Zitat: von kati543
Keine Mitzeichnung.
Die Petition ist in derart vielen Punkten falsch, dass es eigentlich korrigiert werden sollte. Abgesehen davon wird allein durch die Fehler schon die Petition erfüllt.
1.: Für Vertriebene kann die Petition nicht gelten. Das ist rechnerisch unmöglich.
2.: Für Spätaussiedler gilt nicht der Sprachnachweis B2, sondern das niedrigere Niveau B1. „…die Vorlage des Zertifikates B1 oder eines höherwertigeren Zertifikats wird berücksichtigt.“ (Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/01_Antrag_stellen/06_Sprachnachweis/Sprachnachweise_node.html)
3.: Erkrankte oder behinderte Spätaussiedler müssen keinen Sprachnachweis erbringen. „Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.“ (Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/01_Antrag_stellen/06_Sprachnachweis/Sprachnachweise_node.html)
Der Vollständigkeit halber, ich Erweitere meine Meinung vom 16.07.2025 - 17:54 um "Heimatvertriebene" (§2 BVFG), "Sowjetzonenflüchtlinge" (§3), "Spätaussiedler" (§4).
Auch §6 ist albern. Was da alles als "Bekenntnis" gewertet wird, lächerlich ... Nur der letzte Satz von Abs (2), der wird leider viel zu wenig beachtet. Viel zu viele dieser "Deustchen" zeigen unzweifelhaft keinerlei Wille, "der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören". Kann man auch hier regelmäßig beobachten.
Keine Mitzeichnung.
Die Petition ist in derart vielen Punkten falsch, dass es eigentlich korrigiert werden sollte. Abgesehen davon wird allein durch die Fehler schon die Petition erfüllt.
1.: Für Vertriebene kann die Petition nicht gelten. Das ist rechnerisch unmöglich.
2.: Für Spätaussiedler gilt nicht der Sprachnachweis B2, sondern das niedrigere Niveau B1. „…die Vorlage des Zertifikates B1 oder eines höherwertigeren Zertifikats wird berücksichtigt.“ (Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/01_Antrag_stellen/06_Sprachnachweis/Sprachnachweise_node.html)
3.: Erkrankte oder behinderte Spätaussiedler müssen keinen Sprachnachweis erbringen. „Personen, die nachweislich wegen einer Erkrankung oder Behinderung keine deutschen Sprachkenntnisse mehr besitzen oder die deutsche Sprache nicht erlernen können, können vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit werden.“ (Quelle: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Migration-Integration/Spaetaussiedler/01_Antrag_stellen/06_Sprachnachweis/Sprachnachweise_node.html)
a) "Vertriebene"? 80 Jahre nach Kriegsende?
b) "Vertriebene über 70"? 80 Jahre nach Kriegsende?
c) Wie Google sagt: "YA ni slova ne govoryu po-nemetski. No ya nemets. Chestno!" Oder: "Ich spreche kein Wort Deutsch. Aber ich bin Deutscher. Ehrlich!"
Sorry, wenn das mal keine Einwanderung in die Sozialsysteme sein soll, dann weiß ich nicht, was sonst.
Zitat: von Petent
Viele ältere Menschen, die einen Antrag im Spätaussiedleraufnahmeverfahren stellen, scheitern am geforderten Sprachnachweis auf B2-Niveau. Für Personen über 70 Jahre ist es in der Regel kaum möglich, diese sprachliche Hürde zu überwinden – sei es aus gesundheitlichen, kognitiven oder praktischen Gründen.
Warum sollte man mit über 70 Jahren noch einmal in ein anderes Land ziehen wollen, insbesondere wenn man schon Probleme mit der Gesundheit hat? Und warum dann ausgerechnet in ein Land, dessen Sprache man nicht versteht? Wenn man gesundheitlich und vermutlich auch schon körperlich eingeschränkt ist, sich in dem Land überhaupt nicht auskennt, nie in die Kranken- oder Rentenversicherung eingezahlt hat, sich mit Behörden nicht auskennt und keinen Kontakt zu anderen Personen hat, wie will man jemals dort zurechtkommen? So jemand endet doch unter der nächsten Brücke.