Ich habe festgestellt, dass bei der Vorbereitung eines Vertragsentwurfs nur die betroffenen Personen in dem Entwurf benannt werden. Die anderen anwesenden Personen werden nicht benannt. Es ist auch möglich, einen Vertragsentwurf ohne mit den betroffenen Personen mit einer Vollmacht anfertigen zu lassen. Es wäre jedoch wichtig, die anwesenden Personen in auch in dem Entwurf aufzunehmen, um bei Notarhaftungsansprüchen Klarheit zu haben, wer mitgemischt hat, wie in dem von mir unten geschilderten Fall. Der Notar verweigert in dem geschilderten Fall nämlich die Auskunft der anwesenden und der auftraggebende Person.
Ich kenne einen Fall, indem ein Bevollmächtigter eine Schenkung für seine Tochter mit einem bekannten Notar vorbereitet hat. Danach wurde die alte Schenkerin zum Notar zum Unterschreiben gebracht. Als der Schenkungsvertrag, der später angefordert wurde, habe ich festgestellt, dass auf dem Deckblatt nur Überlassung steht und erst im Vertragsinhalt von einer Schenkung die Rede ist, was für eine alte Frau auf Anhieb nicht ersichtlich war, denn wenn ich jemandem etwas überlasse, habe ich es noch lange nicht geschenkt. In dem Vertrag steht, dass ein Vertragsentwurf vorab ausgehändigt wurde, den die alte Frau nie zu sehen bekam, denn der Bevollmächtigte hat diesen mit seiner Vollmacht abgezweigt. Es steht zudem im Vertrag, dass die Schenkerin auch die Schenkungssteuer zu zahlen habe. Dem Bevollmächtigten wurde die Vollmacht nun entzogen. Den Vertragsentwurf rückt der Notar zur transparent nicht heraus. Beschwerden bei der Notarkammer und beim Präsidenten des Landgerichts schlugen fehl.
ja ist eine gute Frage.
Bei Kaufverträgen für Haus und Wohnung hab ich es bisher immer so erlebt, das der Notar das aufsetzt und beiden Parteien als Entwurf zusendet, sodass man es in Ruhe lesen und verstehen kann. Auch hat bei uns der Makler das auch bekommen und hatte ein Überblick. Die andere Partei wollte eine Kleinigkeit geändert haben und beide haben einen neuen Entwurf bekommen.
Warum das nicht ausreichend sein soll versteh ich nicht.
Auch bei der Verlesung kann man noch sagen, ich brauch nochmals 5min zum Überlegen. Und auch in Notariellen Sachen kann man (oft) ein Widerrufsrecht einbringen.
Seh also auch keinen Bedarf.