Vaccina | 13.08.2025 - 06:38

und außerdem bin ich gegen Kriegsvorbereitungen

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Das Anthropische Prinzip | 02.08.2025 - 15:14

Ist dann halt so, eine Ansammlung von Menschen kann sich nur so verteidigen wie sie kann. Der Verweigerer oder Pazifist wird sich klar sein müssen, das ein par Menschen um ihn herum auch für ihn kämpfen. Und dazu noch, er würde sogar kämpfen, müssen dann auch, wenn die Anderen das nicht täten. Scheint im hohen Maße ungerecht zu sein. Der Zivildienst ändert dabei übrigens nichts, er flunkert nur eine Kompensation vor, oder ist eine Strafe. Abgeleitet allein aus dieser Scheinbarkeit von Ungerechtigkeit. Beim ersten Aspekt "Andere kämpfen auch für ihn", stimmt etwas nicht. Nämlich tun die Anderen das gar nicht. Die haben sich frei entschieden für den Kampf, und vielleicht nebenbei um auch Zivilstem zu schützen. Und dann erübrigt sich auch der zweite Aspekt "Er würde kämpfen müssen wenn".

Fast. Fast hatte ich den Gedanken. Jetzt bleibt es doch wieder nur so erkenntlich, das wenn eben zu wenig Kämpfer da sind, dann müsse zwangsweise nachgerückt werden. Was sich aber in der Gerechtigkeitslogik widerspricht, denn er würde, wenn er müsste und die Anderen nicht freiwillig nebenbei für ihn kämpfen. Er würde nicht gezwungen werden müssen, zum Wehrdienst. Das tut dann eben der Gegner wenn es soweit ist.

Ob sich das auflöst wenn es nur noch die Wehrpflicht gäbe? Natürlich nicht, denn man kann davon ausgehen das es auch unter der Wehrpflicht immer noch Freiwillige gibt.

Inspiriert war das Ganze von den unterschiedlichen Gewissensarten im Vorbeitrag. Es ergibt sich aber in meinem Dazu tun, jetzt deutlich das es Menschen in ganzer Welt gibt die kämpfen wollen. Oder viel schlimmer, den Krieg wollen, und andere kämpfen/sterben lassen. Eine Landesverteidigung ist also wichtig, bezweifelt wohl auch kaum jemand. Aber eine Wehrpflicht ist es deswegen eben nicht. Auch wenn der Gegner eine Wehrpflicht hat, und die Unfreiwilligen an die Front schickt.

Da hapert es wieder ein bisschen. Provokant gefragt, würde man Kinder an die Front schicken, wenn der Gegner das macht? Und was ist wenn der Gegner auch ohne Wehrpflicht stärker ist? Spielt im Kontext keine Rolle. Ich sage einfach, nur die die kämpfen wollen, sollen das auch tun, gegeneinander.

Mir käme wieder der Gedanke der Ungerechtigkeit, noch spezieller wenn welche zwar kämpfen wollen, sich aber genau das denken, warum wozu wenn die Anderen das nicht wollen? Dann, bräuchte es die Wehrpflicht, für genau nur jene die das wollen, das Kämpfen.

Alles klar soweit?

Es muss jedes Land mit Wehrpflicht als besonders Feindseelig eingestuft werden. Die Wehrpflicht korrumpiert die Freiwilligkeit, die es an erster und letzter Stelle zum Kämpfen braucht. Die EU muss ihren Ländern die Wehrpflicht verbieten. Diese Verbündeten sind Verteidigungs und Bündnissschwach. Und dann auch noch Feindseelig.

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Vaccina | 01.08.2025 - 17:48

Zitat: von Torxuser
Zitat: von Vaccina

Die genannten Gewissensgründe: Warum muss ich begründen, dass ich nicht an eine Waffe will?!
WELCHE Art von Gewissen zählt dann als begründet und welche Art von Gewissen nicht?! Es kann eben nicht jeder den Wehrdienst verweigern, nicht jeder Gewissensgrund wurde und wird anerkannt, da bin ich sicher.

Nein, ich bleibe dabei: Ich bin gegen jede Wehrpflicht/Dienstpflicht.
Und auch nicht zuletzt: Haben unsere jungen Menschen noch nicht genug gelitten?!


Ihre Einlassungen zeigen nur, das Sie nichts verstanden haben. Zumindest nicht, was eine Gewissensprüfung ist.
Es ist keine Gesinnungsprüfung. Die Gewissenprüfung ist eine Prüfung, ob Sie nicht Argumente vorschieben, die nicht Ihrem Gewissen entspringen sondern lediglich eine Pflicht vermeiden sollen. Es wird die Ernsthaftigkeit Ihrer Gewissenentscheidung überprüft. Nicht WELCHE Art von Gewissen bzw. Gewissensgrund vorhanden ist.



Antwort Vaccina: Sie meinen also es gibt nicht verschiedene Arten von Gewissen, die durchaus auch mit Gesinnung zusammenhängen können? Welche Form des Gewissens wird denn anerkannt? Doch nur ein einziges: Die ganz grundsätzliche Weigerung überhaupt jemals mit einer Waffe zu kämpfen.
Es gibt aber noch andere Formen des Gewissens: Z.B. eine irregeführte Gesellschaft nicht in den krieg führen zu wollen.
Oder nicht ein ganzes Volk für die Interessen einiger Reicher kämpfen lassen zu wollen.
Und da hört es wahrscheinlich dann schon auf, dass seinem eigenen Gewissen auch Recht gegeben wird.

Und außerdem: auch Angst ist für mich ein legitimes Argument.Warum sollten Menschen kämpfen müssen, die das nicht wollen und Angst davor haben? Wer hat denn das Recht, sie dazu zu zwingen? Ich meine: Niemand.

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Torxuser | 01.08.2025 - 16:14

Zitat: von Vaccina

Die genannten Gewissensgründe: Warum muss ich begründen, dass ich nicht an eine Waffe will?!
WELCHE Art von Gewissen zählt dann als begründet und welche Art von Gewissen nicht?! Es kann eben nicht jeder den Wehrdienst verweigern, nicht jeder Gewissensgrund wurde und wird anerkannt, da bin ich sicher.

Nein, ich bleibe dabei: Ich bin gegen jede Wehrpflicht/Dienstpflicht.
Und auch nicht zuletzt: Haben unsere jungen Menschen noch nicht genug gelitten?!



Ihre Einlassungen zeigen nur, das Sie nichts verstanden haben. Zumindest nicht, was eine Gewissensprüfung ist.
Es ist keine Gesinnungsprüfung. Die Gewissenprüfung ist eine Prüfung, ob Sie nicht Argumente vorschieben, die nicht Ihrem Gewissen entspringen sondern lediglich eine Pflicht vermeiden sollen. Es wird die Ernsthaftigkeit Ihrer Gewissenentscheidung überprüft. Nicht WELCHE Art von Gewissen bzw. Gewissensgrund vorhanden ist.

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Vaccina | 01.08.2025 - 12:45

Zitat: von Torxuser
Zitat: von Vaccina
Da ich Kriegshandlungen und die Vorbereitung darauf ablehne, bin ich gegen jeglichen Zwangsdienst an der Waffe und kann daher die Petition, die das offen lässt, nicht mitzeichnen.

Es steht Ihnen frei, den Kriegsdienst zu verweigern.
Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) muss beim Karrierecenter der Bundeswehr eingereicht werden.



Vaccina: Wenn man das bedingungslose Recht hat, Wehrdienst zu verweigern- wozu gibt es dann eine Wehrpflicht? Wir alle älteren wissen, wie schwehr es zum Teil war, sich dem Wehrdienst zu verweigern, als die Wehrpflicht noch bestand. Und manch völlig untauglicher, wurde eingezogen, weil er sowieso nichts auf die Reihe brachte und keine Ahnung hatte, wie er da rauskommen kann und vom Wehrdienst dann auch noch traumatisiert.

Die genannten Gewissensgründe: Warum muss ich begründen, dass ich nicht an eine Waffe will?!
WELCHE Art von Gewissen zählt dann als begründet und welche Art von Gewissen nicht?! Es kann eben nicht jeder den Wehrdienst verweigern, nicht jeder Gewissensgrund wurde und wird anerkannt, da bin ich sicher.

Nein, ich bleibe dabei: Ich bin gegen jede Wehrpflicht/Dienstpflicht.
Und auch nicht zuletzt: Haben unsere jungen Menschen noch nicht genug gelitten?!

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Torxuser | 30.07.2025 - 10:37

Zitat: von Nutzer752261
Was machst du, wenn jemand mit einer Waffe vor dir steht? Schreist du dann auch: "Ich lehne Waffengewalt aber ab!" Meinst du dann, das bringt was?

Ich bin auch dagegen oder gegen Krieg, aber das ist leider nun mal die Welt, in der wir leben!



Kriegsdienstverweigerung schließt Notwehr oder Nothilfe nicht aus !
Aber beim Kriegsdienst begibt man sich absichtlich in Situationen, wo ein Gegner aktiv getötet werden soll. Also keine akute Nothilfe- oder Notwehrsituation.
Der Gegner kann dabei auch ein unbescholtener Wehrpflichtiger sein. Aus Gewissensgründen habe ich den Kriegsdienst selbst in den 80er-Jahren abgelehnt und dabei eine Gewissenprüfung erdulden müssen.

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Torxuser | 30.07.2025 - 10:31

Zitat: von Vaccina
Da ich Kriegshandlungen und die Vorbereitung darauf ablehne, bin ich gegen jeglichen Zwangsdienst an der Waffe und kann daher die Petition, die das offen lässt, nicht mitzeichnen.


Es steht Ihnen frei, den Kriegsdienst zu verweigern.
Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) muss beim Karrierecenter der Bundeswehr eingereicht werden.

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Nutzer752261 | 30.07.2025 - 08:21

Was machst du, wenn jemand mit einer Waffe vor dir steht? Schreist du dann auch: "Ich lehne Waffengewalt aber ab!" Meinst du dann, das bringt was?

Ich bin auch dagegen oder gegen Krieg, aber das ist leider nun mal die Welt, in der wir leben!

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