Zitat: von Nutzer4529
Die Lebensverhältnisse der Menschen ändert sich. Man ist nicht mehr so sehr auf "EHE" finxiert, als Versorgung. Das bedingt denn auch, das man für die Zeit des Älter werdens, sich auch absichern muß. Das ist alles erlaubt.
Wenn nicht, dann greift der §1608 BGB.
Werde Mitzeichnen, um das auf festeren Füßen zu stellen.
Zitat:
BGB § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.
Zitat:
BGB § 1589 Verwandtschaft
(1) Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.
Zitat:
BGB § 1590 Schwägerschaft
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.
Es haftet der Lebenspartner - aber eben nicht dessen Verwandte.
Und ansonsten ist der fragliche Lebenspartner immer ein eingetragener (LPartG). Außerdem schließen sich eine bestehende Ehe und eine Lebenspartnerschaft gegenseitig aus.
Und ich verstehe immer noch nicht so ganz, was der/die Petent/in denn nun konkret will? Das ist schon wirr formuliert ...
Die Lebensverhältnisse der Menschen ändert sich. Man ist nicht mehr so sehr auf "EHE" finxiert, als Versorgung. Das bedingt denn auch, das man für die Zeit des Älter werdens, sich auch absichern muß. Das ist alles erlaubt.
Wenn nicht, dann greift der §1608 BGB.
Werde Mitzeichnen, um das auf festeren Füßen zu stellen.
Die Petition fordert, dass "das Gesetz andere Auswege bieten möge".
Soweit ich es verstehe, bietet das Gesetz bereits seit Jahrhhunderten, ja seit Jahrtausenden einen Ausweg: die Ehe!
"In guten wie in schlechten Zeiten"
Was an dem Begriff "Partnerschaft" haben Sie nicht verstanden?
Und wieso wollen Sie alle Rechte und Vorteile so einer Partnerschaft, aber für die Pflichten sollen die Kinder des Partners oder der Partnerin einstehen?
Dabei gibt es da ja eine einfache Lösung - nennt sich Eheschließung. In guten wie in schlechten Zeiten ...