Zitat: von Nutzer4350322
@ Nutzer 18343: Würde Ihr Beitrag zutreffen, dann hätte Deutschland wie andere EU-Staaten, so z.B. Polen, Ungarn, Norwegen und Dänemark einen Menschenrrechte und Menschenwürde achtenden Sozialstaat frei von eklatanten Mängeln, wie diese ein Millionenheer von Armutsrentnern, Elendskindern und Obdachlosgemachten in Deutschland erschaffen und verursacht haben.
Und daraus ergibt sich wiederum: Würde das Bundesverfassungsgericht wirklich seine Kontrolfunktion über die Bundesregierung ausüben, dann gäbe es all diese millionenfachen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nicht, wegen denen Deutschland übrigens auch von der EU-Menschenrechtskommission leider ebenso vergeblich alljährlich sanktioniert wird.
Die Parteibuch-Mentalität beim BVG hat unter anderem zur Folge, daß all die Menschenrechtsverletzungen und Verfassungswidrigkeiten der Bundesregierungspolitik über unzählige Betroffenen-Klagen dem BVG umfänglich bekannt sind. Und trotzdem übt sich das BVG weiterhin im Klein und Klein der Klagen, anstatt die Agenda 2010 vollumfänglich als verfassungswidrig zu verurteilen und zugunsten eines echten Bürgergeldes für einen mangelfreien und grundgesetzkonformen Sozialstaat zu beenden. Doch stattdessen protektioniert das parteibuch-gefärbte BVG weiterhin die Bundesregierung in ihrer verfassungswidrigen Sozialstaatspolitik und übt sich allenfalls nur in etwas Kosmetik hierzu. Für die Betroffenen bedeutet das: Selbst wenn sie mit ihren BVG-Klagen hin und wieder Erfolg haben, baut das BVG in seine Urteile so viele Spitzfindigkeiten, Fallstricke und Klauseln ein, die es der Bundesregierung faktisch ermöglichen, so weiterzumachen wie bisher.
Und auch Ihren Türkei-Vergleich widerlege ich Ihnen damit, daß Millionen Türken und Deutschtürken sogar von Deutschland aus Erdogan weiterhin wählen. Das würden all diese Millionen Erdogan-Wähler in Deutschland nicht tun, wenn Erdogan noch schlechter als die deutsche Bundesregierung regieren würde. Darin findet sich der Grund, warum ein Großteil dieser Erdogan-Wähler in ihrer türkischen Parallelgesellschaft in Deutschland verharrt und sich einer Integration sogar in Folge-Generationen verweigert.
Sorry, Ich lese einen Aneinanderreihung von Worten aber sehe da keinen Sinn.
Die Judikative ist nicht die Exekutive!
Sie können dem BVG nicht vorwerfen, dass Sie nicht exekutiv handelt. DAS ist Gewaltenteilung.
Ebenso sollten Sie auch diesen Spruch kennen. "Wo kein Kläger, da kein Richter"
Wenn Sie der Meinung sind das die Grundsicherung nicht verfassungskoform ist so müssen Sie den Weg über die Judikative wählen und Ihr Recht einfordern. Machen viele über die Sozialgerichte.
Regierung führt Gesetze aus,
Parlament beschließt Gesetze,
Judikative richtet.
So wenn Sie was faktisch falsch an unseren Recht finden können Sie sich in Parteien einbringen, dort diskutieren, Vorschläge entwickeln und Mitstreiter finden.... vielleicht auch was lernen ... und nicht nur Bestätigungen finden. Leider haben Soziale Medien diesen Effekt, da diese einen Verkaufsmechanismus betreiben. So skandalös wie möglich wird halt angeschaut ... ob wahr oder nicht wahr spielt keine Rolle.
Wenn unsere Gesetze nicht richtig ausgeführt werden können Sie Klagen.
Und wenn Sie denken die Regierung sind Deppen und können es einfach nicht -> Lassen Sie ich zur Wahl aufstellen.
@ Nutzer 18343: Würde Ihr Beitrag zutreffen, dann hätte Deutschland wie andere EU-Staaten, so z.B. Polen, Ungarn, Norwegen und Dänemark einen Menschenrrechte und Menschenwürde achtenden Sozialstaat frei von eklatanten Mängeln, wie diese ein Millionenheer von Armutsrentnern, Elendskindern und Obdachlosgemachten in Deutschland erschaffen und verursacht haben.
Und daraus ergibt sich wiederum: Würde das Bundesverfassungsgericht wirklich seine Kontrolfunktion über die Bundesregierung ausüben, dann gäbe es all diese millionenfachen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nicht, wegen denen Deutschland übrigens auch von der EU-Menschenrechtskommission leider ebenso vergeblich alljährlich sanktioniert wird.
Die Parteibuch-Mentalität beim BVG hat unter anderem zur Folge, daß all die Menschenrechtsverletzungen und Verfassungswidrigkeiten der Bundesregierungspolitik über unzählige Betroffenen-Klagen dem BVG umfänglich bekannt sind. Und trotzdem übt sich das BVG weiterhin im Klein und Klein der Klagen, anstatt die Agenda 2010 vollumfänglich als verfassungswidrig zu verurteilen und zugunsten eines echten Bürgergeldes für einen mangelfreien und grundgesetzkonformen Sozialstaat zu beenden. Doch stattdessen protektioniert das parteibuch-gefärbte BVG weiterhin die Bundesregierung in ihrer verfassungswidrigen Sozialstaatspolitik und übt sich allenfalls nur in etwas Kosmetik hierzu. Für die Betroffenen bedeutet das: Selbst wenn sie mit ihren BVG-Klagen hin und wieder Erfolg haben, baut das BVG in seine Urteile so viele Spitzfindigkeiten, Fallstricke und Klauseln ein, die es der Bundesregierung faktisch ermöglichen, so weiterzumachen wie bisher.
Und auch Ihren Türkei-Vergleich widerlege ich Ihnen damit, daß Millionen Türken und Deutschtürken sogar von Deutschland aus Erdogan weiterhin wählen. Das würden all diese Millionen Erdogan-Wähler in Deutschland nicht tun, wenn Erdogan noch schlechter als die deutsche Bundesregierung regieren würde. Darin findet sich der Grund, warum ein Großteil dieser Erdogan-Wähler in ihrer türkischen Parallelgesellschaft in Deutschland verharrt und sich einer Integration sogar in Folge-Generationen verweigert.
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Zitat: von Nutzer4350322
Die Merz-Regierung hat wieder mal klar gemacht: Ricterliche Unabhängigkeit nur dann, wenn es zur Regierungspartei paßt. Also alles wie bei Erdogan und bis nach Deutschland AKP-abgesichert.
Also hier werden Birnen und Äpfel verglichen. Was uns unsere Regierungskoalition im Bundestag gezeigt hat ist
a) das sie schlecht intern kommuniziert, den sonst wäre das nicht so passsiert,
ABER
b) auch das eben nichts durchgewinkt wird und Abgeordneten selbstbewusst Ihre Verantwortung wahrnehmen und sich nicht zurücklehnen und alles passieren lassen.
Also ganz anders als in der Türkei.