Kann leider auch nicht die Petition verstehen.
Behinderte Bürgergeldempfänger haben anrecht auf einen Mehrbedarf.
Zitat:
Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
Manche Empfänger*innen von Bürgergeld können zusätzlich Geld bekommen. Nämlich dann, wenn sie wegen ihrer Lebensumstände mehr Geld benötigen. Zum Beispiel, weil sie
1. alleinerziehend sind,
2. schwanger sind,
3. aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung brauchen oder
4. eine Behinderung haben.
Dieses zusätzliche Geld nennt man Mehrbedarf. Der Mehrbedarf liegt zwischen 12 und 60 Prozent vom jeweiligen Regelsatz.
Quelle: Familienratgeber.de
Der Behinderten-Pauschbetrag ist das "equivalent" für Behinderte die Steuern zahlen. Die bekommen ja kein Geld vom Staat sondern werden dafür von den Steuer dementsprechend entlastet.
Wäre einfacher das Beispiel genauer zu sehen und man kann den Petenten nur empfehlen das Beispiel an dem Petitionsausschuss nachzusenden.
Ich kann mir nur vorstellen das behinderte Geringverdiener, die den Behinderten-Pauschbetrag Steuervorteil nutzen, diesen auf die Zusatzleistung des Bürgergeld angerechnet bekommen, da Sie logischerweise ein höheres Einkommen haben als wenn Sie diesen Steuervorteil nicht nutzen würde.
Kommt aber aufs gleiche raus. Weniger Steuern zahlen -> Weniger Bürgergeld. Mehr Steuern zahlen -> Mehr Bürgergeld.
Aber wie gesagt kenne mich nicht aus (Annahme) und die Petition ist nicht klar genug für mich. Ausserdem sollte man als Geringverdiener, der Bürgergeld bekommt, sowieso keine/kaum Steuern zahlen, denn der Grundfreibetrag ist 12.096 Euro.
Also das Szenario interessiert mich. Wenn ein Klarstellung von Petenten erfolgen könnte wäre ich dankbar.
Zitat: von Petent
Reiche behinderte Menschen bekommen ihren Freibetrag armen behinderte Menschen die obwohl sie arbeiten auf andere Sozialleistungen angewiesen sind wird er weggenommen
Das ist ganz einfach ...
"Reiche behinderte Menschen" beziehen kein Bürgergeld, sondern leben vom eigenen Einkommen. Einkommen, das zu versteuern ist.
"armen behinderte Menschen die obwohl sie arbeiten auf andere Sozialleistungen angewiesen sind" wird er eben nicht "weggenommen". Im Gegenteil, sie bekommen ihren Freibetrag, bekommen einen Mehraufwand angerechnet, und wenn es dann nicht reicht, bekommen sie noch Sozialleistungen dazu.
Der Freibetrag gilt für Aufwendungen also Leistungen, die man benötigt und von seinem versteuerten Einkommen bezahlen muss. Es ist keine ausgezahlte Unterstützungsleistung und dient nur als Ausgleich, dass diese Aufwendungen eigentlich vom Brutto (also unversteuert) bezahlt werden. Welche Steuern bezahlen Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind? Brauchen diese einen steuerlichen Ausgleich?