Zitat: von --
Dann doch lieber den Grundfreibetrag erhöhen, wenn die Steuer als allgemein zu hoch empfunden wird. Dann haben auch die etwas davon, die kein oder nur ein geringes Weihnachtsgeld bekommen und es gibt keinen bürokratischen Aufwand.
Sehr guter Vorschlag - Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit sollte eh nicht die höchstbesteuerte Einkommensart sein.
Wie finanzieren? Luxus-/Vermögenssteuer für Milliardäre und "Lifestyle-Teilzeitanreize" wie "Ehegattensplitting ohne Kinder".
@ Peter I. | gestern - 21:59
Zitat: von Peter I.
Antwort an "Nutzer4902401":
Von den sieben Prozent in der Kneipe hat der Petent halt nichts. Abgesehen davon, daß man ihm als Imbißwagenbetreiber jetzt steuerunschädlich einen Stehtisch hinstellen und das vor Jahren abgeschraubte Ablagebrett wieder anbringen darf.
Und diese Weisheiten haben Sie wo gefunden?
Wieso das Petitionsanliegen Unsinn ist, wurde ja schon ausgiebig dargestellt.
Antwort an "Nutzer4902401":
Von den sieben Prozent in der Kneipe hat der Petent halt nichts. Abgesehen davon, daß man ihm als Imbißwagenbetreiber jetzt steuerunschädlich einen Stehtisch hinstellen und das vor Jahren abgeschraubte Ablagebrett wieder anbringen darf.
Weihnachtsgeld ist Einkommen. So einfach ist das.
Warum? Weil es eine gewisse Sorte Petenten einfach nicht kapiert.
1. Weihnachtsgeld ist im Grunde eine freiwillige Leistung des AG. Teilweise hinterlegt mit Tarifverträgen.
2. Weihnachtsgeld ist Arbeitsentgelt, wie Sie richtig schreiben. Unterm Strich ist es egal, ob ich 12 x 4000 Brutto und 1 x 2400 Weihnachtsgeld bekomme, oder 12 x 4200.
3. Nicht jede(r) bekommt Weihnachtsgeld.
4. Wir wollen doch keine Steuergestaltung, gelle? Statt wie unter 2. erwähnt dann plötzlich 12 x 2.200 Brutto und 1 x steuer-und abgabenfrei 24.000 "Weihnachtsgeld". Das wäre sogar doppelt gespart bei Steuern und Abgaben, da bei den 2.200 deutlich weniger anfallen würe als bei den 4200 ... da ist der Petent mit dem "zweifachen des durchschnittlichen Bruttomonatsgehaltes" ja fast noch bescheiden. Aber wieso das Zweifache?
5. Wieso nur Weihnachtsgeld? Es gibt ja auch noch Urlaubsgeld. Und dann könnte man ja auch noch Ramadangeld einführen, Frauentagsgeld, Ostergeld, Wiedervereinigungstagsgeld, u.v.a.m. ...
Und dann noch das Bonbon der Petition,
Zitat:
Das Weihnachtsgeld ist für Arbeitgeber eine hohe finanzielle Belastung, ...
Zitat:
... von der, verstärkt durch die Einordnung als sonstige Leistung, nur ein geringer Bruchteil beim Arbeitnehmer ankommt und für den Konsum zur Verfügung steht.
Zitat:
Dieser Konsum wird dann noch einmal mit 19% Umsatzsteuer belastet, so dass die Gesamtabgabenlast sich selbst bei geringen Einkommen deutlich jenseits der 60% bewegt. Aufwand und Nutzen stehen nicht in einem sinnvollen Verhältnis zueinander.
Ooooch .... und wieder mit der implizierten Drohung abgeschlossen, "wenn ich nicht alles behalten darf, dann arbeite ich gar nicht". Aber mal übern Gartenzzaun geschaut, zahlreiche EU-Staaten haben sogar eine höhere MWSt ... nur Luxemburg und Malta haben 17 bzw. 18% ... Aber der Petent kann jetzt immerhin für 7% in die Kneipe. Blöd, gilt nur für die Bottropper Schlemmerplatte, das Bierchen und der Korn bleiben bei 19% ...