ich auch nicht. Soll das UGmbH für Unbegrenzte Haftung stehen?
Zitat: von Ylander
UGmbH ist in jedem Fall vollkommener Unsinn.
Zitat: von Ylander
Das hieße dann: Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das wäre die UGGmbH, so ein Konstrukt ist in der Tat rein sprachlich Unsinn. Eine UGmbH wäre Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung, abgesehen von der Verwechslungsgefahr mit der echten GmbH sehe ich da eigentlich keine Probleme oder Inkonsistenzen, aber auch keinen Grund für so eine Änderung.
UGmbH ist in jedem Fall vollkommener Unsinn. Das hieße dann: Unternehmergesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die UG zudem eben keine vollwertige GmbH, da das haftende Kapitalgeringer ist.
Ein Hinweis auf die Haftungsbeschränkung in Vergleich zur vollwertigen GmbH ist gerade wichtig, als Gläubigerschutzgründen. Das hat mit Stigmatisierung nichts zu,
Man kann eben nicht die Vorteile fordern, aber damit zusammenhängende Nachteile nicht tragen wollen.
Die UG kann und wird hoffentlich schnell in die GmbH hineinwachsen. Dann hat der Petent, was er will.
Ablehnung der Petition