Torxuser | Tue Feb 24 13:18:39 CET 2026 - Tue Feb 24 13:18:39 CET 2026

Zitat: von lerchenzunge
Zitat: von Torxuser

Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub. Also die Zeitarbeitsfirma und nicht die Beschäftigungsstelle.


richtig. Aber die Petition fordert ja, dass die Zeitarbeitsfirma dem Zeitarbeiter den Urlaub nach den Regeln gewaehren soll, die an der Beschaeftigungsstelle fuer die dort Festangestellten gelten. Und da wird es eben kompliziert, wenn man von wechselnden Beschaeftigungsstellen ausgeht, was bei Zeitarbeit ja eher die Regel als die Ausnahme darstellt. Wie soll das funktionieren, wenn jemand yB 3 Monate in einem Betrieb ist, wo nur der gesetzliche Mindesturlaub gewaehrt wird, dann 2 Monate in einem Betrieb, wo es 30 Urlaubstage gibt, dann 4 Monate in einem Betrieb, wo der Urlaub nur in den festgelegten Betriebsferien genommen werden darf, aber diese Betriebsferien nicht in der Einsatzzeit liegen? Das gibt doch heilloses Durcheinander.


Nein, es gelten die Regeln des Arbeitgebers. Die Beschäftigungsstelle hat in der Regel auch nur den Anspruch auf eine Arbeitskraft, nicht auf eine bestimmte Person. Ein Austausch oder die Beschäftigung an einer anderen Beschäftigungsstelle sind möglich. Es gibt daher keinen Zusammenhang mit den festangestellten Kollegen. Da muss so bleiben.

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lerchenzunge | Tue Feb 24 11:21:47 CET 2026 - Tue Feb 24 11:21:47 CET 2026

Zitat: von Torxuser

Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub. Also die Zeitarbeitsfirma und nicht die Beschäftigungsstelle.



richtig. Aber die Petition fordert ja, dass die Zeitarbeitsfirma dem Zeitarbeiter den Urlaub nach den Regeln gewaehren soll, die an der Beschaeftigungsstelle fuer die dort Festangestellten gelten. Und da wird es eben kompliziert, wenn man von wechselnden Beschaeftigungsstellen ausgeht, was bei Zeitarbeit ja eher die Regel als die Ausnahme darstellt. Wie soll das funktionieren, wenn jemand yB 3 Monate in einem Betrieb ist, wo nur der gesetzliche Mindesturlaub gewaehrt wird, dann 2 Monate in einem Betrieb, wo es 30 Urlaubstage gibt, dann 4 Monate in einem Betrieb, wo der Urlaub nur in den festgelegten Betriebsferien genommen werden darf, aber diese Betriebsferien nicht in der Einsatzzeit liegen? Das gibt doch heilloses Durcheinander.

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Torxuser | Tue Feb 24 10:45:50 CET 2026 - Tue Feb 24 10:45:50 CET 2026

Zitat: von lerchenzunge
auch mir ist unklar, wie diese Petition bei wechselnden Einsatzstellen, wo jeweils andere Regeln fuer die Gewaehrung von Urlaub gelten, umgesetzt werden koennte.


Der Arbeitgeber gewährt den Urlaub. Also die Zeitarbeitsfirma und nicht die Beschäftigungsstelle.

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lerchenzunge | Tue Feb 24 09:59:24 CET 2026 - Tue Feb 24 09:59:24 CET 2026

auch mir ist unklar, wie diese Petition bei wechselnden Einsatzstellen, wo jeweils andere Regeln fuer die Gewaehrung von Urlaub gelten, umgesetzt werden koennte.

Abseits davon glaube ich, dass die Urlaubsregelungen auch nicht das Kernproblem der Zeitarbeit darstellen. Das Kernproblem ist, dass Firmen ein berechtigtes Interesse an flexiblem Arbeitskraefteinsatz haben und dafuer auch zu zahlen bereit sind, die erhoehte Verguetung fuer diese Flexibilitaet jedoch nicht den flexiblen Zeitarbeiter erreicht, sondern bei den Zeitarbeitsvermittlungen "haengenbleibt".

Eine Regel, demzufolge ein Zeitarbeiter grundsaetzlich mit einem spuerbaren Aufschlag ueber dem normalen Tarif (zB. 50% hoeherer Stundenlohn gegenueber Tarif, und entsprechend mindestens 50% ueber Mindestlohn) zu vergueten ist, wuerde da weit mehr bringen.

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