Nutzer4902401 | Thu Nov 20 20:40:21 CET 2025 - Thu Nov 20 20:40:21 CET 2025

@ Nutzer5699432 | gestern - 10:21 (Zuletzt geändert am 19.11.2025 - 10:25 von Nutzer5699432 )

Zitat: von Nutzer5699432
Hallo Nutzer 4902401,

Sie behaupten kinderlose zahlen mehr bei der GKV? Um wieviel Prozent ist der Beitragssatz für kinderlose höher?
Sie behaupten kinderlose zahlen mehr Steuern? Um wieviel Prozent ist der individuelle Steuersatz für kinderlose höher?

Hauptsache man kann stumpf das Narrativ nachplappern, gelle?

Natürlich zahlen Kinderlose pro Kopf mehr. Von den 18,X% eines oder einer Kinderlosen wird nur diese medizinisch versorgt. Von den 18,X% eines oder einer Kinderhabenden werden eben diese Kinder mitversorgt. Und oft auch noch der Partner oder die Partnerin mit. Das ist ja auch soweit OK, weil Solidarsystem, und so. Nur leider insinuieren eben diese ganzen politisch koketten aus dem sozialindustriellen Komplex, dass diese Solidarität gefälligst unbegrenzt zu sein habe, und natürlich rein einseitig.

Zitat: von Nutzer5699432
Oder meinen Sie die Kinderfreibeträge, die allerdings erst wirken, wenn die Ersparnis durch diese Freibeträge höher wäre, als dass in Summe pro Jahr gezahlte Kindergeld? Kinderfreibeträge sind nichts anderes als Steuergeschenke an überdurchschnittlich gut verdienende Eltern. Oder glaubt wirklich jemand das der Bedarf an Unterstützung proportional zum Jahreseinkommen steigt? ;-)

Oh je, und noch mehr Narrativ ... man kann offensichtlich aus allem eine Bedeutungs- und Deutungsumkehr machen. Sie sehen also den Bürger als maximal zu schröpfende Melkkuh für "den Staat" und "die Armen" an?

Aber schön, dass Sie zugeben, dass nicht alle Eltern und Kinder quasi kurz vor dem Verhungern sind. Immerhin. Natürlich sind das dann sofort "Gut-" oder sogar "Besserverdiener". Also Leute, die der Herr Riexinger seinerzeit nicht sofort erschießen, sondern erst einer "sinnvollen Tätigkeit" zuführen wollte ... schön, so kann man den Gulag auch an den Mann und die Frau bringen.

Zitat: von Nutzer5699432
Die Mütterrente ist trotzdem abzulehnen, weil Ansprüchen keine entsprechenden Beiträge gegenüber stehen und zudem die individuelle Bedürftigkeit für dieses "Rentengeschenk" überhaupt nicht geprüft wird.

Die Mütterrente ist abzulehnen, weil das auch nur noch eine weitere beitragsfreie Leistung ist. Das mit dieser "individuellen Bedürftigkeit" ist eben das - individuell. Und auch diese "Bedürftigkeit" ist oft sehr relativ. Aber eben nichts, aus dem sich dann schon wieder der nächste Anspruch an "den Staat" ableitet.

Aber schön, dass Sie dann hier der Bürokratie das Wort reden. Weil diese "individuelle Bedürftigkeit" dann eben amtlich festgestellt, nachgewiesen, bewertet und millonenfach durchgeklat werden würde. Da kann man gegen die Mütterrente sagen, was man will, aber 2,5 - 3 Entgeltpunkte und 2,5 - 3 Beitragsjahre pro Kind ist so ziemlich das Unbürokratischste, was man sich vorstellen kann.

Allerdings kann das auch für nicht in Deutschland geborene und erzogene Kinder in Anspruch genommen werden. Und sorry, nein, dafür ist Deutschland nicht zuständig. Sowas öffnet dem Betrug wieder Tür und Tor, analg zu diesen Fake-Vaterschaften.

Zitat: von Nutzer5699432
Übrigens das Umlagesystem der DRV bedeutet: Sie und jeder andere Pflichtversicherte zahlt mit seinen Beiträgen die Rente der Eltern ..... wer keine eigenen Nachkommen hat, für den zahlen die Nachkommen anderer Leute. ;-)


Auch das ist eien schlicht falsche Darstellung. Da essen Sie Ihren Kuchen und behalten ihn gleichzeitig. Und schön, dass Sie hier die Solidarität als reine Einbahnstraße preisgeben. Alles für die Ihnen Genehmen, nichts für alle Anderen.

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Nutzer5699432 | Wed Nov 19 14:26:43 CET 2025 - Wed Nov 19 14:26:43 CET 2025

Zitat: von Torxuser
Zitat: von Nutzer5699432

Sie behaupten kinderlose zahlen mehr bei der GKV? Um wieviel Prozent ist der Beitragssatz für kinderlose höher?

Der Arbeitgeber muss die Elterneigenschaft der Sozialversicherung nachweisen, also melden. Daraufhin muss der kinderlose Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von derzeit 0,6% zahlen. In 2018 waren es meines Wissens 0,25%.
Zitat: von Nutzer5699432

Sie behaupten kinderlose zahlen mehr Steuern? Um wieviel Prozent ist der individuelle Steuersatz für kinderlose höher?

Kinderlose sind oft unverheiratet und sind meist in Steuerklasse 1. Das verursacht meist eine deutlich höhere Steuerbelastung als bei einer Familie mit Kindern, die oft durch das Ehegattensplitting Steuervorteile genießen. Aber wie Sie bereits erkannt haben, sind weitere individuelle Faktoren zu berücksichtigen.

Zitat: von Nutzer5699432

Übrigens das Umlagesystem der DRV bedeutet: Sie und jeder andere Pflichtversicherte zahlt mit seinen Beiträgen die Rente der Eltern ..... wer keine eigenen Nachkommen hat, für den zahlen die Nachkommen anderer Leute. ;-)

Ja, das ist richtig. Aber es gilt auch: Kinderlose deren Eltern früh gestorben sind, zahlen für die Eltern anderer. Das Recht selbst am Umlagesystem teilzunehmen, wird durch die frühere Teilnahme als Beitragszahler im Umlagesystem begründet.. Wenn der kinderlose und unverheiratete Beitragszahler selbst vor Erreichen der Regelaltersgrenze verstirbt, ist das Bezugsrecht trotz Einzahlungen weg. Kinder könnten jedoch eine Waisenrente erhalten.
Alles hat seine Vor- und Nachteile. Kinderlosigkeit massiv zu benachteiligen, ist aber sicher nicht okay, da die Elterneigenschaft oft nicht am Willen scheitert.



Hallo Torxuser,

Ja sie haben völlig Recht es ist grundsätzlich unfair irgendeine Bevölkerungsgruppe zu benachteiligen. Es ist halt nur eine Frage der Perspektive, ob man einen Nachteil darin erkennen mag, wenn ein anderer einen Vorteil genießt?
Am Beispiel der Kinderlosigkeit mal ein paar Generationen weiter gedacht.... Wenn es dann noch Eltern gibt, die sich um ihren Nachwuchs Sorgen machen zu Bildung, Berufswahl, Gesundheit etc. und wenn der Nachwuchs dann endlich auf eigenen Füßen steht, haben die Eltern genau welchen Vorteil gegenüber Leuten, die sich nicht ihr halbes Leben lang Sorgen machen mussten? Die aufgrund deren Kinderlosigkeit evtl. beruflich schneller aufsteigen konnten, weil sie z.B. weniger ortsgebunden waren und und nicht zuletzt dadurch eine wesentlich höhere Altersversorgung erreicht haben (die von wem bitte aufgebracht werden muss).
Sie haben völlig Recht, es hat alles seine Vor und Nachteile, deshalb sollte sich jeder darüber im klaren sein, welche gesellschaftliche Wirkung es hat, wenn jeder nur die vermeintlichen Vorteile des Anderen sieht.
Fakt ist allerdings, das ohne künftige Beitragszahler, das jetzige Umlagesystem nicht mehr funktioniert. Es sei denn eine Katastrophe rafft die Boomer reihenweise dahin. Ich hoffe das wünscht sich niemand. ;-)
Eine Mütterrente wie sie vom Kabinett vorangetrieben wird, beschleunigt den finanziellen Kollaps der DVR hingegen nur. Das dieser Kollaps früher oder später erfolgen wird steht ausser Frage. Mit Mütterrente wohl eher früher.;-)

Auch ihr Hinweis auf früh verstorbene Eltern, ist anbetracht der steigenden durchschnittlichen Lebenserwartung gegenüber der gleichzeitig sinkenden Geburtenrate wohl eher kein Faktor, der auch nur annähernd diese Größenordnung erreicht.

Obwohl das Umlagesystem im Grunde genau darauf ausgerichtet war. Nämlich kurzer Rentenbezug nach möglichst vielen Beitragsjahren.

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Torxuser | Wed Nov 19 11:56:42 CET 2025 - Wed Nov 19 11:56:42 CET 2025

Zitat: von Nutzer5699432

Sie behaupten kinderlose zahlen mehr bei der GKV? Um wieviel Prozent ist der Beitragssatz für kinderlose höher?

Der Arbeitgeber muss die Elterneigenschaft der Sozialversicherung nachweisen, also melden. Daraufhin muss der kinderlose Arbeitnehmer in der Pflegeversicherung einen Zuschlag von derzeit 0,6% zahlen. In 2018 waren es meines Wissens 0,25%.
Zitat: von Nutzer5699432

Sie behaupten kinderlose zahlen mehr Steuern? Um wieviel Prozent ist der individuelle Steuersatz für kinderlose höher?

Kinderlose sind oft unverheiratet und sind meist in Steuerklasse 1. Das verursacht meist eine deutlich höhere Steuerbelastung als bei einer Familie mit Kindern, die oft durch das Ehegattensplitting Steuervorteile genießen. Aber wie Sie bereits erkannt haben, sind weitere individuelle Faktoren zu berücksichtigen.

Zitat: von Nutzer5699432

Übrigens das Umlagesystem der DRV bedeutet: Sie und jeder andere Pflichtversicherte zahlt mit seinen Beiträgen die Rente der Eltern ..... wer keine eigenen Nachkommen hat, für den zahlen die Nachkommen anderer Leute. ;-)


Ja, das ist richtig. Aber es gilt auch: Kinderlose deren Eltern früh gestorben sind, zahlen für die Eltern anderer. Das Recht selbst am Umlagesystem teilzunehmen, wird durch die frühere Teilnahme als Beitragszahler im Umlagesystem begründet.. Wenn der kinderlose und unverheiratete Beitragszahler selbst vor Erreichen der Regelaltersgrenze verstirbt, ist das Bezugsrecht trotz Einzahlungen weg. Kinder könnten jedoch eine Waisenrente erhalten.
Alles hat seine Vor- und Nachteile. Kinderlosigkeit massiv zu benachteiligen, ist aber sicher nicht okay, da die Elterneigenschaft oft nicht am Willen scheitert.

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Nutzer5699432 | Wed Nov 19 10:21:59 CET 2025 - Wed Nov 19 10:21:59 CET 2025

Zitat: von Nutzer4902401
@ E. Karlson | gestern - 15:20
Zitat: von E. Karlson
Weil der Steuerzahler irgendwann zum Rentenbezieher wird und daher auf nachwachsende Steuerzahler angewiesen ist?

Dieses "Argument" ist inzwischen dermaßen abgegriffen ...
a) Lange nicht jedes Kind wird tatsächlich Nettosteuerzahler. Oder überhaupt Steuerzahler. Schon gar nicht aus dem Weichbild der dauer- und vollalimentierten Vollleistungsbezieher. Da wäre zuerst mal anzusetzen. Und wenn das mal funktioniert, können wir weiterreden. Ach so, das funktioniert ja nicht bei dieser Klientel. Nicht mal mehr bei vielen Kleinbürgerkindern.
b) Eine signifikante Anzahl Nettosteuerzahler ist inzwischen importiert.
c) Das alles wird eh schon massiv vom Steuerzahler subventioniert. Kinderlose bezahlen mehr bei der Steuer, bei der GKV (keine Familie, die mitversichert ist), der PKV, usw., usw. - und müssen sich dafür auch noch regelmäßig ansch**ßen lassen.

Zitat: von E. Karlson
Weil Kinder DAS Armuts-Risiko schlechthin sind? Jedenfalls für Frauen. Selbst dann noch, wenn sie 40 Jahre nach der Geburt in Rente gehen.

Auch und immer noch abgegriffenes "Argument". Angefangen mit dem müden "Armuts-RISIKO".

Zitat: von E. Karlson
Wenn unsere Gesellschaft Nachwuchs haben will, sollte dieses Problem gelöst werden, d.h. im Durchschnitt gleiche Renten für Männlein und Weiblein inklusive gleicher Renten-Verteilungs-Kurve.

Komisch, trotz aller Sozialleistungen wird die Gebrutenrate nicht höher. Vielleicht hat das mit der Kinderarmut (also das mit der zusammengefassten Geburtenziffer TFR von 1,35 Kindern pro Frau) an ganz anderen Gründen? Und egal was ein Staat da tut, ändert daran rein gar nichts? Selbst Russland mit seinen "Schenk dem Woschd ein paar Söhne"- Programmen kommt nicht über 1,41. Und auch das nur, weil die Chernyy da deutlich fleißiger sind als Iwan Iwanowitsch und Olga Iwanowna.

Sorry, so ein "Rentenausgleich" ist Sache zwischen Mutter und Vater. Alles Andere ist sonst nur bedingungsloser "Genuss ohne Reue" für den Erzeuger. Und wenn "sie" sich von süßen Worten vom Dauerloser in die Kiste labern lässt, und er dann nicht mal mehr weiß, wie sie heißt, Pech gehabt. Die Zeiten der "unverschuldeten Schwangerschaft" sind lange vorbei - wenn es diese je gab.

Zitat: von E. Karlson
...und erklären Sie mir jetzt bitte nicht, dass das Renten-Niveau die Folge von persönlichen Lebensentscheidungen ist, dieses Argument wurde spätestens in den 1990er Jahren widerlegt.

Natürlich ist das maßgeblich eine Folge von persönlichen Lebensentscheidungen. Und kommen Sie jetzt bitte nicht mit der Wiedervereinigung. Selbst damit (oder gerade deswegen) sind die Renten im Osten im Schnitt 190 Euro höher ... wobei auch das wieder ein Artefakt ist der Tatsache, dass sich die DDR selber in Grund und Boden gewirtschaftet hatte ... und noch eine beitragsfreie Leistung ...

Und selbst die DDR hat es trotz aller Anstrengungen nach 1970 so wenige wir die BRD geschafft, eine selbsterhaltende TFR hinzubekommen. Und hatte nicht mal die Attraktivität, das durch Migration auszugleichen. Nach 1950 ist die Bevölkerung in der DDR stetig geschrumpft (BPB, Bevölkerungsentwicklung), selbst als die TFR dort noch über 2,1 lag ...

Zitat: von E. Karlson
Für Menschen, die a.G. eines speziellen Versorgungs-Systems, wie beispielsweise Beamtenstatus mit entsprechenden Zuschlägen, dann im Alter doppelt profitieren (? kann ich nicht beurteilen), sollte man das System entsprechend anpassen.

Das ist selbsterklärend - Die Durchschnittspension liegt über der Maximalrente, die Mindestpension über der Eckrente.

Zitat: von E. Karlson
Wie die jeweiligen Kompensationen geregelt werden, lässt sich diskutieren:
- genügend kostenlose Krippen- bzw Kindergartenplätze
- die zwingende gleichmäßige Aufteilung des Erziehungsurlaubs, wobei die Mutterschutz-Zeiten berücksichtigt werden müssten
- Mütterr-Rente
-...

Alles nicht zielführend. Selbst Frankreich, das ja lange Jahre da immer so hochgelobt wurde, schafft nicht mal mehr ansatzweise eine TFR von 2. Trotz aller Verschuldung, die man dort zur Finanzierung der entsprechenden Sozialleistungen eingegangen ist.



Hallo Nutzer 4902401,

Sie behaupten kinderlose zahlen mehr bei der GKV? Um wieviel Prozent ist der Beitragssatz für kinderlose höher?
Sie behaupten kinderlose zahlen mehr Steuern? Um wieviel Prozent ist der individuelle Steuersatz für kinderlose höher?
Oder meinen Sie die Kinderfreibeträge, die allerdings erst wirken, wenn die Ersparnis durch diese Freibeträge höher wäre, als dass in Summe pro Jahr gezahlte Kindergeld? Kinderfreibeträge sind nichts anderes als Steuergeschenke an überdurchschnittlich gut verdienende Eltern. Oder glaubt wirklich jemand das der Bedarf an Unterstützung proportional zum Jahreseinkommen steigt? ;-)
Die Mütterrente ist trotzdem abzulehnen, weil Ansprüchen keine entsprechenden Beiträge gegenüber stehen und zudem die individuelle Bedürftigkeit für dieses "Rentengeschenk" überhaupt nicht geprüft wird.

Übrigens das Umlagesystem der DRV bedeutet: Sie und jeder andere Pflichtversicherte zahlt mit seinen Beiträgen die Rente der Eltern ..... wer keine eigenen Nachkommen hat, für den zahlen die Nachkommen anderer Leute. ;-)

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Nutzer4902401 | Wed Nov 19 05:07:30 CET 2025 - Wed Nov 19 05:07:30 CET 2025

@ E. Karlson | gestern - 15:20

Zitat: von E. Karlson
Weil der Steuerzahler irgendwann zum Rentenbezieher wird und daher auf nachwachsende Steuerzahler angewiesen ist?

Dieses "Argument" ist inzwischen dermaßen abgegriffen ...
a) Lange nicht jedes Kind wird tatsächlich Nettosteuerzahler. Oder überhaupt Steuerzahler. Schon gar nicht aus dem Weichbild der dauer- und vollalimentierten Vollleistungsbezieher. Da wäre zuerst mal anzusetzen. Und wenn das mal funktioniert, können wir weiterreden. Ach so, das funktioniert ja nicht bei dieser Klientel. Nicht mal mehr bei vielen Kleinbürgerkindern.
b) Eine signifikante Anzahl Nettosteuerzahler ist inzwischen importiert.
c) Das alles wird eh schon massiv vom Steuerzahler subventioniert. Kinderlose bezahlen mehr bei der Steuer, bei der GKV (keine Familie, die mitversichert ist), der PKV, usw., usw. - und müssen sich dafür auch noch regelmäßig ansch**ßen lassen.

Zitat: von E. Karlson
Weil Kinder DAS Armuts-Risiko schlechthin sind? Jedenfalls für Frauen. Selbst dann noch, wenn sie 40 Jahre nach der Geburt in Rente gehen.

Auch und immer noch abgegriffenes "Argument". Angefangen mit dem müden "Armuts-RISIKO".

Zitat: von E. Karlson
Wenn unsere Gesellschaft Nachwuchs haben will, sollte dieses Problem gelöst werden, d.h. im Durchschnitt gleiche Renten für Männlein und Weiblein inklusive gleicher Renten-Verteilungs-Kurve.

Komisch, trotz aller Sozialleistungen wird die Gebrutenrate nicht höher. Vielleicht hat das mit der Kinderarmut (also das mit der zusammengefassten Geburtenziffer TFR von 1,35 Kindern pro Frau) an ganz anderen Gründen? Und egal was ein Staat da tut, ändert daran rein gar nichts? Selbst Russland mit seinen "Schenk dem Woschd ein paar Söhne"- Programmen kommt nicht über 1,41. Und auch das nur, weil die Chernyy da deutlich fleißiger sind als Iwan Iwanowitsch und Olga Iwanowna.

Sorry, so ein "Rentenausgleich" ist Sache zwischen Mutter und Vater. Alles Andere ist sonst nur bedingungsloser "Genuss ohne Reue" für den Erzeuger. Und wenn "sie" sich von süßen Worten vom Dauerloser in die Kiste labern lässt, und er dann nicht mal mehr weiß, wie sie heißt, Pech gehabt. Die Zeiten der "unverschuldeten Schwangerschaft" sind lange vorbei - wenn es diese je gab.

Zitat: von E. Karlson
...und erklären Sie mir jetzt bitte nicht, dass das Renten-Niveau die Folge von persönlichen Lebensentscheidungen ist, dieses Argument wurde spätestens in den 1990er Jahren widerlegt.

Natürlich ist das maßgeblich eine Folge von persönlichen Lebensentscheidungen. Und kommen Sie jetzt bitte nicht mit der Wiedervereinigung. Selbst damit (oder gerade deswegen) sind die Renten im Osten im Schnitt 190 Euro höher ... wobei auch das wieder ein Artefakt ist der Tatsache, dass sich die DDR selber in Grund und Boden gewirtschaftet hatte ... und noch eine beitragsfreie Leistung ...

Und selbst die DDR hat es trotz aller Anstrengungen nach 1970 so wenige wir die BRD geschafft, eine selbsterhaltende TFR hinzubekommen. Und hatte nicht mal die Attraktivität, das durch Migration auszugleichen. Nach 1950 ist die Bevölkerung in der DDR stetig geschrumpft (BPB, Bevölkerungsentwicklung), selbst als die TFR dort noch über 2,1 lag ...

Zitat: von E. Karlson
Für Menschen, die a.G. eines speziellen Versorgungs-Systems, wie beispielsweise Beamtenstatus mit entsprechenden Zuschlägen, dann im Alter doppelt profitieren (? kann ich nicht beurteilen), sollte man das System entsprechend anpassen.

Das ist selbsterklärend - Die Durchschnittspension liegt über der Maximalrente, die Mindestpension über der Eckrente.

Zitat: von E. Karlson
Wie die jeweiligen Kompensationen geregelt werden, lässt sich diskutieren:
- genügend kostenlose Krippen- bzw Kindergartenplätze
- die zwingende gleichmäßige Aufteilung des Erziehungsurlaubs, wobei die Mutterschutz-Zeiten berücksichtigt werden müssten
- Mütterr-Rente
-...


Alles nicht zielführend. Selbst Frankreich, das ja lange Jahre da immer so hochgelobt wurde, schafft nicht mal mehr ansatzweise eine TFR von 2. Trotz aller Verschuldung, die man dort zur Finanzierung der entsprechenden Sozialleistungen eingegangen ist.

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E. Karlson | Tue Nov 18 15:20:16 CET 2025 - Tue Nov 18 15:20:16 CET 2025

Weil der Steuerzahler irgendwann zum Rentenbezieher wird und daher auf nachwachsende Steuerzahler angewiesen ist?

Weil Kinder DAS Armuts-Risiko schlechthin sind? Jedenfalls für Frauen. Selbst dann noch, wenn sie 40 Jahre nach der Geburt in Rente gehen.

Wenn unsere Gesellschaft Nachwuchs haben will, sollte dieses Problem gelöst werden, d.h. im Durchschnitt gleiche Renten für Männlein und Weiblein inklusive gleicher Renten-Verteilungs-Kurve.

...und erklären Sie mir jetzt bitte nicht, dass das Renten-Niveau die Folge von persönlichen Lebensentscheidungen ist, dieses Argument wurde spätestens in den 1990er Jahren widerlegt.

Für Menschen, die a.G. eines speziellen Versorgungs-Systems, wie beispielsweise Beamtenstatus mit entsprechenden Zuschlägen, dann im Alter doppelt profitieren (? kann ich nicht beurteilen), sollte man das System entsprechend anpassen.

Wie die jeweiligen Kompensationen geregelt werden, lässt sich diskutieren:
- genügend kostenlose Krippen- bzw Kindergartenplätze
- die zwingende gleichmäßige Aufteilung des Erziehungsurlaubs, wobei die Mutterschutz-Zeiten berücksichtigt werden müssten
- Mütterr-Rente
-...

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Nutzer5699432 | Sat Nov 15 10:54:27 CET 2025 - Sat Nov 15 10:54:27 CET 2025

Zitat: von Nutzer4902401
Zitat: von Torxuser
...
Trotzdem bin ich auch gegen die pauschale Mütterrente. Nicht jede Mutter ist so bedürftig, dass sie darauf angewiesen ist. Warum sollen Steuerzahler diese bezahlen?

Außerdem, nicht jede Mutter ist auch im Rentensystem.

Besonders kränkend in meinen Augen ist es, wenn mit dieser Müterrente dann auch noch Pensionärinnen bedacht werden, die für jedes Kind eh schon zusätzlich Geld bekommen haben, jede "Mütterpause" geruhsam mit Besitzstandswahrung ausleben konnte, und nur eventuell darauf achten mussten, vor der Pension noch ein paar Jahre zu dienen, damit es noch ein paar Beförderungen gibt, weil sich die Pension ja nicht nach irgendwelchen Entgeltpunkten berechnet, sondern sich pro Dienstjahr aus 1,79375% des letzten Gehalts ergibt ... da wir bei jeder Bezugserhöhung der gesamte Pensionsanspruch aufgewertet, selbst der aus der Anfängerzeit ...



@ 4902401,

Die Mütterrente halte ich grundsätzlich für das falsche Signal, weil dadurch forciert wird, dass sich Frauen weniger beruflich orientieren. Wenn man aber der Meinung ist Mütter für die Leistungen bei der Erziehung finanziell zu unterstützen, dann sollte dies nicht über den Umweg Rentenpunkte erfolgen, sondern direkt über öffentliche Mittel finanziert werden.
Warum allerdings auch in diesem Beitrag erneut und wiederholt gegen Pensionäre argumentiert wird, erschließt sich mir nicht. Es ist grundsätzlich themenfremd und führt die Diskussion mal wieder in einen völlig anderen Bereich. Wenn man grundsätzlich Kritik am Beamtentum und der Versorgung von ehemaligen Beamten üben mag empfiehlt sich dazu eine eigene Petition.
Ganz am Rande erwähnt, sollte ein Beamter zusätzlich zu seiner Pension noch irgendwelche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben haben, so werden diese ohnehin mit den Pensionsansprüchen verrechnet.
Es ergibt sich daher versorgungsrechtlich durch die Mütterrente keinerlei "finanzielles Mehr" für die Pensionäre/Pensionärinnen. Ihr Ausflug zur Versorgung von pensionierten Beamten ist zumindest in Bezug auf die Mütterrente sachlich nicht korrekt dargestellt.

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Nutzer4902401 | Thu Nov 13 19:51:55 CET 2025 - Thu Nov 13 19:51:55 CET 2025

Zitat: von Torxuser
...
Trotzdem bin ich auch gegen die pauschale Mütterrente. Nicht jede Mutter ist so bedürftig, dass sie darauf angewiesen ist. Warum sollen Steuerzahler diese bezahlen?


Außerdem, nicht jede Mutter ist auch im Rentensystem.

Besonders kränkend in meinen Augen ist es, wenn mit dieser Müterrente dann auch noch Pensionärinnen bedacht werden, die für jedes Kind eh schon zusätzlich Geld bekommen haben, jede "Mütterpause" geruhsam mit Besitzstandswahrung ausleben konnte, und nur eventuell darauf achten mussten, vor der Pension noch ein paar Jahre zu dienen, damit es noch ein paar Beförderungen gibt, weil sich die Pension ja nicht nach irgendwelchen Entgeltpunkten berechnet, sondern sich pro Dienstjahr aus 1,79375% des letzten Gehalts ergibt ... da wir bei jeder Bezugserhöhung der gesamte Pensionsanspruch aufgewertet, selbst der aus der Anfängerzeit ...

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