Zitat: von lerchenzungeZitat: von Nutzer4902401
Da würde ich sogar sofort die Frage stellen, von was haben diese Leute diese letzten 12 oder 24 Monate ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelebt?
siehe Petition: beispielsweise Elterngeld bezogen
Zitat: von lerchenzungeZitat: von Nutzer4902401
Weil das ALG1 nur dazu da ist, den totalen Absturz zu verhindern, bis man möglichst schnell einen neuen Job hat.
nein, "vor dem totalen Absturz zu bewahren", dafür ist das ALG II, das Bürgergeld da. Das ALG I hat eine andere Aufgabe.
Zitat: von lerchenzungeZitat: von Nutzer4902401
Weil dann auch Leute etwas (bzw. mehr) bekämen, die die es nicht für nötig healten haben, die letzten 12 oder 24 Monate überhaupt zu arbeiten.
ich habe nur die Berechnung, nicht die Anspruchsgrundlage angesprochen. Die Anspruchsgrundlage ist heute schon und bliebe auch mit meinem Vorschlag immer dabei, dass in den letzten 30 Monaten 12 Monatsbeiträge gezahlt wurden. Wer also schon mehr als 18 Monate lang gar nicht gearbeitet hat, der hätte wie gehabt keinen Anspruch.
Öhhmmm????
Zitat: von Nutzer4902401
Da würde ich sogar sofort die Frage stellen, von was haben diese Leute diese letzten 12 oder 24 Monate ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelebt?
Zitat: von Nutzer4902401
Weil das ALG1 nur dazu da ist, den totalen Absturz zu verhindern, bis man möglichst schnell einen neuen Job hat.
Zitat: von Nutzer4902401
Weil dann auch Leute etwas (bzw. mehr) bekämen, die die es nicht für nötig healten haben, die letzten 12 oder 24 Monate überhaupt zu arbeiten.
ich habe nur die Berechnung, nicht die Anspruchsgrundlage angesprochen. Die Anspruchsgrundlage ist heute schon und bliebe auch mit meinem Vorschlag immer dabei, dass in den letzten 30 Monaten 12 Monatsbeiträge gezahlt wurden. Wer also schon mehr als 18 Monate lang gar nicht gearbeitet hat, der hätte wie gehabt keinen Anspruch.
Zitat: von lerchenzungeZitat: von Nutzer4902401
Dann müssten natürlich die Beiträge deutlich steigen. Dreifache Leistung, dreifache Kosten, dreifache Beiträge.
wenn das Durchschnittseinkommen aus einem dreimal längerem Zeitraum berücksichtigt wird, bedeutet das nicht dreifache Leistung.
Es bedeutet, dass Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 36 Monaten höher als in den letzten 12 Monaten war, mehr bekommen und Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 12 Monaten höher als in den letzten 36 Monaten war, weniger bekommen. In Summe erwarte ich, dass das kostenneutral wäre, aber eben fairer.
Das wäre eben nicht fairer. Weil dann auch Leute etwas (bzw. mehr) bekämen, die die es nicht für nötig gehalten haben, die letzten 12 oder 24 Monate überhaupt zu arbeiten. Und wer die letzten 36 Monate Vollzeit durchgeackert hat und eventuell auch die eine oder andere Lohnerhöhung hatte, bekäme weniger.
Da würde ich sogar sofort die Frage stellen, von was haben diese Leute diese letzten 12 oder 24 Monate ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen gelebt?
Aber all diese "Gerechtigkeits"-Scheindiskussion geht an allen springenden Punkten meilenweit vorbei. Weil das ALG1 nur dazu da ist, den totalen Absturz zu verhindern, bis man möglichst schnell einen neuen Job hat.
Zitat: von Nutzer4902401
Dann müssten natürlich die Beiträge deutlich steigen. Dreifache Leistung, dreifache Kosten, dreifache Beiträge.
wenn das Durchschnittseinkommen aus einem dreimal längerem Zeitraum berücksichtigt wird, bedeutet das nicht dreifache Leistung.
Es bedeutet, dass Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 36 Monaten höher als in den letzten 12 Monaten war, mehr bekommen und Menschen, deren Durchschnittseinkommen in den letzten 12 Monaten höher als in den letzten 36 Monaten war, weniger bekommen. In Summe erwarte ich, dass das kostenneutral wäre, aber eben fairer.
@ lerchenzunge | heute - 00:32
Zitat: von lerchenzungeZitat: von Nutzer4902401
Das ALG1 berechnet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Wer nur 8 Monate gearbeitet hat halt nur 8 Monate beitragspflichtiges Einkommen. Wer 12 Monate gearbeitet hat, hat 12. Wer 24 oder 30 gearbeitet hat, hat auch nur die letzten 12.
und genau da ist das Problem.
Zitat: von lerchenzunge
In dem Punkt, dass ich der Petition widerspreche in dem Wunsch, die Elternzeit, also eine beitragsfreie Zeit zu berücksichtigen, sind wir uns ja einig. Das ginge nicht.
Aber dass die Beitragszeit VOR der Elternzeit unberücksichtigt bleibt, ist ein Problem, es ist aber nur ein Spezialfall des ganz allgemeinen Problems, dass alle Beitragszeiten mehr als 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit unberücksichtigt bleiben.
Zitat: von lerchenzunge
Und da meine ich, muss sich was ändern. Als "kleine" Lösung könnte man einen längeren Zeitraum als 12 Monate, zB. die letzten 36 oder 60 Monate berücksichtigen. Oder eben die "große" Lösung alle Beitrags- und Bezugszeiten im gesamten Arbeitsleben. Was aus meiner Sicht die optimale Lösung wäre.
Zitat: von lerchenzunge
Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass manche Empfänger, nämlich die mit kurzen oder oft unterbrochenen Beitragszeiten, gemäß meinem Vorschlag schlechter gestellt wären. Dazu aber sage ich "it's not a bug, it's a feature", das strebe ich damit ausdrücklich an. Die Lösung sollte insgesamt kostenneutral sein, nur eben "fairer", nämlich Menschen mit langen Beitragszeiten in ihrem Leben besser stellen, ausdrücklich zu Lasten von Menschen mit kurzen Beitragszeiten...
Zitat: von lerchenzunge
Und ja, um Bürgergeld geht es hier nicht. Aber den Ansatz, Menschen, die lange Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, besser zu stellen als Menschen mit kurzer Erwerbshistorie und/oder mit langen Bezugszeiten, den halte ich ebenso auch für das BG geboten.
Nö. Das BG ist eben was Anderes als die Rente. Wer "zu wenig" Rente bekommt, bekommt GruSi im Alter. Wer "zu wenige" Entgeltpunkte erworben hat, hat das in der Regel selbst zu verantworten - das Falsche gelernt, gar nichts gelernt, zu viel Teilzeit, zu wenig Vollzeit, zu wenig Zeit.
Zitat: von Nutzer4902401
Das ALG1 berechnet sich nach dem beitragspflichtigen Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate. Wer nur 8 Monate gearbeitet hat halt nur 8 Monate beitragspflichtiges Einkommen. Wer 12 Monate gearbeitet hat, hat 12. Wer 24 oder 30 gearbeitet hat, hat auch nur die letzten 12.
und genau da ist das Problem.
In dem Punkt, dass ich der Petition widerspreche in dem Wunsch, die Elternzeit, also eine beitragsfreie Zeit zu berücksichtigen, sind wir uns ja einig. Das ginge nicht.
Aber dass die Beitragszeit VOR der Elternzeit unberücksichtigt bleibt, ist ein Problem, es ist aber nur ein Spezialfall des ganz allgemeinen Problems, dass alle Beitragszeiten mehr als 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit unberücksichtigt bleiben.
Und da meine ich, muss sich was ändern. Als "kleine" Lösung könnte man einen längeren Zeitraum als 12 Monate, zB. die letzten 36 oder 60 Monate berücksichtigen. Oder eben die "große" Lösung alle Beitrags- und Bezugszeiten im gesamten Arbeitsleben. Was aus meiner Sicht die optimale Lösung wäre.
Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass manche Empfänger, nämlich die mit kurzen oder oft unterbrochenen Beitragszeiten, gemäß meinem Vorschlag schlechter gestellt wären. Dazu aber sage ich "it's not a bug, it's a feature", das strebe ich damit ausdrücklich an. Die Lösung sollte insgesamt kostenneutral sein, nur eben "fairer", nämlich Menschen mit langen Beitragszeiten in ihrem Leben besser stellen, ausdrücklich zu Lasten von Menschen mit kurzen Beitragszeiten...
Und ja, um Bürgergeld geht es hier nicht. Aber den Ansatz, Menschen, die lange Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, besser zu stellen als Menschen mit kurzer Erwerbshistorie und/oder mit langen Bezugszeiten, den halte ich ebenso auch für das BG geboten.
@ lerchenzunge | heute - 10:57
Zitat: von lerchenzungeZitat: von Nutzer4902401
Das Leben besteht aus Risiken.
richtig. Und um Risiken abzufedern, gibt es Versicherungen. Daher nennt es sich auch ArbeitslosenVERSICHERUNG. Hier ist es sogar eine Pflichtversicherung.
Hier geht es nicht um Sozialtransferleistungen (wie beim Bürgergeld), sondern um Versicherungsleistungen bzw. um Versicherungsbedingungen.
Zitat: von lerchenzunge
Und da muss schon die Frage gestellt werden, warum nur die Beitragszahlungen der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden! Man stelle sich das mal auf die Rentenversicherung übertragen vor, es würde die Rente unabhängig von Einzahlungsdauer und -höhe in den Berufsjahren berechnet, sondern einzig und allein am Einkommen im letzten Jahr vor der Verrentung... Wer sein Leben lang eingezahlt hat, aber kurz vor Verrentung in Teilzeit geht, bekommt eine niedrige Rente, wer nur sporadisch eingezahlt hat, aber im letzten Jahr vor Verrentung gut bezahlt war, bekommt eine hohe Rente... Eine derart unfaire Regel würde ganz zu Recht einen Aufschrei der Entrüstung auslösen.
Zitat: von lerchenzunge
Auch die Anspruchshöhe im ALG I (und meine Ansicht nach auch das Bürgergeld) sollte unter Berücksichtigung der _gesamten_ lebenslangen Einzahlungshöhe berechnet werden, nicht nur anhand der letzten 12 Monate. Dh. es sollte betrachtet werden, wie lange und welcher Höhe eingezahlt wurde und wie lange und in welcher Höhe schon Leistungen bezogen wurden.
Und noch mehr grobe Irrtümer über die solidarisch verfassten Systeme.
"Bürgergeld" hat mit all dem gar nichts zu tun. Weil das beitragsunabhängig gezahlt wird. Wenn eben z.B. ALG1 oder Rente nicht reichen sollten. Aber dann hatte der Empfänger eben von vornherein schon mal nicht ausreichend Ansprüche erarbeitet. Trotzdem bekommt er (oder sie) "mehr" als ihm oder ihr eigentlich "zusteht" nach Ihrer Einlassung.
Zitat: von Nutzer4902401
Das Leben besteht aus Risiken.
richtig. Und um Risiken abzufedern, gibt es Versicherungen. Daher nennt es sich auch ArbeitslosenVERSICHERUNG. Hier ist es sogar eine Pflichtversicherung.
Hier geht es nicht um Sozialtransferleistungen (wie beim Bürgergeld), sondern um Versicherungsleistungen bzw. um Versicherungsbedingungen.
Und da muss schon die Frage gestellt werden, warum nur die Beitragszahlungen der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit berücksichtigt werden! Man stelle sich das mal auf die Rentenversicherung übertragen vor, es würde die Rente unabhängig von Einzahlungsdauer und -höhe in den Berufsjahren berechnet, sondern einzig und allein am Einkommen im letzten Jahr vor der Verrentung... Wer sein Leben lang eingezahlt hat, aber kurz vor Verrentung in Teilzeit geht, bekommt eine niedrige Rente, wer nur sporadisch eingezahlt hat, aber im letzten Jahr vor Verrentung gut bezahlt war, bekommt eine hohe Rente... Eine derart unfaire Regel würde ganz zu Recht einen Aufschrei der Entrüstung auslösen.
Auch die Anspruchshöhe im ALG I (und meine Ansicht nach auch das Bürgergeld) sollte unter Berücksichtigung der _gesamten_ lebenslangen Einzahlungshöhe berechnet werden, nicht nur anhand der letzten 12 Monate. Dh. es sollte betrachtet werden, wie lange und welcher Höhe eingezahlt wurde und wie lange und in welcher Höhe schon Leistungen bezogen wurden.
Auf dem Eingangsthread blockiert mal wieder das System. Ist dieser Bug immer noch nicht korrigiert?
Ablehnung.
1. Das Leben besteht aus Risiken. Und das Beschäftigungsrisiko besteht immer. Egal ob Elternzeit oder nicht.
2. Wie kann man nach der Elternzeit in eine finanzielle Lücke fallen? Wenn beide wieder arbeiten und verdienen wie vor der Elternzeit?
3. Elternzeit ist kein Arbeitsplatzverlust. Im Gegenteil, der Arbeitsplatz ist weiterhin garantiert. Außer natürlich im Fall von Insolvenz und Co. Aber dann gilt Punkt 1. Nur dass junge Eltern in Sozialplänen ganz oben stehen, da also auch priviligiert sind.
4. Man (besser der Steuerzahler) hat ja während der Elternzeit auch geringere Beiträge in die AV eingezahlt. Das sind schlicht beitragsfreie Leistungen. Nicht nur das, man hat auch noch das Elterngeld selbst bekommen. Auch vom Steuerzahler.
5. Und wieder mal, es ist nie genug, egal wie viel Geld man "vom Staat" bekommt.