Ihr Text trieft nur so vor Menschenfeindlichkeit und sollte einfach gelöscht werden.
Es ist auch interessant, wie Sie in einer Ihrer Antworten kritisieren, dass der damaligen deutschen Bevölkerung vorgeworfen wird, die Nazis gewählt zu haben, jetzt aber genau das gleiche mit der afghanischen Bevölkerung tun. Das ist sehr heuchlerisch von Ihnen.
Habe Sie Zahlen dazu, wie viele Menschen sich gegen die Taliban gewehrt haben oder noch wehren? Wer bestimmt denn überhaupt, wer als das afghanische Volk gilt und wer nicht? Ihren Aussagen nach gibt es gar keine Teile des „afghanischen Volkes“, welche gegen die Taliban sind.
Also sind einfach alle Afghanen pro Taliban? Oder zählen die Menschen, die dagegen sind für Sie nicht als afghanisch? Fragen über Fragen, bei denen ich ganz ehrlich keine kohärenten Antworten erwarte.
Sie ignorieren auch völlig den größeren Kontext und den absolut Desolaten Zustand, in dem sich Afghanistan nach Jahren von Krieg und auch westlichen imperialistischen Invasionen befindend.
Aber darüber mit Ihnen zu reden scheint weder produktiv noch angenehm, also belassen wir das mal und kommen zu dem einfachsten sachlichen Punkt:
Es geht hier nicht um "das afghanische Volk". Es geht bei dieser Petition um Individuen! Um einzelne Menschen, die sich dafür entscheiden, ihr Leben zu retten, indem sie versuchen diesem Regime zu entkommen. Sie persönlich sind vielleicht der Meinung, jeder Mensch hat die Pflicht, Grausamkeit und Ungerechtigkeit zu bekämpfen (aber anscheinend auch nur innerhalb von staatlich gezogenen Linien auf Landkarten oder vagen Vorstellungen von Völkern), aber das Grundgesetz ist da deutlich anderer Meinung. Denn das sagt nicht, politisch verfolgte Menschen müssen dem Widerstand beitreten, es sagt "politisch verfolgte Menschen genießen Asylrecht."
Und ich denke, der deutsche Gesetzgeber zählt die rechtliche Absprechung von Menschenrechten und Einordnung als Ware, Haushalts- und Sexsklave und Brutkasten als politische Verfolgung.
Damit genießen afghanische Frauen also Asylrecht. Natürlich nicht nur die, aber auch die, und um die geht es hier ja.
Und ein Recht ist nur dann tatsächlich ein Recht, wenn es auch wahrgenommen werden kann. Menschen also Asylanträge, Visas o.Ä. pauschal zu verweigern, weil sie sich nicht in der richtigen Botschaft gemeldet haben, obwohl dies für sie Lebensgefahr bedeuten würde, widerspricht absolut dem Gedanken des Asylrechts.
Weiter kann man argumentieren, Asyl sollte überall beantragt werden, sofern man in irgendeiner Weise in Kontakt mit einer Behörde kommt, die über die grundlegende Kompetenz dazu verfügt. Und das sollte in jeder deutschen Botschaft der Fall sein.
Ob und weshalb solche Anträge und Dokumente dann genehmigt und ausgehändigt oder abgelegt werden, ist eine separate Frage. Aber der Ort der Antragstellung sollte nicht das entscheidende sein.
Kurz, afghanische Frauen und allgemein alle Menschen sollten global in jeder deutschen Botschaft deutsche Visa und Asyl beantragen können, weil jede deutsche Botschaft nunmal eine *deutsche* Botschaft ist. Und damit sollte jede deutsche Botschaft über die Kompetenz verfügen, jemandem die entsprechenden Dokumente bereitstellen zu können, um nach *Deutschland* zu reisen.
@ Dr. med. Anonym | gestern - 22:39
"Dr. med." ... wenn das mal keine Titelanmaßung ist ...
Zitat: von Dr. med. Anonym
Sie entscheiden sich wohl für eine sehr völkische Sichtweise.
Zitat: von Dr. med. Anonym
Wenn Sie ausgerechnet die Opfer eines menschenverachtenden Regimes, denen Tod und Folter droht, letztlich unmoralisches Handeln vorwerfen:
"Ein „Flüchten“ vor der Macht der Unterdrückung hilft da überhaupt nichts."
Für mich ein Beispiel von Täter-Opfer-Umkehr.
Zitat: von Dr. med. Anonym
Ich finde es übrigens völlig legitim eine ehrliche rationale Abwägungen zu treffen zwischen deutschen nationalen Interessen und Migration. In diesem Fall: Menschenrechte und Asylrecht sind natürlich ein wichtiger Aspekt!
Zitat: von Dr. med. Anonym
Zur groben Einordnung von Erwerbstätigkeit von Geflüchteten (!) nach 8 Jahren: Nach acht und mehr Jahren Aufenthalt haben geflüchtete Männer eine höhere Erwerbstätigenquote (86 Prozent) als die durchschnittliche männliche Bevölkerung in Deutschland (81 Prozent). Bei geflüchteten Frauen liegt die Quote deutlich niedriger (33 Prozent). (Laut IAB 10/2024) Davon wohl 41% geringer qualifiziert als im Heimatland.
Also, das ist jetzt frei erfunden. Da bitte ich um die Quellen. Ah, selber gefunden - reine Statistiklüge aus der linken Ecke. Da werden Dinge miteinander verglichen, die nicht mal ansatzweise gleich sind ... Statistische Relevanz? Nicht vorhanden. Aber schön verklausuliert, dass man für jede Zahl die jeweils "passende" Grundgesamtheit wählt. Und wird im weiteren Text direkt wieder oft gleich mehrmals mit anderen "Zahlen" versehen ...
Sie entscheiden sich wohl für eine sehr völkische Sichtweise. Wenn Sie ausgerechnet die Opfer eines menschenverachtenden Regimes, denen Tod und Folter droht, letztlich unmoralisches Handeln vorwerfen:
"Ein „Flüchten“ vor der Macht der Unterdrückung hilft da überhaupt nichts."
Für mich ein Beispiel von Täter-Opfer-Umkehr.
Ich finde es übrigens völlig legitim eine ehrliche rationale Abwägungen zu treffen zwischen deutschen nationalen Interessen und Migration. In diesem Fall: Menschenrechte und Asylrecht sind natürlich ein wichtiger Aspekt!
Zur groben Einordnung von Erwerbstätigkeit von Geflüchteten (!) nach 8 Jahren: Nach acht und mehr Jahren Aufenthalt haben geflüchtete Männer eine höhere Erwerbstätigenquote (86 Prozent) als die durchschnittliche männliche Bevölkerung in Deutschland (81 Prozent). Bei geflüchteten Frauen liegt die Quote deutlich niedriger (33 Prozent). (Laut IAB 10/2024) Davon wohl 41% geringer qualifiziert als im Heimatland.