Anspruch auf Asyl zu tun. Dem bin ich auf Basis des GG und der Rechtsprechung entgegen getreten.
Ob Asylansprüche bestehen und welches EU Land für die Entscheidung über Anträge mit den weiteren Prüfungen zuständig ist, ist auch unter Berücksichtigung von EU Recht und der Dublin Ill Verordnung von deutschen Behörden auch an der Grenze zu prüfen. Zurückweisungen ohne solche Verfahren sind und bleiben rechtswidrig.
Ihre Vergleiche zwischen Flüchtlingen, „Bürgern“ und deren Verhaltensweisen sind in diesem Zusammenhang unangebracht. Selbst wenn die Vermutungen der Polizeigewerkschaft zutreffend wären, dann wären die anwaltschaftlichen, mithin ja wohl bürgerlichen, Verfehlungen in erster Linie zu beanstanden.
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Die Rechtsprechung sieht das offenbar anders und geht von einem individuellen Anspruch auf Asyl aus, so wie das auch im GG niedergelegt ist.
Anders wäre es ja wohl auch kaum erklärbar, das das Verwaltungsgericht Berlin in einer aktuellen Eilentscheidung geurteilt hat, dass Zurückweisungen an den deutschen Grenzen rechtswidrig sind, wenn ein Asylantrag gestellt worden ist.