Nutzer621931 | Thu Jul 17 06:55:00 CEST 2025 - Thu Jul 17 06:55:00 CEST 2025

Zitat: von Petent
Notarielle Urkunden – Sollte die Anwesenheit beider Parteien bei der Vorbereitung verpflichtend sein?

Nein, auf gar keinen Fall!

Zitat: von Petent
In der Praxis wird eine notarielle Urkunde oft schon mit nur einer Partei vorbereitet – etwa durch den Anwalt oder Käufer bei Immobiliengeschäften. Die Gegenseite erfährt den Inhalt dann meist erst bei der Verlesung.


Das ist absoluter Unsinn.
Erstmal gibt es gar eine "Gegenseite", weil alle beteiligten Parteien den Notar gemeinsam beauftragen, ihre übereinstimmenden Willenserklärungen zu beurkunden.
Dann muss der Notar - gerade bei Immobiliengeschäften - von Anfang an Daten und Informationen von Verkäufer und Käufer einholen - eine einseitige Beauftragung ist gar nicht möglich.
Schließlich geht der Entwurf allen Parteien vorab zu - gerade bei Immobilienverträgen. Anders habe ich es noch nie erlebt. In vielen Fällen ist dies sogar spätestens zwei Wochen vor dem Termin gesetzlich vorgeschrieben.

Ich möchte gar nicht bei der Erstellung der Urkunde anwesend sein. Das Zusammensuchen aller Daten, Abfrage von Grundbuchauszügen, Rückfragen bei beteiligten Banken und Behörden - so eine Urkunde wird zigfach angefasst, bis auch nur der erste Entwurf an die Auftraggeber verschickt wird. Ich habe definitiv keine Zeit für ein 10, 20 oder noch mehr Vorab-Termine beim Notar nur um einer Person aus dem Sekretariat des Notars beim Arbeiten zuzusehen.

Wenn in Ihrem speziellen Fall der Notar tatsächlich einseitig tätig geworden ist, dann können Sie jederzeit
* alles noch bei der Verlesung der Urkunde ändern lassen
* ggf. das Geschäft anfechten, weil Ihnen die der Entwurf nicht rechtzeitig vorlag
* vor Ihrer Unterschrift den Notar ablehnen und einen anderen beauftragen.

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Signalman | Tue Jul 15 16:38:30 CEST 2025 - Tue Jul 15 16:38:30 CEST 2025

Schlicht mal wieder eine Mimimi Petition.

Denn im Normalfall Weiss jede Partei was man will.

Das kann man alles in einem Schriftsatz zusammen fassen und schon vor dem Termin der Gegenseite zukommen lassen.

Daher Ablehnung

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Nutzer752261 | Tue Jul 15 11:16:46 CEST 2025 - Tue Jul 15 11:16:46 CEST 2025

Nein. Muss nicht. Außerdem steht es jedem frei, mit seinem "Geschäftspartner" im Voraus Schriftstücke o. ä. vorzubereiten und dann zusammen zum Notar zu gehen.

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