Zitat: von Nutzer4350322
Parteilose Richter, die nicht von den Regierungsparteien ins BVG lanciert werden, sind das Mindeste, damit das BVG seine Kontrollfunktion unbefangen über die Bundesregierung ausüben kann. Warum schafft das sogar die Türkei, aber nicht Deutschland ?
Wo ist da was anderes?
Jemand der sein Partbuch temp. abgibt ist NICHT neutraler als derjenige der sein Parteibuch noch hat.
Hier wird eine Sau durch das Dorf getrieben ohne Sinn und Verstand.
Ich finde es eher verschleiern wenn jemand sein Parteibuch abgibt weil er eine Richteramt annimmt.
Nichts anderes wird in diesen Ländern getan. Das Parlament wählt immer noch und ja das Parlament wählt wen Sie für richtig empfindet.
Die ganze Diskussion ist Humbug und hat nur das Zeil unseren Staat zu destabilisieren. .... Sonst nichts!!!
Welchen anderen Grund hat es ausser den Leuten diesen Unfug in den Kopf einzureden. Unser GG verpflichtet Neutralität, das Gesetz über Bundesverfassungsgericht gibt strenge Vorgaben..... und nun gibt es Leute hier die sagen man soll das Parteibuch ab geben weil dann der Richter plötzlich über Nacht "neutraler" wird?
So ein Humbug und zeigt wie schön man Leute aufhetzen kann mit NICHTS!
Parteilose Richter, die nicht von den Regierungsparteien ins BVG lanciert werden, sind das Mindeste, damit das BVG seine Kontrollfunktion unbefangen über die Bundesregierung ausüben kann. Warum schafft das sogar die Türkei, aber nicht Deutschland ?
Zitat: von Nutzer5486767
@ 18343 gestern 22:48
Ich plädiere weiterhin dafür KI aus der Diskussion in Foren herauszuhalten. Zur Vorbereitung eines Beitrags, von mir aus, wenn es hilft.
Über Lernprozesse benötige ich keine Aufklärung. Die habe auch ich durchlaufen ohne meine Prinzipien über Bord werfen zu müssen. Mathematik hilft da nicht immer weiter.
Sie meinen weiter:
„Das Parlament ist dafür da, das die regionalen Vertreter nach Besten und Gewissen die ausgearbeitet Entscheidung für Ihren Wahlkreis und man nach Besten und Gewissen eine Entscheidung treffen folgend Position der Partei für die man gewählt wurde trifft.
Da ist kein Zwang und das ist normale Entscheidungsfindung.“
In dem Prozedere zur Letzten Wahl einer Verfassungsrichterin sehe ich keine „normale Entscheidungsfindung“
Die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht darf sich nicht, wie Sie meinen, an regionalen Gesichtspunkten und Wahlkreisinteressen orientieren. Hier sind die Abgeordneten dem ganzen Volke gegenüber verpflichtet.
Wenn parteipolitische Positionen, noch dazu eingegrenzte Einzelmeinungen, wie zuletzt, die an der fachlichen Kompetenz ausgerichtete Empfehlung des Wahlausschusses torpedieren dann ist das nicht „normal“ und in meinen Augen auch nicht legitimiert.
Hab in den anderen Diskussionzweig was dazu geschrieben. Man kann ein ganz logische Begründung aufbauen waeum.man sich weigert die letzte Kandidatin zu wählen.
Natürlich sind die Abgeordneten verpflichtet mach besten Wissen und Gewissen zu handeln .... und natürlich im Sinne des Volkes. Die Verfassungsrichter müssen mit 2/3 Mehrheit gewählt werden im BT und BR ... genau um eine breite demokratische Legitimation zu haben. Wie definieren Sie denn wie man der ganzen Bevölkerung dienlich ist als Abgeordneter. Man kann 630 Abgeordnete fragt bekommt 630 Antworten und wenn man die Bevölkerung fragt bekommt man 83.5 Millionen Antworten. Man handelt wie man es für richtig empfindet und wie man es für das beste für die Bevölkerung hält.
Bei der Verfassungrichterwahl spielt Wahlkreis weniger eine Rolle, aber mal absurdes Beispiel.
Eine Richter sagt das die Bundesrepublik Deutschland sich eine neue Verfassung geben kann (faktisch richtig), und Ostdeutschland nicht mehr als Teil Deutschland ansehen kann und das dies die perfekte Lösung wäre um den Konflikt mit Russland zu beenden. Frage ... Würden Sie einen solchen Richter wählen wenn Sie in Thüringen einen Wahlkreis hätten? Jemand in Bayern könnte es als Beste Lösung für Gesamtdeutschland vielleicht ansehen....
Könnte er als Verfassungsrixhter das machen .... aber wer auf solche Ideen kommt ... wer weiss wie er anstimmt wenn Fanatiker an die Macht kommen.
Bei der letzten Wahl war der Fehler das der Wahlausschuss und der Fraktionsvorsitzende nicht vorher nach dem Rückhalt für einen Kandidatin in der eigenen Fraktion gesichert haben.
Jedes Fraktionsmitglied weiß, das es nicht Schlechteres gibt für die eigene Fraktion als uneinig da zustehen, aber Uneinigkeit kann es geben und mamchmal kann man Uneinigkeit nicht beheben oder vermeiden.
Man kann aber vorbereitet sein wenn man Uneinig ist und eine Show vermeiden auf die, die Presse sich stürzt.
@ 18343 gestern 22:48
Ich plädiere weiterhin dafür KI aus der Diskussion in Foren herauszuhalten. Zur Vorbereitung eines Beitrags, von mir aus, wenn es hilft.
Über Lernprozesse benötige ich keine Aufklärung. Die habe auch ich durchlaufen ohne meine Prinzipien über Bord werfen zu müssen. Mathematik hilft da nicht immer weiter.
Sie meinen weiter:
„Das Parlament ist dafür da, das die regionalen Vertreter nach Besten und Gewissen die ausgearbeitet Entscheidung für Ihren Wahlkreis und man nach Besten und Gewissen eine Entscheidung treffen folgend Position der Partei für die man gewählt wurde trifft.
Da ist kein Zwang und das ist normale Entscheidungsfindung.“
In dem Prozedere zur Letzten Wahl einer Verfassungsrichterin sehe ich keine „normale Entscheidungsfindung“
Die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht darf sich nicht, wie Sie meinen, an regionalen Gesichtspunkten und Wahlkreisinteressen orientieren. Hier sind die Abgeordneten dem ganzen Volke gegenüber verpflichtet.
Wenn parteipolitische Positionen, noch dazu eingegrenzte Einzelmeinungen, wie zuletzt, die an der fachlichen Kompetenz ausgerichtete Empfehlung des Wahlausschusses torpedieren dann ist das nicht „normal“ und in meinen Augen auch nicht legitimiert.
Parteilose Richter wären schon mal eine gute Voraussetzung fürs BVG und den Rechtsstaat. Doch wie wird man Richter ? In der Regel nur mit dem passenden Parteibuch. So stellt die Regierung sicher, daß sie nicht für verfassungswidrige Politik angeklagt wird, was übrigens im Bedarfsfall das BVG auch selbstständig vornehmen sollte, da man das offenar von einem Bundestag überproportional mit Juristen besetzt nicht erwarten kann, obwohl das die Aufgabe der Opposition mit wäre. Stattdessen verhilft sogar die Linke einem Blackrocker ud SozIalkahlschläger ins Kanzleramt, was die CDU-Basis noch verhindern wollte, um es bei der Bevölkerung nicht endgültig als Partei zu vergeigen.
@Nutzer18343 | gestern - 19:00 & Nutzer5486767 | gestern - 20:18 :
Mißverständnis: nicht KI als Richter, sondern als Auswahlautomat für Richter; also nichtmal KI, sondern ein klassisches Expertensystem, das ein Eignungsranking ausspuckt, das dann von oben nach unten abgearbeitet wird: "Möchten Sie?" - Falls nein, den Nächsten fragen.
Zitat: von Nutzer5486767
@ 18343 heute 19:00
Sie meinen:
„Bezüglich KI: Spielt keine Rolle. Die KI schreibt was man will. Man kann KI Argumente genauso gut zerreißen wie Nicht-KI Argumente. Wer das nicht kann sollte sich fragen ob sein Standpunkt haltbar ist und/oder ob man vielleicht einfach falsch liegt.“
Wenn KI keine Rolle spielt und nur schreibt was man will dann könnte man deren Nutzung gleich sein lassen und schreiben was man selbst denkt. Das wäre ehrlicher und für die Diskussion unter Menschen hilfreicher. Meine ich jedenfalls,
Zitat: von Nutzer5486767
Ob man selbst einen haltbaren Standpunkt vertritt hängt mit Sicherheit nicht davon ab, ob man KI Argumentation auseinander nehmen kann oder nicht. Im Endeffekt entscheidet die eigene Einstellung zur Sache darüber, ob der Standpunkt haltbar ist und bleibt..
Zitat: von Nutzer5486767
Zu Ihrer Frage:
„Was macht der Ausschuss dann?“
Der macht sich zunächst bei seinen Vorschlägen noch Gedanken zur fachlichen Kompetenz, die dann im weiteren parlamentarischen Verfahren offensichtlich nicht mehr von Bedeutung sein müssen.
Ist das durch Legitimation abgedeckt?
Ich denke nein.
Alles was im Parlament entschieden wird, wird ausgearbeitet zuerst in Ausschüsse.
Das Parlament ist dafür da, das die regionalen Vertreter nach Besten und Gewissen die ausgearbeitet Entscheidung für Ihren Wahlkreis und man nach Besten und Gewissen eine Entscheidung treffen folgend Position der Partei für die man gewählt wurde trifft.
Da ist kein Zwang und das ist normale Entscheidungsfindung.
@ 18343 heute 19:00
Sie meinen:
„Bezüglich KI: Spielt keine Rolle. Die KI schreibt was man will. Man kann KI Argumente genauso gut zerreißen wie Nicht-KI Argumente. Wer das nicht kann sollte sich fragen ob sein Standpunkt haltbar ist und/oder ob man vielleicht einfach falsch liegt.“
Wenn KI keine Rolle spielt und nur schreibt was man will dann könnte man deren Nutzung gleich sein lassen und schreiben was man selbst denkt. Das wäre ehrlicher und für die Diskussion unter Menschen hilfreicher. Meine ich jedenfalls,
Ob man selbst einen haltbaren Standpunkt vertritt hängt mit Sicherheit nicht davon ab, ob man KI Argumentation auseinander nehmen kann oder nicht. Im Endeffekt entscheidet die eigene Einstellung zur Sache darüber, ob der Standpunkt haltbar ist und bleibt..
Nur insofern spielt KI tatsächlich, jedenfalls für mich, keine Rolle.
Ich finde es daher weiterhin bedauerlich, dass hier KI Texte eingeführt werden.
Zu Ihrer Frage:
„Was macht der Ausschuss dann?“
Der macht sich zunächst bei seinen Vorschlägen noch Gedanken zur fachlichen Kompetenz, die dann im weiteren parlamentarischen Verfahren offensichtlich nicht mehr von Bedeutung sein müssen.
Ist das durch Legitimation abgedeckt?
Ich denke nein.
Zitat: von Nutzer5486767
@ Lupinal heute 13:46
Sie monieren hier zu Recht:
„ Also was bleibt, wenn wir das nicht einer KI überantworten wollen?-
Für eine Diskussion unter Teilnehmer an einem Forum bleibt nicht mehr viel, wenn KI hier eingreift, auch wenn sie sprachlich gut klingt.
Ich bin zwar nicht für ein Losverfahren. Allerdings ist die dagegen ins Feld geführte fehlende Legitimation ein schwaches Argument, zumal die fachliche Kompetenz und die gebotene Unabhängigkeit der Amtsträger außen vor bleibt.
Ach Ja? Wer behauptet das die fachliche Kompetenz und die gebotene Unabhängigkeit der Amtsträger außen vor bleibt. Was macht der Ausschuss dann?
Bezüglich KI: Spielt keine Rolle. Die KI schreibt was man will. Man kann KI Argumente genauso gut zerreißen wie Nicht-KI Argumente. Wer das nicht kann sollte sich fragen ob sein Standpunkt haltbar ist und/oder ob man vielleicht einfach falsch liegt.
Bei der Merkel-Regierung hieß es noch: Wir schaffen das. Bei der Merz-Regierung heißt es nun: Wir kippen das. Und damit meine ich nicht die Kippen-Produzenten und Räuchermännlein von der SPD.