Nutzer4902401 | Tue Sep 02 17:57:28 CEST 2025 - Tue Sep 02 17:57:28 CEST 2025

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer4902401

Da würde ich sogar sofort die Frage stellen, von was haben diese Leute diese letzten 12 oder 24 Monate ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelebt?


siehe Petition: beispielsweise Elterngeld bezogen

Siehe bisherige Diskussion, als auch Frau Google, Elterngeld/ Elternzeit wirkt sich nicht negativ auf die Ansprüche auf ALG1 aus! Die Ansprüche aus der Zeit vor dem Elterngeld werden quasi konserviert!

ALG1 ohne Elternzeit: Es zählt das Einkommen in den 12 Monater vor der Arbeitslosigkeit.
ALG1 mit Elternzeit: Es zählt das Einkommen in den 12 Monater vor der Elternzeit. Und dieser Anspruch bleibt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes erhalten, wenn man in der Zeit entweder Elternzeit nimmt oder wieder arbeitet. .

Sprich, Elternzeitnehmer sind da sogar privilegiert.

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer4902401
Weil das ALG1 nur dazu da ist, den totalen Absturz zu verhindern, bis man möglichst schnell einen neuen Job hat.

nein, "vor dem totalen Absturz zu bewahren", dafür ist das ALG II, das Bürgergeld da. Das ALG I hat eine andere Aufgabe.

So, welche denn?

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer4902401
Weil dann auch Leute etwas (bzw. mehr) bekämen, die die es nicht für nötig healten haben, die letzten 12 oder 24 Monate überhaupt zu arbeiten.

ich habe nur die Berechnung, nicht die Anspruchsgrundlage angesprochen. Die Anspruchsgrundlage ist heute schon und bliebe auch mit meinem Vorschlag immer dabei, dass in den letzten 30 Monaten 12 Monatsbeiträge gezahlt wurden. Wer also schon mehr als 18 Monate lang gar nicht gearbeitet hat, der hätte wie gehabt keinen Anspruch.


Öhhmmm????

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lerchenzunge | Tue Sep 02 11:05:23 CEST 2025 - Tue Sep 02 11:05:23 CEST 2025

Zitat: von Nutzer4902401

Da würde ich sogar sofort die Frage stellen, von was haben diese Leute diese letzten 12 oder 24 Monate ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelebt?


siehe Petition: beispielsweise Elterngeld bezogen

Zitat: von Nutzer4902401
Weil das ALG1 nur dazu da ist, den totalen Absturz zu verhindern, bis man möglichst schnell einen neuen Job hat.


nein, "vor dem totalen Absturz zu bewahren", dafür ist das ALG II, das Bürgergeld da. Das ALG I hat eine andere Aufgabe.

Zitat: von Nutzer4902401
Weil dann auch Leute etwas (bzw. mehr) bekämen, die die es nicht für nötig healten haben, die letzten 12 oder 24 Monate überhaupt zu arbeiten.



ich habe nur die Berechnung, nicht die Anspruchsgrundlage angesprochen. Die Anspruchsgrundlage ist heute schon und bliebe auch mit meinem Vorschlag immer dabei, dass in den letzten 30 Monaten 12 Monatsbeiträge gezahlt wurden. Wer also schon mehr als 18 Monate lang gar nicht gearbeitet hat, der hätte wie gehabt keinen Anspruch.

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Nutzer4902401 | Mon Sep 01 17:04:30 CEST 2025 - Mon Sep 01 17:04:30 CEST 2025

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer4902401

Dann müssten natürlich die Beiträge deutlich steigen. Dreifache Leistung, dreifache Kosten, dreifache Beiträge.


wenn das Durchschnittseinkommen aus einem dreimal längerem Zeitraum berücksichtigt wird, bedeutet das nicht dreifache Leistung.

Es bedeutet, dass Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 36 Monaten höher als in den letzten 12 Monaten war, mehr bekommen und Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 12 Monaten höher als in den letzten 36 Monaten war, weniger bekommen. In Summe erwarte ich, dass das kostenneutral wäre, aber eben fairer.


Das wäre eben nicht fairer. Weil dann auch Leute etwas (bzw. mehr) bekämen, die die es nicht für nötig gehalten haben, die letzten 12 oder 24 Monate überhaupt zu arbeiten. Und wer die letzten 36 Monate Vollzeit durchgeackert hat und eventuell auch die eine oder andere Lohnerhöhung hatte, bekäme weniger.

Da würde ich sogar sofort die Frage stellen, von was haben diese Leute diese letzten 12 oder 24 Monate ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelebt?

Aber all diese "Gerechtigkeits"-Scheindiskussion geht an allen springenden Punkten meilenweit vorbei. Weil das ALG1 nur dazu da ist, den totalen Absturz zu verhindern, bis man möglichst schnell einen neuen Job hat.

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lerchenzunge | Sun Aug 31 14:20:43 CEST 2025 - Sun Aug 31 14:20:43 CEST 2025

Zitat: von Nutzer4902401

Dann müssten natürlich die Beiträge deutlich steigen. Dreifache Leistung, dreifache Kosten, dreifache Beiträge.



wenn das Durchschnittseinkommen aus einem dreimal längerem Zeitraum berücksichtigt wird, bedeutet das nicht dreifache Leistung.

Es bedeutet, dass Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 36 Monaten höher als in den letzten 12 Monaten war, mehr bekommen und Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 12 Monaten höher als in den letzten 36 Monaten war, weniger bekommen. In Summe erwarte ich, dass das kostenneutral wäre, aber eben fairer.

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Nutzer4902401 | Sun Aug 31 06:42:53 CEST 2025 - Sun Aug 31 06:42:53 CEST 2025

@ lerchenzunge | heute - 00:32

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer4902401
Das ALG1 berechnet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Wer nur 8 Monate gearbeitet hat halt nur 8 Monate beitragspflichtiges Einkommen. Wer 12 Monate gearbeitet hat, hat 12. Wer 24 oder 30 gearbeitet hat, hat auch nur die letzten 12.

und genau da ist das Problem.

Da ist keines. Weil:

Zitat: von lerchenzunge
In dem Punkt, dass ich der Petition widerspreche in dem Wunsch, die Elternzeit, also eine beitragsfreie Zeit zu berücksichtigen, sind wir uns ja einig. Das ginge nicht.
Aber dass die Beitragszeit VOR der Elternzeit unberücksichtigt bleibt, ist ein Problem, es ist aber nur ein Spezialfall des ganz allgemeinen Problems, dass alle Beitragszeiten mehr als 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit unberücksichtigt bleiben.

Genau so ist das ALG1 angelegt. Dass eben die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit zählen.

Wobei sich Krankengeld, Elternzeit, usw. nicht leistungsmindernd auswirken.

Nochmal, das sind, bei Vorliegen der anderen Bedingungen, 60% bzw. 67% vom rechnerischen Netto des beitragspflichitgen Einkommens der letzten 12 Monate vor der Arbeitlosggkeit/ Krankheit/ Elternzeit.

Das ALG1 ist kein Kapitalsparprodukt.

Das ALG1 ist auf sehr beschränkte Bezugsdauer ausgelegt. Deswegen sind ja auch die Beiträge wesentlich geringer als bei der RV.

Zitat: von lerchenzunge
Und da meine ich, muss sich was ändern. Als "kleine" Lösung könnte man einen längeren Zeitraum als 12 Monate, zB. die letzten 36 oder 60 Monate berücksichtigen. Oder eben die "große" Lösung alle Beitrags- und Bezugszeiten im gesamten Arbeitsleben. Was aus meiner Sicht die optimale Lösung wäre.

Dann müssten natürlich die Beiträge deutlich steigen. Dreifache Leistung, dreifache Kosten, dreifache Beiträge. Und das Niveau würde real sogar sinken. Weil die Allermeisten vor 3 Monaten weniger verdient haben als heute.

Zitat: von lerchenzunge
Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass manche Empfänger, nämlich die mit kurzen oder oft unterbrochenen Beitragszeiten, gemäß meinem Vorschlag schlechter gestellt wären. Dazu aber sage ich "it's not a bug, it's a feature", das strebe ich damit ausdrücklich an. Die Lösung sollte insgesamt kostenneutral sein, nur eben "fairer", nämlich Menschen mit langen Beitragszeiten in ihrem Leben besser stellen, ausdrücklich zu Lasten von Menschen mit kurzen Beitragszeiten...

Das muss man der Petentin auch sagen. Dass das eben an den unterbrochenen Beitragszeiten vor der Elternzeit liegt. Und nicht an der Elternzeit.

Und wieso soll das "kostenneutral" sein?

Nochmal, Rente ist auf langen Bezug ausgelegt. Das ALG1 ausdrücklich nicht.

Zitat: von lerchenzunge
Und ja, um Bürgergeld geht es hier nicht. Aber den Ansatz, Menschen, die lange Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, besser zu stellen als Menschen mit kurzer Erwerbshistorie und/oder mit langen Bezugszeiten, den halte ich ebenso auch für das BG geboten.


Nö. Das BG ist eben was Anderes als die Rente. Wer "zu wenig" Rente bekommt, bekommt GruSi im Alter. Wer "zu wenige" Entgeltpunkte erworben hat, hat das in der Regel selbst zu verantworten - das Falsche gelernt, gar nichts gelernt, zu viel Teilzeit, zu wenig Vollzeit, zu wenig Zeit.

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lerchenzunge | Sun Aug 31 00:32:55 CEST 2025 - Sun Aug 31 00:32:55 CEST 2025

Zitat: von Nutzer4902401
Das ALG1 berechnet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Wer nur 8 Monate gearbeitet hat halt nur 8 Monate beitragspflichtiges Einkommen. Wer 12 Monate gearbeitet hat, hat 12. Wer 24 oder 30 gearbeitet hat, hat auch nur die letzten 12.



und genau da ist das Problem.

In dem Punkt, dass ich der Petition widerspreche in dem Wunsch, die Elternzeit, also eine beitragsfreie Zeit zu berücksichtigen, sind wir uns ja einig. Das ginge nicht.
Aber dass die Beitragszeit VOR der Elternzeit unberücksichtigt bleibt, ist ein Problem, es ist aber nur ein Spezialfall des ganz allgemeinen Problems, dass alle Beitragszeiten mehr als 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit unberücksichtigt bleiben.

Und da meine ich, muss sich was ändern. Als "kleine" Lösung könnte man einen längeren Zeitraum als 12 Monate, zB. die letzten 36 oder 60 Monate berücksichtigen. Oder eben die "große" Lösung alle Beitrags- und Bezugszeiten im gesamten Arbeitsleben. Was aus meiner Sicht die optimale Lösung wäre.

Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass manche Empfänger, nämlich die mit kurzen oder oft unterbrochenen Beitragszeiten, gemäß meinem Vorschlag schlechter gestellt wären. Dazu aber sage ich "it's not a bug, it's a feature", das strebe ich damit ausdrücklich an. Die Lösung sollte insgesamt kostenneutral sein, nur eben "fairer", nämlich Menschen mit langen Beitragszeiten in ihrem Leben besser stellen, ausdrücklich zu Lasten von Menschen mit kurzen Beitragszeiten...


Und ja, um Bürgergeld geht es hier nicht. Aber den Ansatz, Menschen, die lange Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, besser zu stellen als Menschen mit kurzer Erwerbshistorie und/oder mit langen Bezugszeiten, den halte ich ebenso auch für das BG geboten.

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Nutzer4902401 | Fri Aug 29 17:41:28 CEST 2025 - Fri Aug 29 17:41:28 CEST 2025

@ lerchenzunge | heute - 10:57

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Nutzer4902401
Das Leben besteht aus Risiken.


richtig. Und um Risiken abzufedern, gibt es Versicherungen. Daher nennt es sich auch ArbeitslosenVERSICHERUNG. Hier ist es sogar eine Pflichtversicherung.
Hier geht es nicht um Sozialtransferleistungen (wie beim Bürgergeld), sondern um Versicherungsleistungen bzw. um Versicherungsbedingungen.

Das ist leider ein grober Denkfehler.

Elterngeld ist eben keine "Arbeit", aber die AV-Beiträge trägt der Bund. Die Höhe des ALG I wird nach der Elternzeit in der Regel auf Grundlage des versicherungspflichtigen Einkommens vor der Elternzeit berechnet. Wo genau ist jetzt das Problem? Ach so, die Petentin hat schon vor der Elternzeit die Voraussetzungen für das ALG1 nicht erfüllt. Sprich, sie dank dieser fiktiven Berechnung dank Elternzeit sogar mehr bekommt als wenn sie direkt am Tag vor der Elternzeit oder auch ohne Nachwuchs arbeitslos geworden wäre.

Das Arbeitslosengeld, das Krankengeld, das Elterngeld sind Lohnersatzleistungen. Mit einer Lohnersatzleistung Ansprüche auf weitere Lohnersatzleistungen erwerben wollen? Ernsthaft?

Zitat: von lerchenzunge
Und da muss schon die Frage gestellt werden, warum nur die Beitragszahlungen der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden! Man stelle sich das mal auf die Rentenversicherung übertragen vor, es würde die Rente unabhängig von Einzahlungsdauer und -höhe in den Berufsjahren berechnet, sondern einzig und allein am Einkommen im letzten Jahr vor der Verrentung... Wer sein Leben lang eingezahlt hat, aber kurz vor Verrentung in Teilzeit geht, bekommt eine niedrige Rente, wer nur sporadisch eingezahlt hat, aber im letzten Jahr vor Verrentung gut bezahlt war, bekommt eine hohe Rente... Eine derart unfaire Regel würde ganz zu Recht einen Aufschrei der Entrüstung auslösen.

Das ALG1 wird für alle so berechnet!

Das ALG1 ist eine Lohnersatzleistung. Und keine Hängematte. Und keine Vollkasko. Es soll den Empfängern finanziell den Rücken freihalten, während sie ASAP einen neuen Job suchen. Das ALG1 berechnet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Wer nur 8 Monate gearbeitet hat halt nur 8 Monate beitragspflichtiges Einkommen. Wer 12 Monate gearbeitet hat, hat 12. Wer 24 oder 30 gearbeitet hat, hat auch nur die letzten 12.

Die gesetzliche Rente ist eine ganz andere Nummer. Die berechnet sich nach den Entgeltpunkten.

Zitat: von lerchenzunge
Auch die Anspruchshöhe im ALG I (und meine Ansicht nach auch das Bürgergeld) sollte unter Berücksichtigung der _gesamten_ lebenslangen Einzahlungshöhe berechnet werden, nicht nur anhand der letzten 12 Monate. Dh. es sollte betrachtet werden, wie lange und welcher Höhe eingezahlt wurde und wie lange und in welcher Höhe schon Leistungen bezogen wurden.


Und noch mehr grobe Irrtümer über die solidarisch verfassten Systeme.

"Bürgergeld" hat mit all dem gar nichts zu tun. Weil das beitragsunabhängig gezahlt wird. Wenn eben z.B. ALG1 oder Rente nicht reichen sollten. Aber dann hatte der Empfänger eben von vornherein schon mal nicht ausreichend Ansprüche erarbeitet. Trotzdem bekommt er (oder sie) "mehr" als ihm oder ihr eigentlich "zusteht" nach Ihrer Einlassung.

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lerchenzunge | Fri Aug 29 10:57:29 CEST 2025 - Fri Aug 29 10:57:29 CEST 2025

Zitat: von Nutzer4902401
Das Leben besteht aus Risiken.



richtig. Und um Risiken abzufedern, gibt es Versicherungen. Daher nennt es sich auch ArbeitslosenVERSICHERUNG. Hier ist es sogar eine Pflichtversicherung.
Hier geht es nicht um Sozialtransferleistungen (wie beim Bürgergeld), sondern um Versicherungsleistungen bzw. um Versicherungsbedingungen.

Und da muss schon die Frage gestellt werden, warum nur die Beitragszahlungen der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden! Man stelle sich das mal auf die Rentenversicherung übertragen vor, es würde die Rente unabhängig von Einzahlungsdauer und -höhe in den Berufsjahren berechnet, sondern einzig und allein am Einkommen im letzten Jahr vor der Verrentung... Wer sein Leben lang eingezahlt hat, aber kurz vor Verrentung in Teilzeit geht, bekommt eine niedrige Rente, wer nur sporadisch eingezahlt hat, aber im letzten Jahr vor Verrentung gut bezahlt war, bekommt eine hohe Rente... Eine derart unfaire Regel würde ganz zu Recht einen Aufschrei der Entrüstung auslösen.

Auch die Anspruchshöhe im ALG I (und meine Ansicht nach auch das Bürgergeld) sollte unter Berücksichtigung der _gesamten_ lebenslangen Einzahlungshöhe berechnet werden, nicht nur anhand der letzten 12 Monate. Dh. es sollte betrachtet werden, wie lange und welcher Höhe eingezahlt wurde und wie lange und in welcher Höhe schon Leistungen bezogen wurden.

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Nutzer4902401 | Wed Aug 27 20:03:47 CEST 2025 - Wed Aug 27 20:03:47 CEST 2025

Auf dem Eingangsthread blockiert mal wieder das System. Ist dieser Bug immer noch nicht korrigiert?

Ablehnung.

1. Das Leben besteht aus Risiken. Und das Beschäftigungsrisiko besteht immer. Egal ob Elternzeit oder nicht.

2. Wie kann man nach der Elternzeit in eine finanzielle Lücke fallen? Wenn beide wieder arbeiten und verdienen wie vor der Elternzeit?

3. Elternzeit ist kein Arbeitsplatzverlust. Im Gegenteil, der Arbeitsplatz ist weiterhin garantiert. Außer natürlich im Fall von Insolvenz und Co. Aber dann gilt Punkt 1. Nur dass junge Eltern in Sozialplänen ganz oben stehen, da also auch priviligiert sind.

4. Man (besser der Steuerzahler) hat ja während der Elternzeit auch geringere Beiträge in die AV eingezahlt. Das sind schlicht beitragsfreie Leistungen. Nicht nur das, man hat auch noch das Elterngeld selbst bekommen. Auch vom Steuerzahler.

5. Und wieder mal, es ist nie genug, egal wie viel Geld man "vom Staat" bekommt.

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