Aktuell läuft ja eher der Versuch, im Stile der USA auch dieses Kontrollgremium der Regierung durch Einschleusen von Richtern mit kritischen Verhältnis zum Grundgesetz (Schutz des Lebens - Humbug, Grundrechte - wozu, Wahlen - braucht man eigentlich auch nicht) bis zur völligen Wirkungslosigkeit zu verwässern.
Zitat: von Petent
Das Bundesverfassungsgericht sollte Neutral sein was aber nicht sein kann da es von Partei Politiker entsandt werden. Das Bundesverfassungsgericht sollte aus Juristen oder einer Jury bestehen die keiner Partei angehören was demokratischer wäre und unter keinem Einfluss von Parteien stehen würde.
Ich halte diese Aussage auf den ersten Blick für OK, aber auf den zweiten Idiotische und Falsch. Warum?
Wenn Richter nicht von Politik und Parteien emtsendet werden (die vom Volk gewählt qurden und diese vertreten), dann von wem? Eine ungewählte Gruppe entscheidet und man erwartet das diese "BESSER" sei? Wie naiv ist das.
Also ein Parteibuch zu haben heisst nicht das man daher automatisch abhängig ist und das Richter die keien Parteibuch haben neutraler sind.
Was würde denn passieren wenn dem so wäre wie gefordert. Das Gremium das dafür entscheidet hätte, würde unterschiedliche Gruppen mut spezifischen Interessen haben (Es liegt in der Natur von Menschen, dass diese Interessen haben) und natürlich wären diese Gruppen geneigt eher eine Person zu wählen den diese persönlich für besser halten.
Also man hat schön jegliche demokratische Legitimität entfernt.
Ich frage mich immer wieder wie Leute denken wie Willensbildung in einer Gruppe von Menschen passiert.
Solange man keine Parteien hat werde "viel bessere gewählt" weil dann nur die Qualifikation zählt ...... ja klar ...... Solche Gedanken sind naiv und gefährlich.
@ Ylander 04.06.25
Ich bezweifele, das eine Kommission, die mit Menschen wie Suchharit Bhakdi besetzt ist, einem Mediziner der mit Antisemitischen Aussagen (Das Volk der Juden hat von Nazis das Erzböse gelernt und umgesetzt) und der als Leitfigur der Querdenker in Coronafragen aufgefallen ist, fachlich tragfähige Auswahlen treffen würde.
Das gilt auch für die Besetzung mit Menschen wie dem Pharmakologen und technologisch strategischen Unternehmensberater Stefan Hockertz, sowie dem Mediziner und „Die Basis“ Politiker Wollfgang Wodarg. Alle drei waren zu Coronazeiten die „Sperrspitzen“ der Verschwörungstheortiker.
Von solchen Menschen, noch dazu ohne juristische Expertise kann nicht erwartet werden, dass eine fachliche Richterauswahl getroffen würde.
Wenn man die bisherige Praxis wegen fehlender politischer Unabhängigkeit beanstandet, dann darf man nicht in das andere Extrem der fehlenden Fachlichkeit verfallen.
Ich könnte mir als Alternative zum bisherigen Verfahren lediglich vorstellen, dass Vorschläge für die Besetzung des Gerichts von den juristischen Fakultäten der deutschen Hochschulen gemacht werden könnten und die Wahl der vorgeschlagenen dann mit einfacher Mehrheit von den Dekanen der juristischen Fakultäten getroffen wird.
Die Wahl müsste dann vom Bundestag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.
Zitat: von lerchenzunge
1. ich finde den Aspekt, dass es keine Verkluengelung zwischen Politik und Juristen geben moege, sehr wichtig
2. ich frage mich aber, wie man das prueft bzw. wo man die Grenze zieht: darf der Richter nur einfach in seiner Amtszeit kein Parteimitglied sein? Oder wie lange vorher darf er schon nicht mehr Parteimitglied gewesen sein? Oder nie? Und was, wenn er enge Beziehungen zur Politik, zu Politikern pflegt, ohne Parteimitglied zu sein? Was zB. wenn Partner oder enge Familienangehoerige in der Politik taetig sind?
3. Und wie sollen die Richter bestimmt werden, wenn sie nicht von der Politik entsandt werden sollen? Wer bestimmt, welche Kandidaten in Frage kommen und wer waehlt dann aus?
4. Den anderen Aspekt der Petition, dass Richter "proaktiv" taetig werden sollen, lehne ich ab, halte ich auch fuer voellig abwegig. Seit wann werden Richter "proaktiv" taetig? Wenn eine Straftat passiert, deren Verfolgung im oeffentlichen Interesse ist, dann wird doch auch nicht der Richter vom zustaendigen Gericht taetig, sondern es ermittelt die Staatsanwaltschaft und die erhebt die Anklage.
Dass Anklage und Richten in Personalunion stattfindet, waere ein Angriff auf unseren Rechtsstaat!
Um eine hohe persönliche Integrität und Unabhängigkeit der Verfassungsrichter zu gewährleisten, müssen diese durch eine Kommission, bestehend aus gesichert eben solchen Persönlichkeiten, berufen werden, wie bspw. Sucharith Bhakdi, Wolfgang Wodarg oder Stefan Hockertz. Es darf sich nicht wiederholen, dass das Bundesverfassungsgericht wie jüngst in der düstersten Zeit der Bundesrepublik seiner Verantwortung als unabhängige Instanz nicht gerecht wird.
Zitat: von Nutzer4902401
Oh je, da toben sich mal wieder die Reichs- und Wutbürger aus ...
Wieso sollten Richter nicht das Grundrecht auf politische Meinung wie auch Betätigung haben?
Die Petition ist durchaus berechtigt. Kritisch zu sehen ist die Verfilzung der Verfassungsorgane bzw. der Parteienfilz.
Wegen der Bedeutung müssen an die obersten Richter viel höhere persönliche Anforderungen gestellt werden als momentan. Sie müssen gleichsam über die nomale Welt mit all ihrer Gier und Niedertracht erhaben sein wie ein Mönch oder ein katholischer Priester, der im Zölibat lebt.
Oh je, da toben sich mal wieder die Reichs- und Wutbürger aus ...
Wieso sollten Richter nicht das Grundrecht auf politische Meinung wie auch Betätigung haben?
1. ich finde den Aspekt, dass es keine Verkluengelung zwischen Politik und Juristen geben moege, sehr wichtig
2. ich frage mich aber, wie man das prueft bzw. wo man die Grenze zieht: darf der Richter nur einfach in seiner Amtszeit kein Parteimitglied sein? Oder wie lange vorher darf er schon nicht mehr Parteimitglied gewesen sein? Oder nie? Und was, wenn er enge Beziehungen zur Politik, zu Politikern pflegt, ohne Parteimitglied zu sein? Was zB. wenn Partner oder enge Familienangehoerige in der Politik taetig sind?
3. Und wie sollen die Richter bestimmt werden, wenn sie nicht von der Politik entsandt werden sollen? Wer bestimmt, welche Kandidaten in Frage kommen und wer waehlt dann aus?
4. Den anderen Aspekt der Petition, dass Richter "proaktiv" taetig werden sollen, lehne ich ab, halte ich auch fuer voellig abwegig. Seit wann werden Richter "proaktiv" taetig? Wenn eine Straftat passiert, deren Verfolgung im oeffentlichen Interesse ist, dann wird doch auch nicht der Richter vom zustaendigen Gericht taetig, sondern es ermittelt die Staatsanwaltschaft und die erhebt die Anklage.
Dass Anklage und Richten in Personalunion stattfindet, waere ein Angriff auf unseren Rechtsstaat!
Lehne den Vorschlag zur eigenen "proaktiven" Ermittlungstätigkeit ab. Gerade das würde die Neutralität des Bundesverfassungsgerichts gefärden.
Kein Parteieinfluss?
Ich lach mich Tod.
Und Gerichte dürfen aus guten Gründen NICHT aktiv ermitteln